Ich versuche mal zusammenzufassen:
Man darf die Waffe VERSCHLOSSEN von der eigenen zur fremden Wohnung (oder in den eigenen Keller) tragen/fahren.
Man darf die Waffe beim Nachbarn auspacken, wenn er dem zustimmt. Im eigenen Keller auch, weil man selbst ja verfügungsberechtigt (Eigentum, Pacht oder Miete) ist.
Auf Tiere zu schießen, wenn sich der Nachbar in Sicherheit bringen und telefonieren kann => nogo, keine Ahnung warum man da noch fragen muss.
ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
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Führen auf fremder Liegenschaft
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Führen auf fremder Liegenschaft
Tiroler im Herzen - Europäer im Geiste
Re: Führen auf fremder Liegenschaft
"Geschlossenes Behältnis" =/= verschlossen. Ein wichtiger Unterschied.
Gesendet von meiner Mikrowelle
Gesendet von meiner Mikrowelle
Re: Führen auf fremder Liegenschaft
@Robiwan: sorry, aber deine Zusammenfassung enthält soviele Unschärfen und mögliche Stolpersteine dass sie einfach unbrauchbar ist.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Führen auf fremder Liegenschaft
BigBen hat geschrieben:@Robiwan: sorry, aber deine Zusammenfassung enthält soviele Unschärfen und mögliche Stolpersteine dass sie einfach unbrauchbar ist.
OK, dann versuche ich mich mal daran
1. Ich darf mit meiner Waffe im mit einem Reißverschluss verschlossenen Rucksack zum Nachbarn rüber gehen wenn er mich dazu eingeladen hat. Es darf nonaned auch im verschlossenen Waffenkoffer, in einem Reisetrolly oder sogar im verschlossenen Beautycase meiner Gattin sein. Selbstverständlich darf die Waffe nicht geladen sein, allerdings dürfen sich Munition und Waffe im gleichen Behältnis befinden.
2. Ein Billasackerl ist zum Transport nicht zulässig, auch meine Jackentasche ist verboten, selbst wenn sie mit einem Reißverschluss geschlossen ist.
3. Wenn die Gattin des Nachbarn mit meinem Besuch nicht einverstanden ist, dann
a) kann sie das untersagen, wenn sie die (Mit)Eigentümerin oder die Mieterin ist oder
b) kann sie das nicht untersagen, wenn mein Nachbar der "offizielle" Mieter oder Eigentümer ist.
4. Um Stunk zu vermeiden, sollte man seine Nachbarn aber nur mit einer nach Pkt. 1 transportierten Waffe aufsuchen, wenn ALLE Bewohner der Wohnung einverstanden sind.
5. In einem von mehreren Parteien zugänglichen Stiegenhaus darf ich die Waffe nicht aus meinem Behältnis nehmen, außer wenn ALLE Nutzer damit einverstanden sind.
LG
Wolfgang
Re: Führen auf fremder Liegenschaft
PS:
a) Wölfe stehen unter Schutz und dürfen nicht erschossen werden. Lieber eingesperrt bleiben und beim WWF oder bei VierPfoten anrufen.
b) In einer Zombieapokalypse darf jeder auf jeden schießen, es wird ohnehin keine Richter und keine Henker mehr geben
a) Wölfe stehen unter Schutz und dürfen nicht erschossen werden. Lieber eingesperrt bleiben und beim WWF oder bei VierPfoten anrufen.
b) In einer Zombieapokalypse darf jeder auf jeden schießen, es wird ohnehin keine Richter und keine Henker mehr geben