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Kauf einer Kat B Waffe ohne WBK, Deponieren beim Händler

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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impact
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Kauf einer Kat B Waffe ohne WBK, Deponieren beim Händler

Beitrag von impact » Mi 21. Sep 2016, 20:48

Kleine Frage an die Gemeinschaft:

Es ist doch möglich, eine Kat B Waffe vorübergehend zu deponieren/einlagern/...(evt. gibts dafür einen Fachausdruck), sollte zB noch keine WBK oder kein freier Platz auf der WBK vorhanden sein.
Mit welchem finanziellen und bürokratischen Aufwand ist das verbunden, worauf ist zu achten bzw können/machen das alle Händler (oder Büchsenmacher) ?

Danke im Voraus.
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bino71
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Re: Kauf einer Kat B Waffe ohne WBK, Deponieren beim Händler

Beitrag von bino71 » Mi 21. Sep 2016, 20:56

Waffe auf Depot legen machen einige Waffenhändler, aber nicht alle ... einfach Nachfragen.

Finanziell ... 2 Euro bis 10 Euro pro Monat.
Der Händler übernimmt Deine Waffe (ausgefüllter A4 Zettel) und meldet es bei der BH.

Was ich nicht weiß, ob das so einfach möglich ist, wenn man keine WBK hat, weil dann ist ja die Waffe nicht auf Deinen Namen.
Da würde ich eher die Waffe reservieren und eine Anzahlung machen.

Hier etwas mehr Details: https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=7798
Zuletzt geändert von bino71 am Mi 21. Sep 2016, 21:11, insgesamt 2-mal geändert.

masterman04
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Re: Kauf einer Kat B Waffe ohne WBK, Deponieren beim Händler

Beitrag von masterman04 » Mi 21. Sep 2016, 21:07

Der Waffenhändler könnte zwar theoretisch einen Kaufvertrag mit dem nicht-WBK Besitzer abschließen, er darf sie aber eben nicht aushändigen (kann die Waffe ja gar nicht registrieren ohne WBK Nummer) und müsste die Waffe zwangsläufig auf Depot nehmen... Sehe zwar keinen wirklichen Sinn dahinter, aber möglich wäre es bestimmt. Geld heute ist schließlich mehr wert als Geld morgen, das wird sich auch jeder Waffenhändler denken ;)

Kaufen/deponieren immer beim Händler des geringsten Misstrauens. Am besten fragst du deinen Händler, bei dem du beabsichtigst diesen Kauf zu tätigen, der wird dir sicher sagen ob es geht.

Plinkster
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Re: Kauf einer Kat B Waffe ohne WBK, Deponieren beim Händler

Beitrag von Plinkster » Do 22. Sep 2016, 00:02

Beim Seidler wurde mir in der Zeit als ich noch keine WBK hatte genau sowas Angeboten, aber keine Ahnung ob er das heute noch macht.
Laut ihm kaufst du praktisch "deine" Waffe, kannst sie bei ihm direkt am Schießstand verwenden, aber mitnehmen natürlich nicht. Es hast halt nur du Zugriff darauf, und wenn du mal eine WBK erwirbst kannst du sie natürlich auf diese Eintragen lassen.

Das scheint mir auch das einzig halbwegs Sinnvolle an so einem Arrangement zu sein - wenn dir die Wartezeit auf die WBK zu lang wird und du unbedingt sofort schießen willst, dann kaufst du sie praktisch vorab und lässt sie dann gleich eintragen sobald die WBK da ist. Als dauerhafte Variante nur um keine WBK machen zu müssen scheints mir etwas unpraktisch und vor allem in Anbetracht dessen, dass eine Leihwaffe 10€ die Stunde kostet (und du ohne WBK die Munition vor Ort zu "Apothekerpreisen" in einzelnen Packungen kaufen musst) auch finanziell Unsinn.

bosfra
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Re: Kauf einer Kat B Waffe ohne WBK, Deponieren beim Händler

Beitrag von bosfra » Do 22. Sep 2016, 10:10

Ich hab beim Seidler eine Pistole auf Depot liegen- sie ist offiziell auf ihn gemeldet und beim schießen gehen kann ich sie jederzeit benutzen. Allerdings ohne WBK wird er sie dir nicht zum schießen aushändigen und Munition gibt es auch keine.

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Re: Kauf einer Kat B Waffe ohne WBK, Deponieren beim Händler

Beitrag von impact » Do 22. Sep 2016, 11:11

Danke für die Antworten. Es ist natürlich nicht als Dauerlösung gedacht, sondern rein zur Überbrückung bis ich die WBK habe.
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Re: Kauf einer Kat B Waffe ohne WBK, Deponieren beim Händler

Beitrag von Kapselpracker » Do 22. Sep 2016, 17:32

bosfra hat geschrieben:... Allerdings ohne WBK wird er sie dir nicht zum schießen aushändigen und Munition gibt es auch keine.

Bei mir war es Seinerzeit so das wenn du den Wafffs bei ihm gemacht hast, hast du jederzeit Schießen kommen können.
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Re: Kauf einer Kat B Waffe ohne WBK, Deponieren beim Händler

Beitrag von Plinkster » Do 22. Sep 2016, 23:16

Kapselpracker hat geschrieben:
bosfra hat geschrieben:... Allerdings ohne WBK wird er sie dir nicht zum schießen aushändigen und Munition gibt es auch keine.

Bei mir war es Seinerzeit so das wenn du den Wafffs bei ihm gemacht hast, hast du jederzeit Schießen kommen können.


Eine Waffe mieten ist aber eine andere Situation als wenn du eine Waffe auf Depot legst. In Zweiterem Fall hast du nämlich bereits eine WBK (sonst hättest du die Waffe ja nicht kaufen können), wenn du dir jetzt deine eigene Waffe "ausborgen" willst und keine WBK vorzeigen kannst, dann wurde sie dir möglicherweise im Rahmen eines (vorläufigen) Waffenverbots abgenommen und du darfst auch am Schießstand keine Waffen überlassen bekommen.

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Re: Kauf einer Kat B Waffe ohne WBK, Deponieren beim Händler

Beitrag von impact » Fr 23. Sep 2016, 00:03

Okay, verstehe ich das jetzt richtig, es ist ein Unterschied, ob ich eine Waffe erwerbe und auf Depot legen lasse, ob ich A) eine WBK ohne freien Platz, oder B) gar keine WBK habe.
So gesehen natürlich interessant, denn darf ich überhaupt eine Kat B Waffe erwerben (was ich im Endeffekt doch mache, wenn dafür zahle und sie auf Depot legen lasse?) ohne überhaupt eine WBK zu haben? Die WBK ist doch eigentlich das Dokument, welches einen Erwerb überhaupt erst erlaubt?
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Re: Kauf einer Kat B Waffe ohne WBK, Deponieren beim Händler

Beitrag von bino71 » Fr 23. Sep 2016, 07:10

Korrekt .... daher habe ich geschrieben, Waffe beim Händler reservieren und Anzahlen. Dieser legt die Waffe zur Seite bis Du die WBK hast.

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Re: Kauf einer Kat B Waffe ohne WBK, Deponieren beim Händler

Beitrag von Plinkster » Fr 23. Sep 2016, 09:00

Naja, rechtlich ist die Waffe in der Variante die mir beim Seidler eben angeboten wurde ja noch nicht in deinem Besitz. Du bezahlst ihm die Waffe, die Waffe wird exklusive von dir verwendet, aber deine Innehabung ist eben beschränkt auf den hauseigenen Schießstand - du kannst sie nicht mitnehmen. Für dieses Arrangement ist keine WBK notwendig und ist geeignet für die Übergangszeit bis du die WBK hast.
Ist in der Form ja nur möglich, weil der Seidler einen hauseigenen Schießstand hat, diesen verlassen kannst du mit der Waffe ohne WBK nicht legal.

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Re: Kauf einer Kat B Waffe ohne WBK, Deponieren beim Händler

Beitrag von oJo » Fr 23. Sep 2016, 09:15

Plinkster hat geschrieben:Naja, rechtlich ist die Waffe in der Variante die mir beim Seidler eben angeboten wurde ja noch nicht in deinem Besitz. Du bezahlst ihm die Waffe, die Waffe wird exklusive von dir verwendet, aber deine Innehabung ist eben beschränkt auf den hauseigenen Schießstand - du kannst sie nicht mitnehmen. Für dieses Arrangement ist keine WBK notwendig und ist geeignet für die Übergangszeit bis du die WBK hast.
Ist in der Form ja nur möglich, weil der Seidler einen hauseigenen Schießstand hat, diesen verlassen kannst du mit der Waffe ohne WBK nicht legal.

Nachdem ein gültiger Kaufvertrag das Eigentum überträgt, ist es ein Erwerb. Somit rechtlich nicht zulässig. Nur weil hier in diesem Sonderfall halt keiner kontrollieren wird, eine Waffe kaufen darfst du ohne waffenrechtliches Dokument nicht, auch nicht bei "Eigentumsvorbehalt bis WBK gemacht" (Was Eigentumsrechtlich wahrscheinlich garned geht). Anzahlen geht, kauf mit "Lieferdatum" würde ich mal als Grauzone bezeichnen, weil da ja das Eigentum auch erst später übertragen wird.

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Re: Kauf einer Kat B Waffe ohne WBK, Deponieren beim Händler

Beitrag von emanuel2408 » Fr 23. Sep 2016, 09:27

oJo hat geschrieben:
Plinkster hat geschrieben:Naja, rechtlich ist die Waffe in der Variante die mir beim Seidler eben angeboten wurde ja noch nicht in deinem Besitz. Du bezahlst ihm die Waffe, die Waffe wird exklusive von dir verwendet, aber deine Innehabung ist eben beschränkt auf den hauseigenen Schießstand - du kannst sie nicht mitnehmen. Für dieses Arrangement ist keine WBK notwendig und ist geeignet für die Übergangszeit bis du die WBK hast.
Ist in der Form ja nur möglich, weil der Seidler einen hauseigenen Schießstand hat, diesen verlassen kannst du mit der Waffe ohne WBK nicht legal.

Nachdem ein gültiger Kaufvertrag das Eigentum überträgt, ist es ein Erwerb. Somit rechtlich nicht zulässig. Nur weil hier in diesem Sonderfall halt keiner kontrollieren wird, eine Waffe kaufen darfst du ohne waffenrechtliches Dokument nicht, auch nicht bei "Eigentumsvorbehalt bis WBK gemacht" (Was Eigentumsrechtlich wahrscheinlich garned geht). Anzahlen geht, kauf mit "Lieferdatum" würde ich mal als Grauzone bezeichnen, weil da ja das Eigentum auch erst später übertragen wird.


Falsch...

Kaufvertrag ist das Verpflichtungsgeschäft, das Eigentum an einer Sache wird es mit dem Verfügungsgeschäft (Übergabe bei beweglichen Sachen) übertragen..
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Re: Kauf einer Kat B Waffe ohne WBK, Deponieren beim Händler

Beitrag von oJo » Fr 23. Sep 2016, 09:31

emanuel2408 hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:
Plinkster hat geschrieben:Naja, rechtlich ist die Waffe in der Variante die mir beim Seidler eben angeboten wurde ja noch nicht in deinem Besitz. Du bezahlst ihm die Waffe, die Waffe wird exklusive von dir verwendet, aber deine Innehabung ist eben beschränkt auf den hauseigenen Schießstand - du kannst sie nicht mitnehmen. Für dieses Arrangement ist keine WBK notwendig und ist geeignet für die Übergangszeit bis du die WBK hast.
Ist in der Form ja nur möglich, weil der Seidler einen hauseigenen Schießstand hat, diesen verlassen kannst du mit der Waffe ohne WBK nicht legal.

Nachdem ein gültiger Kaufvertrag das Eigentum überträgt, ist es ein Erwerb. Somit rechtlich nicht zulässig. Nur weil hier in diesem Sonderfall halt keiner kontrollieren wird, eine Waffe kaufen darfst du ohne waffenrechtliches Dokument nicht, auch nicht bei "Eigentumsvorbehalt bis WBK gemacht" (Was Eigentumsrechtlich wahrscheinlich garned geht). Anzahlen geht, kauf mit "Lieferdatum" würde ich mal als Grauzone bezeichnen, weil da ja das Eigentum auch erst später übertragen wird.


Falsch...

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(§ 380 ABGB)


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Also auch wenn ich das jetzt aus dem §380 nicht herauslese, spätestens beim ersten mal schießen ist sie übergeben. Oder ist das dann eine "Übergabe mit eingeschränkter Übergabebestimmung und Eigentumsvorbehalt"? :clap:

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Re: Kauf einer Kat B Waffe ohne WBK, Deponieren beim Händler

Beitrag von emanuel2408 » Fr 23. Sep 2016, 09:49

oJo hat geschrieben:
emanuel2408 hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:[quote="Plinkster"]Naja, rechtlich ist die Waffe in der Variante die mir beim Seidler eben angeboten wurde ja noch nicht in deinem Besitz. Du bezahlst ihm die Waffe, die Waffe wird exklusive von dir verwendet, aber deine Innehabung ist eben beschränkt auf den hauseigenen Schießstand - du kannst sie nicht mitnehmen. Für dieses Arrangement ist keine WBK notwendig und ist geeignet für die Übergangszeit bis du die WBK hast.
Ist in der Form ja nur möglich, weil der Seidler einen hauseigenen Schießstand hat, diesen verlassen kannst du mit der Waffe ohne WBK nicht legal.

Nachdem ein gültiger Kaufvertrag das Eigentum überträgt, ist es ein Erwerb. Somit rechtlich nicht zulässig. Nur weil hier in diesem Sonderfall halt keiner kontrollieren wird, eine Waffe kaufen darfst du ohne waffenrechtliches Dokument nicht, auch nicht bei "Eigentumsvorbehalt bis WBK gemacht" (Was Eigentumsrechtlich wahrscheinlich garned geht). Anzahlen geht, kauf mit "Lieferdatum" würde ich mal als Grauzone bezeichnen, weil da ja das Eigentum auch erst später übertragen wird.


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Also auch wenn ich das jetzt aus dem §380 nicht herauslese, spätestens beim ersten mal schießen ist sie übergeben. Oder ist das dann eine "Übergabe mit eingeschränkter Übergabebestimmung und Eigentumsvorbehalt"? :clap:[/quote]

Ohne zusätzliche Vereinbarung ja.

Theoretisch könnte man hergehen und in den KV einen Eigentumsvorbehalt diktieren, so dass das Eigentum bis zur Ausstellung einer WBK (=behördliche Bewilligung zum Erwerb einer Kat B) im Eigentum des Verkäufers verbleibt.

Das WaffG enthält keine eigene Definition des Erwerbs, daher kann eigentlich nur der Eigentumserwerb gemeint sein und nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen dürfte das so THEORETISCH möglich sein (machen würd ich es nicht, reservieren reicht ja normalerweise)


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