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Waffen nach Deutschland mitnehmen (mit europ. FW-Pass)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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The_Governor
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Waffen nach Deutschland mitnehmen (mit europ. FW-Pass)

Beitrag von The_Governor » Do 28. Jul 2016, 23:14

Hallo!

Wir möchten demnächst nach Deutschland fahren um dort auf 300m zu Schießen. Ich habe jetzt drei verschiedene Aussagen zum Thema Waffentransport:

  • BH Bregenz: Max. 2 Stk. dürfen mitgenommen werden, es bedarf einer Einladung.
  • Wikipedia: Max. 6 Stk. dürfen mitgenommen werden, für Sportschützen Ausnahmeregelung ohne Genehmigung/Einladung.
  • Homepage eines Schützenvereins: Max 3 Stk. dürfen mitgenommen werden.

Es herrsch Verwirrung. :think:

DerDaniel
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Re: Waffen nach Deutschland mitnehmen (mit europ. FW-Pass)

Beitrag von DerDaniel » Do 28. Jul 2016, 23:20

Einladung brauchst du immer, oder eine Genehmigung vom Bund. Über Stückzahlen weiß ich nichts.

jbtomm
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Re: Waffen nach Deutschland mitnehmen (mit europ. FW-Pass)

Beitrag von jbtomm » Fr 29. Jul 2016, 05:34

Im WFP kannst Du Deine sämtlichen Lang und KW. eintragen. Aber zu der Veranstaltung nur die entsprechenden Waffen mitnehmen die bei der Einladung gefordert werden.

Gruß Thomas

Hauni
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Re: Waffen nach Deutschland mitnehmen (mit europ. FW-Pass)

Beitrag von Hauni » Fr 29. Jul 2016, 07:07

Sollte was sein, dann kommt die Argumentation mit "hab ich auf Wikipedia gelesen" eher nicht so gut an.

mabit85
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Re: Waffen nach Deutschland mitnehmen (mit europ. FW-Pass)

Beitrag von mabit85 » Fr 29. Jul 2016, 07:45

Hatte letztes Jahr das gleiche Problem - die Reise ging ins MSZU.

Hab einfach in Deutschland bei drei Behörden angerufen - zwei waren recht überfordert (Urlaubszeit) - die dritte (ich glaub Lindau) sagte mir dann über die Rechtsabteilung es müsse eine Einladung in der man NAMENTLICH erwähnt sein müsse vorhanden sein.

Es reicht also nicht das Standard MSZU schreiben mit "3 Schützen".

Allerdings von Stückzahlbegrenzungen wurde meiner Erinnerung nach nichts erwähnt.

Am besten klingelst mal draußen die Behörden durch.

Hoffe ich konnte helfen.

MfG

jbtomm
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Re: Waffen nach Deutschland mitnehmen (mit europ. FW-Pass)

Beitrag von jbtomm » Fr 29. Jul 2016, 07:51

Mein o.g. Antwort ist Gesetz - konform.

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Stickhead
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Re: Waffen nach Deutschland mitnehmen (mit europ. FW-Pass)

Beitrag von Stickhead » Mi 3. Aug 2016, 14:32

Das Limit mit drei Schusswaffen gibt's bei uns bei der Mitnahme nach Österreich. Bis zu drei Schusswaffen bedarf es keiner Bewilligung zur Mitnahme (§ 38 WaffG).
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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loksi67
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Re: Waffen nach Deutschland mitnehmen (mit europ. FW-Pass)

Beitrag von loksi67 » Mi 3. Aug 2016, 15:12

war im juni bei der dm silhouette, hatte auch angefragt, folgende antwort kam:

Im Waffengesetz steht Mitnahme von Waffen oder Munition in den ,durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass.

Sportschützen bis zu sechs Schusswaffen nach Anlage1 Abschnitt3 der Kategorien B,C und D und die dafür bestimmte Munition zum Zweck des Schießsports.
please take a minute to look at my foto gallery:

https://www.flickr.com/photos/148553807@N08/

GSchoenbauer
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Re: Waffen nach Deutschland mitnehmen (mit europ. FW-Pass)

Beitrag von GSchoenbauer » Mi 3. Aug 2016, 20:44

§ 32 Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass
(1)
1 Die Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 Kategorien A 1.2 bis D) und sonstiger Waffen oder Munition, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, in den oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes kann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 vorliegen.
2 Die Erlaubnis kann für die Dauer von bis zu einem Jahr für einen oder für mehrere Mitnahmevorgänge erteilt werden und kann mehrfach um jeweils ein Jahr verlängert werden.
3 Für Personen aus einem Drittstaat gilt bei der Mitnahme von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) durch den Geltungsbereich des Gesetzes in einen anderen Mitgliedstaat § 30 Abs. 2 entsprechend.

(2) Eine Erlaubnis nach Absatz 1 darf Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat haben und Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) und die dafür bestimmte Munition nach Absatz 1 mitnehmen wollen, nur erteilt werden, wenn sie Inhaber eines durch diesen Mitgliedstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpasses sind und die Waffen in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind.

(3) Einer Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf es unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht für

1. Jäger, die bis zu drei Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorien C und D und die dafür bestimmte Munition im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 5 zum Zweck der Jagd,

2. Sportschützen, die bis zu sechs Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorien B, C oder D und die dafür bestimmte Munition zum Zweck des Schießsports,

3. Brauchtumsschützen, die bis zu drei Einzellader- oder Repetier-Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 Kategorien C und D und die dafür bestimmte Munition zur Teilnahme an einer Brauchtumsveranstaltung

mitnehmen, sofern sie den Grund der Mitnahme nachweisen können.

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ruppy16
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Re: Waffen nach Deutschland mitnehmen (mit europ. FW-Pass)

Beitrag von ruppy16 » Do 4. Aug 2016, 08:58

Achtung - speziell bei Halbautomaten auf die in Deutschland geltende Mindestlänge des Laufs (M7, M8 udgl.) achten!!

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