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Langwaffenaufbewahrung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Langwaffenaufbewahrung

Beitrag von 75th » Mi 15. Jun 2016, 16:32

Ich finde es immer wieder interessant wie oft tausende Euro für Waffen und Zubehör ausgegeben werden aber bei der vernünftigen Verwahrung wird dann jeder Euro 10 mal umgedreht. Das ist wie die jungen Buben mit großen neuen Autos, die dann kein Geld haben sich vernünftige Reifen zu kaufen. Eigentlich grob Fahrlässig - aber jeder wie er meint.

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Re: Langwaffenaufbewahrung

Beitrag von aragorn » Mi 15. Jun 2016, 16:36

Was soll dran grob fahrlaessig sein? Schonmal mit dem Wort "Fahrlaessigkeit" auseinandergesetzt? Wenn nicht, solche Worte eher nicht verwenden.

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Re: Langwaffenaufbewahrung

Beitrag von panhandle » Mi 15. Jun 2016, 17:26

Klagenfurter44 hat geschrieben:
Daniel25 hat geschrieben:hallo leute....

Der Schrank entspricht den gesetzlichen Regelungen gemäß § 36 des aktuellen Waffengesetzes


hi....

aber hierbei ist zu beachten das damit der §36 aus dem DEUTSCHEN waffengesetz gemeint ist..... ja, die haben normierte standards für die verwahrung(svorschriften )....

näheres dazu dada...https://www.tresore.net/pdf/Waffengesetz.pdf

in oe sind ( noch ) keine normierungen diesbzgl. im waffg.

zur thematik generell.... a gscheiter schrank ist sicher nicht verkehrt..... aber jeder wie er will.

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Re: Langwaffenaufbewahrung

Beitrag von McMonkey » Mi 15. Jun 2016, 19:26

aragorn hat geschrieben:Was soll dran grob fahrlaessig sein? Schonmal mit dem Wort "Fahrlaessigkeit" auseinandergesetzt? Wenn nicht, solche Worte eher nicht verwenden.
@75th meinte wohl in diesen Zusammenhang die Fahrlässigkeit als Begriff der ökonomischen Analyse des Rechts. Somit hat er recht und du hast die Überleitung zur Verhaltensökonomik - Risikovermeidungskosten nicht verstanden ;)
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Re: Langwaffenaufbewahrung

Beitrag von aragorn » Mi 15. Jun 2016, 19:30

Wieso sollte er damit Recht haben? Mir desweiteren etwas zu unterstellen halte ich fuer unnoetig. Danke fuer den Beitrag.

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Re: Langwaffenaufbewahrung

Beitrag von rokomech » Mi 15. Jun 2016, 20:16

Ich habe für meine SV Flinte einen Ladenvollauszug im Kasten mit 4mm Blech rundum verstärkt und ein Zylinderschloss eingebaut, zum Teil verschweißt, zum Teil innen verschraubt.
Im "Anlassfall" bekomme ich so die Flinte innerhalb weniger Sekunden raus.
Dazu ist erst auf den zweiten Blick die Waffenverwahrung als solche zu erkennen.
Für die geplante Sportflinte kommt dann aber ein Waffenschrank in den Keller.

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Re: Langwaffenaufbewahrung

Beitrag von McMonkey » Mi 15. Jun 2016, 20:34

@aragon, du hast den Begriff Fahrlässigkeit im falschen linguistischen Kontext gesehen, darum war die Aussage von @75th richtig.

Ich hab dir nichts unterstellt, ich habe festgestellt. Ich habe auch eine nettes Smiley verwendet. Die haben den Nutzen dem Wort in Schrift einen unverkennbaren Ausdruck zu verleihen. Eigentlich reicht ja Geschriebenes aus, aber in der heutigen Zeit haben - anscheinend - selbst Smiley einen Interpretationsspielraum #verwundert schau#.

Also sei nicht gleich - und das ohne Grund - beleidigt. Wenn es hilft, ich entschuldige mich für meine Ausdrucksweise! Und ich verwende jetzt kein Smiley dafür, damit ich nicht missverstanden werde.
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Re: Langwaffenaufbewahrung

Beitrag von meshuggah » Mi 22. Jun 2016, 10:41

Ich hab jetz nicht alles gelesen aber bei Kat. B ist ein Zylinderschloss vorgeschrieben. Gewicht is egal, aber einen einfachen Blechspind wirst du befestigen müssen.
Einfach das Gewissen befragen.

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Re: Langwaffenaufbewahrung

Beitrag von panhandle » Mi 22. Jun 2016, 11:05

meshuggah hat geschrieben:...................aber bei Kat. B ist ein Zylinderschloss vorgeschrieben. Gewicht is egal,.........



hi...

...steht wo ?

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Re: Langwaffenaufbewahrung

Beitrag von gewo » Mi 22. Jun 2016, 11:29

meshuggah hat geschrieben:Ich hab jetz nicht alles gelesen aber bei Kat. B ist ein Zylinderschloss vorgeschrieben.


steht wo?
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Re: Langwaffenaufbewahrung

Beitrag von Myon » Mi 22. Jun 2016, 11:36

Steht natürlich nirgends wie wir alle wissen..... Oder doch nicht alle....

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Re: Langwaffenaufbewahrung

Beitrag von Martin P » Mi 22. Jun 2016, 12:44

meshuggah hat geschrieben:Ich hab jetz nicht alles gelesen aber bei Kat. B ist ein Zylinderschloss vorgeschrieben.


Oje, mein Kurzwaffentresor hat ein elektronisches Zahlenschloss und mein Langwaffentresor überhaupt nur ein Doppelbartschloss. Ist die sichere Verwahrung so überhaupt gegeben? :D

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Re: Langwaffenaufbewahrung

Beitrag von Rene357 » Mi 22. Jun 2016, 13:22

naja ich glaub jeder sollte seinen krämpel so verwahren das die möglichkeit eines zugriffes durch jemand anderes nicht (leicht) möglich ist!!
ich glaub das ist nicht zu viel verlangt!!!!

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Re: Langwaffenaufbewahrung

Beitrag von BigBen » Mi 22. Jun 2016, 13:25

Rene357 hat geschrieben:naja ich glaub jeder sollte seinen krämpel so verwahren das die möglichkeit eines zugriffes durch jemand anderes nicht (leicht) möglich ist!!
ich glaub das ist nicht zu viel verlangt!!!!


Das bestreitet auch niemand, problematisch ist es nur wenn Leute hier konkrete absurde Anforderungen an die Aufbewahrung erfinden und so tun als ob das vorgeschrieben ist.
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Re: Langwaffenaufbewahrung

Beitrag von Stickhead » Mi 22. Jun 2016, 13:50

ACHTUNG! Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur und/oder Paragraphen, der im Zusammenhang mit der Frage stehenden Gesetze, zu untermauern.


Hat das schon jemand gemacht?
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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