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Langwaffenaufbewahrung
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Langwaffenaufbewahrung
Ich finde es immer wieder interessant wie oft tausende Euro für Waffen und Zubehör ausgegeben werden aber bei der vernünftigen Verwahrung wird dann jeder Euro 10 mal umgedreht. Das ist wie die jungen Buben mit großen neuen Autos, die dann kein Geld haben sich vernünftige Reifen zu kaufen. Eigentlich grob Fahrlässig - aber jeder wie er meint.
Re: Langwaffenaufbewahrung
Was soll dran grob fahrlaessig sein? Schonmal mit dem Wort "Fahrlaessigkeit" auseinandergesetzt? Wenn nicht, solche Worte eher nicht verwenden.
Re: Langwaffenaufbewahrung
Klagenfurter44 hat geschrieben:Daniel25 hat geschrieben:hallo leute....
Der Schrank entspricht den gesetzlichen Regelungen gemäß § 36 des aktuellen Waffengesetzes
hi....
aber hierbei ist zu beachten das damit der §36 aus dem DEUTSCHEN waffengesetz gemeint ist..... ja, die haben normierte standards für die verwahrung(svorschriften )....
näheres dazu dada...https://www.tresore.net/pdf/Waffengesetz.pdf
in oe sind ( noch ) keine normierungen diesbzgl. im waffg.
zur thematik generell.... a gscheiter schrank ist sicher nicht verkehrt..... aber jeder wie er will.
lg
willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Langwaffenaufbewahrung
@75th meinte wohl in diesen Zusammenhang die Fahrlässigkeit als Begriff der ökonomischen Analyse des Rechts. Somit hat er recht und du hast die Überleitung zur Verhaltensökonomik - Risikovermeidungskosten nicht verstandenaragorn hat geschrieben:Was soll dran grob fahrlaessig sein? Schonmal mit dem Wort "Fahrlaessigkeit" auseinandergesetzt? Wenn nicht, solche Worte eher nicht verwenden.
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.
Re: Langwaffenaufbewahrung
Wieso sollte er damit Recht haben? Mir desweiteren etwas zu unterstellen halte ich fuer unnoetig. Danke fuer den Beitrag.
Re: Langwaffenaufbewahrung
Ich habe für meine SV Flinte einen Ladenvollauszug im Kasten mit 4mm Blech rundum verstärkt und ein Zylinderschloss eingebaut, zum Teil verschweißt, zum Teil innen verschraubt.
Im "Anlassfall" bekomme ich so die Flinte innerhalb weniger Sekunden raus.
Dazu ist erst auf den zweiten Blick die Waffenverwahrung als solche zu erkennen.
Für die geplante Sportflinte kommt dann aber ein Waffenschrank in den Keller.
Im "Anlassfall" bekomme ich so die Flinte innerhalb weniger Sekunden raus.
Dazu ist erst auf den zweiten Blick die Waffenverwahrung als solche zu erkennen.
Für die geplante Sportflinte kommt dann aber ein Waffenschrank in den Keller.
Re: Langwaffenaufbewahrung
@aragon, du hast den Begriff Fahrlässigkeit im falschen linguistischen Kontext gesehen, darum war die Aussage von @75th richtig.
Ich hab dir nichts unterstellt, ich habe festgestellt. Ich habe auch eine nettes Smiley verwendet. Die haben den Nutzen dem Wort in Schrift einen unverkennbaren Ausdruck zu verleihen. Eigentlich reicht ja Geschriebenes aus, aber in der heutigen Zeit haben - anscheinend - selbst Smiley einen Interpretationsspielraum #verwundert schau#.
Also sei nicht gleich - und das ohne Grund - beleidigt. Wenn es hilft, ich entschuldige mich für meine Ausdrucksweise! Und ich verwende jetzt kein Smiley dafür, damit ich nicht missverstanden werde.
Ich hab dir nichts unterstellt, ich habe festgestellt. Ich habe auch eine nettes Smiley verwendet. Die haben den Nutzen dem Wort in Schrift einen unverkennbaren Ausdruck zu verleihen. Eigentlich reicht ja Geschriebenes aus, aber in der heutigen Zeit haben - anscheinend - selbst Smiley einen Interpretationsspielraum #verwundert schau#.
Also sei nicht gleich - und das ohne Grund - beleidigt. Wenn es hilft, ich entschuldige mich für meine Ausdrucksweise! Und ich verwende jetzt kein Smiley dafür, damit ich nicht missverstanden werde.
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.
Re: Langwaffenaufbewahrung
Ich hab jetz nicht alles gelesen aber bei Kat. B ist ein Zylinderschloss vorgeschrieben. Gewicht is egal, aber einen einfachen Blechspind wirst du befestigen müssen.
Einfach das Gewissen befragen.
Einfach das Gewissen befragen.
Re: Langwaffenaufbewahrung
meshuggah hat geschrieben:...................aber bei Kat. B ist ein Zylinderschloss vorgeschrieben. Gewicht is egal,.........
hi...
...steht wo ?
lg
willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Langwaffenaufbewahrung
meshuggah hat geschrieben:Ich hab jetz nicht alles gelesen aber bei Kat. B ist ein Zylinderschloss vorgeschrieben.
steht wo?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Re: Langwaffenaufbewahrung
Steht natürlich nirgends wie wir alle wissen..... Oder doch nicht alle....
Re: Langwaffenaufbewahrung
meshuggah hat geschrieben:Ich hab jetz nicht alles gelesen aber bei Kat. B ist ein Zylinderschloss vorgeschrieben.
Oje, mein Kurzwaffentresor hat ein elektronisches Zahlenschloss und mein Langwaffentresor überhaupt nur ein Doppelbartschloss. Ist die sichere Verwahrung so überhaupt gegeben?
Re: Langwaffenaufbewahrung
naja ich glaub jeder sollte seinen krämpel so verwahren das die möglichkeit eines zugriffes durch jemand anderes nicht (leicht) möglich ist!!
ich glaub das ist nicht zu viel verlangt!!!!
ich glaub das ist nicht zu viel verlangt!!!!
Re: Langwaffenaufbewahrung
Rene357 hat geschrieben:naja ich glaub jeder sollte seinen krämpel so verwahren das die möglichkeit eines zugriffes durch jemand anderes nicht (leicht) möglich ist!!
ich glaub das ist nicht zu viel verlangt!!!!
Das bestreitet auch niemand, problematisch ist es nur wenn Leute hier konkrete absurde Anforderungen an die Aufbewahrung erfinden und so tun als ob das vorgeschrieben ist.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Langwaffenaufbewahrung
ACHTUNG! Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur und/oder Paragraphen, der im Zusammenhang mit der Frage stehenden Gesetze, zu untermauern.
Hat das schon jemand gemacht?
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz