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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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hasgunz
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von hasgunz » Mo 13. Jun 2016, 12:12

Hab die letzten 20ig Seiten nicht gelesen, aber Alles davor.

Jedenfalls hab ich mir eine kleine Liste zusammengestellt mit den wichtigsten Punkten bezüglich des Wisches auf den sich die Innen und Justizminister geeinigt haben:

  1. Medizinische Untersuchungen / Psychotest mind. alle 5 Jahre erneuern lassen
  2. aufrollen des derzeit gültigen Rechts alle paar Jahre (ca 5) um auf Veränderungen reagieren zu können (siehe 3D-Drucker)
  3. Onlinekäufe sind noch immer machbar, müssen aber von einem Händler, oder einer anderen authorisierten Person, mittels einer "face to face" Übergabe abgewickelt werden
  4. Mindestalter auf 18 jahre heruntergesetzt (mit Elterneinwilligung sogar drunter)
  5. als "good cause" (Rechtfertigung) gelten nurnoch Jagd und Sportschießen
  6. gemeinsame Lagerung von Waffe und Munition nur in einem Safe möglich (ohne Safe = getrennte Lagerung!)
  7. spezielle Makierung von Schusswaffen um besser Nachvollziehen zu können "Wer, Was , Wann, Wo, ..."
  8. "essential parts" (relevante Teile): Gehhäuse, Lauf, Verschluss, Schlitten und Trommel
  9. "high capacity" Magazine sind verboten **
  10. Führen unterliegt den nationalen Gesetzen
  11. Schweiz, Island, ... werden die neuen Gesetze wsl auch übernehmen müssen

** eine Ausnahmegenehmigung für "high capacity" Magazine kann für Sportschützen beantragt werden, wenn sie nachweisen können, dass sie für die Ausübung ihres Sportes mehr als 10 / 20 schuss in ihren Magazinen brauchen, JEDOCH bezieht sich diese Ausnahmebewilligung nur für spezielle (einzelne) Waffen! Also bekommt man z.B eine Ausnahme für AR15 Magazine, mit der darf man aber keine ("high capacity") Glock, AK, G3,... Magazine kaufen / besitzen!

Änderungen bei den Kategorien:

Kat. A
  1. auf halbauto umgebaute ex-vollauto Waffen
  2. Halbautomaten, die entweder mehr 21 Schuss hintereinander (Kurzwaffen), oder 11 für Langwaffen, abgeben können
  3. Langwaffen die sich auf unter 60cm verkürzen lassen
  4. "High capacity mags" (21+ für KW und 11+ für LW)

Kat. B
  1. kurze (< 60cm) Repetierer
  2. kurze "einschüssige * " Zentralfeuerwaffen
  3. Randfeuerwaffen mit einer Gesamtlänge < 28cm
  4. halbautomatische Randfeuerwaffen mit 3+ Schussabgabe ohne nachzuladen
  5. halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit 3+, aber weniger als 12, Schussabgabe ohne nachzuladen
  6. Flinten (egal ob Halbauto oder Repetierer) mit einer Lauflänge unter 60cm
  7. Halbautomaten die wie Vollautomaten ("militärisch") aussehen

Kat. C
  1. Repetierer
  2. "eischüssige * " Langwaffen mit gezogenem Lauf
  3. Halbautomaten die weder A, noch B sind (Browning Auto 5 mit 3er Magazin z.B.)
  4. "eischüssige * " Randfeuerwaffen mit einer Gesamtlänge > 28cm
  5. Signal-, Schreckschuss-, Salut- und Dekowaffen
  6. "eischüssige * " Langwaffen mit glatten Lauf (diese werden erst erfasst NACHDEM das neue Gesetz in kraft tritt!)

* "eischüssig" bedeutet, dass man max. 1 Schuss pro Lauf abgeben kann, bevor man nachladen muss

Ich hoffe ich habe nix vergessen.

LG
Zuletzt geändert von hasgunz am Mo 13. Jun 2016, 12:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Octopus » Mo 13. Jun 2016, 12:22

Und was hat es mit dem Passus "Ausnahmegenehmigungen für Sportschützen" auf sich?
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von hasgunz » Mo 13. Jun 2016, 12:27

Maddin hat geschrieben:
Incite hat geschrieben:Morgen ist das im IMCO. (hat aber auch der Karas in seiner Mail angekündigt)

Wo oder was die Ford heute macht weiß ich nicht. Jedenfalls nicht im IMCO. Machts euch aber net wahnsinnig, es gibt auch keine Panikverkäufe. Falls ja, oida isch gäbe dir 500 € für deine fast wertlose Ar15 oder Steyr AUG Z :lol: :mrgreen:


Du bewegst dich im Bereich der laesio enormis. :mrgreen:

Ich denke man sollte das Beispiel USA überhaupt nicht auf uns umlegen, das sind wieder völlig andere Hintergründe und Ursachen. Aber das werden nur die vernünftigen Leute sehen.

Ich finde das Beispiel USA zeigt wichtiges auf!

Allein zwischen 2004 und 2014 starben in den USA rund 350.000 Menschen durch Schusswaffen, darunter 207.502 Selbstmorde und 128.992 Morde.
Quelle
Das sind pro Jahr ~35.000 Menschen (davon ~20.000 Selbstmorde).
Bleiben pro Jahr ca 10.000 Mordopfer, getötet durch Schusswaffen.
Das sind 0,00003% der Bevölkerung pro Jahr!

Eine wirklich lächerliche Zahl, verglichen mit den Zigarettentoten: Quelle
480,000 (-41.000 die durch Passivrauchen sterben) sterben pro Jahr in den USA an den folgen von Zigaretten
das macht 0,0015% der Bevölkerung aus
somit sterben in den USA pro Jahr 50 Mal mehr Menschen an Zigaretten, als durch Schusswaffen!

LG
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von hasgunz » Mo 13. Jun 2016, 12:29

Octopus hat geschrieben:Und was hat es mit dem Passus "Ausnahmegenehmigungen für Sportschützen" auf sich?

stimmt, den muss hab ich vergessen zu inkudieren
Danke fürs erinnern!

LG
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von raptor » Mo 13. Jun 2016, 12:30

Der ORF hetzt auf Ö1 bereits kräftig: "Wann sehen die Amerikaner endlich ein, dass mehr Schusswaffen mehr Gefahr und mehr Tote bedeuten?"

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Chrizzly » Mo 13. Jun 2016, 12:32

Ob es wirklich so kommt wie jetzt diskutiert wird??
Ich befürchte "Ja"
An Enteignungen glaube ich nicht.
Ich vermute mal dass es darauf hinaus läuft dass all jene die etwas haben das in dem neuen Gesetz "angefeindet" wird es entweder an die Behörden geben können oder bis zu ihrem ableben besitzen dürfen. Der Verkauf an Privatpersonen jedoch verboten sein wird.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Heisenberg » Mo 13. Jun 2016, 12:39

hasgunz hat geschrieben:
** eine Ausnahmegenehmigung für "high capacity" Magazine kann für Sportschützen beantragt werden, wenn sie nachweisen können, dass sie für die Ausübung ihres Sportes mehr als 10 / 20 schuss in ihren Magazinen brauchen, JEDOCH bezieht sich diese Ausnahmebewilligung nur für spezielle (einzelne) Waffen! Also bekommt man z.B eine Ausnahme für AR15 Magazine, mit der darf man aber keine ("high capacity") Glock, AK, G3,... Magazine kaufen / besitzen!


LG


Schafft es hier vielleicht mal jemand eine Sportordnung für HA zu definieren, möglicherweise mit einem Bewerb von 25 Schuss ohne nachladen????
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Octopus » Mo 13. Jun 2016, 12:39

Bis jetzt trifft das ja nur auf Magazine zu. Und die wird jeder in Eigenregie vernichten und sich den Weg zur Behörde zu sparen.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von hasgunz » Mo 13. Jun 2016, 12:49

Chrizzly hat geschrieben:Ob es wirklich so kommt wie jetzt diskutiert wird??
Ich befürchte "Ja"
An Enteignungen glaube ich nicht.
Ich vermute mal dass es darauf hinaus läuft dass all jene die etwas haben das in dem neuen Gesetz "angefeindet" wird es entweder an die Behörden geben können oder bis zu ihrem ableben besitzen dürfen. Der Verkauf an Privatpersonen jedoch verboten sein wird.

Ich muss ehrlich gestehen dass, nachdem ich mir den Text etwas genauer durchgelesen habe, ich teilweise postiv überrascht war.
Sachen wie:
  1. medizinische Tests alle 5 Jahre
  2. Magazinbeschränkungen
  3. abschaffen von Wiederladen
  4. Änderungen bei Onlinkäufen
  5. Deko-, Schreckschusswaffen registrieren
  6. ...
Gehen mir noch immer auf den Geist, die können aber verhindert werden, wenn man den einen guten "Kompromiss" (ich hasse dieses Wort) zwischen diesem Papier und dem von der Vicky findet.

Aber Sachen wie Kat. C Halbautos, kurze Flinten, Pumpguns in C und "militärische" Halbautomaten in B, finde ich sehr gut und würde mich sogar freuen wenn das so umgesetzt werden würde!

Das Papier ist noch lange nicht perfekt, aber es ist einmal ein Anfang.
Nun müssen wir mehr den je Druck ausüben und es in die richtige Richtung lenken!

@Octopus
so ist es eigentlich ja gedacht, so hirnverbrannt es auch klingen mag

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von rupi » Mo 13. Jun 2016, 13:18

ja nur dass es Mitgliedsstaaten frei steht Verschärfungen anzuwenden


du glaubst doch selber nicht dass es plötzlich wieder Pumpguns bei uns gibt
member the old PD design ? oh I member

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Mo 13. Jun 2016, 13:27

raptor hat geschrieben:Der ORF hetzt auf Ö1 bereits kräftig: "Wann sehen die Amerikaner endlich ein, dass mehr Schusswaffen mehr Gefahr und mehr Tote bedeuten?"


Und in 3 Tagen interessiert das in den USA und hier bei uns (bezogen auf die USA) doch ohnehin niemanden mehr. Traurig aber war, diese Terrorangriffe sind absolut tragisch für die Opfer, werden aber immer für andere Sachen missbraucht, die dann in weit entfernten Ländern ein paar Tage später schon niemanden mehr interessieren. Wie gesagt, solange man nicht selbst betroffen ist...
Der Mensch lebt halt einfach weiter vor sich hin...

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Octopus » Mo 13. Jun 2016, 14:31

So sehr ich es begrüßen würde... Eine Legalisierung von Pumpguns halte ich auch für eher unwahrscheinlich.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Lexman1 » Mo 13. Jun 2016, 14:34

Na da sieht man mal wieder wo sich die Terroristen ihre "legalen" Waffen besorgen
http://m.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/a-1097335.html
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von hasgunz » Mo 13. Jun 2016, 14:51

Octopus hat geschrieben:So sehr ich es begrüßen würde... Eine Legalisierung von Pumpguns halte ich auch für eher unwahrscheinlich.

rupi hat geschrieben:ja nur dass es Mitgliedsstaaten frei steht Verschärfungen anzuwenden
du glaubst doch selber nicht dass es plötzlich wieder Pumpguns bei uns gibt

Da kann man nur auf die 1er Schüler-Mentalität des österreichischen Staates hoffen jedes Wort bis auf Punkt und Beistrich umzusetzen :lol:

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von savage3000 » Mo 13. Jun 2016, 16:13

nana die Frau Mag. durchschaut des schon , keine Angst.

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