ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Hrab
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 228
Registriert: Do 14. Jan 2016, 17:46

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Hrab » Di 29. Mär 2016, 13:50

Allein das Ablaufdatum stört mich schon extrem aber wenn der Blödsinn kommt dann stört mich dass wenn die Voraussetzungen erfüllt sind nach 5 Jahren nur ein "may be renewed" statt einem "shall be" drinne steht.


zu 40 und 45.
Ich hab es hald lieber wenn sowohl Ober als auch Untergrenzen klarer definiert sind.

Benutzeravatar
Myon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2927
Registriert: Fr 11. Okt 2013, 17:47
Wohnort:

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Myon » Di 29. Mär 2016, 13:55

58 Seiten Quacksalber englisch.... Wähhhh ....Was ist mit den B7 HA?

Benutzeravatar
Lindenwirt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2612
Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
Wohnort:

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Lindenwirt » Di 29. Mär 2016, 13:58

Ja stimmt, 52 klingt wie gesagt nicht so gut.

The maximum duration of anauthorisation shall not exceed five years, unless Member States have implemented a system of continuous monitoring referred to in the first subparagraph of Article 5(2). The authorisation may be renewed if the conditions on the basis of which it was granted are still fulfilled.

EDIT:
Hier der Originalauszug aus Artikel 5(2), ich werd hier nicht schlauer:
2. Member States shall provide for standard medical tests for issuing or renewing authorisations as referred to in paragraph 1 and shall withdraw authorisations if any of the conditions on the basis of which it was granted is no longer met.
Member States may not prohibit persons resident within their territory from possessing a weapon acquired in another Member State unless they prohibit the acquisition of the same weapon within their own territory
Zuletzt geändert von Lindenwirt am Di 29. Mär 2016, 14:07, insgesamt 2-mal geändert.

Hrab
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 228
Registriert: Do 14. Jan 2016, 17:46

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Hrab » Di 29. Mär 2016, 13:59

11. Category A and B firearms
The Rapporteur understands that the Commission's proposal to recategorise "semiautomatic firearms for civilian use that resemble weapons with automatic mechanisms" into Category A would cause many practical problems in implementation and has been tried and rejected in certain Member States in the past.


Amendment 77 und die danach betreffen B Kat.

DerDaniel
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4507
Registriert: Mo 12. Dez 2011, 19:09

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von DerDaniel » Di 29. Mär 2016, 14:02

Folgende Punkte sollten verbessert werden:

Amendment 25 - "barrel, chamber, frame, body, receiver, slide or cylinder, bolt or breach block" Frame, Body und Recdeiver machen keinen Sinn, da es vage ausdrücke sind und oft keine Höchstbeanspruchten Teile. Zur Absicherung in beide Richtungen sollte nur der Teil "mechanism for containing the pressure of discharge at the rear of the chamber of a firearm" enthalten sein.

Amendment 40 - So lange in Amendment 2 der Begriff "firearm" nicht klar definiert ist, sollte er nicht in 40 verwendet werden.

Amendment 52 - Komplett streichen. Die Verlust der Zuverlässigkeit ist bereits in anderen Paragraphen geregelt.

Amendment 74-80 - Ist die Vorbereitung auf divide et impera.

patess
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 82
Registriert: Di 15. Mär 2016, 18:30

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von patess » Di 29. Mär 2016, 14:04

Hrab hat geschrieben:Allein das Ablaufdatum stört mich schon extrem aber wenn der Blödsinn kommt dann stört mich dass wenn die Voraussetzungen erfüllt sind nach 5 Jahren nur ein "may be renewed" statt einem "shall be" drinne steht.


zu 40 und 45.
Ich hab es hald lieber wenn sowohl Ober als auch Untergrenzen klarer definiert sind.


Vielleicht haben wir in Österreich da ja Glück. denn ich hatte so ziemlich alle 5 Jahre eine Verwahrungskontrolle und musste da auch meinen erneuerten Waffenführerschein zeigen.
Wenn wir Glück haben reicht das in Österreich aus.
hoffe ich halt mal

Incite
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5130
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:41

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Incite » Di 29. Mär 2016, 14:28

Ich glaube nicht, dass das weiterhin ausreichen wird.

Wenn ich es richtig verstanden habe ist nur das mit den B7 entschärft worden und Magazine sind kein wesentlicher Bestandteil.

Egun so wie wir es kennen wird es zwischen Privaten nicht mehr geben.

Erweiterung der wesentlichen Teile... was passiert denn jetzt wenn ich weitere Receiver usw. habe, bekomme ich dann dafür einen Platz? :roll:

regelmäßiger medizinischer Test...

muss sagen, ganz schön heftiger Rundumschlag :think:
Zuletzt geändert von Incite am Di 29. Mär 2016, 14:56, insgesamt 1-mal geändert.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

Benutzeravatar
Lindenwirt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2612
Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
Wohnort:

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Lindenwirt » Di 29. Mär 2016, 14:39

Incite hat geschrieben:Munition nur mehr wenn man eine Waffe in dem Kaliber dazu besitzt...

Wo steht das? In Amendment 54 heißt es:
The acquisition and possession of ammunition shall be allowed only by persons who are allowed to possess a firearm."

Incite hat geschrieben:regelmäßiger medizinischer Test...

Steht so nicht.
Amendment 52:
The maximum duration of anauthorisation shall not exceed five years, unless Member States have implemented a system of continuous monitoring referred to in the first subparagraph of Article 5(2). The authorisation may be renewed if the conditions on the basis of which it was granted are still fulfilled.
EDIT: Steht so doch, habe eben das Posting von Pembino gesehen, steht leider in Amendment 46
Zuletzt geändert von Lindenwirt am Di 29. Mär 2016, 14:48, insgesamt 2-mal geändert.

Benutzeravatar
pembino
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 255
Registriert: So 9. Mai 2010, 21:12

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von pembino » Di 29. Mär 2016, 14:43

So, hab auch mal schnell drüber gelesen. 2 Punkte sind mir besonders negativ aufgefallen und sind mMn (vorerst) die dicksten Scheiben der Salami:

Amendment 46 zu Article 5 – paragraph 2
Member States shall establish a monitoring system including medical checks, which may be on a continuous or periodic basis, for the acquisition and possession of firearms, and shall withdraw authorisations if any of the conditions on the basis of which the acquisition or possession was allowed are no longer met


Das deckt sich zwar größtenteils mit unserer "Verlässlichkeitsregelung" wie z.B. Führerscheinentzug, psychische Erkrankungen oder wenn sonstige Umstände der Behörde bekannt werden dass jemand im Umgang mit Waffen eine Gefährdung darstellt und somit ihm die Verlässlichkeit und WBK entzogen wird. Jedoch wird in dem Text die Schaffung eines "monitoring system including medical checks" verlangt. Das heißt dann wahrscheinlich, dass man alle paar Jahre zum Amtsarzt oder Psychologen geschickt wird. Das ist bestimmt nicht mit unserer Regelung mit dem Waffenführerschein alle 5 Jahre gedeckt. Wer die Kosten für diese Untersuchungen tragen wird könnt ihr jetzt schon mal raten und aufs Alt werden freuen.

Zusätzlich dann noch Amendment 52 zu Article 7 – paragraph 4
The maximum duration of an authorisation shall not exceed five years, unless Member States have implemented a system of continuous monitoring referred to in the first subparagraph of Article 5(2). The authorisation may be renewed if the conditions on the basis of which it was granted are still fulfilled.


Dies bezieht sich auf den zuvor zitierten teil, heißt also solange ein Mitgliedsstaat kein System wie im oberen Artikel geschaffen hat sollten Bewilligungen nur für die Dauer von max. 5 Jahren ausgestellt werden und nur dann erneuert werden wenn die Bedingungen nach wie vor erfüllt sind unter der sie erteilt wurde. Somit schließt sich ja der Kreis und man kommt um das System das regelmäßige Gesundheitschecks durchgeführt werden nicht herum.

Hoffe (lieber wäre mir wenn nicht) dass ich das richtig verstanden habe und dies also der Stand der Dinge ist. Wenn dem so ist können wir uns ja schon mal warm anziehen...

Benutzeravatar
Lindenwirt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2612
Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
Wohnort:

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Lindenwirt » Di 29. Mär 2016, 14:50

Edit: War ein Schmarrn, pembino hats schon richtig geschrieben...
Zuletzt geändert von Lindenwirt am Di 29. Mär 2016, 14:52, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Di 29. Mär 2016, 14:50

Also ich bin immer noch für eine Ablehnung des ganzen Entwurfs, das sind einfach zu fette Stücke der Salami die uns hier flöten gehen. Alle 5 jahre zum Amtsarzt, hast da so welche wie beim Bundesheer sitzen dann gute Nacht...

Incite
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5130
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:41

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Incite » Di 29. Mär 2016, 14:55

Lindenwirt hat geschrieben:
Incite hat geschrieben:Munition nur mehr wenn man eine Waffe in dem Kaliber dazu besitzt...

Wo steht das? In Amendment 54 heißt es:
The acquisition and possession of ammunition shall be allowed only by persons who are allowed to possess a firearm."

Incite hat geschrieben:regelmäßiger medizinischer Test...

Steht so nicht.
Amendment 52:
The maximum duration of anauthorisation shall not exceed five years, unless Member States have implemented a system of continuous monitoring referred to in the first subparagraph of Article 5(2). The authorisation may be renewed if the conditions on the basis of which it was granted are still fulfilled.
EDIT: Steht so doch, habe eben das Posting von Pembino gesehen, steht leider in Amendment 46



Ich habe 2 Paragraphen vermischt. Das mit der Mun war scheinbar ein Gehirnfurz von mir (Gott sei Dank) :lol:
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

Benutzeravatar
pembino
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 255
Registriert: So 9. Mai 2010, 21:12

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von pembino » Di 29. Mär 2016, 15:00

Das ganze gehört abgelehnt. Ich verstehe nämlich immer noch nicht wie die EU überhaupt dazu kommt sich in die innere Sicherheit der Staaten einzumischen. Es handelt sich ja hier um eine Sache des Binnenmarktes, oder? Dh, zumindest für mich, dass sie den Handel zwischen den Staaten, die Herstellung, die Verbringung von Schusswaffen usw. regeln können, aber doch nicht wer welche Waffen in den Mitgliedsstaaten besitzen darf, weil dies greift mMn nach in die innere Sicherheit ein. Somit alleine schon deshalb abzulehnen, da nicht deren Zuständigkeit.

Falls ich falsch liege korrigiert mich bitte, aber das ist zumindest meine Ansicht der Sache!

Benutzeravatar
RedWhite
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 54
Registriert: Mo 18. Jan 2016, 10:29
Wohnort: Graz

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von RedWhite » Di 29. Mär 2016, 15:05

Auslegungssache...ist es dann erlaubt 9 Para zu kaufen ohne eine WBK zu haben?
Wenn man nachweisen kann dass man einen VSR-Büchse in 9mm (höhö) hat, dann ja?
Also gehts schon ein bisschen in die Richtung dass man nur Mun für Waffen die man besitzt kaufen kann.
Oder spinn ich mir das jetzt zusammen?

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Di 29. Mär 2016, 15:09

pembino hat geschrieben:Das ganze gehört abgelehnt. Ich verstehe nämlich immer noch nicht wie die EU überhaupt dazu kommt sich in die innere Sicherheit der Staaten einzumischen. Es handelt sich ja hier um eine Sache des Binnenmarktes, oder? Dh, zumindest für mich, dass sie den Handel zwischen den Staaten, die Herstellung, die Verbringung von Schusswaffen usw. regeln können, aber doch nicht wer welche Waffen in den Mitgliedsstaaten besitzen darf, weil dies greift mMn nach in die innere Sicherheit ein. Somit alleine schon deshalb abzulehnen, da nicht deren Zuständigkeit.

Falls ich falsch liege korrigiert mich bitte, aber das ist zumindest meine Ansicht der Sache!


Du vergisst eines, wir reden ja jetzt von der neuen Idee der "Sicherheitsunion" und solange unser Justizminister in jedem Satz was von einer Solidarität mit Belgien erzählt wird sich dem halt einfach blind unterworfen. Das ist jetzt übrigens völlig egal ob das vom BMJ oder dem BMI ausgeht, im Endeffekt gibt es eine Regierung in Österriech die praktisch überall mitspielt wo es die EU nur möchte. Man gibt seine Kompetenzen quasi aus der Hand um sich heiklen Themen zu entziehen.

Gesperrt