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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von raptor » Do 10. Mär 2016, 10:42

Hatte ich vor ein paar Tagen gelesen und musst es selbst extra suchen.

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hmg382
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von hmg382 » Do 10. Mär 2016, 14:09

Heute oder morgen hocken die Innenminister im Europäischen Rat zusammen:

http://www.consilium.europa.eu/de/meeti ... /03/10-11/

Einer der Tagesordnungspunkte:

Terrorismusbekämpfung

Die Justiz- und Innenminister werden über die Terrorismusbekämpfung beraten. Die Innenminister werden außerdem die weitere Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates vom 20. November 2015 und den Vorschlag für eine Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen erörtern. Mit der genannten Richtlinie sollen die derzeit geltenden Rechtsvorschriften in Anbetracht der jüngsten Terroranschläge überarbeitet und ergänzt werden.

Die Justizminister werden voraussichtlich eine allgemeine Ausrichtung zu einem Vorschlag für eine Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung annehmen. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, gemeinsame Definitionen für terroristische Straftaten festzulegen und Handlungen, die der Vorbereitung solcher Straftaten dienen, unter Strafe zu stellen.


Dazu gibt's dann noch Unterpunkte usw.

http://www.consilium.europa.eu/de/polic ... -fighters/

Interessant vielleicht auch (auch wenn's älter ist):

Weiteres Vorgehen nach der Erklärung der EU-Staats- und Regierungschefs zur Terrorismusbekämpfung: Bericht über Umsetzungsmaßnahmen, 10. Juni 2015

http://data.consilium.europa.eu/doc/doc ... V-1/de/pdf

Zitat daraus:

Die Niederlande, unterstützt vom Vereinigten Königreich, haben sich im Rahmen der Arbeitsgruppe der europäischen Waffenexperten (EFE), die die Gruppe "Strafverfolgung" (LEWP) berät, als Vorreiter einer Arbeitsgruppe mit der Bezeichnung "Feuerwaffen-Richtlinie / Rechtslücken und veränderte Waffen" angeboten. Außerdem ist nach Auffassung der EFE eine Überarbeitung der Richtlinie nun dringend erforderlich.


Soviel dazu :roll:
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jaga333
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von jaga333 » Do 10. Mär 2016, 14:47

Habe heute eine Stellungnahme bzgl. meinem schreiben an die Fr. Innenministerin bekommen,
und möchte sie der Öffentlichkeit nicht vorenthalten.



Sehr geehrter Herr …………..

Wir bestätigen dankend den Erhalt Ihres an die Frau Bundesminister für Inneres gerichteten Schreibens vom 2. März 2016.

Das Bundesministerium für Inneres möchte dazu wie folgend Stellung nehmen:

Im Lichte der terroristischen Anschläge in Frankreich hat die Europäische Kommission am 24. November 2015 ihren erst für 2016 erwarteten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen vorgelegt.

Der Entwurf enthält unter anderem Vorschläge betreffend Präzisierungen und Ergänzungen im Zusammenhang mit den Regelungen über Deaktivierung, Waffenhändler, Makler und die Markierung von Schusswaffen sowie für die Aufnahme von weiteren Waffen, wie etwa „Schreckschuss- und Signalwaffen“, in den Anhang I betreffend die Kategorisierung von Feuerwaffen.

Durch die Schusswaffen-Richtlinie (RL 91/477/EWG, geändert durch RL 2008/51/EG) wurden insbesondere Regeln für den Erwerb und den Besitz nichtmilitärischer Schusswaffen sowie für Reisen innerhalb der EU der „Europäische Feuerwaffenpass“, mit entsprechenden Erleichterungen für Jäger und Sportschützen, eingeführt. Bei den Verhandlungen zu dieser Richtlinie nahm Österreich bekanntlich eine sehr kritische Haltung ein und lehnte eine übermäßige Erschwerung des legalen Waffenerwerbs und Waffenbesitzes ab.

Selbstverständlich beobachtet das Bundesministerium für Inneres mit großer Sorge die jüngsten Entwicklungen im Bereich des Terrorismus und setzt – wie auch vom Europäischen Rat gefordert – alles daran, die Verfügbarkeit von Feuerwaffen zur Durchführung terroristischer Straftaten soweit wie möglich einzudämmen. Daher unterstützt unser Ressort effiziente Maßnahmen zur Eindämmung des illegalen Erwerbs und der illegalen Nutzung von Schusswaffen. Darunter fällt auch die Schließung allenfalls vorliegender Regelungslücken etwa im Zusammenhang mit der Deaktivierung von Feuerwaffen.

Österreich hat ein ausgewogenes, die Interessen sowohl der Befürworter als auch der Gegner des privaten Waffenbesitzes berücksichtigendes Waffengesetz, das die einschlägigen EU Vorschriften optimal umsetzt. Nach Ansicht des Bundesministeriums für Inneres ist ein verantwortungsvoller Umgang mit und der Zugang zu Waffen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen auch in Zukunft sicherzustellen. Das Bundesministerium für Inneres wird sich daher unter Berücksichtigung der Festlegungen der Staats- und Regierungschefs in Verbindung mit der Bekämpfung des Terrorismus sowie nach Maßgabe der Regelungen der österreichischen Bundesverfassung und der einfachgesetzlichen Bestimmungen für eine kohärente österreichische Positionierung in den Diskussionen und bei der Behandlung des gegenständlichen Entwurfes in den einschlägigen EU-Gremien einsetzen.

Aus Sicht des Bundesministeriums für Inneres sind grundsätzlich Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität der Änderungsvorschläge gegeben, da eine Regelung auf europäischer Ebene zur Erreichung des Ziels der Richtlinie zweckmäßig scheint. Das gilt jedoch nicht unbedingt in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit einzelner Punkte des Kommissionsvorschlages (insbesondere auch betreffend halbautomatische Waffen und grundsätzliche Befristung der Genehmigung des Waffenbesitzes), die auch im Bundesministerium für Inneres kritisch betrachtet werden.

Zum derzeitigen Zeitpunkt kann jedoch das Ergebnis der laufenden Diskussionen auf EU-Ebene und des legislativen europäischen Prozesses nicht vorweggenommen werden und daher keine endgültige Bewertung erfolgen. Die Beratungen auf EU-Ebene haben Ende November 2015 im Rat der EU begonnen. Der Entwurf wird laufend in der Ratsarbeitsgruppe GENVAL (Allgemeine Angelegenheiten inklusive Evaluierung) diskutiert. In den bisherigen Beratungen wurde deutlich, dass sowohl der Geltungsbereich als auch die grundlegenden Konzepte der geänderten Richtlinie eine weitere Feinabstimmung erfordern. Es ist beabsichtigt, bis Juni 2016 zu einer allgemeinen Ausrichtung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Feuerwaffen-Richtlinie zu gelangen. Parallel zu den Beratungen im Rat wurden auch die Arbeiten des Europäischen Parlaments gestartet, da die Schusswaffen-Richtlinie – wie bereits in der Vergangenheit – im Mitentscheidungsverfahren zwischen Rat der EU und Europäischem Parlament beschlossen werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Pichler

Bundesministerium für Inneres
Ref. I/5/a - Bürgerservice
Herrengasse 7, 1014 Wien

Tel.: +43(0)1-531 26-2343
Fax: +43(0)1-531 26-2125
gerhard.pichler@bmi.gv.at
www.bmi.gv.at

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von pointi2009 » Do 10. Mär 2016, 14:56

99% wischi waschi... Rumreden um den heissen Brei, mehr ist das nicht. Damit ja nicht dann jemand sagen kann, ihr habt doch ...

edit sagt: kenn ich aber schon von einer anderen Sache, die ich mal ans BMI getragen habe und auch hier kam nur Gewäsch.
Zuletzt geändert von pointi2009 am Do 10. Mär 2016, 15:22, insgesamt 1-mal geändert.
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yoda
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von yoda » Do 10. Mär 2016, 15:12

Immer diese nichtssagenden Standardantworten, es ist zum kotzen.

raptor
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von raptor » Do 10. Mär 2016, 15:35

Terrorismusbekämpfung

Die Justiz- und Innenminister werden über die Terrorismusbekämpfung beraten. Die Innenminister werden außerdem die weitere Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates vom 20. November 2015 und den Vorschlag für eine Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen erörtern. Mit der genannten Richtlinie sollen die derzeit geltenden Rechtsvorschriften in Anbetracht der jüngsten Terroranschläge überarbeitet und ergänzt werden.


Interessant. Bislang hat es in Politikerantworten nach einer Schreckskunde geheißen, dass die Waffenrichtlinie eh nichts mit der Terrorismusbekämpfung zu tun hat, sondern so oder so geplant war.(???)

DerDaniel
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von DerDaniel » Do 10. Mär 2016, 15:37

jaga333 hat geschrieben:Aus Sicht des Bundesministeriums für Inneres sind grundsätzlich Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität der Änderungsvorschläge gegeben, da eine Regelung auf europäischer Ebene zur Erreichung des Ziels der Richtlinie zweckmäßig scheint. Das gilt jedoch nicht unbedingt in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit einzelner Punkte des Kommissionsvorschlages (insbesondere auch betreffend halbautomatische Waffen und grundsätzliche Befristung der Genehmigung des Waffenbesitzes), die auch im Bundesministerium für Inneres kritisch betrachtet werden.

Mir macht es eher sorgen, dass sie es für OK befinden, dass sich die EU in die Angelegenheiten der Inneren Sicherheit einmischt (auch wenn es in diesem Fall noch ausnahmen geben soll).

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Al3x » Do 10. Mär 2016, 15:45

So ist das wenn das psychologische Profil eines Berufspolitikers sagt dass Verantwortung zu tragen keine ausgeprägte charakterliche Eigenschaft darstellt.
So ist es wohl wenn man vor jeder Entscheidung 10 Anwälte konsultieren muss.

Auch in meinen Gesprächen war deutlich rauszuhören dass man die Verantwortung abwälzt so a la: "Seht her was sie gemacht haben, wir sind unschuldig."

Heute findest keinen mehr der noch sagen kann: ICH HABE FEUER GEMACHT!! IIIICH WAR ES!

[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=IS7Og1zvdy8[/youtube]
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"

http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von DutyOne5o » Do 10. Mär 2016, 18:07

Am interessantesten der letzte Satz: Viele Abgeordnete haben sich schon beschwert, weil sie in kurzer Zeit 1500-2000 Zuschriften in ihren Mail-Accounts hatten und das hat sie wohl ein bisserl geschockt. Gegenwind sind die EU-Typen scheinbar nicht gewöhnt...


also aufgrund dieser aussage bin ich fest der meinung nicht die qualität sondern nur die quantität der nachrichten ist entscheidend !

auch die noch so qualitativen nachrichten interessieren die EU null.....wenn da nur einige 100 schreiben !!!

das einzige was die verstehen ist ein shitstorm daß das postfach nicht zugeht !!! IMHO

und das täglich !
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von gewo » Do 10. Mär 2016, 18:26

DutyOne5o hat geschrieben:das einzige was die verstehen ist ein shitstorm daß das postfach nicht zugeht !!! IMHO
und das täglich !


nein
das nicht

aber wie schon mehrfach geschrieben

JEDE EINZELNE sinnvolle und zielgerichtete aktivitaet hilft

die zwanzig minuten um ein email zu verfassen ... daran kann es doch nicht scheitern

eine frage die zb sicher recht interessant waere:

laut den bisherigen ueberlegungen sind waffen von behoerden oder anderen staatlichen organisationen von den geplanten massnahmen der nachverfolgung (tracking) ausgenommen

wieviele ehemalige waffen aus behoerden- / militaerischen-/ staatlichen bestaenden wurden in der vergangenheit fuer terrorakte und gewalttaten missbraucht?

wenn die zahl nicht bekannt ist, warum kann sie nicht beschafft werden?

wenn es sich um eine nenneswerte zahl an ehemaligen solchen waffen handelt die spaeterv bei gewalttaten verwendet werden, warum werden diese waffen nicht genauso aufgezeichnet und ge-tracköt wie die waffen die an zivile endkunden verkauft werden?

werden sie sich fuer das einschliessen der behoerdlich oder staatlich genutzten waffen in die geplanten massnahmen aussprechen? wenn nein, warum nicht?
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von GSchoenbauer » Do 10. Mär 2016, 18:39

nein
das nicht

aber wie schon mehrfach geschrieben

JEDE EINZELNE sinnvolle und zielgerichtete aktivitaet hilft

die zwanzig minuten um ein email zu verfassen ... daran kann es doch nicht scheitern


:clap: :clap: :clap:

hilft jedenfalls mehr, als sich hier unter ohnehin gleichgesinnten die Tastatur heißzuschreiben.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Prof_Enfield » Do 10. Mär 2016, 19:28

gewo hat geschrieben:eine frage die zb sicher recht interessant waere:

laut den bisherigen ueberlegungen sind waffen von behoerden oder anderen staatlichen organisationen von den geplanten massnahmen der nachverfolgung (tracking) ausgenommen

wieviele ehemalige waffen aus behoerden- / militaerischen-/ staatlichen bestaenden wurden in der vergangenheit fuer terrorakte und gewalttaten missbraucht?

wenn die zahl nicht bekannt ist, warum kann sie nicht beschafft werden?

wenn es sich um eine nenneswerte zahl an ehemaligen solchen waffen handelt die spaeterv bei gewalttaten verwendet werden, warum werden diese waffen nicht genauso aufgezeichnet und ge-tracköt wie die waffen die an zivile endkunden verkauft werden?

werden sie sich fuer das einschliessen der behoerdlich oder staatlich genutzten waffen in die geplanten massnahmen aussprechen? wenn nein, warum nicht?


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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Prof_Enfield » Do 10. Mär 2016, 19:28

gewo hat geschrieben:eine frage die zb sicher recht interessant waere:

laut den bisherigen ueberlegungen sind waffen von behoerden oder anderen staatlichen organisationen von den geplanten massnahmen der nachverfolgung (tracking) ausgenommen

wieviele ehemalige waffen aus behoerden- / militaerischen-/ staatlichen bestaenden wurden in der vergangenheit fuer terrorakte und gewalttaten missbraucht?

wenn die zahl nicht bekannt ist, warum kann sie nicht beschafft werden?

wenn es sich um eine nenneswerte zahl an ehemaligen solchen waffen handelt die spaeterv bei gewalttaten verwendet werden, warum werden diese waffen nicht genauso aufgezeichnet und ge-tracköt wie die waffen die an zivile endkunden verkauft werden?

werden sie sich fuer das einschliessen der behoerdlich oder staatlich genutzten waffen in die geplanten massnahmen aussprechen? wenn nein, warum nicht?


Genau! Nicht einfach nur schreiben: "Bitte, bitte tut das nicht, weil Hobby, Selbstverteidigung etc.!", sondern andere Ansätze wie z.B. die von gewo liefern! Vielleicht kommen dann einige Entscheidungsträger doch noch ins Grübeln... wer weiß?
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von DutyOne5o » Do 10. Mär 2016, 19:51

aber einen vorgefertigten Brief würden eventuell auch befreundete nicht Waffenbesitzer kopieren und absenden !

diese werden sich aber sicher nicht hinsetzen und einen Brief schreiben , da sie gar nicht wissen wie oder was sie argumentieren sollen !

;)


ps : soll heißen , wenn mir wer einen vorgefertigten Brief zum versenden anbietet , werde ich dies gerne tun, und auch Freunde und Verwante bitten dies zu tun !
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von gewo » Do 10. Mär 2016, 19:59

DutyOne5o hat geschrieben:aber einen vorgefertigten Brief würden eventuell auch befreundete nicht Waffenbesitzer kopieren und absenden !

diese werden sich aber sicher nicht hinsetzen und einen Brief schreiben , da sie gar nicht wissen wie oder was sie argumentieren sollen !

;)


das ist sinnfrei

ich bin ein grosser fan davon dass ANTWORTEN hier veroeffentlicht werden um im eigenen schreiben schon formulierungen verwenden zu koennen die seitens der zustaendigen nicht mit den vorgefertigten textbausteinen beantwortet werden koennen.

das posten oder weiterleiten von eigene schreiben an andere ist eher fast kontraproduktiv
wenn ein und derselbe brief oder email mehr als ein paarmal wo ankommt wird das schreiben als missbraeuchliches massenschreiben gewertet und nicht behandelt

ist den finnen vor ein paar wochen passiert, dort haben schuetzenorganisationen eine gutes, fundiertes email durch alle ihre mitglieder (ich glaube es waren mehrere zehntausend) an die entscheidungstraeger versendet, mit dem ergebniss dass es garnicht behandelt worden ist

ihr muesst euch schon hinsetzen und die paar saetze selber zusammenfabulieren ...

bitte.
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