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Überprüfung Kategorie C
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Überprüfung Kategorie C
Hallo,
habe gerade in einer alten Ausgabe des Verband (3/14 oder 4/14) gelesen, dass bei der Überprüfung von Kategorie B Waffen, keine Waffen der Kategorie C überprüft werden dürfen und bei Nachfragen man mit "Ist nicht Gegenstand der Überprüpfung" antworten kann/soll/darf.
Ist das nach wie vor noch so?
Ich konnte dazu leider nichts in der Suche finden.
Mfg
habe gerade in einer alten Ausgabe des Verband (3/14 oder 4/14) gelesen, dass bei der Überprüfung von Kategorie B Waffen, keine Waffen der Kategorie C überprüft werden dürfen und bei Nachfragen man mit "Ist nicht Gegenstand der Überprüpfung" antworten kann/soll/darf.
Ist das nach wie vor noch so?
Ich konnte dazu leider nichts in der Suche finden.
Mfg
Re: Überprüfung Kategorie C
Ich glaube nicht, dass sich da etwas geändert hat. Lass dir den Überprüfungsauftrag zeigen. Da steht normalerweise nur Kat B und ev. Kat A.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Re: Überprüfung Kategorie C
Ja, ist noch so- weder C- noch D-Waffen sind zu überprüfen
-
- Supporter .308 Win
- Beiträge: 3180
- Registriert: Do 13. Okt 2011, 16:16
- Wohnort: Oberösterreich
Re: Überprüfung Kategorie C
Da gibts von der Verband einen Leitfaden, den man sich in den Schrank hängen sollte.
http://iwoe.at/wp-content/uploads/2014/07/Info_Waffenverwahrung.pdf
ich misbrauche diesen Thread kurz für eine andere Frage da sie ja sicher auch viele User trifft aber vielleicht nicht unbedingt mit dem Thema zu hat:
ALTE unregistrierte Flinten sind ja bekanntlich NICHT registrierungspflichtig. Habe ich als Besitzer hier ggf einen Nachweis zu bringen wenn ich zb am Schiessstand damit kontrolliert werde?
http://iwoe.at/wp-content/uploads/2014/07/Info_Waffenverwahrung.pdf
ich misbrauche diesen Thread kurz für eine andere Frage da sie ja sicher auch viele User trifft aber vielleicht nicht unbedingt mit dem Thema zu hat:
ALTE unregistrierte Flinten sind ja bekanntlich NICHT registrierungspflichtig. Habe ich als Besitzer hier ggf einen Nachweis zu bringen wenn ich zb am Schiessstand damit kontrolliert werde?
Re: Überprüfung Kategorie C
savage3000 hat geschrieben:Da gibts von der Verband einen Leitfaden, den man sich in den Schrank hängen sollte.
http://iwoe.at/wp-content/uploads/2014/07/Info_Waffenverwahrung.pdf
Genau den Leitfaden meinte ich Wusste leider nur nicht ob er noch aktuell ist oder ob es mittlerweile Änderungen gibt.
Danke für eure Infos.
Eine Frage noch dazu:
In der parlamentarischen Anfrage steht:
die nicht sichere Verwahrung stellt eine Verwaltungsübertretung dar
Was genau ist bei Kategorie C und D eine nicht sichere Verwahrung?
Wenn nur Personen über 18 Jahre im Haus wohnen, kann ich sie am Küchentisch hinlegen oder?
Reicht ein Abzugsschloss oder entfernen des Verschlusses wenn Personen unter 18 Jahre im Haus leben?
Re: Überprüfung Kategorie C
Denk mal weiter.
Ist sichere Verwahrung, wenn Du Dir den Fuß in der Wohnung brichst und die Rettung/Feuerwehr kommt rein und die Waffe liegt auf dem Tisch?
Und jetzt tust a bisserl die Suche bemühen:
https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=3&t=4548
https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=3210
Ist sichere Verwahrung, wenn Du Dir den Fuß in der Wohnung brichst und die Rettung/Feuerwehr kommt rein und die Waffe liegt auf dem Tisch?
Und jetzt tust a bisserl die Suche bemühen:
https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=3&t=4548
https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=3210
Re: Überprüfung Kategorie C
Das Thema wurde hier auch schon zur genüge diskutiert.
Bemüh mal die Suche. Wenn du da nichts findet kannst du ja noch mal fragen.
Bemüh mal die Suche. Wenn du da nichts findet kannst du ja noch mal fragen.
Re: Überprüfung Kategorie C
bino71 hat geschrieben:Denk mal weiter.
Ist sichere Verwahrung, wenn Du Dir den Fuß in der Wohnung brichst und die Rettung/Feuerwehr kommt rein und die Waffe liegt auf dem Tisch?
Und jetzt tust a bisserl die Suche bemühen:
https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=3&t=4548
https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=3210
Lieber bino71, die Suche hab ich schon "bisserl" bemüht.
Deine genannte Threads habe ich bereits mehrfach gelesen - ich sehe jedoch nirgends meine Frage konkret beantwortet.
Es wurde über Glasschränke diskutiert wo die einen ja sagen die anderen Nein. Eine konkrete Aussage konnte ich aber aus keinem Thread erkennen.
Hier im Forum schreiben viele, das man angeblich auch Kat B. unversperrt in der Wohnung liegen lassen kann wenn man z.B. alleine ist oder jeder eine WBK im Haushalt hat (ok davon halte ich absolut nichts und würde ich definitiv nie machen) aber mich würde interessieren ob ein Abzugsschloss bei Langwaffen reicht, wobei ich da auch nicht über folgendes diskutieren möchte: "wenn man sich ein Gewehr leisten kann dann kann man sich auch einen Tresor leisten".
Es geht um eine grundlegende theoretische Frage für mich, wo ich gerne eine konkrete Antwort hätte.
Danke.
Re: Überprüfung Kategorie C
Was wäre Deine konkrete Frage, weil die angegebenen Fragen (3 an der Zahl) werden im Forum beantwortet?
Ich habe nur 2 Beispiele genannt, weil Suchen sollst schon selber.
Ich habe nur 2 Beispiele genannt, weil Suchen sollst schon selber.
- Revierler_old
- .50 BMG
- Beiträge: 3278
- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: Überprüfung Kategorie C
Frage: Wenn ein Jäger sich im Wald bei der Nachsuche mit dem Revolver den Fuß bricht und die Rettung kommt ihn holen und muss ihm die Hose samt Gürtel und Holster runterschneiden... was ist dann mit der sicheren Verwahrung?
Was ist, wenn du dich gerade anschickst, die Waffe zu reinigen und auf einem Öltropfen ausrutscht, ein Schädelhirntrauma auf der Ofenbank erleidest und die Waffe liegt auf dem Tisch, während das ÖRK dich nach der Wohnungsöffnung einsammelt?
Ich denke, solche Extremfälle sind nicht repräsentativ, da Notfälle/Notstände vorliegen.
Was ist, wenn du dich gerade anschickst, die Waffe zu reinigen und auf einem Öltropfen ausrutscht, ein Schädelhirntrauma auf der Ofenbank erleidest und die Waffe liegt auf dem Tisch, während das ÖRK dich nach der Wohnungsöffnung einsammelt?
Ich denke, solche Extremfälle sind nicht repräsentativ, da Notfälle/Notstände vorliegen.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.
Re: Überprüfung Kategorie C
Maax hat geschrieben:Wenn nur Personen über 18 Jahre im Haus wohnen, kann ich sie am Küchentisch hinlegen oder?
Reicht ein Abzugsschloss oder entfernen des Verschlusses wenn Personen unter 18 Jahre im Haus leben?
Generelle Antworten, hoffentlich für dich dennoch konkret genug (und zu den Gründen liest du dir bitte selber § 3 Abs. 1 und 2 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung durch).
1. Nein
2. Nein
Re: Überprüfung Kategorie C
Revierler hat geschrieben:Frage: Wenn ein Jäger sich im Wald bei der Nachsuche mit dem Revolver den Fuß bricht und die Rettung kommt ihn holen und muss ihm die Hose samt Gürtel und Holster runterschneiden... was ist dann mit der sicheren Verwahrung?
Was ist, wenn du dich gerade anschickst, die Waffe zu reinigen und auf einem Öltropfen ausrutscht, ein Schädelhirntrauma auf der Ofenbank erleidest und die Waffe liegt auf dem Tisch, während das ÖRK dich nach der Wohnungsöffnung einsammelt?
Ich denke, solche Extremfälle sind nicht repräsentativ, da Notfälle/Notstände vorliegen.
auf schicksalshafte ereignisse muss nicht abgestellt werden.
du musst vorhersehbare ereignisse in betracht ziehen, nicht einzigartige umstaende
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Überprüfung Kategorie C
Martin P hat geschrieben:Maax hat geschrieben:Wenn nur Personen über 18 Jahre im Haus wohnen, kann ich sie am Küchentisch hinlegen oder?
Reicht ein Abzugsschloss oder entfernen des Verschlusses wenn Personen unter 18 Jahre im Haus leben?
Generelle Antworten, hoffentlich für dich dennoch konkret genug (und zu den Gründen liest du dir bitte selber § 3 Abs. 1 und 2 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung durch).
1. Nein
2. Nein
Ja das nenne ich konkret. Habe ich mir gleich durchgelesen, muss ich aber nochmal etwas recherchieren bzw. komme ich evtl. noch mit ein paar Fragen dazu auf euch zu.
Warum es mir geht, damit ihr mich vielleicht besser versteht: Ich will mir nicht paar Euro für einen Waffenschrank sparen, geschweige denn dass ich eine Waffe irgendwo in der Wohnung herum liegen lassen möchte (das finde ich egal ob Personen unter 18 Jahre oder nicht absolut verantwortungslos), ich will einfach nur die Stammtischdiskussionen mit gefährlichem Halbwissen nicht mehr hören wo jeder etwas anderes erzählt weil er "das oder das gehört hat " und "angeblich ist das so". Dieser Paragraph ist ein Fakt, wo es kein "hab ich gehört" oder sonst was gibt.
Re: Überprüfung Kategorie C
Martin P hat geschrieben:Maax hat geschrieben:Wenn nur Personen über 18 Jahre im Haus wohnen, kann ich sie am Küchentisch hinlegen oder?
Reicht ein Abzugsschloss oder entfernen des Verschlusses wenn Personen unter 18 Jahre im Haus leben?
Generelle Antworten, hoffentlich für dich dennoch konkret genug (und zu den Gründen liest du dir bitte selber § 3 Abs. 1 und 2 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung durch).
1. Nein
2. Nein
Jetzt bin ich durch Zufall auf einen Beitrag auf PD gestoßen wo dieser Link drinnen war:
http://diepresse.com/home/recht/rechtal ... tspanorama