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WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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-wolf-
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WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Beitrag von -wolf- » So 3. Okt 2010, 22:06

Folgende Situation ist gegeben:

Ich habe eine WBK mit zwei Plätzen, beide mit einer FFW belegt. Derzeit besteht die Chance, beruflich zusätzlich noch einen Waffenpass zu bekommen. Sollte das alles klappen wie geplant, stehe ich jetzt vor der Frage wie das nun genau mit dem Führen funktioniert.
Muss ich eine Waffe, die auf meine WBK registriert ist auf den Waffenpass ummelden um sie führen zu dürfen, oder nicht?
Wenn nicht und der Waffenpass das Führen von einer oder zwei Waffen erlaubt, sind das dann Plätze ähnlich wie bei der WBK die belegt werden dürfen (wäre ja ne einfache Form der Erweiterung :mrgreen: )?

:eusa-think:

Hoffe doch mal, ihr könnt mir weiter helfen :shifty:
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Warnschuss
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Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Beitrag von Warnschuss » Mo 4. Okt 2010, 00:20

Die Plätze der WBK werden mit denen des WP zusammengezählt. Hast Du also eine WBK mit 2 Plätzen und bekommst Du einen WP mit 2 Plätzen, dann darfst Du insgesamt 4 Kat. B-Waffen besitzen. Du darfst allerdings nur 2 davon gleichzeitig führen. Welche dieser 4 Du führst, ist egal. Da brauchst nichts ummelden.

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Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Beitrag von -wolf- » Mo 4. Okt 2010, 00:45

sauber :dance:

:text-thankyouyellow:
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Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Beitrag von -wolf- » Mi 10. Nov 2010, 10:05

So, jetzt muss ich das Thema noch mal hochholen...

Ich habe gerade einen Telefonmarathon hinter mir, weil ich versuchen wollte bereits im Vorfeld abzuklären, was ich denn alles an Dokumenten mitbringen soll, wenn ich zusätzlich zu meiner WBK noch einen Waffenpass beantragen will. Nachdem man mich also hin und her verbunden hat, scheinbar keiner die Nummer vom Administrationsbüro hat und ich dann bei meinem Stadtpolizeikommando gelandet bin, wo man mir gesagt hat "Ach, da haben wir ein Formular, das holen Sie sich und bringen die Sachen dann mit, ich will ihnen das jetzt nicht alles vorsagen *aufgelegt*", steh ich jetzt genauso doof da wie vorher....

Was von dem ganzen Papierkram muss ich denn jetzt mitbringen? Alles von vorn, wie beim Antrag auf die WBK? Muss ich jetzt nochmal zum Psychologen? Hat einer von euch beide Dokumente? Wie lief das bei euch ab?

Und kennt irgendwer die Telefonnummer vom Administrationsbüro?

Fragen über Fragen.... :think:
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Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Beitrag von Stickhead » Mi 10. Nov 2010, 10:17

Antrag und Nachweis des Bedarfs muss reichen. Sie kennen dich ja bereits bestmögluch aus dem Vorakt.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Beitrag von -wolf- » Mi 10. Nov 2010, 10:35

Inzwischen habe ich über eine gute Bekannte bei der Polizei die entsprechende Telefonnummer herausbekommen und schon mit den Verantwortlichen telefoniert. Ich darf daher meine Fragen soweit selbst beantworten:

Mitzubringen sind
-Foto
-Lichtbildausweis
-Meldezettel
-Bedarfsnachweis (Bestätigung vom Arbeitgeber, Gebietskrankenkassenauszug)

Alles andere ist nicht mehr notwendig, da ja bereits ein Vorakt vorhanden, wie Stickhead schon erwähnt hat. Man hat mich auch darauf hingewiesen, dass ich im Falle eines Antrages mit einer Überprüfung rechnen muss, da der neue Antrag ein Anlassfall sei.
Desweiteren wurde mir mitgeteilt, dass ich die WBK gegen den Waffenpass eintauschen muss (mit gleicher Stückzahl), es sei denn, ich kann nachweisen, dass ich die Plätze und das Extradokument brauche (das wird einer Erweiterung gleichgestellt). Beim Nachweis tu ich mir derzeit etwas schwer von wegen Ergebnislisten und so, außerdem soll es einen Gerichtsbeschluss geben, der besagt, es sei zumutbar im Fall der Fälle wenig genutzte Waffen zu veräußern um Platz zu schaffen...

Hm... im schlimmsten Fall tauschen und dann zu gegebener Zeit erweitern... :think:
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Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Beitrag von alfacorse » Mi 10. Nov 2010, 10:59

...so ein Blödsinn - denn dir würde ein Dokument entzogen, dass dir bereits genehmigt wurde, der WP ist ein neues Dokument, dass lt. Gesetz grundsätzlich auf 2 Stück Kat. B zu beschränken ist - hat mit der WBK nichts zu tun und du hast ja auch eine andere Begründung dafür - würde das nicht gelten lassen!

Wenns mir auf den WP auch wieder 37 Plätze geben, dann tausche ich diesen schon gegen die WBK - bei zwei Plätzen würd ich mich zu recht wehren! :)

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Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Beitrag von -wolf- » Mi 10. Nov 2010, 11:05

Viel ändern täte sich nicht, hab ja auf der WBK auch nur zwei Plätze.... Die Frage ist halt, wie man da vorgehen soll? Einfach die Aufforderung die WBK abzugeben ablehnen und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen? Das stelle ich mir aber etwas unvorteilhaft für die Arbeit dann vor, da ich den WP ja dafür brauche.
Oder WP abholen, Abgabe der WBK verweigern oder beeinspruchen, WP nutzen und bezüglich WBK der Dinge harren, die da kommen wollen?
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Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Beitrag von Warnschuss » Mi 10. Nov 2010, 12:40

Aus dem Erlass zum WaffG 96 vom Oktober 2006:

7. Ausstellung von Waffenbesitzkarten und Waffenpässen an eine Person

1. Die Ausstellung von Waffenbesitzkarten und Waffenpässen an eine Person ist
vom Waffengesetz nicht untersagt und daher zulässig.
2. Der Berechtigungsumfang ergibt sich hinsichtlich des Besitzes an
genehmigungspflichtigen Schusswaffen aus der Zusammenrechnung der in beiden
Dokumenten eingetragenen genehmigungspflichtigen Schusswaffen, hinsichtlich des
Führens aus der Anzahl der im Waffenpass eingetragenen genehmigungspflichtigen
Schusswaffen.
Dementsprechend würde eine Person, der eine Waffenbesitzkarte für 5
genehmigungspflichtige Schusswaffen und ein Waffenpass für eine
genehmigungspflichtige Schusswaffe ausgestellt wurde, berechtigt sein, 6
genehmigungspflichtige Schusswaffen zu besitzen und 1 genehmigungspflichtige
Schußwaffe zu führen.
3. Zwecks Hintanhaltung des nach ho. Ansicht zumindest optisch negativen Effektes,
dass Personen die Berechtigung zum gleichzeitigen Führen einer großen Anzahl von
genehmigungspflichtigten Schusswaffen eingeräumt wird, erscheint folgende
Vorgangsweise angezeigt:
a) Waffenpässe wären grundsätzlich nur mit einem Berechtigungsumfang von nicht
mehr als 2 genehmigungspflichtigen Schußwaffen auszustellen. (Wird nur ein
Berechtigungsumfang von 1 genehmigungspflichtigen Schußwaffe angestrebt, ist
selbstverständlich diesem Umstand Rechnung zu tragen).
b) Inhabern von Waffenbesitzkarten, die die Ausstellung eines Waffenpasses
beantragen, wäre - bei Vorliegen der Voraussetzungen - der Waffenpass zusätzlich
zur Waffenbesitzkarte auszustellen
.

c) Inhabern von Waffenpässen, die den Besitz weiterer genehmigungspflichtiger
Schusswaffen anstreben (z.B. anerkannte Waffensammler oder Sportschützen) wäre
hiefür zusätzlich zum Waffenpass eine Waffenbesitzkarte auszustellen.

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Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Beitrag von rubylaser694 » Mi 10. Nov 2010, 18:11

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Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Beitrag von -wolf- » Mi 10. Nov 2010, 19:59

@ Warnschuss:

Wunderbar, danke. Schätze mal, ich werd mir den Erlass ausdrucken (hab den ja eh noch als .pdf bei mir rumliegen) und dann einfach mitnehmen beim Antrag :clap:
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Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Beitrag von MikeD » Mi 10. Nov 2010, 21:13

@ wolf:

Prinzipiell hat man Anspruch auf einen WP mit 2 Plätzen zusätzlich zur WBK, wenn der Bedarf für den WP gegeben ist.
Leider sehen das manche Behörden anders und wollen dann entweder die WBK einkassieren oder nur einen WP mit einem Platz ausstellen.

Ich habe das damals mit einer schriftlichen Begründung für 4 Waffen abgeblockt, weitere Nachweise wurden dann gar nicht mehr verlangt.

Der/die Sachbearbeiter(in) kann das dann wie einen impliziten Erweiterungsantrag behandeln, wobei ein Platz schon einmal mit der beruflich benötigten (führbaren) Waffe klar begründet ist.

Und ein weiterer Platz lässt sich dann leicht damit begründen, dass man eine neue Disziplin schiessen möchte (und da man dafür noch keine Waffe hat, gibt´s auch noch keine Bestätigungen).

Da wird´s für die Behörde schon schwierig das abzulehnen.

Den Runderlass und das aktuelle Verband (->Rechtsschutzversicherung) hatte ich damals übrigens auch mit, klar sichtbar im geöffneten Aktenkoffer :twisted:

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Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Beitrag von Georg K » Mi 10. Nov 2010, 23:51

MikeD hat geschrieben:das aktuelle Verband [...] klar sichtbar im geöffneten Aktenkoffer

Und der Antrag ist trotzdem durchgegangen?

Eier hast du jedenfalls. :lol:

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Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Beitrag von alfacorse » Do 11. Nov 2010, 11:02

...wenn ich einen Antrag stelle, so ist im Anhang immer der dafür vorgesehene Gesetzestext mit den wichtigen Stellen herausgehoben mit Textmarkern - kommt alles in eine formschöne Duraclip-Mappe und geht an die zuständige Dame!

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Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?

Beitrag von Stickhead » Do 11. Nov 2010, 11:30

Wenn der Bearbeiter nicht gesetzeskonform arbeitet, würde ich ihn einfach auf die Stelle im Gesetz hinweisen. Wenn das nicht reicht, würde ich zu seinem Vorgesetzten gehen und den darauf hinweisen, dass sein Mitarbeiter offensichtlich gesetzwidrig arbeitet.

Bei heiklen Anträgen könnte man auch gleich eine fundierte Berufung verfassen und nicht direkt beim Antrag das ganze Pulver auf einmal verschießen.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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