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Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehensweise?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehensweise?
Hallo Community,
wenn man z.B. zu einer eingetragenen Glock 35 ein Wechselsystem (Verschluss + Lauf) der Glock 22 besitzt und sich dazu ein zusätzliches Griffstück kauft und sich im Rahmen der Gesetze bewegen möchte: Wie geht man gegenüber der Behörde vor? Denn theoretisch hat man ja dann 2 zeitgleich verwendbare Waffen und nur einen Platz belegt bzw. das WS der Glock 22 eingetragen. Welche Vorgehensweise gilt es zu beachten, welche Fristen sind einzuhalten?
Danke vorab!
wenn man z.B. zu einer eingetragenen Glock 35 ein Wechselsystem (Verschluss + Lauf) der Glock 22 besitzt und sich dazu ein zusätzliches Griffstück kauft und sich im Rahmen der Gesetze bewegen möchte: Wie geht man gegenüber der Behörde vor? Denn theoretisch hat man ja dann 2 zeitgleich verwendbare Waffen und nur einen Platz belegt bzw. das WS der Glock 22 eingetragen. Welche Vorgehensweise gilt es zu beachten, welche Fristen sind einzuhalten?
Danke vorab!
Zuletzt geändert von Lagavulin am So 14. Feb 2016, 09:41, insgesamt 1-mal geändert.
Nichts macht Sinn! Aber vieles ist sinnvoll!
https://tinyurl.com/make-nonsense
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Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei
Ein Griffstück ist kein Waffenrelevanter Teil, dh du musst und kannst ihn der Behörde gegenüber nicht melden. Bei der Überprüfung darf nur eines der beiden nicht zusammen gebaut sein. Um jeglichen Diskussionen, auch wenn vollkommen legal, aus dem Weg zu gehen, lagert man das zweite Griffstück nicht gerade neben dem Wechselsystem. Du kannst theoretisch 100 Griffstücke besitzen, es darf aber immer nur eine Waffe zusammengebaut sein.
Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei
Das ist der Punkt den ich nicht verstehe - wenn ich der Behörde das Griffstück melde, dann kann ich es auch im selben Tresor lagern. Bei der Überprüfung sieht der Beamte eine Glock 35 und den Schlitten/Lauf der Glock 22 und daneben das Griffstück. Dass die Glock 22 in 3 Sekunden schussbereit ist wird wohl auch der Beamte wissen. Zerlegt ist legal und ein schneller Handgriff und ich bin illegal? Das wird die Behörde tatsächlich so akzeptieren?
Nächste (theoretische) Frage: Ich will nur mit der Glock 22 und dem zusätzlich gekauften Griffstück schießen gehen - muss ich zerlegt oder zusammengebaut transportieren? Wenn ich zusammengebaut transportiere müsste ich die Glock 35, die daheim bleibt, zerlegt lagern - was zwar niemand überprüfen kann, aber dann wäre ich im Rahmen des WaffG?
Nächste (theoretische) Frage: Ich will nur mit der Glock 22 und dem zusätzlich gekauften Griffstück schießen gehen - muss ich zerlegt oder zusammengebaut transportieren? Wenn ich zusammengebaut transportiere müsste ich die Glock 35, die daheim bleibt, zerlegt lagern - was zwar niemand überprüfen kann, aber dann wäre ich im Rahmen des WaffG?
Zuletzt geändert von Lagavulin am So 14. Feb 2016, 10:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei
Ich glaube den Besitzern von Glock WS stellts jetzt Grad die Haare auf. Ja, es ist so leicht, dass man illegal wird.. 2 Waffen brauchen 2 Plätze auf der Wbk und ein WS darf nicht gleichzeiti eine vollständige Waffe sein. Transport genauso, Wenn das WS mit griffstück mitgenommen wird, dann ist die andere daheim auseinandergenommen.
"der Gerät hat immer Schuld"
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Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei
D.h. ich muss von der Behörde VOR dem Kauf des Griffstücks keinen Bescheid einholen, der mich zum Besitz desselben berechtigt, weil das Griffstück waffenrechtlich o.B. ist, obwohl es eine S/N hat, wie dies allerdings schon beim eigentlichen WS (zumindest in Wien) erforderlich ist?
Um Diskussionen/Problemen bei der Kontrolle vorzubeugen melde ich das Griffstück - Fristen gibt es offenbar keine dafür, weil ich es gar nicht melden müsste und im Waffenschrank lagere ich eine der beiden Waffen nur zerlegt.
Um Diskussionen/Problemen bei der Kontrolle vorzubeugen melde ich das Griffstück - Fristen gibt es offenbar keine dafür, weil ich es gar nicht melden müsste und im Waffenschrank lagere ich eine der beiden Waffen nur zerlegt.
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Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei
Geh bitte, so unverständlich ist das doch nicht.Dein griffstück brauchst nicht melden, das besitzt du einfach und wenn möglich nicht im sichtbereich des WS - fertig. Wenn du 2 Waffen willst, dann melde das WS auf einen freien Platz auf der Wbk, dann kannst das griffstück permanent oben lassen.
Zuletzt geändert von Capulus am So 14. Feb 2016, 10:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei
Wehe du meldest das!
Fangt euch den Blödsinn ja nicht an!
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"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"
http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/
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Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei
Eh nicht ist es kompliziert, aber warum sollte ich es dann getrennt aufbewahren, wenn eh alles "so einfach" und erlaubt ist!? Ich will mich einfach nur im Rahmen der Gesetze bewegen, dabei ist ein Versteckspiel allerdings eher ungewöhnlich....
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Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei
ich versteh nicht warum das Wechselsystem Thema immer die Hirne der Leute explodieren lässt
es is so einfach:
Griffstück allein is frei
Wechselsystem ist ein Kat B Teil, braucht also einen WBK Platz
Wechselsystem mit genehmigten Zubehöreintrag auf eine Grundwaffe braucht keinen Platz, nur die Grundwaffe
ein Wechselsystem dass zusätzlich zur Grundwaffe mit einem Griffstück gleichzeitig versehen wird brauch auch einen Platz
wennst keine freien WBK Plätze mehr frei hast und dein WS auch zamgebaut hast bist einen Platz drüber
ende
gemeldet wird garnix was man an Griffstücken besitzt, das geht keinen was an
und der vorauseilende Gehorsam führt den Legalwaffenbesitz immer tiefer in die Scheiße
es is so einfach:
Griffstück allein is frei
Wechselsystem ist ein Kat B Teil, braucht also einen WBK Platz
Wechselsystem mit genehmigten Zubehöreintrag auf eine Grundwaffe braucht keinen Platz, nur die Grundwaffe
ein Wechselsystem dass zusätzlich zur Grundwaffe mit einem Griffstück gleichzeitig versehen wird brauch auch einen Platz
wennst keine freien WBK Plätze mehr frei hast und dein WS auch zamgebaut hast bist einen Platz drüber
ende
gemeldet wird garnix was man an Griffstücken besitzt, das geht keinen was an
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Zuletzt geändert von rupi am So 14. Feb 2016, 10:21, insgesamt 1-mal geändert.
member the old PD design ? oh I member
Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei
Wenn du nur 2 Plätze hast und das WS zusammen im Safe mit dem 2. Griffstück liegen hast, bekommst bei der Kontrolle ein Problem.
Die Behörden geht es nichts an wer wieviel an nicht waffenrelevanten Teilen daheim hat und wenn Typen wie du aus purer Arroganz und Blödheit meinen alles melden zu müssen und sich dabei selbst Probleme aufhalsen, krieg ich einen dicken Hals.
Du bringst damit die Behörden nur unnötig auf dumme Ideen...das solltest eventuell verstehen.
Die Behörden geht es nichts an wer wieviel an nicht waffenrelevanten Teilen daheim hat und wenn Typen wie du aus purer Arroganz und Blödheit meinen alles melden zu müssen und sich dabei selbst Probleme aufhalsen, krieg ich einen dicken Hals.
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Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei
Al3x hat geschrieben:Wehe du meldest das!
Fangt euch den Blödsinn ja nicht an!
+++1
Bestenfalls bleibt ein Platz auf der WBK unbelegt.
Extra Meldung für WS samt Griffstück spielts sicher nicht, da gesetzlich nicht vorgeschrieben.
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PPP Garantie - Pleiten, Pech & Pannen - Sie wünschen, wir spielen.
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Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei
Threadstarter ![Doh! :doh:](./images/smilies/eusa/doh.gif)
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Zuletzt geändert von JAGAS3P am So 14. Feb 2016, 10:47, insgesamt 1-mal geändert.
- sixtwentynine
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- Registriert: Sa 6. Dez 2014, 18:42
Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei
Ich frag mich ob man Griffstücke überhaupt melden kann.
Oder Magazine, Ersatzschaft, Optiken usw. Da lachens dich ja aus auf der BH. Der nächste will leere Hülsen melden hahahaah
Oder Magazine, Ersatzschaft, Optiken usw. Da lachens dich ja aus auf der BH. Der nächste will leere Hülsen melden hahahaah
Kein Versand , Übergabe nur an seriöse Personen mit Lichtbildausweis und Kaufvertrag.
Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei
Jagasep hat geschrieben:Threadstarter
Scheinbar ist es also unanständig bzw. verpönt, wenn man fragt wie man sich damit im gesetzlichen Rahmen bewegt?
Naja, ein, zwei Posts waren ja durchaus hilfreich...
Ich hab genug gelesen und bin hier raus.
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Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei
du hast alle relevanten Informationen erhalten, was willst denn noch?
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