d-s hat geschrieben:regelmäßige psychologische Überprüfungen
Es wäre in Österreich unerschwinglich teuer sein, wenn der Grund dafür ist, es so teuer zu machen, wie möglich, eine Waffe Eigentümer bekomen.
Czech-Modell mit Verbesserungen von einem slowakischen genommen ist ein Beispiel dafür, wie es getan werden sollte:
- psychologische Überprüfung (Slowakei), ca. 2 stunde, screening-type (ca EUR 70, für diesen Preis ist es alle 5 Jahre wiederholt werden könnte)
- rechts-, behandlung-, erste hilfe- überprufung bei polizei (einmal)
- artztliche überprufung (einmal)
- aber dann: Recht auf Schusswaffen führen, begrundung: SV!
Das Ergebnis ist minimal Verbrechen mit legalen Waffen
Ja, so könnte es auch gehen. Oder gewisse Verständigungspflichten der Ärzte gegenüber der Gesundheitsbehörde, oder wie auch immer. Hauptsache Personen mit entsprechender psychologischen Krankheit besitzt keine Schusswaffe.
Mit dem WP für alle stimme ich dennoch nicht zu. Obwohl ich dich verstehe.
@Salem + Zustimmer!
Notwehr steht nicht im Waffengesetz - nur mal so nebenbei.
Die Person hat es von seinem Psychologen auch schriftlich, dass er unter einer psychische Krankheit leidet
Und ihr seid der Inbegriff von Menschen, die engstirnig denken - sofern man das überhaupt "Denken" nennen kann.
Vielleicht einmal das Hirn einschalten und versuchen zu verstehen, was ich da geschrieben habe.