mr400watt hat geschrieben:Mit gegenseitiger Überlassung geht das. Schriftlich wäre wichtig. Die gesamt zulässige Zahl auf Deiner WBK darf nicht überschritten werden.
Gemeinsame Verwahrung ist meines Wissens nach nur unter Eheleuten zulässig.
Grüße - Flo
Also Schriftlich braucht es da gar nichts. In Österreich sind immer noch mündliche Verträge zulässig. Überprüft kann auch alles werden, dafür gibt es ja das ZWR.
Lt Waffenrecht Runderlass ist auch an Mitbewohner, sofern diese im Besitz eines Waffenrechtlichen Dokuments sind, keine überspitzt stringenten Anforderungen zu stellen. VwGH Erkenntnis 2978/80 vom 22.04.1981.
Da lt der derzeitig vorherrschenden Rechtssprechung Lebensgemeinschaften immer mehr der Ehe gleich gestellt werden, dürfte kein Problem mit einer gemeinsamen Verwahrung gegeben sein.