Erstmal hallo an alle hier !
Ich hätte eine Frage zum Thema Wbk und Führerscheinentzug.
Schliest ein vergangener Führerscheinentzug den Erwerb der Wbk aus ?
ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
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Hallo
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Hallo
Einfach mal im Gesetz lesen:
Verläßlichkeit
§ 8. (1) Ein Mensch ist verläßlich, wenn er voraussichtlich mit
Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme
rechtfertigen, daß er
[..]
(2) Ein Mensch ist keinesfalls verläßlich, wenn er
1. alkohol- oder suchtkrank ist oder
[..]
(5) Weiters gilt ein Mensch als nicht verläßlich, der öfter als
zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen
schwerwiegenden Verwaltungsübertretung bestraft worden ist, sofern
keine dieser Bestrafungen getilgt ist.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
- Kapselpracker
- .50 BMG
- Beiträge: 1551
- Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
- Wohnort: Wien
Re: Hallo
Hallo!
Solltest beim nächsten mal einen vernünftigen Titel für dein Post verwenden, z.b. "Wbk und Führerscheinentzug".
Hier gibt es etwas zum Lesen.
viewtopic.php?f=20&t=2911&hilit=F%C3%BChrerscheinentzug
mfg Andi
chris32 hat geschrieben:Erstmal hallo an alle hier !
Ich hätte eine Frage zum Thema Wbk und Führerscheinentzug.
Schliest ein vergangener Führerscheinentzug den Erwerb der Wbk aus ?
Solltest beim nächsten mal einen vernünftigen Titel für dein Post verwenden, z.b. "Wbk und Führerscheinentzug".
Hier gibt es etwas zum Lesen.
viewtopic.php?f=20&t=2911&hilit=F%C3%BChrerscheinentzug
mfg Andi