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Hallo

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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chris32
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Hallo

Beitrag von chris32 » Sa 31. Okt 2015, 11:21

Erstmal hallo an alle hier !

Ich hätte eine Frage zum Thema Wbk und Führerscheinentzug.
Schliest ein vergangener Führerscheinentzug den Erwerb der Wbk aus ?

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Promo
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Re: Hallo

Beitrag von Promo » Sa 31. Okt 2015, 11:47

Einfach mal im Gesetz lesen:
Verläßlichkeit
§ 8. (1) Ein Mensch ist verläßlich, wenn er voraussichtlich mit
Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme
rechtfertigen, daß er
[..]
(2) Ein Mensch ist keinesfalls verläßlich, wenn er
1. alkohol- oder suchtkrank ist
oder
[..]
(5) Weiters gilt ein Mensch als nicht verläßlich, der öfter als
zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen
schwerwiegenden Verwaltungsübertretung bestraft worden ist, sofern
keine dieser Bestrafungen getilgt ist.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

chris32
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Re: Hallo

Beitrag von chris32 » Sa 31. Okt 2015, 12:42

Okay danke !
Dachte schon eine Jugendsünde könnte mir jetzt ärger machen.

BlackAce
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Re: Hallo

Beitrag von BlackAce » Sa 31. Okt 2015, 14:46

Hängt davon ab, wie lange der Führerscheinentzug schon her ist, nach ein paar Jahren sind die Sachen normalerweise gelöscht. Und es müssten mehr als zwei Führerscheinentzüge sein.

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Kapselpracker
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Re: Hallo

Beitrag von Kapselpracker » Sa 31. Okt 2015, 17:03

Hallo!
chris32 hat geschrieben:Erstmal hallo an alle hier !

Ich hätte eine Frage zum Thema Wbk und Führerscheinentzug.
Schliest ein vergangener Führerscheinentzug den Erwerb der Wbk aus ?

Solltest beim nächsten mal einen vernünftigen Titel für dein Post verwenden, z.b. "Wbk und Führerscheinentzug".

Hier gibt es etwas zum Lesen.
viewtopic.php?f=20&t=2911&hilit=F%C3%BChrerscheinentzug

mfg Andi
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