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Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- .357 Magnum
- Beiträge: 141
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- Wohnort: Klagenfurt, Völkermarkt
Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
Was willst sagen? Die Botschaft ist korrekt, leider
. Erinnere Dich bitte, wie wenige die Petition unterschrieben haben. Waffenpass adé und möglicherweise bald WaffenSPASS adé.
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Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
Alaskan hat geschrieben:Na traut sich keiner ein Statement dazu abzugeben?
JODA LEBT
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lg sepp
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Na ich hör ihm gerne zu und danke für die Information
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Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
sepp hat geschrieben:Alaskan hat geschrieben:Na traut sich keiner ein Statement dazu abzugeben?
JODA LEBT![]()
lg sepp![]()
Na ich hör ihm gerne zu und danke für die Information
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"Wer wesentliche Freiheit aufgeben kann um eine geringfügige, bloß jeweilige Sicherheit zu bewirken,
verdient weder Freiheit, noch Sicherheit." - Benjamin Franklin
verdient weder Freiheit, noch Sicherheit." - Benjamin Franklin
Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
4. Abschnitt
Schusswaffen der Kategorie B
Definition
§ 19. (1) Schusswaffen der Kategorie B sind Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schußwaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.
(2) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, auf einvernehmlichen Antrag aller Landesjagdverbände Schußwaffen gemäß Abs. 1 einer bestimmten Marke und Type, sofern für diese jagdlicher Bedarf besteht, mit Verordnung von der Genehmigungspflicht auszunehmen, sofern es sich dabei nicht um Faustfeuerwaffen handelt und die Schußwaffe nur mit einem Magazin oder Patronenlager verwendet werden kann, das nicht mehr als drei Patronen aufnimmt.
hat es eigentlich schon wer geschafft das der Automat kat D wird? und wie?
Schusswaffen der Kategorie B
Definition
§ 19. (1) Schusswaffen der Kategorie B sind Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schußwaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.
(2) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, auf einvernehmlichen Antrag aller Landesjagdverbände Schußwaffen gemäß Abs. 1 einer bestimmten Marke und Type, sofern für diese jagdlicher Bedarf besteht, mit Verordnung von der Genehmigungspflicht auszunehmen, sofern es sich dabei nicht um Faustfeuerwaffen handelt und die Schußwaffe nur mit einem Magazin oder Patronenlager verwendet werden kann, das nicht mehr als drei Patronen aufnimmt.
hat es eigentlich schon wer geschafft das der Automat kat D wird? und wie?
R97, 6mmBR, 6.5x55, 7,5x54, 7.62x54, 2x 8x57, .308 Win, .338 LM, .416 Rigby, .450 Marlin, 2x 12-76,
Glock34 Gen4 M.O.S. / Glock19X / CZ75 SP-01 Shadow Boa Gold / Glock 44 / AUG ZA3 9mm / .45 ACP RBF Match-King / Glock 21 .45 ACP / S&W .460 Magnum
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- gipflzipfla
- .50 BMG
- Beiträge: 1196
- Registriert: Mo 6. Jun 2011, 20:52
Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
servus Alaskan,
na sicher traue ich mich, ein Statement dazu ab zu geben:
- ich finde es eine absolute Frechheit und einen Skandal erster Güte, dass eine InnenministerIn gegen einen Erlass und gegen geltendes Gesetz handelt!
- ich finde es als eine absolute Frechheit und einen Skandal erster Güte, dass eine Mehrheitsbeschafferpartei für die SPÖ, hier namentlich die ÖVP, ihre WählerInnen aufs Schändlichste verrät und verkauft.
Mein Statement wird bei der nächsten Wahl erfolgen. So sicher, wie das Amen in der Kirche !
Es ist ein Skandal, dass man auf dem Klageweg nichts gegen die Willkür unternehmen kann !
Die nächsten Wahlen finden im Bundesland Wien statt ! Leute, merkt es Euch gut und geht Bitte abwählen !!
Alaskan hat geschrieben:Na traut sich keiner ein Statement dazu abzugeben?
na sicher traue ich mich, ein Statement dazu ab zu geben:
- ich finde es eine absolute Frechheit und einen Skandal erster Güte, dass eine InnenministerIn gegen einen Erlass und gegen geltendes Gesetz handelt!
- ich finde es als eine absolute Frechheit und einen Skandal erster Güte, dass eine Mehrheitsbeschafferpartei für die SPÖ, hier namentlich die ÖVP, ihre WählerInnen aufs Schändlichste verrät und verkauft.
Mein Statement wird bei der nächsten Wahl erfolgen. So sicher, wie das Amen in der Kirche !
Es ist ein Skandal, dass man auf dem Klageweg nichts gegen die Willkür unternehmen kann !
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"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl.....![Bild](http://www.cheesebuerger.de/images/smilie/sportlich/g100.gif)
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- gipflzipfla
- .50 BMG
- Beiträge: 1196
- Registriert: Mo 6. Jun 2011, 20:52
Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
theyo hat geschrieben:Was willst sagen? Die Botschaft ist korrekt, leider. Erinnere Dich bitte, wie wenige die Petition unterschrieben haben. Waffenpass adé und möglicherweise bald WaffenSPASS adé.
Ich habe die Petition unterzeichnet, dessen kannst Du Dir sicher sein. Und ich stehe dazu !
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- Hirschberg
- .50 BMG
- Beiträge: 1126
- Registriert: Sa 26. Jul 2014, 09:17
Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
Promo hat geschrieben:Lass dich zum Jagdschutzorgan vereidigen, dann ist es kein Problem.
Laut Aussagen von österreichischen WuH-Foristen werden auch an beeidete Jagdschutzorgane keine Waffenpässe mehr erteilt - kann das jemand bestätigen?
Was sagen die Landesgesetzgeber dazu, die das Recht zum tragen (führen) einer Faustfeuerwaffe dezidiert in die Jagdgesetze geschrieben haben?
Gruß
H.
H.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 609
- Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17
Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
dem Bund sind die Landesgesetzgeber scheissegal ....
Und ein Landes-Jagdgesetz kann niemals ein Bundes-Waffengesetz ausser Kraft setzen, da können die Landesfuzzis reinschreiben, was immer soviel sie wollen ....
Und ein Landes-Jagdgesetz kann niemals ein Bundes-Waffengesetz ausser Kraft setzen, da können die Landesfuzzis reinschreiben, was immer soviel sie wollen ....
Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
Hirschberg hat geschrieben:Promo hat geschrieben:Lass dich zum Jagdschutzorgan vereidigen, dann ist es kein Problem.
Laut Aussagen von österreichischen WuH-Foristen werden auch an beeidete Jagdschutzorgane keine Waffenpässe mehr erteilt - kann das jemand bestätigen?
Was sagen die Landesgesetzgeber dazu, die das Recht zum tragen (führen) einer Faustfeuerwaffe dezidiert in die Jagdgesetze geschrieben haben?
Mit welcher Begründung wurde das ausgesagt?
Scheint mir nicht schlüssig, alle mir bekannten Behörden stellen nach wie vor an Jagdaufsichtsorgane Waffenpässe aus, steht auch im Runderlass:
Weiters wird angemerkt, dass in Jagdgesetzen wie etwa in NÖ Jagdgesetz bei bestellten und beeideten Jagdaufsichtsorganen die rechtliche Möglichkeit des Tragens von Faustfeuerwaffen für den Jagdschutz normiert ist. Sofern bereits im Verwaltungsverfahren zur Ausstellung eines Waffenpasses etwa durch Vorlage eines Dienstausweises die Funktion als Jagdaufsichtsorgan nachgewiesen wird, erscheint die (zusätzliche/gesonderte) Vorlage einer Bestätigung des Landesjagdverbandes nicht erforderlich
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
- Hirschberg
- .50 BMG
- Beiträge: 1126
- Registriert: Sa 26. Jul 2014, 09:17
Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
Hirschberg hat geschrieben:Promo hat geschrieben:... Mit welcher Begründung wurde das ausgesagt? ...
Post #2, #17 und folgende.
#2 ist eine Pauschalaussage ohne jegliche Begründung. Auch #19 ist nicht nachvollziehbar und entspricht ausdrücklich nicht den Tatsachen - es werden sehr wohl noch Waffenpässe ausgestellt, aber nur bei entsprechenden Begründungen.
Die später folgende Auskunft dass eine Person nicht beeidet ist, ist auch ein Grund weswegen diese keinen WP erhält. Das ist so wie wenn du eine Ausbildung zum Geldtransporter machst, aber dann nachher diese Tätigkeit auch nicht ausübst. Und ein WP wird ja explizit dann auch auf diese Tätigkeit eingeschränkt - kein Wunder also, dass einem derartigen Ansuchen auch nicht entsprochen wird, es wäre auch in keinster Weise gerechtfertigt.
Überdies sind waffenrechtliche Auskünfte in Jagdorientierten Kreisen immer mit Vorsicht zu genießen, ich habe hier schon die wildesten Aussagen gesehen. Das Meiste stammt vom Hörensagen aus dem Jagdstammtisch, wo der Bertl vom Franzl gehört hat, dass der Steffl beim Xaver war und dieser ....
Aus meiner Sicht und meinem Kenntnisstand bekommen Jagdschutzorgane sehr wohl einen Waffenpass. Wenn das eine Behörde anders sieht, dann müsste sie das im abweisenden Bescheid auch begründen - aus meiner Sicht gibt es da aber nichts, was man dem entgegenhalten könnte.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
Und ein WP wird ja explizit dann auch auf diese Tätigkeit eingeschränkt -
Soweit ich weiss, ist der WP nur eingeschränkt auf die Dauer dieser Tätigkeit, nicht auf die Tätigkeit selbst.
Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
Promo hat geschrieben:Aus meiner Sicht und meinem Kenntnisstand bekommen Jagdschutzorgane sehr wohl einen Waffenpass. Wenn das eine Behörde anders sieht, dann müsste sie das im abweisenden Bescheid auch begründen - aus meiner Sicht gibt es da aber nichts, was man dem entgegenhalten könnte.
jagdschutzorgan angeblich nur mehr wenn sie auch bestellt sind
frueher hat es gereicht wenn man vereidigt war
word aber wohl noch nicht ueberall so gehandhabt...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
Meines Wissens nach kann ja (abhängig vom jeweiligen Landesrecht, aber grundsätzlich eben) jeder Jagdkarteninhaber nach Erfüllung diverser Auflagen die Jagdaufsichtsorgan-Prüfung ablegen. Dadurch ist man aber noch kein entsprechendes Kontrollorgan.
Der Inhaber eines Jagdrevieres muss dann bei der Behörde einen entsprechenden Antrag stellen Person XY für sein Jagdrevier als Aufsichtsorgan zu bestellen, woraufhin die Behörde dann erst die Vereidigung vornimmt. Vorher ist man kein Jagdaufsichtsorgan, und wird demnach auch keinen Waffenpass bekommen.
@RBM: das habe ich so auch gemeint. Wohl falsch ausgedrückt.
Der Inhaber eines Jagdrevieres muss dann bei der Behörde einen entsprechenden Antrag stellen Person XY für sein Jagdrevier als Aufsichtsorgan zu bestellen, woraufhin die Behörde dann erst die Vereidigung vornimmt. Vorher ist man kein Jagdaufsichtsorgan, und wird demnach auch keinen Waffenpass bekommen.
@RBM: das habe ich so auch gemeint. Wohl falsch ausgedrückt.
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- Räuber Hotzenplotz
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- Beiträge: 845
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- Wohnort: Räuberhöhle
Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
Mit Inhaber eines Jagdrevieres ist aber sofern ich nicht ganz daneben liege nicht der Pächter gemeint, sprich wennst a ÖBF Revier gepachtet hast können nur die ÖBF den Antrag auf der BH stellen und nicht du....
2 Jäger treffen sich im Wald...