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Aufbewahrung im Waffenraum ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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evo86
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Aufbewahrung im Waffenraum ?

Beitrag von evo86 » Do 2. Apr 2015, 17:39

Grüß euch !

Ich habe vor, meinen Waffenschrank zu entsorgen und stattdessen den gesamten Raum als Waffenraum zu nutzen. Konkret möchte ich die Innentüre gegen eine Eingangstüre mit Fingerprint tauschen. Damit sollte dem Gesetz ja eigentlich genüge getan werden.

Jetzt denke ich aber auch gleich an die Zukunft. Konkret geht es darum was mir die Behörde vorschreiben könnte wenn die Anzahl der Waffen auf über 20Stk steigt.

Gibt es da konkrete Vorschriften oder Erfahrungen welche Sicherheitsstufen gefordert werden ?
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yoda
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Re: Aufbewahrung im Waffenraum ?

Beitrag von yoda » Do 2. Apr 2015, 17:49

Konkrete Vorschriften gibt es nicht, im Gesetz wurde aber ermöglicht, dass jederzeit per Verordnung im Bezug auf die Verwahrung alles verlangt werden kann. Im Moment hängt das von deiner Behörde ab, deswegen würde ich auch einfach dort nachfragen. Wahrscheinlich reicht eh eine stinknormale Tür...

Der Raum ist eh nicht ebenerdig mit Fenstern oder ?

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evo86
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Re: Aufbewahrung im Waffenraum ?

Beitrag von evo86 » Do 2. Apr 2015, 18:07

Fenster ja, aber 1 OG.
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Capulus
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Re: Aufbewahrung im Waffenraum ?

Beitrag von Capulus » Do 2. Apr 2015, 18:12

Fensteröffnungsalarm gleich vorweg montieren - kostet nicht viel und zeigt die Absicherungsabsicht
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evo86
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Re: Aufbewahrung im Waffenraum ?

Beitrag von evo86 » Do 2. Apr 2015, 18:18

Alarmanlage hab ich eh.
Mich würde halt interessieren ob es vielleicht hier jmd. gibt der vielleicht auf Grund einer Sammlung etc. schon Vorschriften bekommen hat. Dann könnte ich mich daran orientieren und bin auch bei einer evt. Verschärfung auf der sicheren Seite.
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Re: Aufbewahrung im Waffenraum ?

Beitrag von Capulus » Do 2. Apr 2015, 18:32

ich hab in meiner vorigen Wohnung das Abstellkammer (ohne Fenster) umgebaut. Die Holztür wurde mit einem zusätzlichen Riegelschloss versehen und hat die Verwahrungskontrolle problemlos überstanden.
Muss aber anmerken, dass keine Kinder im Haushalt waren und die Wohnung in Nö war.
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Re: Aufbewahrung im Waffenraum ?

Beitrag von cowroper » Do 2. Apr 2015, 18:53

habe auch eine raum als waffenraum.

ist, nachdem ich eine meldung gemacht habe, dass ich mehr als 20 waffen habe, kontrolliert und für ok befunden worden.

1)wohne allein, nicht ebenerdig
2)sicherheitswohnungstür
3) raum versperrbar
4) habe die kurzwaffen aber dennoch in tresoren
5)die langwaffen sind in einem offenen gestell und mit einer kette gesichert

der kontrollierende beamte hat alles genau besichtigt und aufgeschrieben.

aber grundsätzlich liegt es (wie immer natürlich) im ermessen der behörde, nach der kontrolle durch die polizei und deren bericht, eine veränderung vorzuschreiben.

edith:
mir war in erster linie aber daran gelegen, dass mein waffen vor eventuellen einbrechern sicher sind und nicht daran, dass die behörden zufrieden sind.


ich würde nicht vorher fragen, einfach meldung machen. nach der kontrolle kannst du ja, falls es beanstandungen gibt, nachbessern.
The old gunfighter stood on the porch and stared into the sun,
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titan
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Re: Aufbewahrung im Waffenraum ?

Beitrag von titan » Do 2. Apr 2015, 22:30

Wie lange darf sich die Behörde Zeit lassen, einen Bescheid über weitere Maßnahmen (sofern erforderlich nach deren Ermessen) nach einer Verwahrungskontrolle bezüglich Stückzahl von mehr als 19 Waffen zuzustellen?
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Re: Aufbewahrung im Waffenraum ?

Beitrag von GSchoenbauer » Do 2. Apr 2015, 23:44

wo ist da Dein Problem?
in dem Fall: je länger, desto besser für Dich

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Re: Aufbewahrung im Waffenraum ?

Beitrag von titan » Fr 3. Apr 2015, 11:34

Problem sehe ich keines. Ich wollte nur wissen, ob es einen zulässigen Zeitraum gibt. Mit der Meldung an die Behörde darf nachher die doppelte Stückzahl an Waffen gelagert werden, sofern die Auflagen eingehalten werden. Auch Behörden haben Fristen.
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Re: Aufbewahrung im Waffenraum ?

Beitrag von alfacorse » Fr 3. Apr 2015, 12:01

Ich habe in beiden Häusern je einen Waffenraum - einmal im Keller mit Gitterfenster und einmal im ersten Stock mit VSG Glas.

Reicht meiner Behörde.


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Re: Aufbewahrung im Waffenraum ?

Beitrag von IT Guy » Fr 3. Apr 2015, 14:58

titan hat geschrieben:Problem sehe ich keines. Ich wollte nur wissen, ob es einen zulässigen Zeitraum gibt. Mit der Meldung an die Behörde darf nachher die doppelte Stückzahl an Waffen gelagert werden, sofern die Auflagen eingehalten werden. Auch Behörden haben Fristen.


Ich glaub da ist ein Denkfehler!
Du musst bei der Behörde nicht um Erlaubnis fragen, sondern MELDEN. Heißt "liebe Behörde, ich hab ab jetzt mehr als 19 Feuerwaffen zuhause". Fertig. Den Rest erledigt die Behörde. Du musst auf nix warten oder so.

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Re: Aufbewahrung im Waffenraum ?

Beitrag von Saitzev » Fr 3. Apr 2015, 16:36

Er meint wohl die ev. Forderung von Nachbesserungen nach der Bestandsaufnahme der Polizei.
Meine unsichere Meinung wäre 6 Monate, so wie bei den Fristen der WaffR Dokumente auch. (WBK Ausstellung / Erweiterung u.s.w.)
Aber wie schon geschrieben, entsteht dir keine Wartezeit, da du ja nur melden musst.
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Re: Aufbewahrung im Waffenraum ?

Beitrag von titan » Fr 3. Apr 2015, 17:13

Saitzev hat geschrieben:Er meint wohl die ev. Forderung von Nachbesserungen nach der Bestandsaufnahme der Polizei.

So ist es! Die Polizei prüft jedoch nur die Verwahrung, nicht die Waffen selbst.
Saitzev hat geschrieben:Aber wie schon geschrieben, entsteht dir keine Wartezeit, da du ja nur melden musst.

Klingt einleuchtend! Sechs Monate für einen Bescheid scheint mir etwas lang. Die Meldung ist ja kein Antrag.
Eine Antwort von der Behörde wäre natürlich zu erwarten, völlig egal ob es ihnen passt oder eben nicht, was ich aber nicht glaube.
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