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Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Promo
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Promo » Mi 4. Dez 2013, 19:17

Wenn ihr etwas beantragt dann wärt ihr vermutlich auch nicht erfreut wenn nicht nur eure Adresse sondern auch all der Inhalt den eigentlich ihr beantragt habt da drinnen steht ..
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Sidekix
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Sidekix » Fr 6. Dez 2013, 23:04

IT Guy hat geschrieben:Nö, wir meinten nicht wegen der KRISS sondern wegen der HA-Problematik. Wenn ein Hersteller einen HA bauen würde, der im "Normalzustand" unter 60cm ist. Damit ist er Kat.B. Wenn der Hersteller jetzt noch einen schaft dazu verkauft, das daraus ein Karabiner wird, hast einen HA-Karabiner ohne Sonderzulassung. Verstehst was Yoda und ich meinten?
So wie man mit einem Triari aus einer Glock einen mäßigen Karabiner macht, könnte man es damit zu einem guten Karabiner "Upgraden".
Der Anschlagschaft von Sidekix viewtopic.php?f=8&t=18970&p=319287&hilit=gewinde#p319287 geht ja auch in die Richtung die DE gibts ja auch mit langem Lauf.


die Eagle is mit 14" und Schaft knapp unter 90cm, wär somit der erste HA-Karabiner im Kaliber .50 in Ö :mrgreen:
is aber nichts anderes als a Pistole mit Anschlagschaft ala C96 ;)

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von waffentuning_at » Mo 28. Jul 2014, 19:36

Der Wertgarner hatte jetzt 2 Tage lang ein Schwabenarms G41 drinnen. Auch ein interessantes Thema. War aber gleich wieder draußen... Hab leider den Sreenshot nicht gespeichert aber war die Version die auf PSG 1 hergerichtet war.

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von gewo » Mo 28. Jul 2014, 20:12

Promo hat geschrieben:€dit: beinhaltet der Bescheid dann einen Rückschluss dass eventuell der Verschluss der FA AK reingesteckt werden könnte? Das kann ein Ausschlussgrund sein.. Mit originalem Lauf und originalem Verschluss könnte es ja unter Umständen funktionieren..


hi

jop
verschlussteile sind kompatibel

daher KM
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Scaar » Mo 28. Jul 2014, 22:09

Werwolf hat geschrieben:Der Wertgarner hatte jetzt 2 Tage lang ein Schwabenarms G41 drinnen. Auch ein interessantes Thema. War aber gleich wieder draußen... Hab leider den Sreenshot nicht gespeichert aber war die Version die auf PSG 1 hergerichtet war.


wahrscheinlich wieder ein Deutscher der die österreichische Rechtslage nicht kennt. Siehe auch MR223: https://www.waffengebraucht.at/node/232690

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von rupi » Mo 28. Jul 2014, 22:12

Scaar hat geschrieben:
Werwolf hat geschrieben:Der Wertgarner hatte jetzt 2 Tage lang ein Schwabenarms G41 drinnen. Auch ein interessantes Thema. War aber gleich wieder draußen... Hab leider den Sreenshot nicht gespeichert aber war die Version die auf PSG 1 hergerichtet war.


wahrscheinlich wieder ein Deutscher der die österreichische Rechtslage nicht kennt. Siehe auch MR223: https://www.waffengebraucht.at/node/232690

na das war die hier: http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=17&t=867&p=358343&#p358331
member the old PD design ? oh I member

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Scaar » Mo 28. Jul 2014, 23:15

ah, ok, dachte bei Wertgarner an waffengebraucht. War wahrscheinlich eine ähnliche Geschichte wie damals das DPMS AR15 beim Wertgarner: viewtopic.php?f=2&t=1530&hilit=black+label&start=810#p57828

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von waffentuning_at » Mi 30. Jul 2014, 22:30

Aber beim MR steht doch e dabei dass er aus Deutschland kommt. Nur das beim Wertgarner war ja schon beim Händler. Ich habe bis heute auch keine Antwort von dort erhalten ;)

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Stickhead » Do 31. Jul 2014, 08:09

Dass Waffenhändler über E-Mail unerreichbar sind, ist kein Geheimnis. Das funktioniert nur bei ein paar wenigen, die man idR auf 1 Hand abzählen kann. Ist der Wertgarner eigentlich zum Handel mit KM berechtigt?
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Magnum828 » Fr 8. Aug 2014, 17:52

Gehe ich richtig in der annahme, das 22er Halbautomaten grundsätzlich erlaubt und nicht KM sind? Wenn ja, gibts eine liste was nun genau KM ist und was nicht? Ich hab interesse an sowas: http://www.brownells.com/rifle-parts/re ... 32508.aspx
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von gewo » Fr 8. Aug 2014, 18:05

Magnum828 hat geschrieben:Gehe ich richtig in der annahme, das 22er Halbautomaten grundsätzlich erlaubt und nicht KM sind? Wenn ja, gibts eine liste was nun genau KM ist und was nicht? Ich hab interesse an sowas: http://www.brownells.com/rifle-parts/re ... 32508.aspx


hi

die dinger haben einen sear
damit spielen sie rock-n-roll wenn du einen FA lower drunter baust

damit in AT nicht zulaessig
der autosear muss dauerhaft verschlossen sein (einklebung einer fuellplatte)

PS:
kann das tactical solution ding was besonderes?
den .22lr chiappa upper kriegst um rund € 400,- hier in oesterreoich ganz normal zu kaufen
Zuletzt geändert von gewo am Fr 8. Aug 2014, 18:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Magnum828 » Fr 8. Aug 2014, 18:06

gewo hat geschrieben:
Magnum828 hat geschrieben:Gehe ich richtig in der annahme, das 22er Halbautomaten grundsätzlich erlaubt und nicht KM sind? Wenn ja, gibts eine liste was nun genau KM ist und was nicht? Ich hab interesse an sowas: http://www.brownells.com/rifle-parts/re ... 32508.aspx


hi

die dinger haben einen sear
damit spielen sie rock-n-roll wenn du einen FA lower drunter baust

damit in AT nicht zulaessig
der autosear muss dauerhaft verschlossen sein (einklebung einer fuellplatte)


Danke für die Info.

Hmm, schade.... :think:
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Coburn
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Coburn » Do 30. Okt 2014, 10:11

Hallo
um nochmal auf jodas idee einzugehen:
gibt es noch andere unterscheidungskriterien zw. Ha lang
und ha kurz als die gesamtlänge? L
auflänge munition etc.
Wird das dann schuss volee zugelassen oder muss da auch das bmlv sein senf dazugeben
ich meine a pistole mit a bissl an längeren lauf und hintn wos wo man
so an lässigen schubschaft dranschräubln kann... Nach der zulassung versteht sich.
:mrgreen:
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Scaar » Do 30. Okt 2014, 10:20

Zubehör verändert nicht die Einstufung der Waffe. Eine Glock 17 mit 10-Zoll-Lauf und RONI Kit, bzw IGB-Schaft, ist immer noch eine Kategorie-B-Pistole und dürfte demnach auch mit einem Licht ausgestattet werden.

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