ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17536
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von BigBen » Di 6. Mai 2014, 09:54

GSchoenbauer hat geschrieben:Und wieder einmal ist es den Pulverdampf-Usern gelungen, das Waffengesetz in Eigenregie zu verschärfen.

Wozu brauchen wir dafür auch schon den Staat, dafür sind wir selber gut genug!


:evil: :evil: :evil:


Es ist eine Einzelmeinung eines Users (der zufälligerweise auch Händler ist) zu einer Rechtslage...nicht mehr und nicht weniger. Dabei von "wieder einmal ist es den Pulverdampf-Usern gelungen, das Waffengesetz in Eigenregie zu verschärfen" zu reden ist eine Frechheit und eine Dummheit, da wir hier weder Gesetze machen noch verbindliche Rechtsauskünfte geben können. Du hast deinen Standpunkt zu dem Thema klar gemacht...gewo den seinen. Jetzt muss jeder für sich selbst entscheiden was er glaubt bzw. wie er weiter vorgeht.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

GSchoenbauer
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 609
Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17

Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von GSchoenbauer » Di 6. Mai 2014, 10:43

naja, es ist ja immerhin (fast) gelungen

- .22lr Forum zum Kriegsmaterial zu erklären
- Faustfeuerwaffen mit glatten Lauf zur verbotenen Waffen zu erklären
- Die Stückzahl für die Mitnahme Nach D mit EUFWP auf 3 zu beschränken
- Den Durchtransport von A nach A über D mit EUFWP zu verbieten
- Verkaufstop von diversen Halbautomaten zu erklären
- Den Postversand von Waffen innerhalb Österreich zu verbieten
- Die Mitnahme von Waffen im Wohnmobil zu verbieten

zusätzlich haben wir es erreicht, daß man

- eine WBK "schaffen" kann wie ein schwere Prüfung, zur der dann auch gratuliert wird
- die Rechtfertigung "Selbstverteidigung" besser nicht verwendet wird
- und, und, und ...

Sogesehen glaube nicht, daß hier "Frechheit und Dummheit" als Anwort auf (zugegeben zynische) gerechtfertigte Kritik zutreffend ist.
Auch wenn das Forum keine gültige Rechtsauskunft bieten kann, sieht man leider doch an der Reaktion der User, daß es wirkt.


bauli

Reiflinger
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 86
Registriert: Mi 27. Nov 2013, 12:15
Wohnort: Leoben

Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von Reiflinger » Di 6. Mai 2014, 10:47

Also als Verschärfung würde ich's nicht bezeichnen, erst wenn sich herausstellt das Gewo's Standpunkt stimmt. Bin jetzt mal gespannt was vom Ministerium zurückkommt

Sollte das aber Stimmen und auch Privatpersonen treffen, wär's eine Frechheit sondergleichen.

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17536
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von BigBen » Di 6. Mai 2014, 11:04

GSchoenbauer hat geschrieben:naja, es ist ja immerhin (fast) gelungen

- .22lr Forum zum Kriegsmaterial zu erklären
- Faustfeuerwaffen mit glatten Lauf zur verbotenen Waffen zu erklären
- Die Stückzahl für die Mitnahme Nach D mit EUFWP auf 3 zu beschränken
- Den Durchtransport von A nach A über D mit EUFWP zu verbieten
- Verkaufstop von diversen Halbautomaten zu erklären
- Den Postversand von Waffen innerhalb Österreich zu verbieten
- Die Mitnahme von Waffen im Wohnmobil zu verbieten

zusätzlich haben wir es erreicht, daß man

- eine WBK "schaffen" kann wie ein schwere Prüfung, zur der dann auch gratuliert wird
- die Rechtfertigung "Selbstverteidigung" besser nicht verwendet wird
- und, und, und ...

Sogesehen glaube nicht, daß hier "Frechheit und Dummheit" als Anwort auf (zugegeben zynische) gerechtfertigte Kritik zutreffend ist.
Auch wenn das Forum keine gültige Rechtsauskunft bieten kann, sieht man leider doch an der Reaktion der User, daß es wirkt.


bauli


Sorry, aber 90% von den aufgezählten "Verschärfungen" wurden aufgeklärt bzw. im Laufe der Diskussion korrigiert oder von dir fragwürdig interpretiert (Beispiel Wohnmobil...es ging nie um die Mitnahme bzw. Transport im Wohnmobil sondern um eine Verwahrung...und die ist für Kat. B Waffen in einem Auto - nichts anderes ist ein Wohnmobil - nicht zulässig).

Ansonsten scheinst du uns hier (ironisch) zu überschätzen: die Meinungen der Leute hier können weder verbindlich etwas verbieten oder einschränken. Wenn sich hier jemand auf die Aussagen von Anderen ungefragt verlässt und sich dadurch SELBST unnötig einschränkt, dann ist das sein Problem und er hat es meiner Meinung nach nicht anders verdient. Das ist das Internet, wer damit nicht umgehen kann, wird irgendwann so oder so auf die Schnauze fallen.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

GSchoenbauer
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 609
Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17

Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von GSchoenbauer » Di 6. Mai 2014, 11:27

sorry, aber weilst gerade des Wohnmobil anschneidest
es ging nicht nur um Aufbewahrung, sondern um mehr (rot)

Anfrage:
Ich habe vor für längere Zeit mit meinem Wohnmobil zu reisen. Sowohl innerhalb als auch ausserhalb der EU.
Fragen:

- Darf ich die Waffe(n)/Munition mitführen um damit z.B. auf Schießplätzen zu üben etc. (mit entsprechenden Carnets)?
- Wie verhält sich die Sache bei Reisen ohne zwischendurch nach Ö. einzureisen (also EU - nicht EU - EU…)?
- Fällt eine Waffe+Munition im Reisemobil unter den Begriff der "Öffentlichkeit" (WP)?

- Wie sind die Waffen/Munition in einer "mobilen Wohnung" richtig/rechtskonform aufbewahrt?

Konnte derweil keine eindeutigen Antworten finden/erhalten. Vielleicht kann jemand von Euch Licht ins Dunkel bringen.


eine der Antworten (der zufälligerweise auch Händler ist)
geht alles ned.....

verbringung
mitnahme

vewahrung
im womo alles ned zulaessig


inerhalb at gehts schon, aber nur mit waffenpass


aber ich halt jetzt eh des Maul, weils eh net gewünscht is
(Werd jetzt des Gewerberecht lesen um rauszukriegen, was ich als nicht Gewerbetreibender sonst noch alles falsch gemacht habe .. :) )

bauli
damit endgültig mein letzter Senf zu dem Thema

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17536
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von BigBen » Di 6. Mai 2014, 11:44

Achso, sag halt gleich dass dich primär die Aussagen von gewo zu manchen Dingen stören. Nur weil jemand Händler ist, ist er ja noch lange kein Jurist und kann durchaus auch mal mit einer Meinung/Rechtsauffassung daneben liegen. Wer Waffenhändlern blind vertraut, der kauft auch eine Glock 17 um 750 Euro ;-)
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

GSchoenbauer
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 609
Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17

Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von GSchoenbauer » Di 6. Mai 2014, 14:39

Dein Eintrag zwing mich zu einem letzten letzten Eintrag :)

nicht ICH, sondern DU hast des Zitat "(der zufälligerweise auch Händler ist)" in den Raum gestellt.

und, NEIN, ich hab nix gegen spezielle User hier, und gegen den gewo schon garnet, weil ich weiß, wieviel Hilfe er den Forenusern hier schon gebracht hat.

Trotzdem, wenn wer Hilfe sucht, dann soll er auch Hilfe bekommen und net Verwirrung.
Und daß des Ministerium nur darauf wartet, jede Gelegenheit beim Schopf zu ergreifen, um Verschärfungen, die von den Bürgern selbst eh schon als Usus akzeptiert werden, auch als solche zur Regel zu machen, des wissen wir alle.

Bauli

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17536
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von BigBen » Di 6. Mai 2014, 14:46

Naja...absichtlich verwirrt hier ja niemand, fast jeder versucht zu helfen. Das klappt mal besser und mal weniger gut...wie gesagt, so ist das halt im Internet, der mündige User braucht entsprechende Filter im Kopf ;-)
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

Benutzeravatar
doc steel
MUSCLEGUNNER
MUSCLEGUNNER
Beiträge: 11210
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:02
Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst

Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von doc steel » Di 6. Mai 2014, 15:59

jetz tats ned streiten es zwaa plescher!
es meints eh jeder s selbe nur reden tats jeder von was anderen...
die sunn scheint, gehts lieber auf a bier miteinand und tats die am schanigarten vorbeigehn ausrichten, oder tats dena jungen madln nochpfeifen, des hilft, glaubts mas.
:handgestures-thumbup: :obscene-drinkingcheers:

Benutzeravatar
Magnum828
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1095
Registriert: Fr 14. Jun 2013, 14:55
Wohnort: Tirol

Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von Magnum828 » Di 6. Mai 2014, 17:57

Kollidiert die ganze sache nicht sowieso mit dem freien Warenverkehr innerhalb des ewr?

Gesendet von meinem C6603 mit Tapatalk
Alle Ladedaten ohne Gewähr!

Barry08
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 628
Registriert: Mo 19. Dez 2011, 14:18
Wohnort: Marchfeld, NÖ

Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von Barry08 » Di 6. Mai 2014, 18:16

In der EU braucht man zum Verbringen von Was-auch-immer eine Aussenhandelsgenehmigung???
Genau um das zu ersparen, sollte der gemeinsame Handelsraum doch da sein.

Für den ordnungsgemässen Erwerb muss der Käufer in seinem Land sorgen, damit er die Plempe auch anmelden darf - nach dem lokalen Waffenrechtsbestimmungen.

Bin kein Experte, mache mir nur so meine Gedanken...
Jagen mit Herz und Hirn!

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36573
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von gewo » Di 6. Mai 2014, 18:28

Barry08 hat geschrieben:In der EU braucht man zum Verbringen von Was-auch-immer eine Aussenhandelsgenehmigung???


hi

nein, nicht fuer was-auch-immer
nur fuer waren die auf der EU- militaergueterliste stehen

http://news.wko.at/Media/8dcfe561-f78e- ... rliste.pdf

zb also fuer:
Ersatzteile und Zubehör von Waffen, wie Gewehrschäfte, Zielfernrohre, Zielfernrohrmontagen, Abzüge, Sicherungen, Geschosse und Hülsen für Wiederlader, Mündungsbremsen, Magazine, etc.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

JPS1
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2003
Registriert: Do 10. Mär 2011, 20:06
Wohnort: KO

Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von JPS1 » Di 6. Mai 2014, 18:40

Magnum828 hat geschrieben:Kollidiert die ganze sache nicht sowieso mit dem freien Warenverkehr innerhalb des ewr?

Gesendet von meinem C6603 mit Tapatalk


Art 346 AEUV

hab zwar einen Kommentar neben mir liegen, aber bin nicht motiviert :lol:

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17536
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von BigBen » Di 6. Mai 2014, 18:41

Ist ein WKO Link, was wieder eher eine Relevanz für gewerbliche Ausfuhren/Exporte nahelegt. Aber mir das Thema eh egal, ich verkauf nix ins Ausland.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

Benutzeravatar
Maggo
Moderator
Moderator
Beiträge: 3021
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:09
Wohnort: Dort wo das kleinwüchsige Wilde und hinterlistige Bergvolk in den Alpen wohnt

Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von Maggo » Di 6. Mai 2014, 19:31

Link 2.Außenhandelsverordnung

Link vom Bundesministerium zur 2. Außenhandelssverordnung Erklärung

Beide Links sollten agesehen und durchgelesen werden,sind sehr Informativ was den Export von Waffen für Private betrifft.Vieleicht dient das zur Aufklärung der Sache, ob ich eine Genemigung vom Ministerium benötige oder nicht. ;)
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

Antworten