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Mitnahme aus der USA

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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helmsp
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Mitnahme aus der USA

Beitrag von helmsp » Di 13. Aug 2013, 09:42

Hallo,
viel recherchiert (sowohl hier als auch auf google) aber nichts konkretes für meinen Fall gefunden, ergo lieber nochmals nachfragen bevor was schiefläuft.
Würde folgendes (natürlich im Check-In-Gepäck) mitnehmen wollen:
- KK-KW Griff aus Kunstelfenbein mit Scrimshaw (unter USD 100,00)
- Weapon light mit Laser

Meiner Meinung nach beides kein Problem aber "better safe than sorry".

lg, Patrick
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Re: Mitnahme aus der USA

Beitrag von Stickhead » Di 13. Aug 2013, 09:47

Aus österreichischer Sicht sollte es kein Problem darstellen, sofern das "Weapon-Light" sicher kein "Gewehrscheinwerfer" sein kann. Um welches handelt es sich denn?
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: AW: Mitnahme aus der USA

Beitrag von Starfox » Di 13. Aug 2013, 10:35

Warum sollte es ein Thema sein ob etwas ein Gewehrscheinwerfer sein KANN?

Grüße,
Starfox
Freiheit!

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Re: AW: Mitnahme aus der USA

Beitrag von Floody » Di 13. Aug 2013, 10:44

Starfox hat geschrieben:Warum sollte es ein Thema sein ob etwas ein Gewehrscheinwerfer sein KANN?

Grüße,
Starfox

Weil sie in Österreich verboten SIND.

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Re: AW: Mitnahme aus der USA

Beitrag von gewo » Di 13. Aug 2013, 10:50

Starfox hat geschrieben:Warum sollte es ein Thema sein ob etwas ein Gewehrscheinwerfer sein KANN?


hi

sobald auf der verpackung oder in der bedienungsanleitung was ueber den betrieb an gewehren ersichtlich ist, ist das teil ein verbotener gegenstand

wenn nicht dann ist es legal
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Re: Mitnahme aus der USA

Beitrag von helmsp » Di 13. Aug 2013, 11:00

Ist ein Streamlight TLR-2 mit grünem Laser, ergo Kurzwaffe.

Mir ist nur wichtig, dass die mich SOWOHL aus der USA rauslassen (mag ja nicht meine Frau alleine fliegen lassen, haha) ALS AUCH in Österreich reinlassen.

Besten Dank an alle!
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Re: Mitnahme aus der USA

Beitrag von Stickhead » Di 13. Aug 2013, 11:03

idiotisch - aber wahr!


@helmsp: Das Streamlight TLR-2 ist meines Wissens nach erlaubt. Probleme gab es angeblich schon mit dem Streamlight TLR 1S HP. Aufpassen, dass, wie Gewo sagt, auf der Verpackung, etc... wirklich nichts von "Gewehr..." steht.

Wies in den USA damit aussieht, kann ich leider nicht sagen.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: AW: Mitnahme aus der USA

Beitrag von Starfox » Di 13. Aug 2013, 11:55

Es ging mir nur darum, darauf hinzuweisen, dass es nicht darum geht ob etwas sein kann sondern darum ob es so ist. Und das hängt von der Produktbeschreibung oder der Verwendung ab. Daher meine rethorische Frage...

Grüße,
Starfox
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Re: Mitnahme aus der USA

Beitrag von yoda » So 18. Aug 2013, 01:08

Die Verwendung ist egal, man könnte ja auch jedes Pistolenlamperl auf einem Gewehr montieren, aber auf der Verpackung darf auf keinen Fall ein Gewehr zu sehen sein sonst ist das Ding weg und man wird angezeigt!!

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Re: Mitnahme aus der USA

Beitrag von Steirer » So 18. Aug 2013, 10:00

yoda hat geschrieben:Die Verwendung ist egal, man könnte ja auch jedes Pistolenlamperl auf einem Gewehr montieren, aber auf der Verpackung darf auf keinen Fall ein Gewehr zu sehen sein sonst ist das Ding weg und man wird angezeigt!!

Meiner Nachfrage nach bei einem befreundeten "Freund & Helfer" ist nur ein montierter Scheinwerfer auf einem Gewehr strafbar - wobei die Befestigung mit Isolierband schon "reichen würde".

Bei Streamlight für KW wird ja auf einer Picantinnyschiene befestigt und solche Schienen habe ich auch auf meinem Gewehr - also verboten? Oder nur wenn ein Gewehr auf der Verpackung ist? Einfach Verpackung entfernen und gut oder ist das wieder nur ein Fall von vorauseilendem Gehorsam???
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Re: Mitnahme aus der USA

Beitrag von IT Guy » So 18. Aug 2013, 10:33

Servus!

Grundsätzlich sagt der
§ 17. WaffG Verbotene Waffen hat geschrieben:(1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen


...

5. von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein;


Und wenn der Hersteller das als Gewehrscheinwerfer deklariert ist es verboten.

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Re: Mitnahme aus der USA

Beitrag von gewo » So 18. Aug 2013, 11:17

Steirer hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:Die Verwendung ist egal, man könnte ja auch jedes Pistolenlamperl auf einem Gewehr montieren, aber auf der Verpackung darf auf keinen Fall ein Gewehr zu sehen sein sonst ist das Ding weg und man wird angezeigt!!

Meiner Nachfrage nach bei einem befreundeten "Freund & Helfer" ist nur ein montierter Scheinwerfer auf einem Gewehr strafbar - wobei die Befestigung mit Isolierband schon "reichen würde".

Bei Streamlight für KW wird ja auf einer Picantinnyschiene befestigt und solche Schienen habe ich auch auf meinem Gewehr - also verboten? Oder nur wenn ein Gewehr auf der Verpackung ist? Einfach Verpackung entfernen und gut oder ist das wieder nur ein Fall von vorauseilendem Gehorsam???


hi

genau das ist der punkt
es ist fuer KW vorgesehen, daher kein problem

ein verbotener gegenstand ist es dann wenn es fuer langwaffen vorgesehen oder fuer den gebrauch an langwaffen gedacht ist (verpackung, werbung, bediensungsanleitung)

und nein, kein vorhereilender gehorsam, da gibts seitenlange erlaesse zu dem thema

PS:
frag nie einen "normalen" polizisten nach sachen aus dem waffenrecht, ist sinnlos ....
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Re: Mitnahme aus der USA

Beitrag von gunlove » So 18. Aug 2013, 11:38

gewo hat geschrieben:frag nie einen "normalen" polizisten nach sachen aus dem waffenrecht, ist sinnlos ....


:text-+1:
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

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Re: Mitnahme aus der USA

Beitrag von yoda » So 18. Aug 2013, 12:25

Steirer hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:Die Verwendung ist egal, man könnte ja auch jedes Pistolenlamperl auf einem Gewehr montieren, aber auf der Verpackung darf auf keinen Fall ein Gewehr zu sehen sein sonst ist das Ding weg und man wird angezeigt!!

Meiner Nachfrage nach bei einem befreundeten "Freund & Helfer" ist nur ein montierter Scheinwerfer auf einem Gewehr strafbar - wobei die Befestigung mit Isolierband schon "reichen würde".

Bei Streamlight für KW wird ja auf einer Picantinnyschiene befestigt und solche Schienen habe ich auch auf meinem Gewehr - also verboten? Oder nur wenn ein Gewehr auf der Verpackung ist? Einfach Verpackung entfernen und gut oder ist das wieder nur ein Fall von vorauseilendem Gehorsam???


Da gibts zig Fälle, sobald auf der Verpackung, Anleitung etc. ein Gewehr zu sehen ist, ist es ein Gewehrscheinwerfer. Selbst wenns für Pistolen gedacht ist bist das Ding dann los und wirst angezeigt.

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Re: Mitnahme aus der USA

Beitrag von Steirer » So 18. Aug 2013, 12:37

yoda hat geschrieben:
Steirer hat geschrieben: Einfach Verpackung entfernen und gut ???


Da gibts zig Fälle, sobald auf der Verpackung, Anleitung etc. ein Gewehr zu sehen ist, ist es ein Gewehrscheinwerfer. Selbst wenns für Pistolen gedacht ist bist das Ding dann los und wirst angezeigt.

Geht das klar?
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