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Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Wotan
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Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Wotan » Mi 24. Jul 2013, 16:21

Hallo Forum,

möchte mich kurz vorstellen: Bin Mitte 40, Familienvater und seit über 20 Jahren Besitzer einer WBK und 3 Faustfeuerwaffen.
Vorletzte Woche war die 5-jährliche Kontrolle von 2 jungen Polizistinnen. So weit alles in Ordnung, bis auf das, dass sie eine falsche Liste dabei hatten, in der 2 Waffen angeführt waren, die ich schon vor Jahren eingetauscht habe, dafür eine, die ich aktuell besitze, nicht aufgeführt war. Mittlerweile hat sich das aber geklärt, war deren Fehler. Den Waffenführerschein habe ich letzte Woche nachgereicht, so weit auch alles in Ordnung.
Doch, jetzt kommts: Vorgestern erhielt ich ein Schreiben mit einer Einladung zu einer amtsärztlichen Untersuchung für WBK, mitzunehmen sämtliche Befunde von Ärzten und Spital!! Mehrere Anrufe bei der BH-Salzburg Umgebung brachten keine Hinweise, was die konkret von mir wollen. Die eine Dame hat zwar gemeint, sie sieht sich das an und ruft mich zurück (tut sie offenbar nicht), die andere sagte, sie dürfe sowieso telefonisch keine Auskunft erteilen.
Ich habe mich etwas schlau gemacht und vermute, dass §8, Abs. 2 Waffenges. der Grund dafür ist, also Verlässlichkeit. Dazu ist zu sagen, dass ich nie in diesem Sinne negativ aufgefallen bin, keine Vorstrafen habe oder sonst etwas, das irgendwie negativ ausgelegt werden könnte, mit Ausnahme von der Tatsache, dass ich derzeit wegen Depressionen in Behandlung bin und Medikamente nehme. Nichts Dramatisches, alles gut unter Kontrolle, und vor allem: Davon dürften die gar nicht wissen, jedenfalls nicht auf legale Weise! Von mir wissen sie es nicht und ohne besonderen Anlass dürfen sie das auch nicht von GKK erfragen.
Ein weiterer Verdacht, den ich habe, geht in Richtung Alkoholismus. Wer mich kennt, weiß, dass das absurd ist, da ich nur wenig trinke (teuren schottischen Whiskey – das Zeug kippt man normalerweise ohnehin nicht in rauhen Mengen hinab☺, gelegentlich Rotwein), allerdings haben sie vielleicht bei der Kontrolle die paar leeren Flaschen rumstehen sehen. Ich bin kein großer Fan von schnellem Auf- und Wegräumen, daher steht bei mir manches halt länger rum.
Könnte das ein Grund sein? Sonst wüsste ich jedenfalls keinen.
Müssen die mir nicht auch telefonisch den Grund sagen bzw. wäre es hilfreich, mir konkret mitzuteilen, welche Befunde die überhaupt wollen. Mehr als den letzten Blutbefund der Vorsorgeuntersuchung kann ich ihnen nicht vorlegen. Weitere Frage: Muss ich denen die Depression „gestehen“ oder kann ich das verschweigen? Hab eigentlich keine Lust, alles zu verlieren aus diesem Grund. Hoffe, jemand kann mir da weiterhelfen.

Besten Dank und Gruß,

Werner

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Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Fangschuss » Mi 24. Jul 2013, 16:34

Wotan hat geschrieben:Hallo Forum,

möchte mich kurz vorstellen: Bin Mitte 40, Familienvater und seit über 20 Jahren Besitzer einer WBK und 3 Faustfeuerwaffen.
Vorletzte Woche war die 5-jährliche Kontrolle von 2 jungen Polizistinnen. So weit alles in Ordnung, bis auf das, dass sie eine falsche Liste dabei hatten, in der 2 Waffen angeführt waren, die ich schon vor Jahren eingetauscht habe, dafür eine, die ich aktuell besitze, nicht aufgeführt war. Mittlerweile hat sich das aber geklärt, war deren Fehler. Den Waffenführerschein habe ich letzte Woche nachgereicht, so weit auch alles in Ordnung.
Doch, jetzt kommts: Vorgestern erhielt ich ein Schreiben mit einer Einladung zu einer amtsärztlichen Untersuchung für WBK, mitzunehmen sämtliche Befunde von Ärzten und Spital!! Mehrere Anrufe bei der BH-Salzburg Umgebung brachten keine Hinweise, was die konkret von mir wollen. Die eine Dame hat zwar gemeint, sie sieht sich das an und ruft mich zurück (tut sie offenbar nicht), die andere sagte, sie dürfe sowieso telefonisch keine Auskunft erteilen.
Ich habe mich etwas schlau gemacht und vermute, dass §8, Abs. 2 Waffenges. der Grund dafür ist, also Verlässlichkeit. Dazu ist zu sagen, dass ich nie in diesem Sinne negativ aufgefallen bin, keine Vorstrafen habe oder sonst etwas, das irgendwie negativ ausgelegt werden könnte, mit Ausnahme von der Tatsache, dass ich derzeit wegen Depressionen in Behandlung bin und Medikamente nehme. Nichts Dramatisches, alles gut unter Kontrolle, und vor allem: Davon dürften die gar nicht wissen, jedenfalls nicht auf legale Weise! Von mir wissen sie es nicht und ohne besonderen Anlass dürfen sie das auch nicht von GKK erfragen.
Ein weiterer Verdacht, den ich habe, geht in Richtung Alkoholismus. Wer mich kennt, weiß, dass das absurd ist, da ich nur wenig trinke (teuren schottischen Whiskey – das Zeug kippt man normalerweise ohnehin nicht in rauhen Mengen hinab☺, gelegentlich Rotwein), allerdings haben sie vielleicht bei der Kontrolle die paar leeren Flaschen rumstehen sehen. Ich bin kein großer Fan von schnellem Auf- und Wegräumen, daher steht bei mir manches halt länger rum.
Könnte das ein Grund sein? Sonst wüsste ich jedenfalls keinen.
Müssen die mir nicht auch telefonisch den Grund sagen bzw. wäre es hilfreich, mir konkret mitzuteilen, welche Befunde die überhaupt wollen. Mehr als den letzten Blutbefund der Vorsorgeuntersuchung kann ich ihnen nicht vorlegen. Weitere Frage: Muss ich denen die Depression „gestehen“ oder kann ich das verschweigen? Hab eigentlich keine Lust, alles zu verlieren aus diesem Grund. Hoffe, jemand kann mir da weiterhelfen.

Besten Dank und Gruß,

Werner


Wie war die Kommunikation während der Kontrolle? Sind Deine Räume vielleicht sehr unordentlich gewesen (Messie...)?

Hast Du vielleicht eine Fahne gehabt oder bist durch Medikamente beeinträchtigt gewesen (Schwindel bei Antidepressiva).

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Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Raven » Mi 24. Jul 2013, 16:36

??? Für die Ausstellung der WBK mußte man zum Vogerldoktor...

Aber weiteres???
Wär ja interessant welches Bundesland und welche BH da solche Anstalten macht...

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Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Wotan » Mi 24. Jul 2013, 16:56

Danke erst Mal für die Antworten.
Kommunikation war normal, da gab es keine Diskussionen, auch weil ja alles in Ordnung war.
Fahne: nein, es war Nachmittag und um die Zeit trinke ich sowieso nichts.
Sonstwie beeinträchtigt war ich auch nicht, das Medikament vertrage ich sehr gut, und es lag auch nicht dort, wo die Beamtinnen das hätten sehen können.
Unordentlich: ja, das schon, aber kann das ein Grund für eine amtsärztliche Untersuchung sein? Ich bin kein Freund von oftmaligem Aufräumen, ich lasse einiges zusammen kommen und mache das dann auf einmal. Vielleicht war auch negativ, dass ich gerade beim Frühstück saß, als die auftauchten. Allerdings wurde es die Nacht davor sehr spät und da ich an diesem Tag nicht aufstehen musste, habe ich das natürlich ausgenutzt. Kann wohl auch kein Grund für eine Beanstandung sein.

Die Anstalten macht die BH Salzburg Umgebung...

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Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Fangschuss » Mi 24. Jul 2013, 17:06

Wotan hat geschrieben:Danke erst Mal für die Antworten.
Kommunikation war normal, da gab es keine Diskussionen, auch weil ja alles in Ordnung war.
Fahne: nein, es war Nachmittag und um die Zeit trinke ich sowieso nichts.
Sonstwie beeinträchtigt war ich auch nicht, das Medikament vertrage ich sehr gut, und es lag auch nicht dort, wo die Beamtinnen das hätten sehen können.
Unordentlich: ja, das schon, aber kann das ein Grund für eine amtsärztliche Untersuchung sein? Ich bin kein Freund von oftmaligem Aufräumen, ich lasse einiges zusammen kommen und mache das dann auf einmal. Vielleicht war auch negativ, dass ich gerade beim Frühstück saß, als die auftauchten. Allerdings wurde es die Nacht davor sehr spät und da ich an diesem Tag nicht aufstehen musste, habe ich das natürlich ausgenutzt. Kann wohl auch kein Grund für eine Beanstandung sein.

Die Anstalten macht die BH Salzburg Umgebung...



Ich vermute jetzt mal, dass die jungen Polizistinnen in Ihrem Eifer überreagiert haben, als sie Deine Unordnung gesehen haben.

Seinerzeit, als ich meine WBK-Eingangskontrolle hatte, war ich gerade in der Werkstatt und habe geschweißt. Ich hab ausgesehen wie ein Rußkehrer, weil ich was beim Auto gemacht habe.
Als sie mich gesehen haben, hat man ihnen schon angesehen, dass sie bei meinem Anblick etwas verdutzt waren...Dann die Bemerkung: "Ja, Ja, fürs arbeiten ist das schon ok...Haha usw."

Sie müssen bei der Kontrolle sicher auf das Auftreten und den Eindruck achten!

Das ist zumindest meine Vermutung. Halte uns informiert, was nun wirklich der Grund war.

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Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Wotan » Mi 24. Jul 2013, 17:18

Dass die eine ziemlich übereifrig unterwegs war und sich wahrscheinlich damit profilieren will, ist mir schon aufgefallen. Es ist mir nur ein Rätsel, was das mit der Verlässlichkeit im Sinne des Waffengesetzes zu tun haben soll. Kann hoffentlich nicht sein, dass ich deswegen die WBK verliere. Die Waffen selbst waren ja ordnungsgemäß verwahrt und es gab keine Beanstandungen.
Bisher jedenfalls (war ja nicht meine 1. Kontrolle) gab es nie Probleme und bei mir siehts nicht oft ordentlich aus :).

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Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Fangschuss » Mi 24. Jul 2013, 17:29

Wotan hat geschrieben:Dass die eine ziemlich übereifrig unterwegs war und sich wahrscheinlich damit profilieren will, ist mir schon aufgefallen. Es ist mir nur ein Rätsel, was das mit der Verlässlichkeit im Sinne des Waffengesetzes zu tun haben soll. Kann hoffentlich nicht sein, dass ich deswegen die WBK verliere. Die Waffen selbst waren ja ordnungsgemäß verwahrt und es gab keine Beanstandungen.
Bisher jedenfalls (war ja nicht meine 1. Kontrolle) gab es nie Probleme und bei mir siehts nicht oft ordentlich aus :).


Aber genau das dürfte der Grund gewesen sein. Die haben möglicherweise ihre ersten Kontrollen ihrer noch jungen Karriere durchgeführt und haben Anzeichen auf "Verwahrlosung und Alkoholmissbrauch" gefunden (Flaschen liegen herum) :o :tipphead: . Folge ist, dass sie schön brav darüber Meldung machen...

Ich sag mal, wenn das der Grund war, hast einfach nur Pech gehabt. Verhalte Dich bei der Untersuchung ruhig und kollegial, und alles wird wieder gut. Das mit dem Antidepressiva zuletzt, da musst vorsichtig antworten :whistle:

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Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Wotan » Mi 24. Jul 2013, 17:42

Das hoffe ich doch, dass das keine Folgen hat. Wenn sie sich im Rest des Hauses umgesehen hätten, hätten sie einen völlig anderen Eindruck bekommen. Außerdem habe ich sie vorgewarnt :).
Bezüglich Medikamente frage ich mich, ob ich das überhaupt erwähnen muss. Normalerweise dürften die nichts davon wissen, außer, der Amtsarzt von der BH ist befugt im GKK-Akt nachzusehen. Ich will dort nichts verraten, was mir möglicherweise schadet, aber ich will natürlich auch nichts verheimlichen, was die sowieso rausfinden und dann steh ich blöd da.

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Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Fangschuss » Mi 24. Jul 2013, 17:47

Wotan hat geschrieben:Das hoffe ich doch, dass das keine Folgen hat. Wenn sie sich im Rest des Hauses umgesehen hätten, hätten sie einen völlig anderen Eindruck bekommen. Außerdem habe ich sie vorgewarnt :).
Bezüglich Medikamente frage ich mich, ob ich das überhaupt erwähnen muss. Normalerweise dürften die nichts davon wissen, außer, der Amtsarzt von der BH ist befugt im GKK-Akt nachzusehen. Ich will dort nichts verraten, was mir möglicherweise schadet, aber ich will natürlich auch nichts verheimlichen, was die sowieso rausfinden und dann steh ich blöd da.


Genau, so mach es...Und wenn Du hingehst, zieh Dich schöner an...Halt uns am Laufenden über den Grund, man lernt nie aus :D

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Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Wotan » Mi 24. Jul 2013, 17:54

Mach ich. Der Termin ist nächsten Dienstag, dann berichte ich kurz.
Das mit den Medikamenten, ob ich die erwähnen soll, falls die Frage überhaupt kommt, muss ich noch rausfinden.
Danke für deine bisherige Hilfe!

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Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von IT Guy » Mi 24. Jul 2013, 22:07

Hallo,
also wenn Du eh in Behandlung bist, sprich doch mal mit dem behandelnten ob es Gründe gegen den Besitz gibt, und wenn nicht soll er es Dir schriftlich bestätigen. Dann kannst den Schrieb zum Amts-Doc mitnehmen und im Notfall vorlegen.

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Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Floody » Mi 24. Jul 2013, 23:24

Ich würde, ohne zu wissen warum, da schon mal überhaupt nicht aufkreuzen und meinen Anwalt einschalten.

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Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von quildor82 » Do 25. Jul 2013, 00:20

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Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Teal'c » Do 25. Jul 2013, 06:23

Alkohol und Antidepressiva? o.O Sorry aber sollte man beides irgendwie nicht gleichzeitig einnehmen?

Ich würd mir jedenfalls keinen hinter die Birne kippen wenn ich schon irgendwelche Medikamente nehmen muss.

Und ehrlich gesagt, sorry, aber ich kanns schon nachvollziehen dass sie den Amtsarzt eingeschalten haben. Würd ich wahrscheinlich genauso machen, wenn ich bei einer Kontrolle leere Alkoholflaschen herumliegen sehen. :naughty:

Net böse sein, aber so braucht man sich irgendwie nicht mehr wundern warum da weiter nachgehakt wird.

Und jetzt dürfts mich als Moralapostel steinigen... los!! :roll:
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Alaskan » Do 25. Jul 2013, 07:06

Verlässlichkeit:
Verlässlich ist, wer voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsache die Annahme rechtfertigt, dass diese Person

Waffen missbräuchlich oder leichtfertig verwendet,
mit Waffen unvorsichtig umgeht oder diese nicht sorgfältig verwahrt,
Waffen Menschen überlässt, die zum Besitz solcher Waffen nicht berechtigt sind.

Keinesfalls verlässlich ist, wer
alkohol- oder suchtkrank ist,
psychisch krank oder geistesschwach ist oder
durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit Waffen sachgemäß umzugehen.

Bei Feststellung einer nicht mehr vorliegenden waffenrechtlichen Verlässlichkeit ist eine ausgestellte Urkunde von der Behörde zu entziehen.


Sagt eigentlich schon alles oder!du bist Krank und auch in Behandlung bzw Schusswaffen und Depressionen passen sowieso nicht zusammen!Die Beamten haben richtig gehandelt !
"Wer wesentliche Freiheit aufgeben kann um eine geringfügige, bloß jeweilige Sicherheit zu bewirken,
verdient weder Freiheit, noch Sicherheit." - Benjamin Franklin

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