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Grenzübertritt Liechtenstein Kat C

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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mmeffects
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Grenzübertritt Liechtenstein Kat C

Beitrag von mmeffects » Sa 19. Jan 2013, 09:02

Hallo

Wie sieht die Rechtslage in dem Fall Aus? Wohne in Österreich und arbeite in Liechtenstein. Nun würde ich gerne ab und zu mal nach Feierabend an einen Stand gehen. Zb an den vom Pfeifer in Feldkirch- liegt quasi auf dem Weg.
Gibt es eine legale Möglichkeit meine Waffe + Munition mit über die Grenze zu nehmen, während der Arbeit sicher zu verwahren (wäre kein Problem) und Abends wieder zurück, um damit an den Stand zu fahren? Würde mir so einiges an Wegstrecke sparen, und hätte mehr Zeit am Stand :)
Wir reden erstmal von Kat C.

Kann die Knarre ja schlecht dem Grenzer am Morgen in die Hand drücken, und sagen pass mal gut auf - hole sie Abends wieder ab :lol:

Wie würde es aussehen wenn ich an einen Liechtensteiner oder Schweizer Stand fahren möchte. Bisher hab ich nur gefunden dass sowas für Bewerbe mit Einladung möglich ist.

Schöne Grüße
M.
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Re: Grenzübertritt Liechtenstein Kat C

Beitrag von Maggo » Sa 19. Jan 2013, 15:59

Im Prinzip giltet die selbe Regel wie die vorübergehnde Einfuhr in EU Staaten. EU Feuerwaffenpass,Einladung.
Da du (Ich sag mal salopp wegen der Bequemlichkeit) die Waffen nur Mithast um wieder nach Österreich einzureisen um dort zu Schießen ist dies mit dem EU Feuerwaffenpass nicht gedeckt.

Ich würde dennoch mal mit der Zuständigen Stelle Reden,vieleicht geht doch was.

Soweit ich gesehen habe ist das Lichtensteinische Recht dem Schweizer Recht angelehnt bzw.Ident.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

mmeffects
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Re: Grenzübertritt Liechtenstein Kat C

Beitrag von mmeffects » Di 22. Jan 2013, 22:32

Danke für die Infos.
Ja, Bequemlichkeit könnte mann es nennen... oder Ökonomie - km sparen :)
Werde die Tage mal anfragen... schauen was rauskommt.
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