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WBK mit 21

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: WBK mit 21

Beitrag von warbird » Do 4. Okt 2012, 22:37

Ups, das Hab ich jetzt übersehen :doh:
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therion
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Re: WBK mit 21

Beitrag von therion » Do 4. Okt 2012, 22:51

Es hat nichts mit Arroganz zu tun, nur empfinde ich es als unhöflich, wenn man sich in einem Forum registriert und dort fragen stellt, die man sich selbst mit etwas Recherche beantworten könnte. Wenn das ein 14 jähriger macht, der eine Van Damme Film gesehen hat und jetzt überstürzt auch eine Waffe will - ok.

Varminter

Re: WBK mit 21

Beitrag von Varminter » Do 4. Okt 2012, 22:56

warbird hat geschrieben:Ups, das Hab ich jetzt übersehen :doh:



Siehst du... :roll:

Und du bist kein absoluter Frischling mehr.

Daher sollten wir es locker sehen, nach den ersten Fragen kommt eh die zielgerichtete Weiterführung der Fragenden.

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Re: WBK mit 21

Beitrag von warbird » Do 4. Okt 2012, 23:00

Ja, ok bei mir is das aber auch ganz logisch, ich bin angemeldet und schau mir nur die "ungelesenen Beiträgen" durch.
Ich bekomme die normale Forenstruktur praktisch nie zu gesicht.
Wenn ich wo neu bin schaut das anders aus.
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Re: WBK mit 21

Beitrag von huezzn » Fr 5. Okt 2012, 08:12

ich habe den angegebenen Link sehr wohl vorher angesehen.

Zitat:
"Eine in Österreich auf jeden Fall gültige Rechtfertigung ist "Selbstverteidigung", aber auch "Sportschießen" oder "Sammeln" werden anerkannt."

Dass der Grund Sammeln aber nicht zu empfehlen ist, da ich da eventuell eine Einschränkung auf Pistolen des 2. Weltkrieges inklusive Überprüfung des Fachwissens kriegen KANN, steht aber nicht dabei. Eine etwas detailliertere Beschreibung der Rechtfertigungen wäre vielleicht zu empfehlen...

Und genau aus diesem Grund hab ich nachgefragt.

Ich hoffe mich versteht jemand :(

LG

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Re: WBK mit 21

Beitrag von Stickhead » Fr 5. Okt 2012, 08:27

Schau:

§ 21 Abs. 1 WaffG
Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer genehmigungspflichtigen Schußwaffe eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verläßliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.


nicht kann, sondern hat!

§ 22 Abs. 1 WaffG
Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, daß er die genehmigungspflichtige Schußwaffe innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will.


Also bei Selbstverteidigung gibts kein Ermessen. Bei Schießsport, Sammeln schon. Aber sie können nur Abweisen oder Bewilligen. In der Praxis wird Schießsport generell anerkannt. Sammeln unter Umständen auch. Alles klar?
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: WBK mit 21

Beitrag von huezzn » Fr 5. Okt 2012, 08:47

Ja, danke!

Ich arbeite als Personalverrechner: Wenn ich dir die tiefsten Auszüge aus dem Kollektivvertrag und den sozial-und arbeitsrechtlichen Unterlagen vorlege, hast du wahrscheinlich auch die ein oder andere Frage, während für mich alles klar ist ;-)

Bitte nicht falsch verstehn, ich bin wirklich sehr dankbar für eure Hilfe.

LG

Kevin

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Re: WBK mit 21

Beitrag von Stickhead » Fr 5. Okt 2012, 08:51

"Alles klar?" war im Sinne von "noch Fragen?" gemeint? ;)

LG
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: WBK mit 21

Beitrag von Schnittbrot » Fr 5. Okt 2012, 08:53

Was Grundsätzliches, weils mich gerade "brennt":

"Alte Hasen" sollten auch Fragen von Neulingen mit dem nötigen Ernst und Respekt entgegen treten. Denn so wie man in den Wald hinein ruft ...

Sofern eine Frage "Hand und Fuß" hat, sollte man sich ihrer auch annehmen, auch wenn diese in ihren Augen der Erfahrenen naiv erscheinen mag. Klar, solche Postings erwecken oftmals den Eindruck von Trollaktivitäten (und die eine oder andere wird wohl auch eine sein). Aber das wird sich im Laufe der "Foren-History" des jeweiligen Users schnell heraus stellen.

Obwohl ich die Reaktion "oh mein Gott, nicht schon wieder diese Frage zum einhundervierzigsten Mal!" verstehe. In diesem Fall ist es für den Verärgerten wohl besser, die Finger von der Tastatur zu lassen und sich ein schnappiges Posting zu verkneifen.

In dem einen oder anderen deutschen Forum wurde ich leider auch schon mit den typischen "Sufu-Klugscheißern" und Meldungen a la "du kannst dich ja gerne vom Forum abmelden, wenn dir das nicht passt" konfrontiert! Und ich glaube nicht, dass ich mich zu weit hinaus lehne, wenn ich behaupte, nicht gerade für naive, provokante oder unüberlegte Postings bekannt zu sein. Wenn sich so Anschnauzer-Reaktionen häufen, dann überlegt man es sich eben zweimal, ob man etwas postet (ergo: ob mit der Community kommunizieren will).

Und noch was: wenn ein User permanent Blödsinn postet, ist das etwas anderes als wenn mal eine nicht ganz so durchdachte oder voreilig geschriebene Einzelmeldung platziert wird. Etwas Nachsicht und Rücksicht ist hier sicher angebracht. Und bei Newbies erst recht.

Aber manche können vielleicht auch nicht anders: die wachen grantig auf, setzen sich grantig an den PC, schauen auf orf.at, werden dadurch noch grantiger und lassen ihren Grant dann an dem Erstbesten aus. Damit meine ich jetzt niemanden persönlich hier im Forum, sondern das ist einfach der Eindruck, den ich leider manchmal gewinne. Schaut euch mal um und fragt euch, wieviele Leute fröhlich dreinschauen und wieviele grantig.

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Re: WBK mit 21

Beitrag von Stickhead » Fr 5. Okt 2012, 08:55

+1

Schnittbrot hat geschrieben:Obwohl ich die Reaktion "oh mein Gott, nicht schon wieder diese Frage zum einhundervierzigsten Mal!" verstehe. In diesem Fall ist es für den Verärgerten wohl besser, die Finger von der Tastatur zu lassen und sich ein schnappiges Posting zu verkneifen.

oder Links zu ähnlichen Threads zu posten!
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: WBK mit 21

Beitrag von Schnittbrot » Fr 5. Okt 2012, 08:57

Stickhead hat geschrieben:oder Links zu ähnlichen Threads zu posten!
Ja, richtig. DAS ist tatsächlich hilfreich!

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Re: WBK mit 21

Beitrag von gunwitch » Fr 5. Okt 2012, 09:03

@Schnittbort: vollinhaltlich +1

Hier werden ja auch "alte Hasen" nicht geächtet, auch wenn sich viele bei der postings zum hundertsten Mal auf den Kopf greifen! ;)
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Re: WBK mit 21

Beitrag von huezzn » Fr 5. Okt 2012, 09:10

Ich kenn das Problem mit den Anfängerfragen ja von anderen Foren, nur gehts hier nicht um die schnellste ÖBB Route von Graz nach Dornbirn oder um die Digicam mit dem besten Preisleistungsverhältnis, sondern um ein heikles Thema, welches Behörden und Gesetzgebern ein Dorn im Auge ist.

Möchte nochmals betonen, dass ich hier niemanden verarschen will.
Mein Anliegen ist ernst, ich will alles andere als "erfahrene Hasen" verärgern.

LG

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Re: WBK mit 21

Beitrag von gunwitch » Fr 5. Okt 2012, 09:20

huezzn hat geschrieben:Ich kenn das Problem mit den Anfängerfragen ja von anderen Foren, nur gehts hier nicht um die schnellste ÖBB Route von Graz nach Dornbirn oder um die Digicam mit dem besten Preisleistungsverhältnis, sondern um ein heikles Thema, welches Behörden und Gesetzgebern ein Dorn im Auge ist.

Möchte nochmals betonen, dass ich hier niemanden verarschen will.
Mein Anliegen ist ernst, ich will alles andere als "erfahrene Hasen" verärgern.

LG


Bissl betteln und knien musst Du schon hier, bevor Du "aufgenommen" wirst! :lol:
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Re: WBK mit 21

Beitrag von Qwasti » Fr 5. Okt 2012, 10:36

@ huezzn

Im Prinzip sind eh nur 4 Dinge beim Schiessen wichtig.

1. WBK oder WP -> Ok, da bist du drann. Wirst sehen wennst den Schein hast wirst im nachinein sagen war eh Easy

2. Dich hier im Forum Anmelden -> Das hast schon mal geschaft!

3. Irgend einem Verein Beitreten -> Anders ist der Sport leider nicht Finanzierbar, ausser du willst nur 2x im Jahr deinen Ballermann gassi führen.

4. Niemals selber ins Knie Schiessen -> Hab mir sagen lassen das duht Höllisch weh.
Ich bin die Strafe Gottes und hättet ihr nicht so furchtbare Sünden begangen, so hätte Gott mich nicht als Strafe über euch kommen lassen.

Euer IT Abteilung

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