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Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas!!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas!!

Beitrag von Nudnik » Sa 17. Dez 2011, 20:23

Hallo Leute,

Meine Holde hat vor wenigen Tagen den WaFü absolviert und kam mit den Kursunterlagen nach Hause. Da stehen Dinge drin, da stellts mir die Haare auf aber urteilt selbst.
Ich möchte dem BüMa gerne einen Besuch abstatten und ihn auf den aktuellen Gesetzesstand bringen, sofer ihr jetzt nicht sagt, dass das was er da schreibt korrekt ist.

Also los gehts, Zitat:

Das Verbringen von einem Ort zum anderen... ...ist kein Führen.
Voraussetzung ist, daß sich die Waffe (KAt. B) in einem geschlossenen Behältnis befindet.
Dieses muß versperrt sein.

Seit 01.01.2001 ist es Pflicht ein Abzugschloß an der Waffe (Kat B/C/D) anzubringen, sofern diese nicht in einem versperrbaren Behältnis transportiert wird! Oder es wird ein wesentlicher Teil der Waffe entfernt. z.B. (Verschluss)

Zitat Ende.

WTF??

Helft mir, wo steht das??
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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas

Beitrag von Marc » Sa 17. Dez 2011, 20:35

Nudnik hat geschrieben:Hallo Leute,

Meine Holde hat vor wenigen Tagen den WaFü absolviert und kam mit den Kursunterlagen nach Hause. Da stehen Dinge drin, da stellts mir die Haare auf aber urteilt selbst.
Ich möchte dem BüMa gerne einen Besuch abstatten und ihn auf den aktuellen Gesetzesstand bringen, sofer ihr jetzt nicht sagt, dass das was er da schreibt korrekt ist.

Also los gehts, Zitat:

Das Verbringen von einem Ort zum anderen... ...ist kein Führen.
Voraussetzung ist, daß sich die Waffe (KAt. B) in einem geschlossenen Behältnis befindet.
Dieses muß versperrt sein.

Seit 01.01.2001 ist es Pflicht ein Abzugschloß an der Waffe (Kat B/C/D) anzubringen, sofern diese nicht in einem versperrbaren Behältnis transportiert wird! Oder es wird ein wesentlicher Teil der Waffe entfernt. z.B. (Verschluss)

Zitat Ende.

WTF??

Helft mir, wo steht das??




Nirgends...

Da hat wohl jemand einfach Infos aus einem Kettner Katalog für Deustchland übernommen...


Grüsse,

Marc
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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas

Beitrag von warbird » Sa 17. Dez 2011, 20:40

Nudnik hat geschrieben:Helft mir, wo steht das??


im DEUTSCHEN Gesetz
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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas

Beitrag von gewo » Sa 17. Dez 2011, 21:25

Nudnik hat geschrieben:Also los gehts, Zitat:
Das Verbringen von einem Ort zum anderen... ...ist kein Führen.
Voraussetzung ist, daß sich die Waffe (KAt. B) in einem geschlossenen Behältnis befindet.
Dieses muß versperrt sein.
Seit 01.01.2001 ist es Pflicht ein Abzugschloß an der Waffe (Kat B/C/D) anzubringen, sofern diese nicht in einem versperrbaren Behältnis transportiert wird! Oder es wird ein wesentlicher Teil der Waffe entfernt. z.B. (Verschluss)
Zitat Ende.
WTF??
Helft mir, wo steht das??


hallo

in den sachkundepruefungs unterlagen fuer die DEUTSCHE wbk
die hat er wohl der einfachheit halber als kursunterlagen hergenommen ..

witzig ...
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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas

Beitrag von therion » Sa 17. Dez 2011, 21:34

Würde mich an die Verband wenden, die könnten da ggf. Kontakt herstellen.

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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas

Beitrag von the_law » Mo 19. Dez 2011, 16:21

Nudnik hat geschrieben:....
Das Verbringen von einem Ort zum anderen... ...ist kein Führen.

..klingt einleuchtend :roll:

Voraussetzung ist, daß sich die Waffe (KAt. B) in einem geschlossenen Behältnis befindet

würd ich jetzt als normalen hausverstand ansehen..

Dieses muß versperrt sein.

muss noch nicht, ist aber ansich nicht schlecht wenn man das macht..und so ein kleines nummernschloss sollte wirklich kein problem für einen verantwortungsvollen schützen darstellen...oder?

Seit 01.01.2001 ist es Pflicht ein Abzugschloß an der Waffe (Kat B/C/D) anzubringen, sofern diese nicht in einem versperrbaren Behältnis transportiert wird!

alles doppelt und dreifach sichern :mrgreen: ..okay, hat sicher auch seinen sinn, find ich jetzt ein wenig overdress.. , wird uns vermutlich auch noch bevorstehen..

Oder es wird ein wesentlicher Teil der Waffe entfernt. z.B. (Verschluss)

wird teilweise schon so gehandhabt...

allerdings sollte man sich dann schon die mühe machen wenn man österreichischem waffenrecht unterliegt seine lehrunterlagen entsprechende anzufertigen so das sie dem aktuell gültigen entsprechen.
in der zeit von digitaler vernetzung darf das kein problem mehr darstellen :whistle:

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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas

Beitrag von kemira » Mo 19. Dez 2011, 16:37

Was für den verantwortungsvollen Schützen alles kein Problem darstellt, ist sicher eine Frage des persönlichen Geschmacks, aber im WaFü hat sowas maximal als unverbindlicher Ratschlag was verloren, keinesfalls jedoch als Vorschrift.
illegitimi non carborundum
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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas

Beitrag von warbird » Mo 19. Dez 2011, 16:46

the_law hat geschrieben:.und so ein kleines nummernschloss sollte wirklich kein problem für einen verantwortungsvollen schützen darstellen...oder?

Na dann motier mal eins am originalen Glock Koffer :twisted:

Außerdem ist das Sicherheitstechnisch sinnlos²
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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas

Beitrag von the_law » Mo 19. Dez 2011, 16:58

kemira hat geschrieben:Was für den verantwortungsvollen Schützen alles kein Problem darstellt, ist sicher eine Frage des persönlichen Geschmacks, aber im WaFü hat sowas maximal als unverbindlicher Ratschlag was verloren, keinesfalls jedoch als Vorschrift.


okay, kann man so stehen lassen...

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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas

Beitrag von Varminter » Mo 19. Dez 2011, 17:20

the_law hat geschrieben:
kemira hat geschrieben:Was für den verantwortungsvollen Schützen alles kein Problem darstellt, ist sicher eine Frage des persönlichen Geschmacks, aber im WaFü hat sowas maximal als unverbindlicher Ratschlag was verloren, keinesfalls jedoch als Vorschrift.


okay, kann man so stehen lassen...



Aus solchen seltsamen Verlautbarungen entstehen die "oft gehörten Wahrheiten aus dem Mund eines Büxners" und das ist von Übel.

Also sollte man den guten Mann auf seinen Schmarn hinweisen, bevor er noch mehr Waffenkandidaten verblödet.

Was möglicherweise irgendwann vorgeschrieben wird, hat uns jetzt nicht zu kümmern.

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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas

Beitrag von headhoncho » Mo 19. Dez 2011, 17:30

Kursgeld zurück verlangen.

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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas

Beitrag von kemira » Mo 19. Dez 2011, 17:36

Varminter hat geschrieben:Was möglicherweise irgendwann vorgeschrieben wird, hat uns jetzt nicht zu kümmern.


headhoncho hat geschrieben:Kursgeld zurück verlangen.


+1 für beide.
illegitimi non carborundum
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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas

Beitrag von Nudnik » Di 20. Dez 2011, 23:14

Drauf hinweisen werde ich ihn, darauf könnt ihr einen lassen. So einen Unfug kann ich nicht stehen lassen, zumal er mir Diskussionen mit meiner Holden eingebracht hat. :angry-banghead:

Im Übrigen, ich halte mich für einen verantwortungsvollen Schützen.
Ich verwahre meine FFWs in einem Tresor. Steht das im Gesetz? Nö.
Ich transportiere sie in einem versperrten Koffer. Muss ich das? Nein.
Ist das vernünftig? Ja.
Will ich dass das im Gesetzt steht? NEIEN!
Es muss nicht jeder furz in ein Gesetz gegossen werden. Das nennt man Verantwortungsbewusstsein und das kommt leider mehr und mehr aus der Mode und weicht einer allumfassenden Überreglementierung. Das Motto scheint zu lauten, "Hirn aus, Autopilot ein" aber ich schweife ab.....
Speak softly and carry a big stick.

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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas

Beitrag von Marc » Di 20. Dez 2011, 23:23

Hallo!

Ob der Transport einer B-Waffe in einem ABGESCHLOSSENEM Behältnis eine grösseres
Verantwortungsbewusstsein beinhaltete als der Transport in einem GESCHLOSSENEN Behältnis wage ich zu bezweifeln...
Aus den Augen lassen/im Auto lassen/etc. darfst du eine B-Waffe sowieso nicht während des Transports, da ist es in meinen Augen absolut egal ob das Behältnis ABgeschlossen ist oder nicht. Du hast es sowieso ständig bei Dir.

Wie soll da ein "Mehrgewinn" an Verantwortungsbewustsein vorliegen?


Meine Meinung.


Grüsse,

Marc
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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas

Beitrag von TDK29 » Di 20. Dez 2011, 23:31

Marc hat geschrieben:Hallo!

Ob der Transport einer B-Waffe in einem ABGESCHLOSSENEM Behältnis eine grösseres
Verantwortungsbewusstsein beinhaltete als der Transport in einem GESCHLOSSENEN Behältnis wage ich zu bezweifeln...
Aus den Augen lassen/im Auto lassen/etc. darfst du eine B-Waffe sowieso nicht während des Transports, da ist es in meinen Augen absolut egal ob das Behältnis ABgeschlossen ist oder nicht. Du hast es sowieso ständig bei Dir.

Wie soll da ein "Mehrgewinn" an Verantwortungsbewustsein vorliegen?


Meine Meinung.


Grüsse,

Marc


Hallo,

man stelle sich vor du hast einen Autounfall...
Oder du bist Ersthelfer an einem Unfall..
Oder oder oder.
Ich würd da persönlich lieber ein verschlossenes Behältnis haben um Waffen zu transportieren.

Grüße
TDK29

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