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Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austria
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austria
Hoi zäme,
das Benutzen der Suchfunktion hat mir nicht ganz die Antworten geliefert, die ich wollte.
ich bin wohnhaft in der Schweiz und besitze unter anderem ein Sig 553, eine VZ 58 und eine Benelli Nova Flinte. Alle Waffen sind reine Semi-Auto Waffen, also keine umgebauten Vollautomaten, wie es früher in der Schweiz üblich war. Ausserdem sind alle Waffen im europäischen Waffenpass eingetragen. Meine Annahme ist dass beide Sturmgewehre unter Kat A. fallen würden.
jetzt nehmen wir an, dass ich an einen IPSC Wettkampf für Rifle oder Shotgun nach Tschechien oder Ungarn reisen möchte und darum mit dem Auto durch Österreich fahren würde. Einladung des Veranstalters würde vorliegen.
nun meine Frage: Ist es in diesem Falle erlaubt diese Waffen durch Österreich durchzuführen, oder würde der liebe Herr Grenzbeamte die Waffen konfiszieren und vernichten lassen?
Mit freundlichen Grüssen
Cosmoch
das Benutzen der Suchfunktion hat mir nicht ganz die Antworten geliefert, die ich wollte.
ich bin wohnhaft in der Schweiz und besitze unter anderem ein Sig 553, eine VZ 58 und eine Benelli Nova Flinte. Alle Waffen sind reine Semi-Auto Waffen, also keine umgebauten Vollautomaten, wie es früher in der Schweiz üblich war. Ausserdem sind alle Waffen im europäischen Waffenpass eingetragen. Meine Annahme ist dass beide Sturmgewehre unter Kat A. fallen würden.
jetzt nehmen wir an, dass ich an einen IPSC Wettkampf für Rifle oder Shotgun nach Tschechien oder Ungarn reisen möchte und darum mit dem Auto durch Österreich fahren würde. Einladung des Veranstalters würde vorliegen.
nun meine Frage: Ist es in diesem Falle erlaubt diese Waffen durch Österreich durchzuführen, oder würde der liebe Herr Grenzbeamte die Waffen konfiszieren und vernichten lassen?
Mit freundlichen Grüssen
Cosmoch
Wer A sagt muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen das A falsch war.
Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri
Das ist ein recht komplexer Sachverhalt...meiner Meinung nach solltest du THEORETISCH mit dem EU-Feuerwaffenpass auf der sicheren Seite sein, allerdings würde ich an deiner Stelle beim österreichischen Zoll oder irgendwo beim Bunderministerium für Inneres anrufen um wirklich verlässliche Antworten zu bekommen - alles andere wäre mir persönlöich zu heikel.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri
Und wenn du dort Kontakt aufnimmst, dann lass dir die Antwort schriftlich zukommen, denn in Österreich weiß die Exekutive, vor allem bezüglich Waffenrecht, oft nicht was sie bzw. du darfst oder nicht ...
![Bild](https://abload.de/img/pdq4jdy.jpg)
Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri
Ich weiss von zwei Fällen wo ein Schweizer einen VA und ein Deutscher seine Saiga 223 nach Österreich mitnehmen wollte und obwohl die eingetragen waren auf dem FWPass hat ihnen die Behörde die Mitnahme nicht erlaubt.
Die wollten aber damit in Österreich schiessen.
Wie das aber aussieht mit nur durchfahren weiss ich nicht.
Die wollten aber damit in Österreich schiessen.
Wie das aber aussieht mit nur durchfahren weiss ich nicht.
Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri
Danke für die Antworten, ja werden schon drauf drängen eine schriftliche Antwort zu kriegen.
Wer A sagt muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen das A falsch war.
Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri
cosmoch hat geschrieben:Ist es in diesem Falle erlaubt diese Waffen durch Österreich durchzuführen, ...
NEIN
![Exclamation :!:](./images/smilies/icon/exclaim.gif)
Für die Durchfuhr (Einfuhr) von Waffen die in Österreich als Kriegsmaterial gelten bräuchtest du eine Genehmigung von der Abteilung III/3 des BMI. Bei der Pumpgun (verboten aber kein Kriegsmaterial) ist das ähnlich, nur hier dürfen auch die Sicherheitsdirektionen der Bundesländer sowas bewilligen. Für einen persönlichen Transport dieser Waffen wirst du als Privatperson solche Bewilligungen leider nicht bekommen.
Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri
Schade und Danke für die Info.
Dann bleibt wohl bald nur noch der Flieger übrig, um an die Wettkämpfe zu kommen.
Dann bleibt wohl bald nur noch der Flieger übrig, um an die Wettkämpfe zu kommen.
Wer A sagt muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen das A falsch war.
Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri
spannende frage!
mal sehen ob sich was herleiten lässt.
Aus Sicht des KriegsMatG:
dass es sich bei deinen Halbautomaten bei uns leider um KM handelt dürfte wohl außer Frage stehen, siehe KriegsmatVerordnung, Halbautomatische Gewehre.
Somit:
Auch Durchfuhr betroffen!!!
Aus Sicht des WaffG:
Ergo: die §36-39 die sich mit dem EU-FWP beschäftigen gelten für Kriegsmaterial so oder so nicht! Hiermit wird auch nochmal klargestellt, dass das WaffG in Bezug auf Ein-/Aus-/Durchfuhr nicht über das KriegsMatGesetz zu stellen ist!
schaut also eher schlecht aus dass du dazu kommst.
Glaube nicht dass eine Behörde zu anderer Auffassung kommen wird, wenn doch stellt sich immer die Frage ob das im Zweifelsfall eine schuldbefreiende Wirkung hätte (Verstoß gegen KMG = bis 2 Jahre Haft)
Somit dürfte dir nur der Weg über DE (dort erlaubt?) oder der Luftweg bleiben (im Zielstaat erlaubt?).
Egal, in Deutschland kannst wenigstens auf der Autobahn gscheit schnell fahren! Und die ganzen Mautkosten für unsere Autobahnen sparst auch noch.
lg
Martin
mal sehen ob sich was herleiten lässt.
![Think :think:](./images/smilies/eusa/think.gif)
Aus Sicht des KriegsMatG:
dass es sich bei deinen Halbautomaten bei uns leider um KM handelt dürfte wohl außer Frage stehen, siehe KriegsmatVerordnung, Halbautomatische Gewehre.
Somit:
§ 1. (1) Die Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie die Vermittlung (Abs. 4) von Kriegsmaterial bedarf, unbeschadet der nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen Bewilligungen, einer Bewilligung nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes.
Auch Durchfuhr betroffen!!!
3. (1) Die Bewilligung nach § 1 wird vom Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten nach Anhörung des Bundesministers für Landesverteidigung, soweit keine anderen gesetzlichen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen, unter Anwendung von Artikel 130 Abs. 2 B-VG erteilt.
Aus Sicht des WaffG:
§ 18. (1) Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Kriegsmaterial sind verboten.
[...]
(5) Im übrigen gelten für Kriegsmaterial die Bestimmungen der §§ 6 bis 8 und 10 (Besitz,
Führen, Verläßlichkeit und Ermessen), 11 Abs. 3 (Besitz von Waffen durch Jugendliche unter
18 Jahren bei der Berufsausbildung), 12 und 13 (Waffenverbote), 15 (Überprüfung, Verlust
und Entfremdung von Urkunden), 25 bis 27 (Überprüfung der Verläßlichkeit, Änderung eines
Wohnsitzes, Einziehung von Urkunden), 45 Z 2 (Ausnahmebestimmung für historische
Schußwaffen) und 46 (Ausnahmebestimmungen für bestimmte Zwecke) sowie die
Bestimmungen des § 47 (Ausnahmebestimmungen für bestimmte Personen) mit Ausnahme
jener über die Einfuhr.
Ergo: die §36-39 die sich mit dem EU-FWP beschäftigen gelten für Kriegsmaterial so oder so nicht! Hiermit wird auch nochmal klargestellt, dass das WaffG in Bezug auf Ein-/Aus-/Durchfuhr nicht über das KriegsMatGesetz zu stellen ist!
schaut also eher schlecht aus dass du dazu kommst.
Glaube nicht dass eine Behörde zu anderer Auffassung kommen wird, wenn doch stellt sich immer die Frage ob das im Zweifelsfall eine schuldbefreiende Wirkung hätte (Verstoß gegen KMG = bis 2 Jahre Haft)
![Surprised :o](./images/smilies/icon/surprised.gif)
Somit dürfte dir nur der Weg über DE (dort erlaubt?) oder der Luftweg bleiben (im Zielstaat erlaubt?).
Egal, in Deutschland kannst wenigstens auf der Autobahn gscheit schnell fahren! Und die ganzen Mautkosten für unsere Autobahnen sparst auch noch.
![Cool 8-)](./images/smilies/icon/cool.gif)
lg
Martin
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri
RV1996
Auf grenzüberschreitenden Reisen darf eine Schusswaffe nur mitgenommen (Runderlass BMI: Mitnahme/Mitbringen heißt persönlicher Transport von Schusswaffen und Munition während einer Reise.) werden, wenn alle betroffenen Mitgliedsstaaten ihre Genehmigung dazu erteilt haben. Das Mitnehmen von Waffen in das Hoheitsgebiet eines anderen Staates bringt Gefahren mit sich, weshalb es auch der Entscheidung dieser Staaten vorbehalten sein muss, dieses Risiko zuzulassen. Sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben, berechtigt der Feuerwaffenpass zu Besitz der eingetragenen Waffen.
Q: WaffG Praxiskommentar, Hauer Keplinger, Verein 978-3-902460-39-4
Das würde für Österreich heissen, dass du eine Genehmigung vom BMI brauchst. BMI deshalb weil (wie mgritsch schon erwähnt hat) Kriegsmaterial.
![Bild](http://666kb.com/i/dxgfjt9i8fy3coaji.png)
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri
Danke nochmals für die Klarstellung, das Ganze macht die Reiseplannung einfach etwas anspruchsvoller und interessanter ![Smile :)](./images/smilies/icon/smile.gif)
![Smile :)](./images/smilies/icon/smile.gif)
Wer A sagt muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen das A falsch war.
Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri
cosmoch hat geschrieben:
Dann bleibt wohl bald nur noch der Flieger übrig, um an die Wettkämpfe zu kommen.
Nach Tschechien wäre es ein Umweg über Österreich zu fahren.
Zuletzt geändert von Gumbar am Mi 14. Dez 2011, 14:53, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri
Auch wenn er vom Kepler-22b wär, wärs okay... ich verstehe nicht, was daran schlecht sein soll, wenn man sich mit realitätsbezogenen waffenrechtlichen Problemen auseinandersetzt.
![Bild](http://666kb.com/i/dxgfjt9i8fy3coaji.png)
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri
Nur zur Info,
Startort: Bern
Zielort: Hodonice
und wenn ich das bei GoogleMaps bei der Routenplanung eingebe, schlägst es mir eine Route über Österreich vor und 2 über Deutschland.
Aber wie gesagt, das Thema ist somit aufgeklärt und meine Frage beantwortet. Ich danke allen die sich die Zeit genommen haben, mir zu helfen.
Gruss Cosmoch
Startort: Bern
Zielort: Hodonice
und wenn ich das bei GoogleMaps bei der Routenplanung eingebe, schlägst es mir eine Route über Österreich vor und 2 über Deutschland.
Aber wie gesagt, das Thema ist somit aufgeklärt und meine Frage beantwortet. Ich danke allen die sich die Zeit genommen haben, mir zu helfen.
Gruss Cosmoch
Wer A sagt muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen das A falsch war.
Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri
Umweg? Kommt drauf an.
Aus Basel nach Prag - eher ja
Aus Chur nach Brno - eher nein, da wäre alleine das Umfahren des Bodensee ein Blödsinn.
Im übrigen war die Fragestellung realistisch und konkret begründet und der Umgangston einwandfrei. Eine Trollvermutung scheint gänzlich unangebracht.
edit: äh ja, hat sich noch weiter konkretisiert![Smile :)](./images/smilies/icon/smile.gif)
viel spass in Hodonice!
Aus Basel nach Prag - eher ja
Aus Chur nach Brno - eher nein, da wäre alleine das Umfahren des Bodensee ein Blödsinn.
Im übrigen war die Fragestellung realistisch und konkret begründet und der Umgangston einwandfrei. Eine Trollvermutung scheint gänzlich unangebracht.
edit: äh ja, hat sich noch weiter konkretisiert
![Smile :)](./images/smilies/icon/smile.gif)
viel spass in Hodonice!
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)