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Re: Byrna - nonlethal Pistole

Verfasst: Mi 14. Dez 2022, 09:41
von gewo
hab mir jetzt selbst die fuenf minuten genommen, a bisserl gesetzestext studiert und mit dem lieferanten telefoniert.

kurz gesagt:

die .43 und .68 CO2 waffen fallen NUR DANN WENN SIE ALS MARKIERER ODER TRAININGSGERAETE VERWENDET WERDEN (dh mit paintball oder kreidegeschossen) unter die softairverordnung.
sie sind also frei ab 18 jahre und haben keine waffeneigenschaft

wenn sie mit hartgummi-, metallkugeln oder pepper-balls geladen werden dann fallen diese waffen NICHT unter die softairverordnung. sie sind dann gegenstaende die zur reduzierung der abwehrbereitschaft von menschen geegnet sind und sind daher als verbotene waffen klassifiziert.

der importeur verkauft daher schon seit jahren die pepperballs nur mehr an haendler die diese fuer den export benoetigen, oder an haendler die im selben zug steinschleudern bestellen (mit diesen duerfen die pepperballs verwendet werden) und machen bei jeder bestellung den haendler auf den umstand mit den pepperballs aufmerksam (steht sogar in der preisliste und ich gklaub auch auf der rechnung)

wenn also der haendler die .43 oder .68 CO2 gemeinsam mit pepperballs, hartgummi oder metallkugeln verkauft die er zu einer steinschleuder dazu bestellt hat, dann hat er beide waren am lager verfuegbar, klar.

oefter ist es aber so dass die pepperballs dann vom kunden (oder vom haendler) auf amazon ect gekauft werden und damit auch wieder beide vorhanden sind ....

Re: Byrna - nonlethal Pistole

Verfasst: Mi 14. Dez 2022, 10:43
von Bergsteirer
Danke Gewo für die Info, somit fällt meine Byrna in die Softairverordnung.
lg vom Bergsteirer :-)

Re: Byrna - nonlethal Pistole

Verfasst: Mi 14. Dez 2022, 12:39
von Joewood
gewo hat geschrieben:
Mi 14. Dez 2022, 09:41
oefter ist es aber so dass die pepperballs dann vom kunden (oder vom haendler) auf amazon ect gekauft werden und damit auch wieder beide vorhanden sind ....
Worum geht es eigentlich? Um das pure Vorhandensein oder darum, dass ich die Peppers nicht in so eine Pistole reinladen, beides aber getrennt voneinander benutzen (z.B. mit ebenfalls vorhandener Steinschleuder) darf?

Re: Byrna - nonlethal Pistole

Verfasst: Mi 14. Dez 2022, 12:40
von gewo
Joewood hat geschrieben:
Mi 14. Dez 2022, 12:39
gewo hat geschrieben:
Mi 14. Dez 2022, 09:41
oefter ist es aber so dass die pepperballs dann vom kunden (oder vom haendler) auf amazon ect gekauft werden und damit auch wieder beide vorhanden sind ....
Worum geht es eigentlich? Um das pure Vorhandensein oder darum, dass ich die Peppers nicht in so eine Pistole reinladen, beides aber getrennt voneinander benutzen (z.B. mit ebenfalls vorhandener Steinschleuder) darf?
ich weiss es nicht

Re: Byrna - nonlethal Pistole

Verfasst: Do 15. Dez 2022, 11:05
von Coolhand1980
Es gibt bereits erfolgte Einstufungen von .50er CO2 Waffen als Kat. C (Revolver) und B (Pistole). (Selbige wurden als SV Waffen mit Pepperballs vermarktet, nicht als Paintball Markierer) Offenbar zählten die 60cm Länge in dem Fall nicht für den Revolver. Verstehe ich auch nicht ganz.
Mir ist jedenfalls keine einzige Einstufung einer Waffenbehörde einer solchen CO2 Waffe als Kat A bekannt. Tatsächlich wäre mir auch nicht klar, mit welchem Argument das eine verbotene Waffe sein sollte.

Was ein Problem sein könnte, ist der Verkauf dieser Waffen durch Händler, die normal nur §45er (Sonstige) Waffen verkaufen.
Auch fehlen im WaffG i.d.g.F. Bestimmungen, wie sie zB in Deutschland existieren. Wir haben keine Joule Grenze, nur die bekannte 6mm Kaliber Grenze. Darüber hinaus zählt der Wesensbegriff, obs eine Waffe oder ein Markierer ist, was immer eine Einzelfallprüfung nötig macht.

Re: Byrna - nonlethal Pistole

Verfasst: Do 15. Dez 2022, 11:44
von gewo
Coolhand1980 hat geschrieben:
Do 15. Dez 2022, 11:05
Es gibt bereits erfolgte Einstufungen von .50er CO2 Waffen als Kat. C (Revolver) und B (Pistole)...
eien einstufung?

das ueberrascht mich sehr
hast du dazu was belastbares

das kann doch bestenfalls a rechtsauskunft gewesen sein, wenn ueberhaupt

oder meinst du diese "migrantenschreck"-revolver (unter diesem titel wurden die immer verkauft) in welchen ein hartgummigeschoss mit dem druck einer 9mm R knallpatrone verschossen wird?

Re: Byrna - nonlethal Pistole

Verfasst: Do 15. Dez 2022, 12:00
von Coolhand1980
Das Gutachten, bzw. die Argumentation dazu habe ich nicht.
Das Problem an der ganzen Sache ist ja, dass das nicht veröffentlicht wird.
Nein, ich meine da nicht diese Revolver mit 9mm PAK.

Ergänzung: Die Liste ist auf der HP vom BMI öffentlich ersichtlich. Unter Downloads.

Re: Byrna - nonlethal Pistole

Verfasst: Do 15. Dez 2022, 13:54
von gewo
Coolhand1980 hat geschrieben:
Do 15. Dez 2022, 12:00
Ergänzung: Die Liste ist auf der HP vom BMI öffentlich ersichtlich. Unter Downloads.
danke

link zur liste:
https://www.bmi.gv.at/Downloads/files/E ... 122022.pdf

interessant
ein klassischer paintball markierer in .50 mit gschi**enen 11joule als Kat B
wie kommt es dazu?
https://www.10seconds.at/product/umarex ... ston-grau/

Re: Byrna - nonlethal Pistole

Verfasst: Do 15. Dez 2022, 20:35
von Davomon1979
gewo hat geschrieben:
Do 15. Dez 2022, 13:54
Coolhand1980 hat geschrieben:
Do 15. Dez 2022, 12:00
Ergänzung: Die Liste ist auf der HP vom BMI öffentlich ersichtlich. Unter Downloads.
danke

link zur liste:
https://www.bmi.gv.at/Downloads/files/E ... 122022.pdf

interessant
ein klassischer paintball markierer in .50 mit gschi**enen 11joule als Kat B
wie kommt es dazu?
https://www.10seconds.at/product/umarex ... ston-grau/
Die BH Bregenz verneint hier Anwendung des Softair Erlasses (den ich noch nie irgendwo gefunden habe). Dann ist die Pistole B weil halbautomatische Schusswaffe und der Revolver C weil Schusswaffe. Faustfeuerwaffen sind beide nicht.

Re: Byrna - nonlethal Pistole

Verfasst: Do 15. Dez 2022, 23:35
von gewo
Davomon1979 hat geschrieben:
Do 15. Dez 2022, 20:35
gewo hat geschrieben:
Do 15. Dez 2022, 13:54
Coolhand1980 hat geschrieben:
Do 15. Dez 2022, 12:00
Ergänzung: Die Liste ist auf der HP vom BMI öffentlich ersichtlich. Unter Downloads.
danke

link zur liste:
https://www.bmi.gv.at/Downloads/files/E ... 122022.pdf

interessant
ein klassischer paintball markierer in .50 mit gschi**enen 11joule als Kat B
wie kommt es dazu?
https://www.10seconds.at/product/umarex ... ston-grau/
Die BH Bregenz verneint hier Anwendung des Softair Erlasses (den ich noch nie irgendwo gefunden habe). Dann ist die Pistole B weil halbautomatische Schusswaffe und der Revolver C weil Schusswaffe. Faustfeuerwaffen sind beide nicht.
Mit der begründung sind sämtliche paintball markierer KAT B …

Re: Byrna - nonlethal Pistole

Verfasst: Fr 16. Dez 2022, 11:08
von Coolhand1980
Da gehts um die Wesensbestimmung beim Paintball Markierer. Der wird nicht als Waffe beworben.
Nicht, dass es bei uns eine J Grenze gibt, wie in D, aber einen Paintball mit 11J will ich auch nicht fressen.
Danke fürs Einstellen vom Link. Wollte bei mir nicht.

Re: Byrna - nonlethal Pistole

Verfasst: Fr 16. Dez 2022, 12:07
von gewo
Coolhand1980 hat geschrieben:
Fr 16. Dez 2022, 11:08
Da gehts um die Wesensbestimmung beim Paintball Markierer. Der wird nicht als Waffe beworben.
wenn ich einen X-beliebigen paintball markierer hernehme und den als waffe bewerbe ...
dann stellt die BH bregenz dann auch fest dass das eine waffe ist ...?
absurd
samma froh dass am den berg dazwischn ham...
;-)

Re: Byrna - nonlethal Pistole

Verfasst: Mo 19. Dez 2022, 13:51
von Coolhand1980
Was sollte eine damit befasste Waffenbehörde sonst machen, wenn das Gerät offensichtlich damit beworben wird, die Angriffs/Abwehr Fähigkeit von Menschen zu überwinden oder herabzusetzen?

Re: Byrna - nonlethal Pistole

Verfasst: Do 5. Jan 2023, 02:31
von rhodium
gewo hat geschrieben:
Mi 14. Dez 2022, 09:41
hab mir jetzt selbst die fuenf minuten genommen, a bisserl gesetzestext studiert und mit dem lieferanten telefoniert.

kurz gesagt:

die .43 und .68 CO2 waffen fallen NUR DANN WENN SIE ALS MARKIERER ODER TRAININGSGERAETE VERWENDET WERDEN (dh mit paintball oder kreidegeschossen) unter die softairverordnung.
sie sind also frei ab 18 jahre und haben keine waffeneigenschaft

wenn sie mit hartgummi-, metallkugeln oder pepper-balls geladen werden dann fallen diese waffen NICHT unter die softairverordnung. sie sind dann gegenstaende die zur reduzierung der abwehrbereitschaft von menschen geegnet sind und sind daher als verbotene waffen klassifiziert.

der importeur verkauft daher schon seit jahren die pepperballs nur mehr an haendler die diese fuer den export benoetigen, oder an haendler die im selben zug steinschleudern bestellen (mit diesen duerfen die pepperballs verwendet werden) und machen bei jeder bestellung den haendler auf den umstand mit den pepperballs aufmerksam (steht sogar in der preisliste und ich gklaub auch auf der rechnung)

wenn also der haendler die .43 oder .68 CO2 gemeinsam mit pepperballs, hartgummi oder metallkugeln verkauft die er zu einer steinschleuder dazu bestellt hat, dann hat er beide waren am lager verfuegbar, klar.

oefter ist es aber so dass die pepperballs dann vom kunden (oder vom haendler) auf amazon ect gekauft werden und damit auch wieder beide vorhanden sind ....
Kann man mit 40J Versionen (T4E HDX) überhaupt Paintballprojektile verschiessen? Halten die der Belastung beim Schuss stand?