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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Verfasst: Mi 25. Aug 2021, 16:26
von AUG-andy
gewo hat geschrieben:
Mi 25. Aug 2021, 15:50
combatmiles hat geschrieben:
Mi 25. Aug 2021, 15:41
Gewo du sollst entspannen im Urlaub und a Rotweinderl trinken...

net dassd uns ins Burnout kugelst... :D :D
schei** auf urlaub
ich waere viel lieber im laden ...

aber das ist eine andere geschichte ...
Studien belegen, dass sich zwei Drittel aller Paare im Urlaub streiten, an Erholung ist nicht zu denken. Laut einer deutschen Studie werden ein Drittel aller Scheidungen nach dem Urlaub eingereicht..........

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Verfasst: Mi 25. Aug 2021, 17:07
von gewo
AUG-andy hat geschrieben:
Mi 25. Aug 2021, 16:26
gewo hat geschrieben:
Mi 25. Aug 2021, 15:50
combatmiles hat geschrieben:
Mi 25. Aug 2021, 15:41
Gewo du sollst entspannen im Urlaub und a Rotweinderl trinken...

net dassd uns ins Burnout kugelst... :D :D
schei** auf urlaub
ich waere viel lieber im laden ...

aber das ist eine andere geschichte ...
Studien belegen, dass sich zwei Drittel aller Paare im Urlaub streiten, an Erholung ist nicht zu denken. Laut einer deutschen Studie werden ein Drittel aller Scheidungen nach dem Urlaub eingereicht..........
Papperlapapp

Nach fast 30 jahren hast kaum mehr was zum streiten
Glaub mirs ...

Mir is nur fad hier dass ist alles

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Verfasst: Mi 25. Aug 2021, 17:47
von titan
gewo hat geschrieben:
Mi 25. Aug 2021, 14:11

schau
a menge behoerden haben da so ihre eigenen ansichten
deshalb war es recht clever HiCaps so bald als moeglich zu melden

jetzt bist du in einer unangenehmen situation weil die zeit knapp wird

normalerweise wuerde ich die so melden wie ICH will
wenn die behoerde anders ausstellt einspruch machen
dem wird garantiert nicht statt gegeben
dh du musst in die naechste instanz
und das alles wird sich bis 13.12.21 nicht ausgehen

und ab dem datum hast du diese magazine unberechtigt
ich wuesste nicht was ein laufendes verfahren daran aendern sollte
wenn du sie aber abgibst vor dem stichtag hast du keinen altbesitz mehr und das laufende verfahren wird wegen gehenstandslosigkeit eingestellt

wer jetzt seine schaefchen noch ned im trockenen hat ( sprich wer jetzt seinen magazin eintrag noch ned auf der WBK bzw am WP hat) der ist auf den goodwill seiner behoerde angewiesen
Das Stimmt meiner Ansicht nach nicht. Sofern bei der Meldung keine Fehler durch Vergessen (Fristüberschreitung) gemacht werden, ist die Meldung und damit der gesamte Behördenweg rechtens. Es steht nur, dass bis 13.12.21 gemeldet werden muss, nicht dass auch die Verfahren abgeschlossen sein müssen. Wenn man am 1.12.21 meldet und die BH erst nach Ablauf tätig werden würde wäre es immer noch fristgerecht. Ein Einspruch gegen die Entscheidung der Behörde legt uU Fehler der BH offen, ändert an der Meldung aber nichts.

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Verfasst: Mi 25. Aug 2021, 17:50
von gewo
titan hat geschrieben:
Mi 25. Aug 2021, 17:47
gewo hat geschrieben:
Mi 25. Aug 2021, 14:11

schau
a menge behoerden haben da so ihre eigenen ansichten
deshalb war es recht clever HiCaps so bald als moeglich zu melden

jetzt bist du in einer unangenehmen situation weil die zeit knapp wird

normalerweise wuerde ich die so melden wie ICH will
wenn die behoerde anders ausstellt einspruch machen
dem wird garantiert nicht statt gegeben
dh du musst in die naechste instanz
und das alles wird sich bis 13.12.21 nicht ausgehen

und ab dem datum hast du diese magazine unberechtigt
ich wuesste nicht was ein laufendes verfahren daran aendern sollte
wenn du sie aber abgibst vor dem stichtag hast du keinen altbesitz mehr und das laufende verfahren wird wegen gehenstandslosigkeit eingestellt

wer jetzt seine schaefchen noch ned im trockenen hat ( sprich wer jetzt seinen magazin eintrag noch ned auf der WBK bzw am WP hat) der ist auf den goodwill seiner behoerde angewiesen
Das Stimmt meiner Ansicht nach nicht. Sofern bei der Meldung keine Fehler durch Vergessen (Fristüberschreitung) gemacht werden, ist die Meldung und damit der gesamte Behördenweg rechtens. Es steht nur, dass bis 13.12.21 gemeldet werden muss, nicht dass auch die Verfahren abgeschlossen sein müssen. Wenn man am 1.12.21 meldet und die BH erst nach Ablauf tätig werden würde wäre es immer noch fristgerecht. Ein Einspruch gegen die Entscheidung der Behörde legt uU Fehler der BH offen, ändert an der Meldung aber nichts.
tja
dazu bin ich zu wenig jurist

fakt ist dass die dinger seit 14.12.2019 verbotene waffen sind
wenn ich gegen einen bescheid rechtsmittel ergreife dann ist er nicht gueltig ...

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Verfasst: Mi 25. Aug 2021, 18:17
von titan
Muss er ja nicht sein. Man bekämpft damit ja nicht die Meldung an sich. Sofern man diese nicht nach der Frist zurückzieht oder neu einreicht sehe ich da kein Problem. Der Bescheid muss auch nicht am 13.12. vorliegen. Sonst müsste man bei bis zu 6 Monaten Wartezeit auf die BH am 13.12. spätestens alles beim BüMa abgeben.

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Verfasst: Mi 25. Aug 2021, 19:20
von gewo
titan hat geschrieben:
Mi 25. Aug 2021, 18:17
Muss er ja nicht sein. Man bekämpft damit ja nicht die Meldung an sich. Sofern man diese nicht nach der Frist zurückzieht oder neu einreicht sehe ich da kein Problem. Der Bescheid muss auch nicht am 13.12. vorliegen. Sonst müsste man bei bis zu 6 Monaten Wartezeit auf die BH am 13.12. spätestens alles beim BüMa abgeben.
hmmmm

ja wie gesagt
bin kein jurist ...

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Verfasst: Mi 25. Aug 2021, 21:01
von Hauptsacheesknallt
Wichtig ist nur der Zeitpunkt des Antrages, nicht die Erledigung durch die Behörde selbst. Wer es innerhalb der Frist meldet, ist sicher.

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Verfasst: Do 26. Aug 2021, 14:32
von fluxhunter
Hauptsacheesknallt hat geschrieben:
Mi 25. Aug 2021, 21:01
Wichtig ist nur der Zeitpunkt des Antrages, nicht die Erledigung durch die Behörde selbst. Wer es innerhalb der Frist meldet, ist sicher.
der meinung schliesse ich mich an (ohne jurist zu sein)