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Die neue WBK ab dem 14.12.19

Neuigkeiten aus der Welt der Lang-, Kurz- und Blankwaffen
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TheCursedBaron
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von TheCursedBaron » Fr 3. Jan 2020, 14:15

Odysseus hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 14:11
Ja, wahrscheinlich eh nicht...
Kategorie A = Kriegswaffen
Kategorie A Ziffer 7 oder 8 = Kat. B. mit großen Magazinen Sondergenehmigung

So würd ich das sehen

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HowlingWolf
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von HowlingWolf » Fr 3. Jan 2020, 14:19

Odysseus hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 14:02
HowlingWolf hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 13:14
Odysseus hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 12:51
Muss man sich bei den behördlichen Eintragungen nicht mehr "Zubehör" eintragen lassen um das Zubehör in Anspruch nehmen zu können? Oder hast du das eventuell versäumt?
Seit 14.12.2019 hat man für jeden WBK-Platz (sowohl B als auch A!) automatisch zwei Zubehörplätze, die auch nicht mehr an eine Basiswaffe gebunden sind.
Ganz ganz blöde Frage... Aber wenn ich jetzt mein AR15 als Kat.A melde, kann ich dann als A Zubehör zb einen full Auto Lower holen?
Rate mal... ;)

Du hast keinen "Kat. A"-Platz an sich (das gibt es nicht) sondern einen für eine "Waffe gem. § 17 Abs. 1".
Und Kriegsmaterial regelt §18.

Abgesehen davon: Ein Lower ist kein Zubehör im Sinne des WaffG und braucht gar keinen Platz. Das wäre aber trotzdem eine verdammt dumme Idee...
TheCursedBaron hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 14:15
Odysseus hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 14:11
Ja, wahrscheinlich eh nicht...
Kategorie A = Kriegswaffen
Kategorie A Ziffer 7 oder 8 = Kat. B. mit großen Magazinen Sondergenehmigung

So würd ich das sehen
Beinahe.

Kat. A = Verbotene Waffen und Kriegsmaterial
§17 = Verbotene Waffen
§17 Abs. 1 = Liste der verbotenen Waffen
§17 Abs. 1 Z7 = Kurzwaffe mit Magazin >20
§17 Abs. 1 Z8 = Langwaffe mit Magazin >10
§18 = Kriegsmaterial

theengineer
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von theengineer » Fr 3. Jan 2020, 14:25

HowlingWolf hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 13:14
Seit 14.12.2019 hat man für jeden WBK-Platz (sowohl B als auch A!) automatisch zwei Zubehörplätze, die auch nicht mehr an eine Basiswaffe gebunden sind.
Die Vorteile der Zubehörplätze ohne Basiswaffe sind mir schon bekannt :D - nur eine Spitzfindigkeit: Wird zwischen Zubehörplatz durch A erschaffen vs durch B erschaffen (jeweils 2x) irgendwie unterschieden?
Im Klartext: Wär dadurch ein 9mm Upper (Zubehör) zu meiner Z8-OA15 (jaja nicht gebunden, aber der Platz entsteht ja durch den Z8-Eintrag) auch High-Cap-Zubehör?

Jiggler
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Jiggler » Fr 3. Jan 2020, 14:42

Das Frage ich mich auch, da das Magazin ja idR nicht Bestandteil eines WS ist. Somit die Frage was wäre überhaupt Zubehör nach §17?

Ein 22er System fürs AR geht nicht, da Randfeuer nicht §17 ist.
Ein .357 SIG Verschluss für eine §17 9 mm Glock ist ja auch nur KAT B, glaube es gibt gar keine +20 Magazine in dem Kaliber
Ein Upper in .300 BLK, für den es +10 Magazine gibt.
usw.

Berechtigt mich ein §17 Z7/8 Eintrag Magazine für Zubehör zu erwerben, falls ja, auch für erst nach dem 14.12. erworbenes Zubehör?

Denke das betrifft vor allem Leute, welche vorübergehend keinen B Platz haben, ohne zukünftige Erweiterung, da alle Plätze in § 17 umgewandelt werden.
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von HowlingWolf » Fr 3. Jan 2020, 15:02

theengineer hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 14:25
HowlingWolf hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 13:14
Seit 14.12.2019 hat man für jeden WBK-Platz (sowohl B als auch A!) automatisch zwei Zubehörplätze, die auch nicht mehr an eine Basiswaffe gebunden sind.
Die Vorteile der Zubehörplätze ohne Basiswaffe sind mir schon bekannt :D - nur eine Spitzfindigkeit: Wird zwischen Zubehörplatz durch A erschaffen vs durch B erschaffen (jeweils 2x) irgendwie unterschieden?
Im Klartext: Wär dadurch ein 9mm Upper (Zubehör) zu meiner Z8-OA15 (jaja nicht gebunden, aber der Platz entsteht ja durch den Z8-Eintrag) auch High-Cap-Zubehör?
Ja, es gibt explizit Kat. A Zubehörplätze, siehe ZWR FAQ ab Seite 3, da sind alle "Waffenarten" gelistet.
Jiggler hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 14:42
Das Frage ich mich auch, da das Magazin ja idR nicht Bestandteil eines WS ist. Somit die Frage was wäre überhaupt Zubehör nach §17?

Ein 22er System fürs AR geht nicht, da Randfeuer nicht §17 ist.
Ein .357 SIG Verschluss für eine §17 9 mm Glock ist ja auch nur KAT B, glaube es gibt gar keine +20 Magazine in dem Kaliber
Ein Upper in .300 BLK, für den es +10 Magazine gibt.
usw.

Berechtigt mich ein §17 Z7/8 Eintrag Magazine für Zubehör zu erwerben, falls ja, auch für erst nach dem 14.12. erworbenes Zubehör?

Denke das betrifft vor allem Leute, welche vorübergehend keinen B Platz haben, ohne zukünftige Erweiterung, da alle Plätze in § 17 umgewandelt werden.
Interessante Fragen, die ich mir auch schon gestellt habe.
"Große" Magazine zu Kat. A Zubehör müssen eigentlich (platzfrei) erwerbbar sein, das ist ja der einzige Grund um ein Zubehör überhaupt als Kat. A und nicht als Kat. B eintragen zu lassen (besonders nachdem es ja keine Basiswaffenzuordnung mehr gibt).
Für Leute, die durch die Meldung jetzt keine Kat. B Zubehörplätze haben aber ein .22lr Wechselsystem wollen, bleibt vermutlich momentan nur §23 Abs. 3 ("alte" Zubehörregelung) übrig.

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von TheCursedBaron » Fr 3. Jan 2020, 15:54

TheCursedBaron hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 13:16
HowlingWolf hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 13:14

Das ist schlicht falsch.
Die Anzahl der Plätze ändert sich ja nicht. Und man braucht ja auch keine neue WBK, wenn man eine Kat. B kauft oder verkauft...
Und bevor der Einwand kommt: Ja, die A-Plätze werden in der Hinsicht genauso behandelt wie B-Plätze.
Ah, super, danke für die Aufklärung. Das wär auch eine massive Geldscheffelei gewesen, aber um ehrlich zu sein, ich hätts unserem Staat zugetraut.
Meine Güte, da is mir ja wirklich ein kapitaler Denkfehler unterlaufen. Danke nochmal für's Hinweisen.
Sicherlich muss man sich keine neue Karte besorgen, weil:
1) Die Magazine für die KAt A Waffen sowieso nur im System erfasst sind und auf der Karte steht, dass man sie erwerben darf.
2) Man für Waffen, die man nicht hat, sowieso keine großen Magazine mehr kaufen darf, weswegen die Zahl auf der Karte gleich bleibt.

Aber: Was passiert, wenn ich eines meiner Magazine, die nicht zu einer Waffe gehören, verkaufe? An eine berechtigte Person, die eben diese Waffe hat. Dann verändert sich die Zahl. Muss man das dann nicht auch melden und eine neue Zahl eingetragen bekommen? Hab ich schon wieder einen Denkfehler?

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von HowlingWolf » Fr 3. Jan 2020, 15:59

TheCursedBaron hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 15:54
Aber: Was passiert, wenn ich eines meiner Magazine, die nicht zu einer Waffe gehören, verkaufe? An eine berechtigte Person, die eben diese Waffe hat. Dann verändert sich die Zahl. Muss man das dann nicht auch melden und eine neue Zahl eingetragen bekommen? Hab ich schon wieder einen Denkfehler?
Dann hast du einen freien Z10-Platz.

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von TheCursedBaron » Fr 3. Jan 2020, 16:05

HowlingWolf hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 15:59
Dann hast du einen freien Z10-Platz.
Herzlichen Dank!

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Mauser98Lover » Fr 3. Jan 2020, 16:58

TheCursedBaron hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 13:09
mrek78 hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 12:49
Ich hab dazu eine Detailfrage, meine BH hat mir gesagt ich muss alle Waffen als Kategorie A melden für die ich große Magazine habe. Wollte eigentlich die Waffen als Kategorie B belassen wegen dem Erbrecht und die Magazine gesondert melden.

Nun habe ich etliche Glock Pistolen im Kaliber 9x19mm und ein paar 33er Magazine, muss ich rechtlich alle als Kategorie A melden, oder genügt es die Magazine zu einer Pistole zu melden?
Naja, wenn du die großen Magazine ZUR Pistole meldest, dann wird die Glock zu Kat. A. Du kannst einfach hingehen und deine Glock Magazine gesondert melden. Dann bleiben die Waffen Kat. B. Melden musst du die Mags sowieso, wenn sie über 20 Schuss haben, wie du sie dann meldest, kannst du dir ja bei der BH dann aussuchen.
und macht das dann einen Unterschied in der Praxis? Also darf man die Kat A Magazine in der Kat B Glock verwenden?
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tainnok
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von tainnok » Fr 3. Jan 2020, 17:29

Mauser98Lover hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 16:58
Also darf man die Kat A Magazine in der Kat B Glock verwenden?
Soweit ich verstanden habe: Ja, aber NUR am behördlich genehmigten Schießplatz (Schießplatzprivileg). Wobei allerdings manche SB's sich im Moment NICHT dieser Meinung anschließen - was ich hier in anderen Beiträgen gelesen habe. :cry:
Wenn du sie zur Waffe meldest darfst du sie "überall" anstecken, also auch Zuhause zum "trockentraining" oder in einem privaten Schießkeller.

Aber ich hätte auch noch eine Frage in die Runde:
Habe zur Glock zwei Stück 33-Schuss Magazine.
Macht es irgendeinen Sinn da eines zur Waffe zu melden und eines einzeln? Damit man neben §17/1/7 (Meldung eines 33er zur Waffe) auch noch einen §17/1/9 Eintrag hat? Im Moment glaube ich es hat keinen Nachteil wenn man "nur" den §17/1/7 hat (also beide Magazine zur Waffe melden), oder übersehe ich da irgendetwas dass für die Zukunft einen Nachteil bringen würde?
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Der Stefan
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Der Stefan » Fr 3. Jan 2020, 17:43

HowlingWolf hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 15:02
theengineer hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 14:25
HowlingWolf hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 13:14
Seit 14.12.2019 hat man für jeden WBK-Platz (sowohl B als auch A!) automatisch zwei Zubehörplätze, die auch nicht mehr an eine Basiswaffe gebunden sind.
Die Vorteile der Zubehörplätze ohne Basiswaffe sind mir schon bekannt :D - nur eine Spitzfindigkeit: Wird zwischen Zubehörplatz durch A erschaffen vs durch B erschaffen (jeweils 2x) irgendwie unterschieden?
Im Klartext: Wär dadurch ein 9mm Upper (Zubehör) zu meiner Z8-OA15 (jaja nicht gebunden, aber der Platz entsteht ja durch den Z8-Eintrag) auch High-Cap-Zubehör?
Ja, es gibt explizit Kat. A Zubehörplätze, siehe ZWR FAQ ab Seite 3, da sind alle "Waffenarten" gelistet.
Jiggler hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 14:42
Das Frage ich mich auch, da das Magazin ja idR nicht Bestandteil eines WS ist. Somit die Frage was wäre überhaupt Zubehör nach §17?

Ein 22er System fürs AR geht nicht, da Randfeuer nicht §17 ist.
Ein .357 SIG Verschluss für eine §17 9 mm Glock ist ja auch nur KAT B, glaube es gibt gar keine +20 Magazine in dem Kaliber
Ein Upper in .300 BLK, für den es +10 Magazine gibt.
usw.

Berechtigt mich ein §17 Z7/8 Eintrag Magazine für Zubehör zu erwerben, falls ja, auch für erst nach dem 14.12. erworbenes Zubehör?

Denke das betrifft vor allem Leute, welche vorübergehend keinen B Platz haben, ohne zukünftige Erweiterung, da alle Plätze in § 17 umgewandelt werden.
Interessante Fragen, die ich mir auch schon gestellt habe.
"Große" Magazine zu Kat. A Zubehör müssen eigentlich (platzfrei) erwerbbar sein, das ist ja der einzige Grund um ein Zubehör überhaupt als Kat. A und nicht als Kat. B eintragen zu lassen (besonders nachdem es ja keine Basiswaffenzuordnung mehr gibt).
Für Leute, die durch die Meldung jetzt keine Kat. B Zubehörplätze haben aber ein .22lr Wechselsystem wollen, bleibt vermutlich momentan nur §23 Abs. 3 ("alte" Zubehörregelung) übrig.
Dachte das mit dem .22lr WS ist kein Problem, da ja auch eine Z8 AR-15 beim anstecken eines 10er Magazin wieder zu Kat B wird. Und vor allem auf einem behördlich genehmigten Schießstand ist es ja sowieso (fast) egal was man macht...?

Oder denke ich falsch?
The Golden Rule of Tool Use: "If you don't know what you are doing, DON'T." :naughty:

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Jiggler » Fr 3. Jan 2020, 17:46

tainnok hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 17:29
Mauser98Lover hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 16:58
Also darf man die Kat A Magazine in der Kat B Glock verwenden?
Soweit ich verstanden habe: Ja, aber NUR am behördlich genehmigten Schießplatz (Schießplatzprivileg). Wobei allerdings manche SB's sich im Moment NICHT dieser Meinung anschließen - was ich hier in anderen Beiträgen gelesen habe. :cry:
Und am Ende sagt der Schießstand er will nix mit dem "verbotenen" Zeug zu tun haben und verbietet die Benutzung über die Hausordnung :lol:

Dann war alle Mühe um sonst sich das Zeug mühsam zu besorgen :(
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von HowlingWolf » Fr 3. Jan 2020, 17:52

Der Stefan hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 17:43
Dachte das mit dem .22lr WS ist kein Problem, da ja auch eine Z8 AR-15 beim anstecken eines 10er Magazin wieder zu Kat B wird. Und vor allem auf einem behördlich genehmigten Schießstand ist es ja sowieso (fast) egal was man macht...?

Oder denke ich falsch?
Ich denke das Problem liegt darin, dass das .22lr WS nie Kat. A sein kann. Daher kann es vermutlich auch nicht auf einem Kat. A Zubehörplatz sein.

Ein ähnliches Problem gibt es nach derzeitigem Stand mit den Z7-Plätzen: Da ein Revolver kein Magazin hat, kann er nie die Bedingungen nach Z7 erfüllen und daher auch nicht auf einen Z7-Platz gelegt werden.

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von m_a_d » Fr 3. Jan 2020, 21:29

theengineer hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 14:25
Im Klartext: Wär dadurch ein 9mm Upper (Zubehör) zu meiner Z8-OA15 (jaja nicht gebunden, aber der Platz entsteht ja durch den Z8-Eintrag) auch High-Cap-Zubehör?
kleine Anmerkung - der 9mm Upper ist kein Zubehör sondern waffenrechtlich nicht relevant (im Schuss nicht gasdruckbelastet - ausser bei fire out of battery) - Lauf und Verschluss sind die beiden relevanten Teile!
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von rupi » Fr 3. Jan 2020, 21:57

m_a_d hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 21:29
theengineer hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 14:25
Im Klartext: Wär dadurch ein 9mm Upper (Zubehör) zu meiner Z8-OA15 (jaja nicht gebunden, aber der Platz entsteht ja durch den Z8-Eintrag) auch High-Cap-Zubehör?
kleine Anmerkung - der 9mm Upper ist kein Zubehör sondern waffenrechtlich nicht relevant (im Schuss nicht gasdruckbelastet - ausser bei fire out of battery) - Lauf und Verschluss sind die beiden relevanten Teile!
das erklärst bitte dem Händler wennst ein 9mm Wechselsystem kaufen willst

er meint einen befüllten Upper, also mit Lauf und Verschluss
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