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Die neue WBK ab dem 14.12.19

Neuigkeiten aus der Welt der Lang-, Kurz- und Blankwaffen
mikonis
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von mikonis » Sa 30. Jan 2021, 19:11

Lagavulin hat geschrieben:
Sa 30. Jan 2021, 16:47
Mein Altbestand: HC Glock Magazine und ein HC Röhrenmagazin zu einer Kat. B Flinte. Ich habe ein paar Glocks, aber keinen PCC.
Ich liefere alle Nachweise zur Erfüllung aller Absätze des 11b.
In meine neue WBK wird Z7 und Z8 eingetragen.
So far so good. HC Glock Magazine und noch längere Röhrenmagazine für die Italienerin darf ich kaufen, so lange ich die Safetür zu bringe.
"Irgendwann" möchte ich mir vielleicht einen PCC zulegen an der die bösen Glock-Mags passen. Wo darf ich die anstecken?
"Irgendwann" möchte ich mir vielleicht auch eine Kat. B Büchse (z.B. in .223 oder .308) zulegen. Unter welchen Voraussetzungen darf ich mir dann auch zu dieser HC Mags gönnen oder bleibt mir der Erwerb verwehrt?
voraussetzung für PCC_und_lange_Magazine und rifle_und_lange_Magazine sind die notwendigen freien Plätze nach Z8 (>10); in diesem Fall benötigst du also 2 weiter Z8 Plätze; die 2 weiteren bekommst du nur, wenn du die Nachweise nach §11b (Edelsportschütze) erbringen kannst (erledigt); dann erst besteht die Möglichkeit einer Bewilligung nach Z8 (Antrag); weiters benötigst du freie Plätze oder eine Erweiterung (Antrag); sobald du die 2 Plätze Z8 (Kat A) bewilligt bekommen hast, kannst du die 2 Waffen Kat A kaufen und beliebig HC-Magazine dazu kaufen oder bestehende dazu verwenden;

Diese beiden Wunschplätze Z8 werden auf der WBK vermerkt und dienen genau dazu, dir diese beiden Waffen der Kat A zu kaufen.
Zuletzt geändert von mikonis am Sa 30. Jan 2021, 20:12, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Lagavulin » Sa 30. Jan 2021, 20:04

Lexman1 hat geschrieben:
Sa 30. Jan 2021, 17:11
1) PCC mit Glock Mags - deine im Besitz befindlichen HC Mags darfst nur am Schießstand anstecken - daheim nur an deine Glock

2) Büchse - Sorry - kannst dir einrexen. Da du hierfür ohne §11b (4) (Edelsportschütze) keine neuen HC Mags kaufen darfst.

3) Als ALTERNATIVE zu 2tens - verkaufst du deine Flinte und kaufst dir auf den nun freigewordenen Kat A Platz deinen 308er oder 223er HA. Deine alten "langen Röhrenmagazine" darfst dir aber behalten. Für deine nun eingetragene Kat A Büchse, darfst du nun wieder kaufen was du willst.

Anders kommst du nicht mehr zu HC Mags.
@2) Ich schrub ja, dass ich die Voraussetzungen für den Edler von Sportschütze erfülle. Alle 4 Absätze des 11b. Wie sieht es dann aus mit 1, 2 und 3??
@3) ...und ich verkaufe sicher nichts mit Powerfaktor 600 :tipphead: - Flinte macht mit Abstand am meisten Spaß. :dance:
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Lexman1 » Sa 30. Jan 2021, 21:12

Wenn du alle Voraussetzungen des 11b (4) erfülltst, darfst du auch neue HAs mit HC Mags erwerben. Dies würde aber wahrscheinlich eine neue WBK sowie einen Vermerk auf deiner WBK bedeuten. Doch ist dieser Modus Operandi bisher noch nicht wirklich klar - Sorry.
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Alexej » Di 2. Feb 2021, 21:24

Hallo zusammen,

Ich habe keine Altbestände an HighCap Magazinen und momentan 2 Kat B Plätze in der WBK (im April Erweiterung auf 5)

Jetzt hab ich mich heute ans Referat 4 gewendet und gefragt, wie das aussieht, wenn ich jetzt große Magazine erwerben möchte: sie hat gemeint so einen Fall hatten sie bisher noch nicht und ich soll mir vom Verein eine Bestätigung ausstellen lassen.

Dann hab ich gesagt, ich kann ja an keinen Bewerben mit HighCap teilnehmen (und momentan grad überhaupt an keinen Bewerben) sondern lediglich eintragen, an welchen Bewerben mit großen Magazinen ich gerne teilnehmen möchte bzw. an welchen ich gerne mitgeschossen hätte.

Dazu hat sie nur gesagt, sie müsste dies dann mit ihrem Juristen besprechen, weil sie so einen Fall noch nie hatte und würde sich ansonsten nochmal melden wenn sie weitere Informationen benötigt.

So schauts aktuell in Wien aus - hat jemand bereits einen schon einen Eintrag (völlig ohne AB) bekommen um dann ganz normal HighCap kaufen zu können?

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von gewo » Di 2. Feb 2021, 23:38

Alexej hat geschrieben:
Di 2. Feb 2021, 21:24
Hallo zusammen,

Ich habe keine Altbestände an HighCap Magazinen und momentan 2 Kat B Plätze in der WBK (im April Erweiterung auf 5)

Jetzt hab ich mich heute ans Referat 4 gewendet und gefragt, wie das aussieht, wenn ich jetzt große Magazine erwerben möchte: sie hat gemeint so einen Fall hatten sie bisher noch nicht und ich soll mir vom Verein eine Bestätigung ausstellen lassen.

Dann hab ich gesagt, ich kann ja an keinen Bewerben mit HighCap teilnehmen (und momentan grad überhaupt an keinen Bewerben) sondern lediglich eintragen, an welchen Bewerben mit großen Magazinen ich gerne teilnehmen möchte bzw. an welchen ich gerne mitgeschossen hätte.

Dazu hat sie nur gesagt, sie müsste dies dann mit ihrem Juristen besprechen, weil sie so einen Fall noch nie hatte und würde sich ansonsten nochmal melden wenn sie weitere Informationen benötigt.

So schauts aktuell in Wien aus - hat jemand bereits einen schon einen Eintrag (völlig ohne AB) bekommen um dann ganz normal HighCap kaufen zu können?
mir waere niemand bekannt
es ist im gesetz vorgesehen dass es so eine berechtigung in zukunft mal geben soll aber dzt gibts dazu soweit mir bekannt keine details
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von gewo » Di 2. Feb 2021, 23:53

mrek78 hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 12:49
Ich hab dazu eine Detailfrage, meine BH hat mir gesagt ich muss alle Waffen als Kategorie A melden für die ich große Magazine habe. Wollte eigentlich die Waffen als Kategorie B belassen wegen dem Erbrecht und die Magazine gesondert melden.

Nun habe ich etliche Glock Pistolen im Kaliber 9x19mm und ein paar 33er Magazine, muss ich rechtlich alle als Kategorie A melden, oder genügt es die Magazine zu einer Pistole zu melden?
das mit dem erbrecht ist ein sehr theoretisches problem

da der effekt weder gewollt noch gewuenscht ist denke ich wird es da nach den ersten faellen irgendwelche pragmatische loesungen geben.

jeder platz A altbesitzplatz ist wertvoll
du kannst ihn spaeter mit beliebigen kat A waffen fuellen

ich wuerde alle auf A ummelden
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von gewo » Di 2. Feb 2021, 23:57

Lagavulin hat geschrieben:
Sa 30. Jan 2021, 16:47
Ich liefere alle Nachweise zur Erfüllung aller Absätze des 11b.
mit dem (4) wirst dir schwer tun oder.

die behoerden die ich kenne sagen dass der pkt (4) dzt nicht erfuellbar ist weil es niemand gibt der dzt die geforderte bestaetigung ausstellen kann
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von mikonis » Mi 3. Feb 2021, 21:20

gewo hat geschrieben:
Di 2. Feb 2021, 23:57
mit dem (4) wirst dir schwer tun.
die behoerden die ich kenne sagen, dass der pkt (4) dzt nicht erfuellbar ist, weil es niemand gibt, der dzt die geforderte bestaetigung ausstellen kann
Versteh ich jetzt nicht.
Für §11b (4) war doch bloß die Bestätigung der IPSC-Austria beizubringen, welche auch vom LPD-Wien anstandslos anerkannt wurde. Und die IPSC-Austria macht das natürlich in ihrem eigenen Interesse für ihre Mitglieder.
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von gewo » Mi 3. Feb 2021, 22:51

mikonis hat geschrieben:
Mi 3. Feb 2021, 21:20
gewo hat geschrieben:
Di 2. Feb 2021, 23:57
mit dem (4) wirst dir schwer tun.
die behoerden die ich kenne sagen, dass der pkt (4) dzt nicht erfuellbar ist, weil es niemand gibt, der dzt die geforderte bestaetigung ausstellen kann
Versteh ich jetzt nicht.
Für §11b (4) war doch bloß die Bestätigung der IPSC-Austria beizubringen, welche auch vom LPD-Wien anstandslos anerkannt wurde. Und die IPSC-Austria macht das natürlich in ihrem eigenen Interesse für ihre Mitglieder.
und welchen eintrag hast du damit auf deiner WBK bekommen ...?
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von gewo » Mi 3. Feb 2021, 23:05

mrek78 hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 13:12
TheCursedBaron hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 13:09
mrek78 hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 12:49
Ich hab dazu eine Detailfrage, meine BH hat mir gesagt ich muss alle Waffen als Kategorie A melden für die ich große Magazine habe. Wollte eigentlich die Waffen als Kategorie B belassen wegen dem Erbrecht und die Magazine gesondert melden.

Nun habe ich etliche Glock Pistolen im Kaliber 9x19mm und ein paar 33er Magazine, muss ich rechtlich alle als Kategorie A melden, oder genügt es die Magazine zu einer Pistole zu melden?
Naja, wenn du die großen Magazine ZUR Pistole meldest, dann wird die Glock zu Kat. A. Du kannst einfach hingehen und deine Glock Magazine gesondert melden. Dann bleiben die Waffen Kat. B. Melden musst du die Mags sowieso, wenn sie über 20 Schuss haben, wie du sie dann meldest, kannst du dir ja bei der BH dann aussuchen.
Genau das wäre mein Plan gewesen, Benutzung nur auf behördlich genehmigten Schießplätzen, laut meiner BH geht das aber nicht, ich muss die Waffen melden.
schau
es ist ganz einfach
und es steht direkt im gesetz

du musst den bestand melden
die behoerde muss diese meldung als antrag werten und dir eine entsprechend geaenderte WBK ausstellen

der rest interssiert eigentlich nicht
wennst eine WBK mit nicht deiner meldung entsprechenden eintraegen bekommst dann mach eine berufung gegen den bescheid
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Huck_Finn » Do 4. Feb 2021, 07:36

@Mrek welche BH ist das, Niederösterreich Nord? Wollte Glock Magazine ebenfalls auf Z9 melden um die G17 auf Kat. B auf dem WP zu belassen. Dort gilt jedoch die Rechtsansicht das Z9 und Z10 nur für Sammler gedacht sind und die Magazine weder zuhause - dem ich stimme ich zu da sonst Z7/8 notwendig - aber auch NICHT auf einem behördlich genehmigten Schießstand angesteckt werden dürfen. Dieser Ansicht stimme ich aber überhaupt nicht zu da davon nichts im Gesetz steht. Werde aber mal abwarten ob es bis Sommer ein Urteil dazu gibt und dann eben nochmal eine neue WBK mit Z9 und Z10 Einträgen beantragen.

Wobei ich aber der Meinung bin das man eine Waffe, die auf Kat. A eingetragen ist sehr wohl mit WP auf Kat. B führen darf. Natürlich nur mit Magazin unter 20 (KW) bzw. 10 Schuss (LW). Denn laut Def. für Kat. A trifft dieser Zustand nur zu mit eingebauten oder eingesetzten Magazin das über 10 bzw. 20 Schuss fasst und diese sonst Kat. B ist. Der Eintrag Kat. A erlaubt das zusammenführen von langem Magazin und Waffe, darf aber auch welche mit geringerer Kapazität anstecken und verwenden.
Zuletzt geändert von Huck_Finn am Do 4. Feb 2021, 08:28, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von mrek78 » Do 4. Feb 2021, 08:18

Ich hab meine neue WBK durch, hab nur eine Glock als Kategorie A gemeldet und die restlichen Glocks sind Kategorie B geblieben. Hab jetzt 3 Kategorie A Kurz-, 3 Kategorie A Langwaffen, Magazine für Kurz und Langwaffen ohne zugehörige Waffe extra und den Rest Kategorie B. BH St. Pölten, war dann doch nicht wie im Anfangstumult angegeben.

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von yoda » Do 4. Feb 2021, 11:41

mrek78 hat geschrieben:
Do 4. Feb 2021, 08:18
Ich hab meine neue WBK durch, hab nur eine Glock als Kategorie A gemeldet und die restlichen Glocks sind Kategorie B geblieben. Hab jetzt 3 Kategorie A Kurz-, 3 Kategorie A Langwaffen, Magazine für Kurz und Langwaffen ohne zugehörige Waffe extra und den Rest Kategorie B. BH St. Pölten, war dann doch nicht wie im Anfangstumult angegeben.
Darf ich fragen wie viele A + B Plätze du auf der WBK hast und wie viele Waffen du jetzt hast ?

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von mrek78 » Do 4. Feb 2021, 12:57

yoda hat geschrieben:
Do 4. Feb 2021, 11:41
mrek78 hat geschrieben:
Do 4. Feb 2021, 08:18
Ich hab meine neue WBK durch, hab nur eine Glock als Kategorie A gemeldet und die restlichen Glocks sind Kategorie B geblieben. Hab jetzt 3 Kategorie A Kurz-, 3 Kategorie A Langwaffen, Magazine für Kurz und Langwaffen ohne zugehörige Waffe extra und den Rest Kategorie B. BH St. Pölten, war dann doch nicht wie im Anfangstumult angegeben.
Darf ich fragen wie viele A + B Plätze du auf der WBK hast und wie viele Waffen du jetzt hast ?
Bin derzeit bei 120 Plätzen gesamt, davon 6 Kategorie A wegen den High Cap Magazinen. Derzeit hab ich 93 Waffen.

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von yoda » Do 4. Feb 2021, 19:02

mrek78 hat geschrieben:
Do 4. Feb 2021, 12:57
yoda hat geschrieben:
Do 4. Feb 2021, 11:41
mrek78 hat geschrieben:
Do 4. Feb 2021, 08:18
Ich hab meine neue WBK durch, hab nur eine Glock als Kategorie A gemeldet und die restlichen Glocks sind Kategorie B geblieben. Hab jetzt 3 Kategorie A Kurz-, 3 Kategorie A Langwaffen, Magazine für Kurz und Langwaffen ohne zugehörige Waffe extra und den Rest Kategorie B. BH St. Pölten, war dann doch nicht wie im Anfangstumult angegeben.
Darf ich fragen wie viele A + B Plätze du auf der WBK hast und wie viele Waffen du jetzt hast ?
Bin derzeit bei 120 Plätzen gesamt, davon 6 Kategorie A wegen den High Cap Magazinen. Derzeit hab ich 93 Waffen.
Danke für die Info! Mich hätte interessiert was sie dort machen wenn jemand z.B. 2 B und 2 A hat, ob der dann insgesamt nur 4 Plätze bekommt.

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