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Die neue WBK ab dem 14.12.19

Neuigkeiten aus der Welt der Lang-, Kurz- und Blankwaffen
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TheCursedBaron
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Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von TheCursedBaron » Fr 3. Jan 2020, 12:22

Hello Burschen und Mädls,

hab heute meine neue WBK bekommen.

Bild

117€ dafür, dass ein Satz mehr drauf steht.
Da ich anscheinend der erste/einer der ersten Österreicher war, der seine Sachen schon gemeldet hat, gabs natürlich noch keine Erfahrungswerte und es war noch immer so viel unklar. Die Damen meinten selbst, es ist ein Chaos sondergleichen. Da steht in der Verordnung vom Innenministerium was anderes als in den Unterlagen der Arbeitsgruppen. So darf das nicht sein, wenn ein neues Gesetz kommt, ist aber wahrscheinlich der österreichische Standard. Früher schulen, gscheit schulen.

Kleiner Tipp von mir: Eine schöne, reinschriftliche Auflistung der Magazine mit Kaliber, Hersteller und Bezeichnung und zu welcher Waffe sie dazugehören. Das macht es den Beamten gleich um einiges leichter. Keines meiner Magazine hat eine Seriennummer, aber das kann von der Behörde umgangen werden, indem sie im System statt der Nummer ein paar Nullen eintragen. Wenn's noch Fragen gibt, immer her damit.

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von theengineer » Fr 3. Jan 2020, 12:27

Danke für deinen Erfahrungsbericht! Hast du die zu den Z7 / Z8 Waffen gehörenden Magazine auch angegeben oder nur Magazine die zu keiner der beiden passen?

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TheCursedBaron
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von TheCursedBaron » Fr 3. Jan 2020, 12:36

theengineer hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 12:27
Danke für deinen Erfahrungsbericht! Hast du die zu den Z7 / Z8 Waffen gehörenden Magazine auch angegeben oder nur Magazine die zu keiner der beiden passen?
Gerne!
So wie ich das verstanden habe, wurden die Magazine für die Z7/Z8 nur mengenmäßig erfasst, nicht aber mit Hersteller etc. Ich hab sie dennoch schön in die Liste geschrieben. Sollte man welche kaufen/verkaufen, muss man das melden und eine neue Karte (um 117€) beantragen (ja, ich weiß, wtf).
Die Magazine für Z10 werden einzeln und mit Hersteller, Bezeichnung etc. ins System aufgenommen.

Kleine Sache noch: Das wurde mir auf der BH so gesagt: Da ich jetzt den Z7/Z8 Platz habe, kann ich die Waffe darauf verkaufen und mir eine neue in diesen Slot kaufen. Beispiel: wenn ich meine Hera Kat. A weg gebe, kann ich mir z.B. eine AK-103 zulegen, mit der ich auch wieder große Mags verwenden darf. Aber bitte zitiert mich auch hier nicht.
Leider kann man Z7 nicht zu Z8 Plätzen machen oder umgekehrt.

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von mrek78 » Fr 3. Jan 2020, 12:49

Ich hab dazu eine Detailfrage, meine BH hat mir gesagt ich muss alle Waffen als Kategorie A melden für die ich große Magazine habe. Wollte eigentlich die Waffen als Kategorie B belassen wegen dem Erbrecht und die Magazine gesondert melden.

Nun habe ich etliche Glock Pistolen im Kaliber 9x19mm und ein paar 33er Magazine, muss ich rechtlich alle als Kategorie A melden, oder genügt es die Magazine zu einer Pistole zu melden?

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Odysseus » Fr 3. Jan 2020, 12:51

Muss man sich bei den behördlichen Eintragungen nicht mehr "Zubehör" eintragen lassen um das Zubehör in Anspruch nehmen zu können? Oder hast du das eventuell versäumt?
Mit Waffen verhält es sich wie mit Kondomen. Besser eines haben und keines brauchen als eines brauchen und keines haben...

Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz.

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von TheCursedBaron » Fr 3. Jan 2020, 13:09

mrek78 hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 12:49
Ich hab dazu eine Detailfrage, meine BH hat mir gesagt ich muss alle Waffen als Kategorie A melden für die ich große Magazine habe. Wollte eigentlich die Waffen als Kategorie B belassen wegen dem Erbrecht und die Magazine gesondert melden.

Nun habe ich etliche Glock Pistolen im Kaliber 9x19mm und ein paar 33er Magazine, muss ich rechtlich alle als Kategorie A melden, oder genügt es die Magazine zu einer Pistole zu melden?
Naja, wenn du die großen Magazine ZUR Pistole meldest, dann wird die Glock zu Kat. A. Du kannst einfach hingehen und deine Glock Magazine gesondert melden. Dann bleiben die Waffen Kat. B. Melden musst du die Mags sowieso, wenn sie über 20 Schuss haben, wie du sie dann meldest, kannst du dir ja bei der BH dann aussuchen.

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von TheCursedBaron » Fr 3. Jan 2020, 13:11

Odysseus hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 12:51
Muss man sich bei den behördlichen Eintragungen nicht mehr "Zubehör" eintragen lassen um das Zubehör in Anspruch nehmen zu können? Oder hast du das eventuell versäumt?
Sie hat mir einen Ausdruck gezeigt, wo draufsteht, dass ich jetzt pro Waffe die doppelte Zubehöranzahl zugeschrieben bekommen hab. Ich hab auch bei der alten WBK nichts von Zubehör stehen gehabt, wenn ich mich recht entsinne. Ich glaub, das wird nur speziell eingetragen, WENN man Zubehör hat. Ich hatte ja nie welches, vielleicht liegt's daran. Aber da fragst du vielleicht den Falschen.

Edit: Wording
Zuletzt geändert von TheCursedBaron am Fr 3. Jan 2020, 13:12, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von mrek78 » Fr 3. Jan 2020, 13:12

TheCursedBaron hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 13:09
mrek78 hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 12:49
Ich hab dazu eine Detailfrage, meine BH hat mir gesagt ich muss alle Waffen als Kategorie A melden für die ich große Magazine habe. Wollte eigentlich die Waffen als Kategorie B belassen wegen dem Erbrecht und die Magazine gesondert melden.

Nun habe ich etliche Glock Pistolen im Kaliber 9x19mm und ein paar 33er Magazine, muss ich rechtlich alle als Kategorie A melden, oder genügt es die Magazine zu einer Pistole zu melden?
Naja, wenn du die großen Magazine ZUR Pistole meldest, dann wird die Glock zu Kat. A. Du kannst einfach hingehen und deine Glock Magazine gesondert melden. Dann bleiben die Waffen Kat. B. Melden musst du die Mags sowieso, wenn sie über 20 Schuss haben, wie du sie dann meldest, kannst du dir ja bei der BH dann aussuchen.
Genau das wäre mein Plan gewesen, Benutzung nur auf behördlich genehmigten Schießplätzen, laut meiner BH geht das aber nicht, ich muss die Waffen melden.

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von HowlingWolf » Fr 3. Jan 2020, 13:14

TheCursedBaron hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 12:36
...
Sollte man welche kaufen/verkaufen, muss man das melden und eine neue Karte (um 117€) beantragen (ja, ich weiß, wtf).
...
Das ist schlicht falsch.
Die Anzahl der Plätze ändert sich ja nicht. Und man braucht ja auch keine neue WBK, wenn man eine Kat. B kauft oder verkauft...
Und bevor der Einwand kommt: Ja, die A-Plätze werden in der Hinsicht genauso behandelt wie B-Plätze.
Odysseus hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 12:51
Muss man sich bei den behördlichen Eintragungen nicht mehr "Zubehör" eintragen lassen um das Zubehör in Anspruch nehmen zu können? Oder hast du das eventuell versäumt?
Seit 14.12.2019 hat man für jeden WBK-Platz (sowohl B als auch A!) automatisch zwei Zubehörplätze, die auch nicht mehr an eine Basiswaffe gebunden sind.
theengineer hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 12:27
Danke für deinen Erfahrungsbericht! Hast du die zu den Z7 / Z8 Waffen gehörenden Magazine auch angegeben oder nur Magazine die zu keiner der beiden passen?
Magazine zu Z7 und Z8 Waffen werden auch im ZWR eingetragen, aber als platzfrei.
Das heißt dann "17/1/7 passendes Magazin >20, freies Magazin" bzw. "17/1/8 passendes Magazin >10, freies Magazin" im ZWR.

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von TheCursedBaron » Fr 3. Jan 2020, 13:15

mrek78 hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 13:12

Genau das wäre mein Plan gewesen, Benutzung nur auf behördlich genehmigten Schießplätzen, laut meiner BH geht das aber nicht, ich muss die Waffen melden.
Das erscheint mir sehr seltsam.
Das ist auch was ich damit meinte, dass keine Behörde diesbezüglich irgendeinen Plan hat. Weil auch meines Wissens nach darf man Altbestand-Magazine auf behördlich genehmigten Schießständen verwenden.

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von TheCursedBaron » Fr 3. Jan 2020, 13:16

HowlingWolf hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 13:14

Das ist schlicht falsch.
Die Anzahl der Plätze ändert sich ja nicht. Und man braucht ja auch keine neue WBK, wenn man eine Kat. B kauft oder verkauft...
Und bevor der Einwand kommt: Ja, die A-Plätze werden in der Hinsicht genauso behandelt wie B-Plätze.
Ah, super, danke für die Aufklärung. Das wär auch eine massive Geldscheffelei gewesen, aber um ehrlich zu sein, ich hätts unserem Staat zugetraut.

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Odysseus » Fr 3. Jan 2020, 14:02

HowlingWolf hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 13:14
TheCursedBaron hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 12:36
...
Sollte man welche kaufen/verkaufen, muss man das melden und eine neue Karte (um 117€) beantragen (ja, ich weiß, wtf).
...
Das ist schlicht falsch.
Die Anzahl der Plätze ändert sich ja nicht. Und man braucht ja auch keine neue WBK, wenn man eine Kat. B kauft oder verkauft...
Und bevor der Einwand kommt: Ja, die A-Plätze werden in der Hinsicht genauso behandelt wie B-Plätze.
Odysseus hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 12:51
Muss man sich bei den behördlichen Eintragungen nicht mehr "Zubehör" eintragen lassen um das Zubehör in Anspruch nehmen zu können? Oder hast du das eventuell versäumt?
Seit 14.12.2019 hat man für jeden WBK-Platz (sowohl B als auch A!) automatisch zwei Zubehörplätze, die auch nicht mehr an eine Basiswaffe gebunden sind.
theengineer hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 12:27
Danke für deinen Erfahrungsbericht! Hast du die zu den Z7 / Z8 Waffen gehörenden Magazine auch angegeben oder nur Magazine die zu keiner der beiden passen?
Magazine zu Z7 und Z8 Waffen werden auch im ZWR eingetragen, aber als platzfrei.
Das heißt dann "17/1/7 passendes Magazin >20, freies Magazin" bzw. "17/1/8 passendes Magazin >10, freies Magazin" im ZWR.
Ganz ganz blöde Frage... Aber wenn ich jetzt mein AR15 als Kat.A melde, kann ich dann als A Zubehör zb einen full Auto Lower holen?
Mit Waffen verhält es sich wie mit Kondomen. Besser eines haben und keines brauchen als eines brauchen und keines haben...

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Odysseus » Fr 3. Jan 2020, 14:03

TheCursedBaron hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 13:11
Odysseus hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 12:51
Muss man sich bei den behördlichen Eintragungen nicht mehr "Zubehör" eintragen lassen um das Zubehör in Anspruch nehmen zu können? Oder hast du das eventuell versäumt?
Sie hat mir einen Ausdruck gezeigt, wo draufsteht, dass ich jetzt pro Waffe die doppelte Zubehöranzahl zugeschrieben bekommen hab. Ich hab auch bei der alten WBK nichts von Zubehör stehen gehabt, wenn ich mich recht entsinne. Ich glaub, das wird nur speziell eingetragen, WENN man Zubehör hat. Ich hatte ja nie welches, vielleicht liegt's daran. Aber da fragst du vielleicht den Falschen.

Edit: Wording
Ok alles klar.
Habe auch (noch) kein Zubehör aber auf der WBK die ich habe ist es unter behördlichen Eintragungen angeführt. Hat mir der Sachbearbeiter auf der BH vor rund einem Jahr so empfohlen/geschrieben.
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von TheCursedBaron » Fr 3. Jan 2020, 14:09

Odysseus hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 14:02

Ganz ganz blöde Frage... Aber wenn ich jetzt mein AR15 als Kat.A melde, kann ich dann als A Zubehör zb einen full Auto Lower holen?
Ich glaub, in dem Fall ist eine Kategorie A nicht gleich eine Kategorie A.

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Odysseus » Fr 3. Jan 2020, 14:11

TheCursedBaron hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 14:09
Odysseus hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 14:02

Ganz ganz blöde Frage... Aber wenn ich jetzt mein AR15 als Kat.A melde, kann ich dann als A Zubehör zb einen full Auto Lower holen?
Ich glaub, in dem Fall ist eine Kategorie A nicht gleich eine Kategorie A.
Ja, wahrscheinlich eh nicht...
Mit Waffen verhält es sich wie mit Kondomen. Besser eines haben und keines brauchen als eines brauchen und keines haben...

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