ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Die neue WBK ab dem 14.12.19

Neuigkeiten aus der Welt der Lang-, Kurz- und Blankwaffen
Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 6914
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von AUG-andy » Mi 25. Aug 2021, 16:26

gewo hat geschrieben:
Mi 25. Aug 2021, 15:50
combatmiles hat geschrieben:
Mi 25. Aug 2021, 15:41
Gewo du sollst entspannen im Urlaub und a Rotweinderl trinken...

net dassd uns ins Burnout kugelst... :D :D
schei** auf urlaub
ich waere viel lieber im laden ...

aber das ist eine andere geschichte ...
Studien belegen, dass sich zwei Drittel aller Paare im Urlaub streiten, an Erholung ist nicht zu denken. Laut einer deutschen Studie werden ein Drittel aller Scheidungen nach dem Urlaub eingereicht..........
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36528
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von gewo » Mi 25. Aug 2021, 17:07

AUG-andy hat geschrieben:
Mi 25. Aug 2021, 16:26
gewo hat geschrieben:
Mi 25. Aug 2021, 15:50
combatmiles hat geschrieben:
Mi 25. Aug 2021, 15:41
Gewo du sollst entspannen im Urlaub und a Rotweinderl trinken...

net dassd uns ins Burnout kugelst... :D :D
schei** auf urlaub
ich waere viel lieber im laden ...

aber das ist eine andere geschichte ...
Studien belegen, dass sich zwei Drittel aller Paare im Urlaub streiten, an Erholung ist nicht zu denken. Laut einer deutschen Studie werden ein Drittel aller Scheidungen nach dem Urlaub eingereicht..........
Papperlapapp

Nach fast 30 jahren hast kaum mehr was zum streiten
Glaub mirs ...

Mir is nur fad hier dass ist alles
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1036
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von titan » Mi 25. Aug 2021, 17:47

gewo hat geschrieben:
Mi 25. Aug 2021, 14:11

schau
a menge behoerden haben da so ihre eigenen ansichten
deshalb war es recht clever HiCaps so bald als moeglich zu melden

jetzt bist du in einer unangenehmen situation weil die zeit knapp wird

normalerweise wuerde ich die so melden wie ICH will
wenn die behoerde anders ausstellt einspruch machen
dem wird garantiert nicht statt gegeben
dh du musst in die naechste instanz
und das alles wird sich bis 13.12.21 nicht ausgehen

und ab dem datum hast du diese magazine unberechtigt
ich wuesste nicht was ein laufendes verfahren daran aendern sollte
wenn du sie aber abgibst vor dem stichtag hast du keinen altbesitz mehr und das laufende verfahren wird wegen gehenstandslosigkeit eingestellt

wer jetzt seine schaefchen noch ned im trockenen hat ( sprich wer jetzt seinen magazin eintrag noch ned auf der WBK bzw am WP hat) der ist auf den goodwill seiner behoerde angewiesen
Das Stimmt meiner Ansicht nach nicht. Sofern bei der Meldung keine Fehler durch Vergessen (Fristüberschreitung) gemacht werden, ist die Meldung und damit der gesamte Behördenweg rechtens. Es steht nur, dass bis 13.12.21 gemeldet werden muss, nicht dass auch die Verfahren abgeschlossen sein müssen. Wenn man am 1.12.21 meldet und die BH erst nach Ablauf tätig werden würde wäre es immer noch fristgerecht. Ein Einspruch gegen die Entscheidung der Behörde legt uU Fehler der BH offen, ändert an der Meldung aber nichts.
Bild

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36528
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von gewo » Mi 25. Aug 2021, 17:50

titan hat geschrieben:
Mi 25. Aug 2021, 17:47
gewo hat geschrieben:
Mi 25. Aug 2021, 14:11

schau
a menge behoerden haben da so ihre eigenen ansichten
deshalb war es recht clever HiCaps so bald als moeglich zu melden

jetzt bist du in einer unangenehmen situation weil die zeit knapp wird

normalerweise wuerde ich die so melden wie ICH will
wenn die behoerde anders ausstellt einspruch machen
dem wird garantiert nicht statt gegeben
dh du musst in die naechste instanz
und das alles wird sich bis 13.12.21 nicht ausgehen

und ab dem datum hast du diese magazine unberechtigt
ich wuesste nicht was ein laufendes verfahren daran aendern sollte
wenn du sie aber abgibst vor dem stichtag hast du keinen altbesitz mehr und das laufende verfahren wird wegen gehenstandslosigkeit eingestellt

wer jetzt seine schaefchen noch ned im trockenen hat ( sprich wer jetzt seinen magazin eintrag noch ned auf der WBK bzw am WP hat) der ist auf den goodwill seiner behoerde angewiesen
Das Stimmt meiner Ansicht nach nicht. Sofern bei der Meldung keine Fehler durch Vergessen (Fristüberschreitung) gemacht werden, ist die Meldung und damit der gesamte Behördenweg rechtens. Es steht nur, dass bis 13.12.21 gemeldet werden muss, nicht dass auch die Verfahren abgeschlossen sein müssen. Wenn man am 1.12.21 meldet und die BH erst nach Ablauf tätig werden würde wäre es immer noch fristgerecht. Ein Einspruch gegen die Entscheidung der Behörde legt uU Fehler der BH offen, ändert an der Meldung aber nichts.
tja
dazu bin ich zu wenig jurist

fakt ist dass die dinger seit 14.12.2019 verbotene waffen sind
wenn ich gegen einen bescheid rechtsmittel ergreife dann ist er nicht gueltig ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1036
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von titan » Mi 25. Aug 2021, 18:17

Muss er ja nicht sein. Man bekämpft damit ja nicht die Meldung an sich. Sofern man diese nicht nach der Frist zurückzieht oder neu einreicht sehe ich da kein Problem. Der Bescheid muss auch nicht am 13.12. vorliegen. Sonst müsste man bei bis zu 6 Monaten Wartezeit auf die BH am 13.12. spätestens alles beim BüMa abgeben.
Bild

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36528
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von gewo » Mi 25. Aug 2021, 19:20

titan hat geschrieben:
Mi 25. Aug 2021, 18:17
Muss er ja nicht sein. Man bekämpft damit ja nicht die Meldung an sich. Sofern man diese nicht nach der Frist zurückzieht oder neu einreicht sehe ich da kein Problem. Der Bescheid muss auch nicht am 13.12. vorliegen. Sonst müsste man bei bis zu 6 Monaten Wartezeit auf die BH am 13.12. spätestens alles beim BüMa abgeben.
hmmmm

ja wie gesagt
bin kein jurist ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Hauptsacheesknallt
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 204
Registriert: So 12. Jan 2020, 00:07

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Hauptsacheesknallt » Mi 25. Aug 2021, 21:01

Wichtig ist nur der Zeitpunkt des Antrages, nicht die Erledigung durch die Behörde selbst. Wer es innerhalb der Frist meldet, ist sicher.
Pew Pew

Benutzeravatar
fluxhunter
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 163
Registriert: Mo 15. Jan 2018, 13:18

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von fluxhunter » Do 26. Aug 2021, 14:32

Hauptsacheesknallt hat geschrieben:
Mi 25. Aug 2021, 21:01
Wichtig ist nur der Zeitpunkt des Antrages, nicht die Erledigung durch die Behörde selbst. Wer es innerhalb der Frist meldet, ist sicher.
der meinung schliesse ich mich an (ohne jurist zu sein)
| DVC & WMH |

Antworten