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CZ Skorpion Evo 3 S1

Neuigkeiten aus der Welt der Lang-, Kurz- und Blankwaffen
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Colonel Erran Morad
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Re: CZ Skorpion Evo 3 S1

Beitrag von Colonel Erran Morad » Mi 29. Dez 2021, 10:35

gewo hat geschrieben:
Mi 29. Dez 2021, 10:23
Polaris hat geschrieben:
Mi 29. Dez 2021, 10:04
Und was hindert mich nun dran, an der Pistole einen Scorpion-Schaft zu befestigen? Wo wäre rechtlich der Unterschied zu einer Glock im Roni?
unterschied ist legal und illegal
Diese Meinung teile ich nicht ganz: Es kommt meiner Meinung nach darauf an, ob einer der drei folgenden Fälle eintritt:

- Wenn ein Klappschaft befestigt wird, dann ist es wohl tatsächlich illegal
- Wenn ein Schaft befestigt wird, der die Waffe immer auf unter 60 cm hält, dann meiner Meinung nach nicht illegal
- Wenn ein Schubschaft befestigt wird, der nur mit Werkzeug entfernt werden kann und der im eingefahrenen Zustand die Waffe auf nicht unter 60 cm kürzt, dann meiner Meinung nach auch nicht illegal

Edit:
- Bonusfall: Wenn ein Klapp- und gleichzeitig Schubschaft (wie der Standard-Scorpion-Schaft) so modifiziert wird (Pins, Epoxy, usw), dass er nicht mehr einklappbar ist und nicht ohne Werkzeug entfernt werden kann, wohl legal weil der Standard-Scorpion-Schaft in eingefahrenem (aber nicht eingeklapptem) Zustand die Waffe auf mehr als 60 cm hält.
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Re: CZ Skorpion Evo 3 S1

Beitrag von gewo » Mi 29. Dez 2021, 10:51

Colonel Erran Morad hat geschrieben:
Mi 29. Dez 2021, 10:35
gewo hat geschrieben:
Mi 29. Dez 2021, 10:23
Polaris hat geschrieben:
Mi 29. Dez 2021, 10:04
Und was hindert mich nun dran, an der Pistole einen Scorpion-Schaft zu befestigen? Wo wäre rechtlich der Unterschied zu einer Glock im Roni?
unterschied ist legal und illegal
Diese Meinung teile ich nicht ganz: Es kommt meiner Meinung nach darauf an, ob einer der drei folgenden Fälle eintritt:

- Wenn ein Klappschaft befestigt wird, dann ist es wohl tatsächlich illegal
- Wenn ein Schaft befestigt wird, der die Waffe immer auf unter 60 cm hält, dann meiner Meinung nach nicht illegal
- Wenn ein Schubschaft befestigt wird, der nur mit Werkzeug entfernt werden kann und der im eingefahrenen Zustand die Waffe auf nicht unter 60 cm kürzt, dann meiner Meinung nach auch nicht illegal
es geht ja bei dieser waffe immer nur um das thema unter 60cm und ueber 60cm
mir waere kein klappschaft am markt bekannt mit dem sie unter 60cm bleibt
damit mit klappschaft meiner meinung nach kat A gem. §17/1/11

es gibt aber einen nicht unprominenten haendler der der meinung ist dass
- ein langwaffe die von ueber 60cm laenge auf unter 60cm laenge verkuerzt werden kann verboten kat A gem §17/1/11 ist, aber
- ein kurzwaffe die von unter 60cm laenge auf ueber 60cm laenge verlaengert werden kann trotzdem kat B bleibt

meiner meinung nach stehen dem unzaehlige judikaturen in aehnlichen faellen entgegen
aber genau wissen tun wirs nicht

frueher haette man dem amtsachverstandigen mit etwas glueck und bei gutem wind und wetter am telefon a unverbindliche rechtsmeinung dazu rausleieren koennen
da es dzt keinen mehr gibt geht das ned

einziger weg:
anfragen bei der behoerde
kostenersatz (meist ca € 1500,-) fuer das beauftragen eines gerichtlich beeideten sachverstandigen durch die behoerde erlegen
abwarten was beim gutachten rauskommt

klingt einfach oder?
macht trotzdem keiner

denn das BMI veroeffentlich nach wie vor derartige gutachten nicht obwohl im gesetzt die moeglichkeit dazu eingeraeumt wurde

das bedeutet du fragst (als gwerbetreibender oder als privater) einen rechtlichen sachverhalt an
zahlst dafuer
erhaeltst die auskunft "waffe ist verboten"
und das gilt dann ...... genau ...... nur fuer dich
mangels rechtswirkung nach aussen wegen dem fehlen der veroeffentlich gilt diese gutachten und das verbot des verkaufs bzw des besitzes dann nur fuer den antragsteller

macht daher keiner
je nach risikolaune und geschaeftspolitik werden waffen verkauft oder halt lieber nicht verkauft

wir verkaufe zb traditionell keine takedown waffen obwohl diese bundesweit in hohen stueckzahl im handel stehen
mein umsatzverlust aus diesem bereich in den letzten jahren ist sicher fuenfstellig weil ich sie nicht bestelle und verkaufe
aber fakt ist nun mal dass es mind ein dutzend einstufungen dazu gibt und alle haben ergeben dass diese und vergleichbare waffen in oesterreich verboten gem §17/1 schnellzerlegbar bzw schnellverkuerzbar sind.
es gibt keine einzige einstufung in der ein repetierer oder halbautomat der werkzeuglos verkuerzbar ist als legal eingestuft wurde

wenn ich da einen antrag auf einstufung stelle
zahl 1500,-
krieg dann die auskunft dass kat A und verboten
dann verkauf ich sie nachher genauso wenig wie vorher
und der rest der marktbegleiter verkauft sie genauso weiter wie vorher

einziger unterschied
ich bin um 1500,- aermer
das kann ich mir sparen ....
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Re: CZ Skorpion Evo 3 S1

Beitrag von spareribs » Mi 29. Dez 2021, 12:25

Das mit Verkürzen ist sowieso a Schmarrn....Es wird doch niemand mit einer registrierten Waffe wildern gehen oder sonst einen Blödsinn machen ...oder?
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

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Re: CZ Skorpion Evo 3 S1

Beitrag von gewo » Mi 29. Dez 2021, 14:17

spareribs hat geschrieben:
Mi 29. Dez 2021, 12:25
Das mit Verkürzen ist sowieso a Schmarrn....Es wird doch niemand mit einer registrierten Waffe wildern gehen oder sonst einen Blödsinn machen ...oder?
mag sein
aber dann sollens mal an erlass dazu rausgeben
oder zu mindestens irgendwas

jede behoerde sagt dir off records ... ja, koennte ein problem sein ... wiss ma ned ...
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Re: CZ Skorpion Evo 3 S1

Beitrag von bandit31 » Mo 9. Okt 2023, 18:16

Hat wer den Ascalon Ergon Trigger in der Scorpion?
https://www.hornerarms.de/p/ascalon-arm ... pion-evo-3
...every now and then, we see, the tree of liberty must be refreshed with the blood of patriots and tyrants...

Lieber in gefährlicher Freiheit leben, als in friedlicher Sklaverei. (Thomas Jefferson)

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