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Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Neuigkeiten aus der Welt der Lang-, Kurz- und Blankwaffen
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mänsn
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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von mänsn » Do 17. Feb 2022, 15:20

Simon80 hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 15:17
Salem hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 15:10

Pfoah, ey.
Eine als FFW gemeldete Schußwaffe die per Schaft(-System) länger wird als 60cm bleibt eine FFW.
Eine als FFW gemeldete Schußwaffe die per Schalldämpfermontage länger wird als 60cm bleibt eine FFW (Wenn der SD legal besessen wird).
Eine als HA-LW gemeldete Schußwaffe die durch Abnehmen/Zusammenschieben/Zusammenklappen des Schaftes auf unter 60cm ihre Funktion behält ist eine verbotene Waffe.
Und das gilt für alle Waffen, wurscht ob Ruger oder nicht. Im Gesetz steht nix von einer Ruger drin. Eh ganz einfach. Das WaffG. lesen bildet.
Wär schön wenn das so im Waffengesetz stehen würde.
Im WaffG werden Fausfeuerwaffen so definiert:
"§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen."

Der Streitpunkt ist ob ein Schaft zur "Gesamtlänge" zählt.

Versteh mich nicht falsch ich seh das wie du weil man bei der anderen Betrachtungsweise vom 100en ins 1000e kommt aber richtig festgelegt ist das nirgendwo.

Der Unterschied ist doch ob die Waffe an sich mit einem Anbauteil verlängert/gekürzt wird, oder ob die Waffe ohne Veränderungen an dieser in ein System wie z.B Roni gesteckt wird.
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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von Simon80 » Do 17. Feb 2022, 15:34

mänsn hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 15:20

Der Unterschied ist doch ob die Waffe an sich mit einem Anbauteil verlängert/gekürzt wird, oder ob die Waffe ohne Veränderungen an dieser in ein System wie z.B Roni gesteckt wird.
Ich sehe da eigentlich keinen Unterschied, der Outcome ist grundsätzlich der selbe.
Der Unterschied ist aber das es zu den klassischen Anschlagschäften wie z.B. Roni wohl eine Rechtsansicht des BMI gibt.
Das Waffen die im Normalfall mit Schaft verwendet werden ohne Schaft als Pistole verkauft werden um die Regelungen des Z11 oder die Magazinbeschränkungen zu "umgehen" (wenn man das so nennen will) gibt es ja soweit ich weiß erst seit dem neuen Gesetz weil diese Waffen vorher ohnehin nicht zugelassen waren.
Ob man hier im BMI die selbe Ansicht hat wie z.B. beim Roni weiß niemand.

Das eine Glock eine Faustfeuerwaffe ist wird niemand bestreiten, bei z.B. einer CZ Scorpion die ohne Schaft als FFW erworben wurde und dann mit Schaft in den eigentlichen "Normalzustand" gebracht wird bin ich mir aber nicht mehr so sicher ob das auch noch so gesehen wird.

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mänsn
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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von mänsn » Do 17. Feb 2022, 15:40

Simon80 hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 15:34
mänsn hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 15:20

Der Unterschied ist doch ob die Waffe an sich mit einem Anbauteil verlängert/gekürzt wird, oder ob die Waffe ohne Veränderungen an dieser in ein System wie z.B Roni gesteckt wird.
Ich sehe da eigentlich keinen Unterschied, der Outcome ist grundsätzlich der selbe.
Der Unterschied ist aber das es zu den klassischen Anschlagschäften wie z.B. Roni wohl eine Rechtsansicht des BMI gibt.
Das Waffen die im Normalfall mit Schaft verwendet werden ohne Schaft als Pistole verkauft werden um die Regelungen des Z11 oder die Magazinbeschränkungen zu "umgehen" (wenn man das so nennen will) gibt es ja soweit ich weiß erst seit dem neuen Gesetz weil diese Waffen vorher ohnehin nicht zugelassen waren.
Ob man hier im BMI die selbe Ansicht hat wie z.B. beim Roni weiß niemand.

Das eine Glock eine Faustfeuerwaffe ist wird niemand bestreiten, bei z.B. einer CZ Scorpion die ohne Schaft als FFW erworben wurde und dann mit Schaft in den eigentlichen "Normalzustand" gebracht wird bin ich mir aber nicht mehr so sicher ob das auch noch so gesehen wird.
Mir wird gerade klar, dass wenn ich mich noch so lange mit diesem Thema beschäftige, ich zu keiner 100% sicheren Lösung komme, da das Thema auch bei Profis unumstritten ist.
Geh einfach davon aus, dass der Büchser gewusst hat was und wie er es verkaufen darf. Da es die Rugers neu in der Austria Version zu kaufen gibt wird sich ja wohl jemand damit befasst haben .... hoffe ich doch :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von Simon80 » Do 17. Feb 2022, 15:51

mänsn hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 15:40

Mir wird gerade klar, dass wenn ich mich noch so lange mit diesem Thema beschäftige, ich zu keiner 100% sicheren Lösung komme, da das Thema auch bei Profis unumstritten ist.
Geh einfach davon aus, dass der Büchser gewusst hat was und wie er es verkaufen darf. Da es die Rugers neu in der Austria Version zu kaufen gibt wird sich ja wohl jemand damit befasst haben .... hoffe ich doch :mrgreen: :mrgreen:
Die Ruger passt eh so wie sie verkauft wird, das stand hier soweit ich weiß auch nie in Frage.
Thema sind ja die Veränderungen die man dann selbst durchführt, im speziellen bezogen auf Schäfte mit denen die Waffe über 60cm lang wird. Dazu gibts verschiedene Ansichten und ich bin zwar der Meinung das eine FFW auch mit Schaft eine FFW bleibt, aber 100% sicher bin ich mir nicht.
Da man vom "tollen" Österreichischen Innenministerium keine eindeutigen Infos bekommt (wie Gewo schon geschrieben hat) werd ich mir einen PCC kaufen der auch mit Schaft immer unter 60cm hat und fertig.
Das ist aber meine persönliche Entscheidung und jeder kann machen was er für richtig hält.

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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von gewo » Do 17. Feb 2022, 15:53

Simon80 hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 15:17
Im WaffG werden Fausfeuerwaffen so definiert:
"§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen."

Der Streitpunkt ist ob ein Schaft zur "Gesamtlänge" zählt.
warum sollte ein schaft denn nicht zur gesamtlaenge zaehlen bitte ...?
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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von Simon80 » Do 17. Feb 2022, 16:19

gewo hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 15:53

warum sollte ein schaft denn nicht zur gesamtlaenge zaehlen bitte ...?
Naja weil Roni und co wohl auch nicht dazuzählt nach Ansicht des BMI oder?
Und ein Roni macht auch nichts anderes als eine Faustfeuerwaffe zu verlängern und damit einen präziseren Schuss zu ermöglichen. Und das Roni rastet doch auch in der Schiene der Glock ein oder zumindest gibts Anschlagschäfte die in der Schiene einrasten somit hast da auch eine Verbindung zur Waffe vergleichbar mit der picatinny Aufnahme der Ruger.
Ich muss bei der Ruger die hinten eine Picatinny Aufnahme hat auch keinen Teil der Waffe tauschen sondern ich stecke einfach ein Teil drann das an der Funktion der Waffe selbst nichts ändert.

Aber wie du schon geschrieben hast gibts keine offizielle Auskunft dazu wie das im BMI gesehen wird und deshalb werd ich das auch nicht machen.

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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von gewo » Do 17. Feb 2022, 16:22

Simon80 hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 16:19
gewo hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 15:53

warum sollte ein schaft denn nicht zur gesamtlaenge zaehlen bitte ...?
Naja weil Roni und co wohl auch nicht dazuzählt nach Ansicht des BMI oder?
ein EINLEGESCHAFT ist ein zusaetzliches teil welches zur besseren handhabung der waffe verwendet wird

es wird an der waffe nix demontiert
es wird an der waffe nix montiert
die laenge der WAFFE aendert sich dadurch ned um einen millimeter

das sind zwei voellig unterschiedliche sachen
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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von Simon80 » Do 17. Feb 2022, 16:33

gewo hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 16:22

ein EINLEGESCHAFT ist ein zusaetzliches teil welches zur besseren handhabung der waffe verwendet wird

es wird an der waffe nix demontiert
es wird an der waffe nix montiert
die laenge der WAFFE aendert sich dadurch ned um einen millimeter

das sind zwei voellig unterschiedliche sachen
Ja eh aber beispielsweise beim Hera Triarii Rastet die Glock mit der Schiene im System ein, ich hab also jedenfalls eine Verbindung und es ist nicht so das ich die Waffe einfach nur "einlege". Man könnte daher durchaus sagen das ich den Schaft an der Glock montiere.
Um bei der Ruger zu bleiben habe ich mit dem Schaft ebenfalls ein Teil das zur besseren Handhabung der Waffe verwendet wird und auch dieses rastet bei einer Schiene and er Waffe ein.
So gesehen erfüllt beides den selben zweck und beides ändert nichts an der Funktion der Waffe selbst. Sowohl Ruger als auch Glock sind ohne Schaft verwendbar und man muss keine Änderungen an der Waffe durchführen damit der Schaft verwendet werden kann.

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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von Locke » Do 17. Feb 2022, 23:36

Wieso wird hier 2 Seiten über die Charger geschrieben, wenns über die Charger eh einen eigenen Thread gibt. Hier sollts eigentlich um die Carbine gehen.

Tuning ohne Ende halte ich für übertrieben. Zumindest siehts mit Ersatzteilen eher schlecht aus.
Bei Brownells finde ich nur ne handvoll Sachen.

Meine hat ca. die ersten 500 Schuss tatenlos funktioniert.
Seit dem letzten mal Stovepipes. Pro Mag sicher 2-3 mal.

Hab bis jetzt nur 08/15 mäßig gereinigt.
Diesesmal aber komplett zerlegt. Schlabokanal war voller werksmäßiger Paste. Unter dem Gewicht war ne fette Ölschicht und der Extractor war extremst verschmutzt.
Vielleicht lags daran.Dann weiß ich, dass a Diva ist. :D
Bin noch nicht dazu gekommen ums zu testen.

Hab aber a bissl herumgegoogelt. Siehe da. Etliche Berichte über Stovepipes.
Da wird über Aftermarket Auszieher geschrieben von Tandemkross und Mcarbo.
Die sollen etwas tiefere Ausnehmungen bei der Kralle haben, als die Originale.
Aber bei uns nicht erhältlich. Zumindest nicht auf die einfache Art.
Eventuell über Händler bestellbar. Hab noch nicht nachgefragt.
Auf alle Fälle freue ich mich schon auf den nächsten Standbesuch und hoffe, dass es nur die Verschmutzung war, denn ein Spassgerät ist die Ruger auf alle Fälle.

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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von Salem » Fr 18. Feb 2022, 09:15

Ein letztes mal noch, nur zu meinem Spaß:
gewo hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 14:32
einen anschlagschaft gibts ned
Mhm:
https://anschlagschaft.de/
Offensichtlich hält sich der deutsche Sprachgebrauch nix an Deine Vorgaben, da werden doch glatt deine heißgeliebten "Einlegeschäfte" als "Anschlagschäfte" angepriesen.

Aber, hast Recht, den Begriff "Anschlagschaft" gibts im öst. WaffG. wirklich nit - aber wo steht denn der Begriff:
gewo hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 16:22
... EINLEGESCHAFT ...
??
Auch nirgends? Pech. Wenn man genau nachsieht bemerkt man aber folgendes:
Der Gesetzgeber stellt auf die "Gefährlichkeit" von Schußwaffen ab und will per §17, Abs.11 verhindern HA-LW schnell/werkzeuglos auf unter 60cm zu verkürzen, daher ist es nirgends im WaffG. ebenso ausdrücklich verboten FFW per Schaft auf über 60cm zu verlängern. Ein Schaft ändert an der Länge einer FFW nix, da sie unter 60cm ohnehin zu den "gefährlicheren" Waffen gehört. Deshalb ändert sich auch an der Kategorie nix. Eine FFW wird deshalb durch einen Schaft NICHT zur LW. Falls es im WaffG. einen Paragraphen gibt der Schäfte für FFW verbietet habe ich ihn wohl übersehen...
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von Badeindi » Fr 18. Feb 2022, 09:44

Sorry, dass ich hier jetzt quer einsteige, aber wenn man den Gesetzestext zum Thema Z11 liest, dann wird NICHT zwischen Lang- oder Kurzwaffen unterschieden, es ist von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuer- bzw. Randfeuerzündung die Rede.

Siehe Zitat aus dem Gesetzestext:
Z 11: von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen,
sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über
60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Ver-
wendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden
können


Damit ist es imo eigentlich ziemlich klar, dass Schusswaffen egal welcher Länge, welche mit werkzeuglos verstellbaren Schäften nicht entweder verlässlich unter 60cm oder über 60cm bleiben, unter die Kategorie A fallen und nur mit entsprechender Bewilligung zu besitzen sind.

Damit klammere ich aber die Diskussion rund um die Einlegeschäfte aus, da ich dafür keine Quellen finde, bzw. die dementsprechenden Auskünfte von ReferentInnen der Behörden nicht mitbekommen habe.

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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von Salem » Fr 18. Feb 2022, 10:12

Badeindi hat geschrieben:
Fr 18. Feb 2022, 09:44
..., dann wird NICHT zwischen Lang- oder Kurzwaffen unterschieden, ...
Doch:
Badeindi hat geschrieben:
Fr 18. Feb 2022, 09:44
Siehe Zitat aus dem Gesetzestext:
Z 11: von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen,
sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über
60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Ver-
wendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden
können


Damit ist es imo eigentlich ziemlich klar, dass Schusswaffen egal welcher Länge, welche mit werkzeuglos verstellbaren Schäften nicht entweder verlässlich unter 60cm oder über 60cm bleiben, unter die Kategorie A fallen und nur mit entsprechender Bewilligung zu besitzen sind.

Damit klammere ich aber die Diskussion rund um die Einlegeschäfte aus, da ich dafür keine Quellen finde, bzw. die dementsprechenden Auskünfte von ReferentInnen der Behörden nicht mitbekommen habe.
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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von Badeindi » Fr 18. Feb 2022, 10:18

Das würde imo aber nur gelten, wenn man eine Berechtigung hat, ein langes Magazin nach Z7 zu besitzen. Wenn man weder eine Berechtigung für Z7 noch Z11 hat, was dann?

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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von Salem » Fr 18. Feb 2022, 10:28

Badeindi hat geschrieben:
Fr 18. Feb 2022, 10:18
Das würde imo aber nur gelten, wenn man eine Berechtigung hat, ein langes Magazin nach Z7 zu besitzen. Wenn man weder eine Berechtigung für Z7 noch Z11 hat, was dann?
Dann gelten die entsprechenden Bestimmungen über FFW / LW der Kat.B des WaffG., das besteht nämlich nicht nur aus dem §17...
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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von Badeindi » Fr 18. Feb 2022, 10:31

Ok. Hier steige ich zugegebener Weise aus...

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