Re: H&K SP5
Verfasst: Do 9. Jul 2020, 20:00
Was, wenn ich Altbestand Magazine dafür hab?
Hmm ok versuchen wir es mal anders.gewo hat geschrieben: ↑Do 9. Jul 2020, 18:23ähhhhhmmm?Prometheus hat geschrieben: ↑Do 9. Jul 2020, 13:22Bei Z11 geht es dem Gesetzgeber eher darum einen Halbautomaten der auf <60cm verkürzbar ist zu verbieten und nicht eine Pistole zu verbieten, die auf >60cm verlängert wird.
Was hätte das für einen Sinn? Eine Pistole wird durchs verlängern nicht "gefährlicher"
bitte wie
wir reden ueber EIN UND DIE SELBE waffe
da ist keinerlei unterschied
und du bist der meinung dem gesetzgeber war ausschliesslich wichtig dass der besitz einer waffe nur dann verboten ist , wenn die waffe mit einem klappschaft ausgeliefert wird
exakt die gleiche waffe ist jedoch - so nimmst du an - laut dem gesetzgeber jederzeit frei mit WBK erhaeltlich und sogar mit 20 schuss magazinen verwendbar wenn zum zeitpunkt des kaufes der klappschaft ned dran war und er spaeter drangebaut wird?
das glaubst du?
ok
ich nicht
Ich mische mich hier nur sehr ungern ein, aber sie werden nicht als "Pistole", sondern als "Kurzwaffe" verkauft.Prometheus hat geschrieben: ↑Do 9. Jul 2020, 22:14Vorallem wird ein Witz daraus wenn man anfängt kurze Gewehre im Kaliber 223 als Pistole zu verkaufen wie es deine Branchenkollegen betreiben.
Die SP5k ist mit ausgeklapptem Schaft kleiner als 60 cm.Prometheus hat geschrieben: ↑Do 9. Jul 2020, 22:14Hmm ok versuchen wir es mal anders.gewo hat geschrieben: ↑Do 9. Jul 2020, 18:23ähhhhhmmm?Prometheus hat geschrieben: ↑Do 9. Jul 2020, 13:22Bei Z11 geht es dem Gesetzgeber eher darum einen Halbautomaten der auf <60cm verkürzbar ist zu verbieten und nicht eine Pistole zu verbieten, die auf >60cm verlängert wird.
Was hätte das für einen Sinn? Eine Pistole wird durchs verlängern nicht "gefährlicher"
bitte wie
wir reden ueber EIN UND DIE SELBE waffe
da ist keinerlei unterschied
und du bist der meinung dem gesetzgeber war ausschliesslich wichtig dass der besitz einer waffe nur dann verboten ist , wenn die waffe mit einem klappschaft ausgeliefert wird
exakt die gleiche waffe ist jedoch - so nimmst du an - laut dem gesetzgeber jederzeit frei mit WBK erhaeltlich und sogar mit 20 schuss magazinen verwendbar wenn zum zeitpunkt des kaufes der klappschaft ned dran war und er spaeter drangebaut wird?
das glaubst du?
ok
ich nicht
Ist dir aufgefallen dass es bei den Waffen, über die wir diskutieren, normal immer nur eine Version gab?
Entweder es war eine Version ohne Schaft und kurzem Lauf damit sie als "Pistole" bzw. Fausfeuerwaffe verkauft werden konnte.
Beispiele: HK SP5k, B&T GHM9, APC9, PAK9, etc
Oder es gab Waffen mit langem Lauf und Schaft damit sie als halbautomatisches Gewehr verkauft werden konnten.
Beispiele: CZ Scorpion, RRA, OA9, Schmeisser 9mm, etc.
Jetzt gibt es aber Waffen wo BEIDE Versionen verkauft werden wie die SP5 oder auch die Stribog
Und das macht das ganze Konzept zu nichte.
Vorallem wird ein Witz daraus wenn man anfängt kurze Gewehre im Kaliber 223 als Pistole zu verkaufen wie es deine Branchenkollegen betreiben.
Hat das BMI definiert was ein Anschlagschaft ist? - Wenn das Schäfte für Kurzwaffen sind würde alles Zusammenpassen.gewo hat geschrieben: ↑Do 9. Jul 2020, 01:42jetzt hoerts doch bitte mit den anschlagschaeften aufDavomon1979 hat geschrieben: ↑Mi 8. Jul 2020, 17:48Das ist genau das Problem, wenn man immer in der Natur messen will kommt man zu unbefriedigenden Ergebnissen.
Die Glock ist im Triari mit Schaft über 60 cm lang. -> Mit 17 Schuss Magazin wäre das dann eine verbotene Langwaffe. Ist es ein Klappschaft dann wäre es zusätzlich eine 17/1/11 Waffe. - Glock + Holzbrett wäre auch verboten.
Wenn das nicht verboten ist, warum sollte man dann auf die SP5 mit Abschlusskappe (=Faustfeuerwaffe) nachträglich einen Klappschaft montieren dürfen? - Rückbau zur Pistole geht genau so schnell wie beim Triari (2 Pins).
das ist komplett was anderes
hat mit einer schusswaffe ned mal am rande was zu tun
das ist eine halterung
wie ein zweibein .....
sinngemaess:Davomon1979 hat geschrieben: ↑Fr 10. Jul 2020, 13:30Hat das BMI definiert was ein Anschlagschaft ist? - Wenn das Schäfte für Kurzwaffen sind würde alles Zusammenpassen.gewo hat geschrieben: ↑Do 9. Jul 2020, 01:42jetzt hoerts doch bitte mit den anschlagschaeften aufDavomon1979 hat geschrieben: ↑Mi 8. Jul 2020, 17:48
Das ist genau das Problem, wenn man immer in der Natur messen will kommt man zu unbefriedigenden Ergebnissen.
Die Glock ist im Triari mit Schaft über 60 cm lang. -> Mit 17 Schuss Magazin wäre das dann eine verbotene Langwaffe. Ist es ein Klappschaft dann wäre es zusätzlich eine 17/1/11 Waffe. - Glock + Holzbrett wäre auch verboten.
Wenn das nicht verboten ist, warum sollte man dann auf die SP5 mit Abschlusskappe (=Faustfeuerwaffe) nachträglich einen Klappschaft montieren dürfen? - Rückbau zur Pistole geht genau so schnell wie beim Triari (2 Pins).
das ist komplett was anderes
hat mit einer schusswaffe ned mal am rande was zu tun
das ist eine halterung
wie ein zweibein .....
Das würde aber bedeuten wenn das KPOS ein Anschlagschaft ist (Glock braucht andere Backplate), dann wären die SP5 Klapp und Schubschäfte auch nur Anschlagschäfte.gewo hat geschrieben: ↑Fr 10. Jul 2020, 14:12sinngemaess:Davomon1979 hat geschrieben: ↑Fr 10. Jul 2020, 13:30Hat das BMI definiert was ein Anschlagschaft ist? - Wenn das Schäfte für Kurzwaffen sind würde alles Zusammenpassen.
rahmenkonstruktionen in welche faustfeuerwaffen unzerlegt eingelegt werden und die dazu dienen die faustfeuerwaffe schultergestuetzt verwenden zu koennen
schon angesehen auf der US homepage