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Re: CZ Scorpion Micro
Verfasst: Di 8. Jan 2019, 22:43
von hasgunz
gewo hat geschrieben:Coolhand1980 hat geschrieben:@gewo:
Das wäre fein. Aber was veranlasst dich zu glauben, dass sich das BMLV hier die Kompetenz absprechen lässt?
weil das waffen
GESETZ im gesetzsrang ueber der kriegsmaterial
VERORDNUNG steht
und im waffengesetz steht seit der novelle 2019 eben dass halbautomatische langwaffen (kat A ) von WBK inhabern besessen werden duerfen
ein echtes einvernehmen zwischen den beiden beamtenstaeben scheint es in der sache aber tatsaechlich nicht zu geben denn sonst haette man sich den bloedsinn mit import als kriegswaffe mit militaerischer waffenlizenz und verkauf als zivile waffe mit ziviler waffenlizenz nicht antun muessen
wenn das BMLVs mitgespielt haette - glaube ich - waere das einfacher gegangen
aber die einfuhrbestimmungen fuer kriegsmaterial laufen nun mal ueber das wirtschaftsministerium welches ein einvernehmen mit dem BMLVs (und nicht mit dem BMI) herstellt
daher der schmarrn mit der einfuhr
aber es haben wie gesagt eh fast alle zivilen haendler auch a militaerische lizenz
Bisschen OT:
Ist dann ein Import solcher Güter möglich über deinen günstigen Importeur aus Deutschland?
LG
Re: CZ Scorpion Micro
Verfasst: Di 8. Jan 2019, 23:16
von gewo
hasgunz hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Coolhand1980 hat geschrieben:@gewo:
Das wäre fein. Aber was veranlasst dich zu glauben, dass sich das BMLV hier die Kompetenz absprechen lässt?
weil das waffen
GESETZ im gesetzsrang ueber der kriegsmaterial
VERORDNUNG steht
und im waffengesetz steht seit der novelle 2019 eben dass halbautomatische langwaffen (kat A ) von WBK inhabern besessen werden duerfen
ein echtes einvernehmen zwischen den beiden beamtenstaeben scheint es in der sache aber tatsaechlich nicht zu geben denn sonst haette man sich den bloedsinn mit import als kriegswaffe mit militaerischer waffenlizenz und verkauf als zivile waffe mit ziviler waffenlizenz nicht antun muessen
wenn das BMLVs mitgespielt haette - glaube ich - waere das einfacher gegangen
aber die einfuhrbestimmungen fuer kriegsmaterial laufen nun mal ueber das wirtschaftsministerium welches ein einvernehmen mit dem BMLVs (und nicht mit dem BMI) herstellt
daher der schmarrn mit der einfuhr
aber es haben wie gesagt eh fast alle zivilen haendler auch a militaerische lizenz
Bisschen OT:
Ist dann ein Import solcher Güter möglich über deinen günstigen Importeur aus Deutschland?
LG
ja
kann nur sein dass es evt laenger dauert
Re: CZ Scorpion Micro
Verfasst: Mi 9. Jan 2019, 08:53
von Coolhand1980
Ja, das ist ein großer Pluspunkt, dass das nur in einer VO steht, wir uns aber auf ein Gesetz berufen können.
Ich fürchte nur, dass das intern zu mächtigen Streitereien führen wird...
Im Endeffekt werdens die VO ändern müssen, damit sie dem Gesetz nicht widerspricht. Mal sehen, was ihnen da kreatives einfällt...
Re: CZ Scorpion Micro
Verfasst: Mi 9. Jan 2019, 08:58
von martin
gewo hat geschrieben:und im waffengesetz steht seit der novelle 2019 eben dass halbautomatische langwaffen (kat A ) von WBK inhabern besessen werden duerfen
im Gesetz liest sich das aber anders ...
halbautomatische Langwaffen sind
kein Kriegsmaterial in daher
nicht Kat. AWaffengesetz:Kriegsmaterial
§ 5. (1) Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes sind
1. die auf Grund der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624/1977, bestimmten Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände,
soweit es sich dabei nicht um halbautomatische Karabiner und Gewehre handelt, sowie
gewo hat geschrieben:aber die einfuhrbestimmungen fuer kriegsmaterial laufen nun mal ueber das wirtschaftsministerium welches ein einvernehmen mit dem BMLVs (und nicht mit dem BMI) herstellt
im Gesetz liest sich das aber anders ...
Kriegsmaterialgesetz:§ 3. (1) Die
Bewilligung nach § 1 wird vom
Bundesminister für Inneres im
Einvernehmen mit dem
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten nach
Anhörung des
Bundesministers für Landesverteidigung und Sport, soweit keine anderen gesetzlichen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen, unter Anwendung von Artikel 130 Abs. 3 B-VG erteilt. Hiebei ist darauf Bedacht zu nehmen, daß
Re: CZ Scorpion Micro
Verfasst: Fr 11. Jan 2019, 11:14
von Coolhand1980
Das grundlegende Problem ist, dass es jetzt verschiedene Gründe gibt, warum eine Waffe der Kat. A zugeordnet werden kann.
Länge, Magazine, Teilekompatibilität und evtl. sexuelles Befriedigungsniveau gewisser Akademikerinnen im BMLV...
Und damit es nicht so einfach wird, sind dafür auch noch 2 Ministerien zuständig, zumindest für die ersten drei Punkte.
Wir können das jetzt noch 10 Seiten weiter diskutieren. Ich seh da nur keinen Sinn mehr darin, weil es mit den vorliegenden Infos nicht
zweifelsfrei erkennbar ist, wie es in Zukunft mit weiteren B oder A Waffen weitergehen wird.
Und ich wage zu behaupten, dass es gegenwärtig nicht mal den Akteuren 100% klar ist, wohin die Reise gehen wird.
Re: CZ Scorpion Micro
Verfasst: Mo 1. Jun 2020, 20:00
von Golddot
Gibt es im Bereich der CZ Scorpion Micro derweil Neuigkeiten, was Einstufung und Verfügbarkeit am österreichischen Markt angeht?
Da ich nicht IPSC schieße und der Schwerpunkt im Bereich des dynamischen Entertainments liegt, wäre mir ein Pistolenkarabiner <60cm lieb, da ich somit einen FFW hätte, und 20 Schuss Magazine nutzen dürfte. Zudem ist das Packmaß für die Anreise angenehm und in der Unterbringung daheim pflegeleicht.
Ok, eine Limex LLC, eine gekürzte RD-9 oder die Schmeisser S4F 9mm könnte man zum Transport leicht zerlegen in Upper und Lower...
Die Scorpion Micro hätte aber was.
@gewo: Hast Du mal was gehört aus dieser Richtung?
Re: CZ Scorpion Micro
Verfasst: Di 2. Jun 2020, 09:50
von gradland
Golddot hat geschrieben: ↑Mo 1. Jun 2020, 20:00
Gibt es im Bereich der CZ Scorpion Micro derweil Neuigkeiten, was Einstufung und Verfügbarkeit am österreichischen Markt angeht?
Da ich nicht IPSC schieße und der Schwerpunkt im Bereich des dynamischen Entertainments liegt, wäre mir ein Pistolenkarabiner <60cm lieb, da ich somit einen FFW hätte, und 20 Schuss Magazine nutzen dürfte. Zudem ist das Packmaß für die Anreise angenehm und in der Unterbringung daheim pflegeleicht.
Ok, eine Limex LLC, eine gekürzte RD-9 oder die Schmeisser S4F 9mm könnte man zum Transport leicht zerlegen in Upper und Lower...
Die Scorpion Micro hätte aber was.
@gewo: Hast Du mal was gehört aus dieser Richtung?
Ich hänge mich da gleich Mal an, bin gespannt ob sich hier etwas getan hat
Re: CZ Scorpion Micro
Verfasst: Di 2. Jun 2020, 09:50
von gradland
Golddot hat geschrieben: ↑Mo 1. Jun 2020, 20:00
Gibt es im Bereich der CZ Scorpion Micro derweil Neuigkeiten, was Einstufung und Verfügbarkeit am österreichischen Markt angeht?
Da ich nicht IPSC schieße und der Schwerpunkt im Bereich des dynamischen Entertainments liegt, wäre mir ein Pistolenkarabiner <60cm lieb, da ich somit einen FFW hätte, und 20 Schuss Magazine nutzen dürfte. Zudem ist das Packmaß für die Anreise angenehm und in der Unterbringung daheim pflegeleicht.
Ok, eine Limex LLC, eine gekürzte RD-9 oder die Schmeisser S4F 9mm könnte man zum Transport leicht zerlegen in Upper und Lower...
Die Scorpion Micro hätte aber was.
@gewo: Hast Du mal was gehört aus dieser Richtung?
Ich hänge mich da gleich Mal an, bin gespannt ob sich hier etwas getan hat
Re: CZ Scorpion Micro
Verfasst: Mo 22. Jun 2020, 14:41
von Golddot
Ja, schade.
Offensichtlich gibt es keine Information aus diesem Bereich. Vielleicht Gerüchte, Meinungen oder Wahrsagungen?
Frage an den Fachverstand:
Die Scorpion Evo 3 S1 in der Karabiner Version ist ja offensichtlich für einen normalsterblichen Österreicher ohne Hexenwerk und Sondereintragungen in der WBK (gem. Z-wasauchimmer) erhältlich.
Darf ein österreichischer Büchsenmacher diese Waffe nun vom Lauf soweit kürzen (auf geschätzte 4-4.5”), den Vorderschaft entsprechend kürzen (so, dass die Waffe unter 60cm bleibt egal, ob die Schulterstütze nun eingeklappt, ausgeklappt, eingeschoben oder ausgezogen ist) und diese Waffe (nach erfolgtem Beschuss) oben angesprochenen Klientel als Kurzwaffe verkaufen und melden?
Oder müsste dann wieder ein neuer Bescheid für diese Waffe beantragt werden, im Rahmen dessen Bearbeitung geprüft werden muss, ob die Waffe immer noch Kat B ist?
Ich weiß, schwammige und umfassende Frage - aber echt mal, warum wird die Scorpion Evo 3 S2 nicht einfach bei uns als Faustfeuerwaffe verkauft, wie etwas eine HK SP-5k.
Re: CZ Scorpion Micro
Verfasst: Mo 22. Jun 2020, 15:27
von Huck_Finn
Golddot hat geschrieben: ↑Mo 22. Jun 2020, 14:41
Darf ein österreichischer Büchsenmacher diese Waffe nun vom Lauf soweit kürzen (auf geschätzte 4-4.5”), den Vorderschaft entsprechend kürzen (so, dass die Waffe unter 60cm bleibt egal, ob die Schulterstütze nun eingeklappt, ausgeklappt, eingeschoben oder ausgezogen ist) und diese Waffe (nach erfolgtem Beschuss) als Kurzwaffe verkaufen und melden?
Nein! Wenn du den Lauf kürzt fällt die S1 Carbine unter WaffG.. Z11 - unter 60cm Gesamtlänge und daher verboten.
Golddot hat geschrieben: ↑Mo 22. Jun 2020, 14:41
Oder müsste dann wieder ein neuer Bescheid für diese Waffe beantragt werden, im Rahmen dessen Bearbeitung geprüft werden muss, ob die Waffe immer noch Kat B ist?
Ja, da die S1 Carbine dann nicht mehr der ursprünglich vorgelegten Waffe entspricht.
Du kannst auch als Privater die Einstufung einer Evo3 S1 antragen. Da CZ die Waffe als Karabiner einordnet wird diese als Langwaffe kategorisiert. Schultergestüzt und Magazin vor dem Griff spricht auch für LW, obwohl Pistolenkaliber. Import via Händler für KM. Gutachten erstellen lassen und damit zum BMI. Dort wird alles nochmal geprüft und am Ende erfolgt ein (individueller) Einstufungsbescheid. Kosten gehen natürlich alle auf dich. Also, Versuch macht kluch.
Re: CZ Scorpion Micro
Verfasst: Mo 22. Jun 2020, 15:53
von gewo
Huck_Finn hat geschrieben: ↑Mo 22. Jun 2020, 15:27
Ja, da die S1 Carbine dann nicht mehr der ursprünglich vorgelegten Waffe entspricht.
kein derartiges modell wurde jemals irgendwo zur einstufung vorgelegt ....
Re: CZ Scorpion Micro
Verfasst: Mo 22. Jun 2020, 16:17
von Huck_Finn
Ok, Gewo. Verlässt als halbautomatische LW das Werk und darf daher in Österreich seit 14.12.2019 als Kat. B verkauft werden. Kürzen darf die trotzdem nicht unter 60cm Gesamtlänge.
Re: CZ Scorpion Micro
Verfasst: Mo 22. Jun 2020, 16:21
von rupi
Z11 beschreibt das werkzeuglose verlängern/verkürzen über/unter die 60cm Grenze
aber nicht den dauerhaften Zustand darüber oder darunter
also kannst die Scorpion schon abschneiden wenn das Teil trotz ganz ausgefahrenem Klappschaft unter 60cm bleibt
es wird aber keine Faustfeuerwaffe daraus die dann plötzlich 20er Mags erlauben würde
Re: CZ Scorpion Micro
Verfasst: Mo 22. Jun 2020, 16:40
von gewo
rupi hat geschrieben: ↑Mo 22. Jun 2020, 16:21
Z11 beschreibt das werkzeuglose verlängern/verkürzen über/unter die 60cm Grenze
aber nicht den dauerhaften Zustand darüber oder darunter
also kannst die Scorpion schon abschneiden wenn das Teil trotz ganz ausgefahrenem Klappschaft unter 60cm bleibt
es wird aber keine Faustfeuerwaffe daraus die dann plötzlich 20er Mags erlauben würde
so wuerde ich das ohne langes nachdenken auch mal sehen
so lange bis mir wer was anderes ableitet ....
Re: CZ Scorpion Micro
Verfasst: Mo 22. Jun 2020, 16:46
von rupi
gewo hat geschrieben: ↑Mo 22. Jun 2020, 16:40
rupi hat geschrieben: ↑Mo 22. Jun 2020, 16:21
Z11 beschreibt das werkzeuglose verlängern/verkürzen über/unter die 60cm Grenze
aber nicht den dauerhaften Zustand darüber oder darunter
also kannst die Scorpion schon abschneiden wenn das Teil trotz ganz ausgefahrenem Klappschaft unter 60cm bleibt
es wird aber keine Faustfeuerwaffe daraus die dann plötzlich 20er Mags erlauben würde
so wuerde ich das ohne langes nachdenken auch mal sehen
so lange bis mir wer was anderes ableitet ....
so schön eine Grauzone auch ist
Klarheit über die ganzen Z11 Geschichten und ob Wesenscharakter noch ausschlaggebend sind wär ganz praktisch