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Re: Ruger PC Charger 9mm

Verfasst: Di 21. Dez 2021, 00:16
von Jiggler
Das ist eine gute Frage.

Der Gesetzestext spricht von Waffen die verkürzt werden und nicht unter Z7 (KW größer 20) fallen. Dementsprechend wäre meiner Interpretation nach eine Kat A KW welche die Größe im entsprechenden Rahmen (< 60 >) ändern kann ausgenommen und somit erlaubt. Allerdings eine normale Kat B KW nicht. Andererseits ist auch die Rede von werkzeuglos. Sprich wenn man an die Ruger den Schaft fest verschraubt, sollte es kein Problem sein. Wenn man sich die Ruger auf einen Z7 Platz schreiben lässt dürfte es wohl auch ein Klapp- oder Schubschaft sein.

Zudem spricht das Gesetz von verkürzen von Waffen über 60 cm Gesamtlänge und nicht verlängern und ist daher vielleicht etwas schwammig formuliert.

Das ganze ist jetzt meine Auslegung welche ich aus dem Gesetz herauslese und kann gerne diskutiert werden.


von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;

Re: Ruger PC Charger 9mm

Verfasst: Di 21. Dez 2021, 10:11
von Chris17
@Jiggler
danke für die Antwort :)
Die Ruger PC Charger ist meiner Meinung nur sinnvoll nutzbar mit einer Schulterstütze bzw. Klappschaft + optisches Visier.
Ich habe auch meine zuständige Landespolizeidirektion diesbezüglich kontaktiert, mal sehen, ob die mir eine brauchbare Antwort liefern können...

Re: Ruger PC Charger 9mm

Verfasst: Sa 8. Jan 2022, 00:24
von humma6
Hallo zusammen,

Interessiere mich auch für den Charger. Hat hier jemand die "Austria" Edition und kann mir sagen, wie hier die Takedown Funktion deaktiviert wurde? Hat weiters jemand einen Schaft installiert, mit dem die Waffe >60cm bleibt?

Danke und LG,
humma6

Re: Ruger PC Charger 9mm

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 18:23
von DoubleA
humma6 hat geschrieben:
Sa 8. Jan 2022, 00:24
Hat hier jemand die "Austria" Edition und kann mir sagen, wie hier die Takedown Funktion deaktiviert wurde?
Da ist ein kleiner Metalldorn eingesetzt (über die ganze Breite), der den Zugriff auf den Takedown-Hebel verhindert.

Re: Ruger PC Charger 9mm

Verfasst: Mi 16. Feb 2022, 18:33
von mänsn
DoubleA hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 18:23
humma6 hat geschrieben:
Sa 8. Jan 2022, 00:24
Hat hier jemand die "Austria" Edition und kann mir sagen, wie hier die Takedown Funktion deaktiviert wurde?
Da ist ein kleiner Metalldorn eingesetzt (über die ganze Breite), der den Zugriff auf den Takedown-Hebel verhindert.
Servus , bin selbst stolzer Besitzer einer PCC. Finde das Teil trotz mancher kritik aus der Richtung “Russenbixxenfanatiker“ mega stark !
Die Take Down funktion wurde lediglich mit einem abgeschnittenen Takedown-Pin gelöst .

Re: Ruger PC Charger 9mm

Verfasst: Mi 16. Feb 2022, 18:56
von mr_gjet
Ein Nachgedanke zu den Magazinen (ich hab mich bisher geweigert mich in die riesige Thematik einzulesen, weil es mich noch nicht betrifft) - aber:

- Ein 20 schüssiges Pistolen-Magazin ist erlaubt (Glock)
- Ein PCC über 60cm Gesamtlänge mit 20 Schuss Magazin ist (ohne Ausnahme gemäß Ziffer irgendwas) nicht erlaubt

Also solange sich das Magazin daheim nicht in der Waffe befindet kann das doch rechtlich kein Problem darstellen? Weil am Schießstand gibt es die Regelung zwecks der langen Magazine nicht oder liege ich da jetzt falsch?

lg
markus

Re: Ruger PC Charger 9mm

Verfasst: Do 17. Feb 2022, 08:05
von mänsn
mr_gjet hat geschrieben:
Mi 16. Feb 2022, 18:56
Ein Nachgedanke zu den Magazinen (ich hab mich bisher geweigert mich in die riesige Thematik einzulesen, weil es mich noch nicht betrifft) - aber:

- Ein 20 schüssiges Pistolen-Magazin ist erlaubt (Glock)
- Ein PCC über 60cm Gesamtlänge mit 20 Schuss Magazin ist (ohne Ausnahme gemäß Ziffer irgendwas) nicht erlaubt

Also solange sich das Magazin daheim nicht in der Waffe befindet kann das doch rechtlich kein Problem darstellen? Weil am Schießstand gibt es die Regelung zwecks der langen Magazine nicht oder liege ich da jetzt falsch?

lg
markus

Servus, deine Frage nach meinem Wissensstand beantwortet :

- Ein 20 schüssiges Pistolen-Magazin ist erlaubt (Glock) -- Ja, sofernd die Ruger mit einer Gesamtlänge unter 60cm als Pistole eingetragen ist.
- Ein PCC über 60cm Gesamtlänge mit 20 Schuss Magazin ist (ohne Ausnahme gemäß Ziffer irgendwas) nicht erlaubt - Korrekt, da es dann, weil über 60cm, keine Pistole mehr ist.

Also solange sich das Magazin daheim nicht in der Waffe befindet kann das doch rechtlich kein Problem darstellen? Weil am Schießstand gibt es die Regelung zwecks der langen Magazine nicht oder liege ich da jetzt falsch? - Diese Aussage bezog sich nicht auf die Magazine, sondern auf den Schaft. Sollte eine eingetragene Pistole mittels Schaft auf über 60cm Verlängert werden so ist das nicht mehr legal.
Solltest du am Schießstand aber einen Schaft drauf schrauben wird dich glaube ich keiner verdonnern, legal wird es trotzdem nicht glaube ich. Würde aber dann beim Transport und beim lagern den Schaft entfernen.

Re: Ruger PC Charger 9mm

Verfasst: Do 17. Feb 2022, 10:14
von Salem
mr_gjet hat geschrieben:
Mi 16. Feb 2022, 18:56
Ein Nachgedanke zu den Magazinen (ich hab mich bisher geweigert mich in die riesige Thematik einzulesen, weil es mich noch nicht betrifft) - aber:

- Ein 20 schüssiges Pistolen-Magazin ist erlaubt (Glock)
- Ein PCC über 60cm Gesamtlänge mit 20 Schuss Magazin ist (ohne Ausnahme gemäß Ziffer irgendwas) nicht erlaubt

Also solange sich das Magazin daheim nicht in der Waffe befindet kann das doch rechtlich kein Problem darstellen? Weil am Schießstand gibt es die Regelung zwecks der langen Magazine nicht ... ... ... ...?

lg
markus
Das ist korrekt, Du liegst richtig.

Re: Ruger PC Charger 9mm

Verfasst: Do 17. Feb 2022, 10:17
von Salem
mänsn hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 08:05
mr_gjet hat geschrieben:
Mi 16. Feb 2022, 18:56
Ein Nachgedanke zu den Magazinen (ich hab mich bisher geweigert mich in die riesige Thematik einzulesen, weil es mich noch nicht betrifft) - aber:

- Ein 20 schüssiges Pistolen-Magazin ist erlaubt (Glock)
- Ein PCC über 60cm Gesamtlänge mit 20 Schuss Magazin ist (ohne Ausnahme gemäß Ziffer irgendwas) nicht erlaubt

Also solange sich das Magazin daheim nicht in der Waffe befindet kann das doch rechtlich kein Problem darstellen? Weil am Schießstand gibt es die Regelung zwecks der langen Magazine nicht oder liege ich da jetzt falsch?

lg
markus

Servus, deine Frage nach meinem Wissensstand beantwortet :

- Ein 20 schüssiges Pistolen-Magazin ist erlaubt (Glock) -- Ja, sofernd die Ruger mit einer Gesamtlänge unter 60cm als Pistole eingetragen ist.
- Ein PCC über 60cm Gesamtlänge mit 20 Schuss Magazin ist (ohne Ausnahme gemäß Ziffer irgendwas) nicht erlaubt - Korrekt, da es dann, weil über 60cm, keine Pistole mehr ist.

Also solange sich das Magazin daheim nicht in der Waffe befindet kann das doch rechtlich kein Problem darstellen? Weil am Schießstand gibt es die Regelung zwecks der langen Magazine nicht oder liege ich da jetzt falsch? - Diese Aussage bezog sich nicht auf die Magazine, sondern auf den Schaft. Sollte eine eingetragene Pistole mittels Schaft auf über 60cm Verlängert werden so ist das nicht mehr legal.
Solltest du am Schießstand aber einen Schaft drauf schrauben wird dich glaube ich keiner verdonnern, legal wird es trotzdem nicht glaube ich. Würde aber dann beim Transport und beim lagern den Schaft entfernen.
Du solltest keine Rechtsauskünfte auf Basis von Hörensagen und "glaube ich" geben wenn Du Dich im Waffenrecht eh offensichtlich nicht auskennst. Deine Aussagen (blau unterlegt) sind schlicht falsch. Du verwechselst u./o. vermischt verschiedene Gesetzespassagen.

Re: Ruger PC Charger 9mm

Verfasst: Do 17. Feb 2022, 13:27
von mänsn
Salem hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 10:17
mänsn hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 08:05
mr_gjet hat geschrieben:
Mi 16. Feb 2022, 18:56
Ein Nachgedanke zu den Magazinen (ich hab mich bisher geweigert mich in die riesige Thematik einzulesen, weil es mich noch nicht betrifft) - aber:

- Ein 20 schüssiges Pistolen-Magazin ist erlaubt (Glock)
- Ein PCC über 60cm Gesamtlänge mit 20 Schuss Magazin ist (ohne Ausnahme gemäß Ziffer irgendwas) nicht erlaubt

Also solange sich das Magazin daheim nicht in der Waffe befindet kann das doch rechtlich kein Problem darstellen? Weil am Schießstand gibt es die Regelung zwecks der langen Magazine nicht oder liege ich da jetzt falsch?

lg
markus

Servus, deine Frage nach meinem Wissensstand beantwortet :

- Ein 20 schüssiges Pistolen-Magazin ist erlaubt (Glock) -- Ja, sofernd die Ruger mit einer Gesamtlänge unter 60cm als Pistole eingetragen ist.
- Ein PCC über 60cm Gesamtlänge mit 20 Schuss Magazin ist (ohne Ausnahme gemäß Ziffer irgendwas) nicht erlaubt - Korrekt, da es dann, weil über 60cm, keine Pistole mehr ist.

Also solange sich das Magazin daheim nicht in der Waffe befindet kann das doch rechtlich kein Problem darstellen? Weil am Schießstand gibt es die Regelung zwecks der langen Magazine nicht oder liege ich da jetzt falsch? - Diese Aussage bezog sich nicht auf die Magazine, sondern auf den Schaft. Sollte eine eingetragene Pistole mittels Schaft auf über 60cm Verlängert werden so ist das nicht mehr legal.
Solltest du am Schießstand aber einen Schaft drauf schrauben wird dich glaube ich keiner verdonnern, legal wird es trotzdem nicht glaube ich. Würde aber dann beim Transport und beim lagern den Schaft entfernen.
Du solltest keine Rechtsauskünfte auf Basis von Hörensagen und "glaube ich" geben wenn Du Dich im Waffenrecht eh offensichtlich nicht auskennst. Deine Aussagen (blau unterlegt) sind schlicht falsch. Du verwechselst u./o. vermischt verschiedene Gesetzespassagen.

OK, danke für die Info. Halte mich dann diesbezüglich zurück.

Re: Ruger PC Charger 9mm

Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 09:49
von DoubleA
Salem hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 10:17
mänsn hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 08:05
mr_gjet hat geschrieben:
Mi 16. Feb 2022, 18:56
Ein Nachgedanke zu den Magazinen (ich hab mich bisher geweigert mich in die riesige Thematik einzulesen, weil es mich noch nicht betrifft) - aber:

- Ein 20 schüssiges Pistolen-Magazin ist erlaubt (Glock)
- Ein PCC über 60cm Gesamtlänge mit 20 Schuss Magazin ist (ohne Ausnahme gemäß Ziffer irgendwas) nicht erlaubt

Also solange sich das Magazin daheim nicht in der Waffe befindet kann das doch rechtlich kein Problem darstellen? Weil am Schießstand gibt es die Regelung zwecks der langen Magazine nicht oder liege ich da jetzt falsch?

lg
markus

Servus, deine Frage nach meinem Wissensstand beantwortet :

- Ein 20 schüssiges Pistolen-Magazin ist erlaubt (Glock) -- Ja, sofernd die Ruger mit einer Gesamtlänge unter 60cm als Pistole eingetragen ist.
- Ein PCC über 60cm Gesamtlänge mit 20 Schuss Magazin ist (ohne Ausnahme gemäß Ziffer irgendwas) nicht erlaubt - Korrekt, da es dann, weil über 60cm, keine Pistole mehr ist.

Also solange sich das Magazin daheim nicht in der Waffe befindet kann das doch rechtlich kein Problem darstellen? Weil am Schießstand gibt es die Regelung zwecks der langen Magazine nicht oder liege ich da jetzt falsch? - Diese Aussage bezog sich nicht auf die Magazine, sondern auf den Schaft. Sollte eine eingetragene Pistole mittels Schaft auf über 60cm Verlängert werden so ist das nicht mehr legal.
Solltest du am Schießstand aber einen Schaft drauf schrauben wird dich glaube ich keiner verdonnern, legal wird es trotzdem nicht glaube ich. Würde aber dann beim Transport und beim lagern den Schaft entfernen.
Du solltest keine Rechtsauskünfte auf Basis von Hörensagen und "glaube ich" geben wenn Du Dich im Waffenrecht eh offensichtlich nicht auskennst. Deine Aussagen (blau unterlegt) sind schlicht falsch. Du verwechselst u./o. vermischt verschiedene Gesetzespassagen.
Dann wäre ich sehr dankbar dafür, wenn Du gleich mit erklärst, was daran grundsätzlich so falsch sein soll ...

Re: Ruger PC Charger 9mm

Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 10:08
von Salem
Daß ein 20-schüssiges Pistolenmagazin der Glock grundsätzlich erlaubt ist muß ich Dir erklären? (Das war die Frage von mr_gjet)
Was den zweiten Teil in Blau anbelangt: Meine Quelle ist das österr. Waffengesetz - wenn Du es Dir durchliest wirst Du wissen was daran grundsätzlich so falsch ist.
Falls Du nicht weisst von was ich rede, das erklärt alles: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016

Re: Ruger PC Charger 9mm

Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 14:01
von humma6
Was mich mehr interessieren würde ist, ob der Charger mit Schubschaft und Mündungsbremse (angenommen immer >60cm) oder auch mit Fixschaft ohne Mündungsbremse (angenommen immer < 60cm) legal ist oder Kat. A. Ein großes Magazin ist für mich nicht relevant.

Re: Ruger PC Charger 9mm

Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 15:41
von Salem
Welcher Teil davon:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
ist jetzt genau unklar - und warum?

Manchmal denke ich mir schon:
"Willkommen bei Pulverdampf, ihrem Forum für betreutes Lesen!"

Re: Ruger PC Charger 9mm

Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 15:52
von AUG-andy
Salem hat geschrieben:
Fr 18. Feb 2022, 15:41
Welcher Teil davon:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
ist jetzt genau unklar - und warum?

Manchmal denke ich mir schon:
"Willkommen bei Pulverdampf, ihrem Forum für betreutes Lesen!"
Sei ein bisschen Nachsichtig. :lol:
Da sind viele Rookies und Frischlinge dabei.
Nicht jeder kann auf 20-30-40 Jahre Erfahrung und auf rechtliches Fachwissen zurückgreifen. Leider tauchen in letzter Zeit immer und immer wieder die selben Fragen auf. Obwohl schon alles zig mal beantwortet wurde. :doh: