Beitrag
von Hermann » Sa 4. Sep 2010, 19:51
Hallo !
Habe seit 83 die WBK und bis jetzt zwei Überprüfungen. Das erste Mal
zwei Beamte in Uniform um sieben Uhr in der Früh vor der Haustür. Die Frage
warum haben Sie eine Faustfeuerwaffe.
Na weil ich eine WBK habe und eine gekauft habe. Aha zur Selbstverdeidigung.
Sicher die Waffe verschlossen in einer Kasette und die Munition verschlossen in
einer anderen Kasette, im Tresor im Keller. Als Selbstverdeidigung sehe ich die
Waffe geladen unter dem Kopfpolster. Das dürfen sie aber nicht. Das weiß ich.
Welche Waffennummer hat die Waffe. Keine Ahnung schauen sie mal nach.
Da steht nichts. Na dann schrauben wir mal den Sportgriff runter (S&W 357 mit 2,5" Lauf).
Aha da steht was. Die Nummer stimmt nicht. Na da kann ich aber nichts dafür.
(Dank Euch weiß ich, dass man die Trommel rausklappen muß und dann sieht man die Nummer
und den Typ eingestantzt.)
Hat sicher der Waffenhändler eine falsche Nummer an die BH gemeldet kommt öfter vor.
Aha.
Schauns wir haben auch keine Freude mit der Überprüfung aber die EU will es so.
Aha
Das war das Erste mal.
Das zweite mal ein Beamter in Uniform.
Schau ma mal die Verwahrung der Waffe und den Waffenführerschein an.
Sicher kein Problem. Der Waffenführerschein ist abgelaufen. Sicher nicht.
Es sind noch keine fünf Jahre von der letzten Schulung vergangen. Nein
die letzte Schulung bei der Überprüfung darf nicht länger als 6 Monate her sein.
Ich muß sie melden. Na wenn sie meinen. Machens das.
BH schriftlich: Schulung nachweisen. Einspruch, sicher nicht, die 5 Jahre sind noch
nicht um. BH Einspruch abgewiesen Schulung nachweisen oder WBK wird eingezogen.
Einspruch sicher nicht 5 Jahre sind nicht um. Keine Antwort mehr. Genau nach 5 Jahren
Schulung gemacht und Kopie des Waffenführerscheines eingeschrieben an die BH geschickt.
Als Antwort von der BH zahlen sie EURO 12,50 für Bearbeitungskosten oder so.
Einspruch sicher nicht.
Seitdem nichts mehr gehört außer wenn sie mehr als 2 Waffen auf der WBK haben wollen müssen
sie eine Erbschaft von Waffen machen oder einem Verein beitreten.
Na super mal meinen Rechtsverdreher mit der Angelenenheit beauftragen.
Mal schauen was der sagt.
lg Hermann