Steyrer hat geschrieben:Müssen sich Ministerien nicht an EU-Verordnungen halten? Oder nur wenn es gerade zur eigenen Ideologie passt?
VERORDNUNG (EU) Nr. 258/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 14. März 2012: (
http://www.bmwfw.gv.at/Aussenwirtschaft/exportkontrolle-online/Documents/L%2094%20258-2012%20Text.pdf)
Artikel 9
(1) Vereinfachte Verfahren für die vorübergehende Ausfuhr oder die Wiederausfuhr von Feuerwaffen, ihrer Teile, wesentlichen Komponenten und Munition finden wie folgt Anwendung:
a) Es ist keine Ausfuhrgenehmigung erforderlich für
i) die vorübergehende Ausfuhr durch Jäger oder Sportschützen als Teil ihres begleiteten persönlichen Gepäcks während einer Reise in ein Drittland, sofern sie den zuständigen Behörden den Grund für die Reise glaubhaft machen, insbesondere durch Vorlage einer Einladung oder eines sonstigen Nachweises für die Teilnahme an Jagd- oder Schießsportveranstaltungen im Bestimmungsdrittland, von
— einer oder mehrerer Feuerwaffen;
— deren wesentlichen Komponenten, wenn sie gekennzeichnet sind, sowie deren Teilen;
— der dazugehörigen Munition mit einer Höchstmenge von 800 Schuss für Jäger und 1 200 Schuss für Sportschützen;
ich denke genau das war der text der frueher im exportkontrolle online portal gestanden hat
ich finde diesen nach den aenderungen auf der webseite nun nicht mehr dort
erst stand aber nachher noch einige tage drauf
ich habe selber nachgesehen weil ich ja zuerst auch einige postings lang die meinung vertreten habe es muesste beim wirtschaftsministerium um eine ausfuhrgenehmigung angesucht werden
dann ist mir die ausnahme eingefallen
ich hab sie gesucht
sie gefunden
und dann diesbezueglich nix mehr hier gepostet, weil ausnahme ist ausnahme
einen zusammenhang mit dem embargo sehe ich mitnichten
weder steht in der EU verordnung was darueber dass die ausnahme nicht bei embargolaendern gilt
noch stehen sportwaffen in der - erschoepfenden - aufzaehlung der embargo richtlinie
es gibt hier keinen ansatz dazu
ich denke man hat genau diese verordnung in der massnahmenbeschwerde mit angefuehrt
wenn nicht kann mans ja beizeiten nachreichen ...
edit:
es ist ja auch nicht so als ob das dass erste embargo ueberhaupt waere
es gibt zb seit langen ein embargo gegen aegypten
weiss ned ob wer letztens mit einem tauchermesser oder einer harpune nach aegypten geflogen ist
aber ich vermute ja
es wurden in den letzten 50 jahren sicher tausend mal mehr menschen durch messer, speere und aexte getoetet als durch sportliche halbautomaten
wenn also die sportgeraete der athleten als "waffen" im sinne des embargos gelten dann muessten es die (taucher)messer der touristen schon lange
ich kann mich an keinen vorfall erinnern bei welchem tauchern am flughafen ihre messer beschlagnahmt worden sind ...