ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Waffenkontrolleure...

Neuigkeiten aus der Welt der Lang-, Kurz- und Blankwaffen
Benutzeravatar
Revierler_old
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3278
Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18

Re: Waffenkontrolleure...

Beitrag von Revierler_old » Sa 4. Sep 2010, 19:47

M16_ hat geschrieben:
Sukram hat geschrieben:fragen warum ich die WBK beantragt habe

Die Frage hätten sie sich aber auch sparen können, oder wollten die sich nur die Zeit mit Smalltalk vertreiben?


Genau. Warum haben sie überhaupt was gesagt und sind nicht nur schweigend wieder gegangen? :roll:
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

Bild

Benutzeravatar
Hermann
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 588
Registriert: Di 10. Aug 2010, 23:18
Wohnort: Frankenberg

Re: Waffenkontrolleure...

Beitrag von Hermann » Sa 4. Sep 2010, 19:51

Hallo !

Habe seit 83 die WBK und bis jetzt zwei Überprüfungen. Das erste Mal
zwei Beamte in Uniform um sieben Uhr in der Früh vor der Haustür. Die Frage
warum haben Sie eine Faustfeuerwaffe.
Na weil ich eine WBK habe und eine gekauft habe. Aha zur Selbstverdeidigung.
Sicher die Waffe verschlossen in einer Kasette und die Munition verschlossen in
einer anderen Kasette, im Tresor im Keller. Als Selbstverdeidigung sehe ich die
Waffe geladen unter dem Kopfpolster. Das dürfen sie aber nicht. Das weiß ich.
Welche Waffennummer hat die Waffe. Keine Ahnung schauen sie mal nach.
Da steht nichts. Na dann schrauben wir mal den Sportgriff runter (S&W 357 mit 2,5" Lauf).
Aha da steht was. Die Nummer stimmt nicht. Na da kann ich aber nichts dafür.
(Dank Euch weiß ich, dass man die Trommel rausklappen muß und dann sieht man die Nummer
und den Typ eingestantzt.)
Hat sicher der Waffenhändler eine falsche Nummer an die BH gemeldet kommt öfter vor.
Aha.
Schauns wir haben auch keine Freude mit der Überprüfung aber die EU will es so.
Aha
Das war das Erste mal.
Das zweite mal ein Beamter in Uniform.
Schau ma mal die Verwahrung der Waffe und den Waffenführerschein an.
Sicher kein Problem. Der Waffenführerschein ist abgelaufen. Sicher nicht.
Es sind noch keine fünf Jahre von der letzten Schulung vergangen. Nein
die letzte Schulung bei der Überprüfung darf nicht länger als 6 Monate her sein.
Ich muß sie melden. Na wenn sie meinen. Machens das.
BH schriftlich: Schulung nachweisen. Einspruch, sicher nicht, die 5 Jahre sind noch
nicht um. BH Einspruch abgewiesen Schulung nachweisen oder WBK wird eingezogen.
Einspruch sicher nicht 5 Jahre sind nicht um. Keine Antwort mehr. Genau nach 5 Jahren
Schulung gemacht und Kopie des Waffenführerscheines eingeschrieben an die BH geschickt.
Als Antwort von der BH zahlen sie EURO 12,50 für Bearbeitungskosten oder so.
Einspruch sicher nicht.
Seitdem nichts mehr gehört außer wenn sie mehr als 2 Waffen auf der WBK haben wollen müssen
sie eine Erbschaft von Waffen machen oder einem Verein beitreten.
Na super mal meinen Rechtsverdreher mit der Angelenenheit beauftragen.
Mal schauen was der sagt.

lg Hermann

Benutzeravatar
Maggo
Moderator
Moderator
Beiträge: 3021
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:09
Wohnort: Dort wo das kleinwüchsige Wilde und hinterlistige Bergvolk in den Alpen wohnt

Re: Waffenkontrolleure...

Beitrag von Maggo » Sa 4. Sep 2010, 20:21

Bei uns machen die BH und deren Sachbearbeiter sehr wenig Probleme,Bei uns bekommt man auch recht schnell die Erweiterung ohne Aufwand und Aufsehen.
Ich muss auch bald wieder erweitern gehen,ich hab keine Plätze mehr frei.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

Benutzeravatar
Leonardo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2754
Registriert: So 9. Mai 2010, 13:37

Re: Waffenkontrolleure...

Beitrag von Leonardo » Sa 4. Sep 2010, 20:28

Hermann hat geschrieben:Hallo !

Habe seit 83 die WBK und bis jetzt zwei Überprüfungen. Das erste Mal
zwei Beamte in Uniform um sieben Uhr in der Früh vor der Haustür. Die Frage
warum haben Sie eine Faustfeuerwaffe.
Na weil ich eine WBK habe und eine gekauft habe. Aha zur Selbstverdeidigung.
Sicher die Waffe verschlossen in einer Kasette und die Munition verschlossen in
einer anderen Kasette, im Tresor im Keller. Als Selbstverdeidigung sehe ich die
Waffe geladen unter dem Kopfpolster. Das dürfen sie aber nicht. Das weiß ich.
Welche Waffennummer hat die Waffe. Keine Ahnung schauen sie mal nach.
Da steht nichts. Na dann schrauben wir mal den Sportgriff runter (S&W 357 mit 2,5" Lauf).
Aha da steht was. Die Nummer stimmt nicht. Na da kann ich aber nichts dafür.
(Dank Euch weiß ich, dass man die Trommel rausklappen muß und dann sieht man die Nummer
und den Typ eingestantzt.)
Hat sicher der Waffenhändler eine falsche Nummer an die BH gemeldet kommt öfter vor.
Aha.
Schauns wir haben auch keine Freude mit der Überprüfung aber die EU will es so.
Aha
Das war das Erste mal.
Das zweite mal ein Beamter in Uniform.
Schau ma mal die Verwahrung der Waffe und den Waffenführerschein an.
Sicher kein Problem. Der Waffenführerschein ist abgelaufen. Sicher nicht.
Es sind noch keine fünf Jahre von der letzten Schulung vergangen. Nein
die letzte Schulung bei der Überprüfung darf nicht länger als 6 Monate her sein.
Ich muß sie melden. Na wenn sie meinen. Machens das.
BH schriftlich: Schulung nachweisen. Einspruch, sicher nicht, die 5 Jahre sind noch
nicht um. BH Einspruch abgewiesen Schulung nachweisen oder WBK wird eingezogen.
Einspruch sicher nicht 5 Jahre sind nicht um. Keine Antwort mehr. Genau nach 5 Jahren
Schulung gemacht und Kopie des Waffenführerscheines eingeschrieben an die BH geschickt.
Als Antwort von der BH zahlen sie EURO 12,50 für Bearbeitungskosten oder so.
Einspruch sicher nicht.
Seitdem nichts mehr gehört außer wenn sie mehr als 2 Waffen auf der WBK haben wollen müssen
sie eine Erbschaft von Waffen machen oder einem Verein beitreten.
Na super mal meinen Rechtsverdreher mit der Angelenenheit beauftragen.
Mal schauen was der sagt.

lg Hermann


Ich kann dir und den Beamten nur Empfehlen das Österreichische Waffengesetz mal zu lesen.Scheint nur auf den ersten Blick so unverständlich. :mrgreen:

Du und die Beamten(sofern deine Geschichte den Tatsachen entspricht) haben da anscheinend einige Wissenslücken und Nachholbedarf.

Gruß Leonardo :obscene-drinkingcheers:
‎„All right, they're on our left, they're on our right, they're in front of us, they're behind us...they can't get away this time.“

Lewis B. Puller

Benutzeravatar
Hermann
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 588
Registriert: Di 10. Aug 2010, 23:18
Wohnort: Frankenberg

Re: Waffenkontrolleure...

Beitrag von Hermann » Sa 4. Sep 2010, 21:01

Ups

ist mir da etwas entgangen.

Meiner Information alle 5 Jahre Schulung für den Waffenführerschein
und bei der Überprüfung darf die letzte Schulung nicht länger als 6 Monate
her sein.

Benutzeravatar
Revierler_old
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3278
Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18

Re: Waffenkontrolleure...

Beitrag von Revierler_old » Sa 4. Sep 2010, 21:14

Zitat vom Seidler:

Wie kann ich meinen Waffenführerschein gültig halten ?

Der Grundkurs ist nur einmalig zu absolvieren. Sie haben 3 Möglichkeiten nach dem ersten Erlangen des Waffenführerscheines die Gültigkeit zu verlängern.

1.) mindestens alle 6 Monate (besser öfter) wettkampfmäßig zu trainieren (Bestätigungen bei uns nach dem Mieten einer Schießbahn kostenlos zu bekommen) Diese Bestätigungen werden von manchen überprüfenden Beamten nicht sofort anerkannt. Kommen Sie nach Ihrer Überprüfung zu uns und lassen Sie sich die (vollständigen) Schießbestätigungen in Ihren Waffenführerschein nachtragen.

2.) alle sechs Monate bei Schießbewerben mitzumachen.( Wir bieten sechs Bewerbe pro Jahr, die jeweils über zwei Monate laufen, an )

3.) nichts zu machen, und auf die nächste Überprüfung zu warten. (ca. alle 5 Jahre) Dann muss eine „Nachschulung“ gemacht werden. (€ 28,00 )
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

Bild

Benutzeravatar
Expat
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1635
Registriert: So 9. Mai 2010, 12:35

Re: Waffenkontrolleure...

Beitrag von Expat » Sa 4. Sep 2010, 21:20

Revierler hat geschrieben:2.) alle sechs Monate bei Schießbewerben mitzumachen.( Wir bieten sechs Bewerbe pro Jahr, die jeweils über zwei Monate laufen, an )


Laut Aussage des Beamten bei meiner letzten Überprüfung erkennen sie das nur an, falls man auch Mitglied in einem Verein ist :doh:
Ich vermute gefährliches Halbwissen seinerseits.
When speaking in public, try to be like a woman's skirt: long enough to be respectable but short enough to be interesting.

Benutzeravatar
Hermann
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 588
Registriert: Di 10. Aug 2010, 23:18
Wohnort: Frankenberg

Re: Waffenkontrolleure...

Beitrag von Hermann » So 5. Sep 2010, 00:27

Hallo !

Ich kenn nur folgende Gesetzestexte bezüglich Überprüfung und des Waffenführerschein:

I. Waffengesetz 1996:

Überprüfung der Verlässlichkeit
§ 25. (1) Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer
Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten
Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.

WAFFENRECHT
Runderlass 2006:

Überprüfung der Verlässlichkeit
3. „Waffenführerschein“
Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen gem. § 5
Abs. 2 2. WaffV kommt insbesondere die Bestätigung eines zum Handel mit
nichtmilitärischen Waffen berechtigten Gewerbetreibenden, wonach der Betroffene
im Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde,
in Betracht.
Zur Ausstellung dieser Bestätigung wird von den Waffenhändlern einheitlich der
„Waffenführerschein“ verwendet.
16 3
Mit der Beibringung einer entsprechenden Bestätigung im Waffenführerschein wird
somit der Betroffene regelmäßig den Nachweis des sachgemäßen Umganges mit
(seinen) Schusswaffen erbringen können


Gibst da noch was anders in dieser Angelehenheit ?

Las es mir gerne erklären.

lg

Benutzeravatar
Revierler_old
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3278
Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18

Re: Waffenkontrolleure...

Beitrag von Revierler_old » So 5. Sep 2010, 09:13

da steht aber nichts von 5 jahren, nur von 6 Monaten.

Der WaffF dürfte gilt demzufolge nur, wenn er innerhalb der letzten 6 Monate gemacht wurde oder innerhalb der letzen 6 Monate ein Bewerb o.Ä. bestätigterweise mitgemacht wurde.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

Bild

Antworten