Seite 1 von 1

Erma UHR 712 aus Nachlass

Verfasst: So 18. Jul 2021, 09:10
von pantherfleisch
Hallo an alle!
Ich bin neu hier und grüß mal in die Runde ✋🏻

Kurz um was es geht:
Bekannte von mir räumen gerade ein Haus und ich war vorort, da der vorbesitzer sogut wie alles liegen und stehen gelassen hat. Unter anderem einen tollen alten Waffensafe und Kleinzeug a la Steinschleudern, Armbrüste und eine wunderschöne ERMA eg 712 in 22 sllr. (Bild angehängt) Die ich gerne mein eigen nennen dürfte.

Aber…
-Was muss ich beachten?
-Braucht sie einen Platz auf meiner WBK? Wenn ja, wie läuft es zwecks eintragung wenn der vorbesitzer nicht mehr auffindbar ist?
-Wie sieht bei den dingern mit teile/wartung/pflege aus? -> der abzug fühlt sich sehr gut an und das repetierten geht angenehm und butterweich.

Danke schonmal für eure Antworten!
Schönen Sonntag
-p


https://ibb.co/qDg94Rg
https://ibb.co/N6WCSQs

Re: Erma UHR 712 aus Nachlass

Verfasst: So 18. Jul 2021, 09:31
von Chris Mannix
LW repetierer brauchen keinen Platz !

wenn derjenige der das haus räumt ,jetzt der besitzer der sachen ist, einfach nen kaufvertrag machen und beim nem Händler die Meldung erledigen (10€)

mMn

klingt nach abgezogenem Mietnomade ?!? wie das da ist kA

Re: Erma UHR 712 aus Nachlass

Verfasst: So 18. Jul 2021, 09:42
von pantherfleisch
Danke Chris für deine Antwort!
Der Vorbesitzer hat das Haus verkauft und einfach alles dort gelassen. Ist eine reine Schatzgrube. Er hat auch ne sammlung aus berloque pistolen dagelassen 😅😅

Re: Erma UHR 712 aus Nachlass

Verfasst: So 18. Jul 2021, 09:47
von Steppenwolf
Folgendes gehört halt geklärt…
Handelt es sich um eine registrierte Waffe der Kategorie C? Auf wem ist sie Registriert? Wenn derjenige Z.b. Verstoben wäre haben die Erben ein Anrecht darauf die es Dir wiederum verkaufen können. Ebenso wenn derjenige fluchtartig das Haus verlässt, gehört die Waffe den Behörden gemeldet.
Was nicht geht, ist ein Kuhhandel zwischen deinen Bekannten, die das Haus räumen und dir, nur weil sie das Haus räumen.

Wie kommst du eigentlich drauf dass du einen Platz auf der WBK für eine Kat. C Waffe brauchst?! ;)

Für Kat. C brauchst kein waffenrechtliches Dokument einzig die 3 Tage Abkühlzeit wenn du sie im Handel erwerben willst. Von privat zu privat fällt selbst die 3 Tage Abkühlzeit einzig ist der Erwerb bei aufrechten Waffenverbot, verboten.

Re: Erma UHR 712 aus Nachlass

Verfasst: So 18. Jul 2021, 09:53
von Steppenwolf
pantherfleisch hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 09:42
Danke Chris für deine Antwort!
Der Vorbesitzer hat das Haus verkauft und einfach alles dort gelassen. Ist eine reine Schatzgrube. Er hat auch ne sammlung aus berloque pistolen dagelassen 😅😅
Dann ist es klar, darfst deine Schatzgrube den Behörden melden und abgeben aber das solltest du als WBK Besitzer eh wissen ;)

Re: Erma UHR 712 aus Nachlass

Verfasst: So 18. Jul 2021, 10:21
von pantherfleisch
Steppenwolf hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 09:47
Folgendes gehört halt geklärt…
Handelt es sich um eine registrierte Waffe der Kategorie C? Auf wem ist sie Registriert? Wenn derjenige Z.b. Verstoben wäre haben die Erben ein Anrecht darauf die es Dir wiederum verkaufen können. Ebenso wenn derjenige fluchtartig das Haus verlässt, gehört die Waffe den Behörden gemeldet.
Was nicht geht, ist ein Kuhhandel zwischen deinen Bekannten, die das Haus räumen und dir, nur weil sie das Haus räumen.

Wie kommst du eigentlich drauf dass du einen Platz auf der WBK für eine Kat. C Waffe brauchst?! ;)

Für Kat. C brauchst kein waffenrechtliches Dokument einzig die 3 Tage Abkühlzeit wenn du sie im Handel erwerben willst. Von privat zu privat fällt selbst die 3 Tage Abkühlzeit einzig ist der Erwerb bei aufrechten Waffenverbot, verboten.

Verstorben ist keiner, meine Bekannten sind die neuen Besitzer des Hauses sozusagen. Dann werd ich versuchen den Vorbesitzer zu kontaktieren und die Waffe zu melden! Lg

Re: Erma UHR 712 aus Nachlass

Verfasst: So 18. Jul 2021, 10:33
von Steppenwolf
pantherfleisch hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:21
Verstorben ist keiner, meine Bekannten sind die neuen Besitzer des Hauses sozusagen. Dann werd ich versuchen den Vorbesitzer zu kontaktieren und die Waffe zu melden! Lg
Ich würde dir empfehlen das WaffG. § 42 durchzulesen, da steht eigentlich alles drinnen.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016


Lg

Re: Erma UHR 712 aus Nachlass

Verfasst: So 18. Jul 2021, 10:37
von gewo
Steppenwolf hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:33
pantherfleisch hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:21
Verstorben ist keiner, meine Bekannten sind die neuen Besitzer des Hauses sozusagen. Dann werd ich versuchen den Vorbesitzer zu kontaktieren und die Waffe zu melden! Lg
Ich würde dir empfehlen das WaffG. § 42 durchzulesen, da steht eigentlich alles drinnen.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016


Lg
Der 42iger betrifft aber doch nur den bekannten von ihm der das haus samt inhalt gekauft hat oder?

Wenn er seinem bekannten den UHR abkauft gibt es jetzt welches problem genau?

Re: Erma UHR 712 aus Nachlass

Verfasst: So 18. Jul 2021, 10:43
von Steppenwolf
gewo hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:37
Steppenwolf hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:33
pantherfleisch hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:21
Verstorben ist keiner, meine Bekannten sind die neuen Besitzer des Hauses sozusagen. Dann werd ich versuchen den Vorbesitzer zu kontaktieren und die Waffe zu melden! Lg
Ich würde dir empfehlen das WaffG. § 42 durchzulesen, da steht eigentlich alles drinnen.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016


Lg
Der 42iger betrifft aber doch nur den bekannten von ihm der das haus samt inhalt gekauft hat oder?

Wenn er seinem bekannten den UHR abkauft gibt es jetzt welches problem genau?
Dieses Geschäft darf so nicht stattfinden da der Bekannte nicht der gesetzliche Eigentümer der Kat. C. ist da es sich offiziell um eine Fundwaffe handelt.
Die Meldung an die Behörde muss auch über den bekannten, sprich den neuen Eigentümern der Immobilie erfolgen und nicht über Phanterfleisch.

Ein korrektes Vorgehen ist im § 42 gut beschrieben und sollte bei sinnerfasendem lesen, keine große Hürde darstellen.

Re: Erma UHR 712 aus Nachlass

Verfasst: So 18. Jul 2021, 12:33
von Chris Mannix
pantherfleisch hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:21
Steppenwolf hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 09:47
Folgendes gehört halt geklärt…
Handelt es sich um eine registrierte Waffe der Kategorie C? Auf wem ist sie Registriert? Wenn derjenige Z.b. Verstoben wäre haben die Erben ein Anrecht darauf die es Dir wiederum verkaufen können. Ebenso wenn derjenige fluchtartig das Haus verlässt, gehört die Waffe den Behörden gemeldet.
Was nicht geht, ist ein Kuhhandel zwischen deinen Bekannten, die das Haus räumen und dir, nur weil sie das Haus räumen.

Wie kommst du eigentlich drauf dass du einen Platz auf der WBK für eine Kat. C Waffe brauchst?! ;)

Für Kat. C brauchst kein waffenrechtliches Dokument einzig die 3 Tage Abkühlzeit wenn du sie im Handel erwerben willst. Von privat zu privat fällt selbst die 3 Tage Abkühlzeit einzig ist der Erwerb bei aufrechten Waffenverbot, verboten.

Verstorben ist keiner, meine Bekannten sind die neuen Besitzer des Hauses sozusagen. Dann werd ich versuchen den Vorbesitzer zu kontaktieren und die Waffe zu melden! Lg
genau daß, ist sicher die einfachste und korrekte lösung ! kaufvertrag mit dem "besitzer lt. ZWR", meldung, fertig

Re: Erma UHR 712 aus Nachlass

Verfasst: So 18. Jul 2021, 12:55
von coliflower
Steppenwolf hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:43
gewo hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:37
Steppenwolf hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:33
pantherfleisch hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:21
Verstorben ist keiner, meine Bekannten sind die neuen Besitzer des Hauses sozusagen. Dann werd ich versuchen den Vorbesitzer zu kontaktieren und die Waffe zu melden! Lg
Ich würde dir empfehlen das WaffG. § 42 durchzulesen, da steht eigentlich alles drinnen.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016


Lg
Der 42iger betrifft aber doch nur den bekannten von ihm der das haus samt inhalt gekauft hat oder?

Wenn er seinem bekannten den UHR abkauft gibt es jetzt welches problem genau?
Dieses Geschäft darf so nicht stattfinden da der Bekannte nicht der gesetzliche Eigentümer der Kat. C. ist da es sich offiziell um eine Fundwaffe handelt.
Die Meldung an die Behörde muss auch über den bekannten, sprich den neuen Eigentümern der Immobilie erfolgen und nicht über Phanterfleisch.

Ein korrektes Vorgehen ist im § 42 gut beschrieben und sollte bei sinnerfasendem lesen, keine große Hürde darstellen.
Könnte es sich hier nicht um Kauf in Bausch und Bogen handeln, wo der gesamte Inhalt, mitverkauft wird ?

Re: Erma UHR 712 aus Nachlass

Verfasst: So 18. Jul 2021, 13:23
von Steppenwolf
coliflower hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 12:55
Steppenwolf hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:43
gewo hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:37
Steppenwolf hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:33


Ich würde dir empfehlen das WaffG. § 42 durchzulesen, da steht eigentlich alles drinnen.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016


Lg
Der 42iger betrifft aber doch nur den bekannten von ihm der das haus samt inhalt gekauft hat oder?

Wenn er seinem bekannten den UHR abkauft gibt es jetzt welches problem genau?
Dieses Geschäft darf so nicht stattfinden da der Bekannte nicht der gesetzliche Eigentümer der Kat. C. ist da es sich offiziell um eine Fundwaffe handelt.
Die Meldung an die Behörde muss auch über den bekannten, sprich den neuen Eigentümern der Immobilie erfolgen und nicht über Phanterfleisch.

Ein korrektes Vorgehen ist im § 42 gut beschrieben und sollte bei sinnerfasendem lesen, keine große Hürde darstellen.
Könnte es sich hier nicht um Kauf in Bausch und Bogen handeln, wo der gesamte Inhalt, mitverkauft wird ?
Keine Ahnung, bin jetzt kein Jurist weiß nicht wie es im Kaufvertrag geregelt wurde.
So gesehen hat Verkäufer A an Käufer B verkauft und Käufer C kauft es von Verkäufer B. Wichtig ist die Kette muss geschlossen sein und es behördlich nachvollziehbar nach Vorgabe des WaffG.
Die Schreckschusswaffen und Armbrust sind sowieso egal.