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Die alte, leidige Eigentums-Frage

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Re: Die alte, leidige Eigentums-Frage

Beitrag von wolf » Do 15. Jul 2010, 12:34

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Re: Die alte, leidige Eigentums-Frage

Beitrag von mgritsch » Do 15. Jul 2010, 14:21

Lieber Werner,

Greenhorn hat geschrieben:1) Leider verhalten sich hier die einzelnen BHs in Österreich sehr unterschiedlich. Es gibt keine einheitliche Regelung. Ich kenne von Kollegen sehr toleante, Wien ist nicht tolerant, auch aus Vorarlberg sind Fälle bekannt, wo selbst das Recht auf eine Zweitwaffe auf der WBK eingeklagt werden musste.


pardon, was hat das mit dem eingangsthema "recht auf besitz verlieren wenn auflagen bzgl nachweis der befähigung nicht erbracht werden" zu tun? mir ist kein fall bekannt, in dem eine BH/BPD eine einschlägige bestätigung eines fachbetriebs nicht anerkannt hätte.

2) Sammeln ist in Österreich KEIN Bedarf für Waffenbesitz, und wird entsprechend NICHT anerkannt. Das weiß ich aus den Verhandlungen mit der Behörde aus eigener Erfahrung. Kein Waffenführerschein, keine Waffen! Du gibst übrigens einen sehr günstigen Preis dafür an. Gratuliere zu Deinem Anbieter.


dass eine sammler-WBK nicht so leicht zu bekommen ist ist bekannt. ein bedarf ist es allerdings grundsätzlich und offiziell, wenn ich auf den entsprechenden §23 Abs (2) hinweisen darf. hat aber auch nix mit enteignung zu tun.

Kein waffenführerschein - keine waffen: ja, das ist so vorgesehen. und das ist finde ich auch relativ zweckmäßig, wie du auch selbst einräumst.
Zum preis: nunja, vor 10 jahren :) seit dem hab ich auch nix mehr in der richtung benötigt. vonmiraus soll sein dass er mittlerweile 50 oder 60 kostet - so what, alles wird teurer...

Es geht darum: Auch wenn eine Person aus irgendwelchen Gründen - krass z.B. Erblindung - den praktischen Teil nicht machen kann, verliere sie ihr Eigentum. Ob € 20,- oder €200.000,- ist wie Du richtig einwendest irrelevant. Es werden rechmäßig erworbene private Werte enteignet!!
Das kann in einem demokratischen Rechtstaat nicht sein! Zumal in solchen Bestimmungen die Wurzel für eine generelle Enteignung der Waffenbesitzer steht. Der Preis für die Prüfung ist von der Behörde bestimmt, die braucht ihn nur auf € 5.000,- anheben, und schon geht's los.


ich bin sicher dass es selbst für erblindete personen möglichkeiten gibt entsprechende nachweise herbeizuzaubern. das papierdl machst du immer noch bei einem privaten anbieter und nicht bei der behörde. und mit den privaten kann man reden, die sind gerne hilfsbereit und lösungsorientiert. der preis dieser "prüfung" ist allerdings nicht von der behörde bestimmt. es wurde lediglich für das psychologische gutachten festgelegt, was eine angemessene gebühr ist - das hilft sicher, die kosten im rahmen zu halten. wieviel für einen WaffFS verlangt erden soll/darf, steht nirgends.

ich stoße mich auch ein wenig am begriff "PRÜFUNG" - das klingt so als müsstest du irgendwas beweisen, irgendwelche prüfungen bestehen, und das ist nicht so. du sitzt deine zeit dort ab und bekommst die bstätigung, wenn du ignorant genug bist sogar nur mit kaffeetrinken und ohne auch nur ein wort zuzuhören.

An mehereren stellen beklagst du wie fies waffenbesitzer von enteigungen bedroht sind - guten morgen: enteignungen aus gemein-interesse sind in österreich schon lange und bei weitem nicht nur in zusammenhang mit waffen gang und gäbe! stichwort: grundstücke, umwidmung, wegerecht, strassenbau - da werden jährlich werte enteignet oder gegen pipifax-beträge zwangsabgelöst, da sind die paar waffen lächerlich dagegen. aber so ist das nun mal in einem sozialstaat. gemeinwohl steht immer über individualbedürfnissen und -rechten. nicht einverstanden? auswandern oder anders wählen (bloß wen?) individual-rechte sind in europa halt leider generell nicht sehr in mode, sorry.

bin ich glücklich damit? nein, ich bin auch ein großer freund des individualen rechts und nicht besonders "sozial" orientiert. aber du kennst vielleicht den spruch:
"herr gib mir die kraft zu ändern was ich ändern kann, zu ertragen was ich nicht ändern kann und die weisheit zwischen beidem zu unterscheiden".
und in dem sinne denke ich dass die ganze waffenführerschein-kiste und das theoretische enteignungsrisiko nicht unser größtes problem sind.

lg
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Re: Die alte, leidige Eigentums-Frage

Beitrag von wolf » Do 15. Jul 2010, 14:25

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Re: Die alte, leidige Eigentums-Frage

Beitrag von mgritsch » Do 15. Jul 2010, 15:16

wolf hat geschrieben:So habs jetzt rausgesucht. Verband nachrichten Folge 49 3/09 Herbst 2009
http://iwoe.org/img/IWOEN03-09Endfassung.pdf
Seite 8
und das theoretische enteignungsrisiko

Für den Herren/die Familie ziemlich real.


zweifelsohne ein fall der so absolut nicht ok gelaufen ist, keine frage.

hat aber auch nix mit dem WaffFS zu tun, denn die enteignung wurde nicht mangels nachweis der sachkenntnis durchgeführt sondern aufgrund der zweifel an seinem geistigen zustand, die vielleicht aufgrund der gesundheitlichen situation wirklich nicht ganz unberechtigt waren. grundsätzlich ist es sicher nicht falsch einer verwirrten person aus sicherheitsgründen den zugriff auf die waffen zu verweigern. ob es sich dabei um gebrauchs- oder sammlerstücke handelt kann nicht wirklich den unterschied machen, wer soll denn das im einzelfall festlegen was zutrifft? die meisten sammlerstücke wären ohnehin auch genauso gebrauchsfähig.

dass das mit dem "erben" verweigert wurde steht auf einem anderne blatt. dass ein sachwalter die erforderlichen berechtigungen nicht bekommt ist aber eindeutig eine absolute frechheit.

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Re: Die alte, leidige Eigentums-Frage

Beitrag von wolf » Do 15. Jul 2010, 15:22

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Re: Die alte, leidige Eigentums-Frage

Beitrag von Greenhorn » Do 15. Jul 2010, 15:24

Ich glaub' ich steh' ein bisserl im Wald!

Was soll da dran OK sein??? Mag es zu einer Enteignung kommen, mag diese sogar gerechtfertigt sein. Dann hat die Person WENIGSTENS zum gängigen INTERNATIONALEN Marktwert der Waffe entschädigt zu werden. Nicht einfach rechtmäßigs Eigentum wegnehmen und Auf Wiedersehen! In anderem Zusammenhang nennt man gleichwertige Aktionen Diebstahl!

besten Gruß

Werner
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Re: Die alte, leidige Eigentums-Frage

Beitrag von pointi2009 » Do 15. Jul 2010, 15:54

"herr gib mir die kraft zu ändern was ich ändern kann, zu ertragen was ich nicht ändern kann und die weisheit zwischen beidem zu unterscheiden".


NUR "wer nicht aufschreit, wird nicht gehört" und je mehr den Mund aufmachen und mal Ihre Meinung nicht nur in einem Forum, sondern auch einmal schriftllich ans BMI, kundtun wird zumindest den Geschmack hinterlassen, dass es Leute gibt, die nicht alles stillschweigend hinnehmen wie die sprichwörtlichen "Lemminge".

Es ist mir schon bewusst, dass es nicht viel bringen wird speziell in einem Bereich, der für den Grossteil der Öffentlichkeit so und so verboten gehört. Auch ich hab schon die Erfahrungen gemacht, dass ein Aufschrei einer einzelnen Person in unseren Ministerien ignoriert und "ausgesessen" wird.

Aber soll man deshalb den Mund halten und hinnehmen????? :naughty:

Und wie schon geschrieben wurde, nimmt dir der Staat ja auch nicht das Auto weg, nur weil du auf Grund von Daueralkoholismus den Führerschein auf Lebenszeit verloren hast, sondern kannst dieses zumindest noch frei und für dich am besten auf dem freien Markt verkaufen.
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Re: Die alte, leidige Eigentums-Frage

Beitrag von Greenhorn » Do 15. Jul 2010, 17:45

Ganz abseits aller Polemik wäre das Problem einfach zu lösen. Sofern der Gesetzgeber ein bisserle flexibel ist - und sofern wir das so wollen:

Der Waffenführerschein soll nicht mehr die Berechtigung zur WBK steuern, sondern die Berechtigung zum Munitions-Erwerb. Alles andere bleibt unverändert, inklusive der Verwahrungs-Prüfung und natürlich auch Prozedur zum Privatverkauf von Waffen.

Ich darf Autos sammeln soviel ich will, ohne je einen Führerschein gemacht zu haben. Obwohl niemand sicherstellen kann, dass ich nicht auf die Idee komme, mir von der Tankstelle im Kanister Sprit zu holen um dann die Gegend unsicher zu machen und Menschenleben zu gefährden. Seltsamerweise kümmert diese mögliche Gefährdung hier niemanden. Auch in jedem anderen relevanten Bereich wird ähnlich agiert. Daher betrachte ich das in unserem Fall geübte Vorgehen als Diskriminierung bzw. Mobbing der Legalwaffenbesitzer.

Das Waffen "in SIcherheit zu bringen sind", wenn der Eigentümer für unmündig erklärt wird oder kriminelle Straftaten vorliegen, wird kein vernünftiger Mensch bestreiten. Das es im letzteren Fall auch keine Entschädigung zu geben braucht, ebenfalls nicht. In beiden Fällen ist die Enteignung gerechtfertigt, wobei im Fall der Entmündigung die Familie die Chance haben muss, die Waffe(n) zu übernehmen, sofern sie das wünscht.

Sollten Waffenbesitzer hier einen Konsens finden, macht eine "Brief-Kampagne" sicher Sinn. Ein Brief einer Einzelperson bringt sicher nichts.

Das Wort "Prüfung" hatte ich nur verwendet, um Wortwiederholungen zu vermeiden, was hier inhaltlich abläuft wissen wir ohnehin alle: Bloß: Die Kurse sind inhaltlich sehr verschieden, von Zeit absitzen bis Prüfungsbogen und gezieltem Schießen mit Mindest-Trefferzahl im Praxisteil. Was ich nebenbei bemerkt garnicht schlecht finde, sofern mit dem Schein wie oben angeregt die Berechtigung zum KAT B Munitionskauf, nicht aber die zum Waffenbesitz geregelt wird.

Vorab hat man eine vernünftige Lösung für Perkussionswaffen gefunden, warum soll das beim hier besprochenen Thema nicht auch möglich sein?

besten Gruß
Werner

PS.: Natürlich gibt es im Waffenrecht viele unbefriedigende Punkte. Aber ich denke, dass man eine bessere Ausgangsposition für Verbesserungen hat, wenn einmal das Eigentumsrecht geklärt ist.
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Re: Die alte, leidige Eigentums-Frage

Beitrag von wolf » Do 15. Jul 2010, 18:09

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Zuletzt geändert von wolf am Do 6. Okt 2011, 02:49, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Die alte, leidige Eigentums-Frage

Beitrag von mgritsch » Do 15. Jul 2010, 19:05

Greenhorn hat geschrieben:Der Waffenführerschein soll nicht mehr die Berechtigung zur WBK steuern, sondern die Berechtigung zum Munitions-Erwerb. Alles andere bleibt unverändert, inklusive der Verwahrungs-Prüfung und natürlich auch Prozedur zum Privatverkauf von Waffen.


eine sehr gefährliche sache die du da vertrittst. wirf einen blick über die grenze und schau dir das munitionserwerbsscheins-schlamassel der deutschen an! ne - solche wünsche willst du bitte lieber nicht an irgendeiner offiziellen stelle deponieren! alles ander unverändert? was für eine sinnlose verschärfung! :naughty:
und einen schritt weitergedacht müsste man dann auch das wiederladen und den erwerb sämtlicher komponenten unter genauso strenge regelung stellen - noch ein guter grund hier keine schlafenden hunde zu wecken. :shhh: denn heute wäre ein "berechtigungsschein zum munitionserwerb" dank wiederladen vollkommen zahnlos wenn es um die kontrolle des möglichen waffengebrauchs ginge...

wie gesagt - in summe ist unser WaffG nicht so übel. Jamemrn auf hohem niveau :)

lg
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Re: Die alte, leidige Eigentums-Frage

Beitrag von Maggo » Do 15. Jul 2010, 19:20

eine sehr gefährliche sache die du da vertrittst. wirf einen blick über die grenze und schau dir das munitionserwerbsscheins-schlamassel der deutschen an! ne - solche wünsche willst du bitte lieber nicht an irgendeiner offiziellen stelle deponieren! alles ander unverändert? was für eine sinnlose verschärfung! :naughty:
und einen schritt weitergedacht müsste man dann auch das wiederladen und den erwerb sämtlicher komponenten unter genauso strenge regelung stellen - noch ein guter grund hier keine schlafenden hunde zu wecken. :shhh: denn heute wäre ein "berechtigungsschein zum munitionserwerb" dank wiederladen vollkommen zahnlos wenn es um die kontrolle des möglichen waffengebrauchs ginge...


Das sehe ich genau so! 1+!!

wie gesagt - in summe ist unser WaffG nicht so übel. Jamemrn auf hohem niveau :)


Auch da hast nicht so unrecht.Natürlich gibt es das eine oder die andere Stelle die Repariert oder Überdacht gehört.Aber in welchen Bereich des Lebens ist dies nicht so.
Aber:
Wenn wir eine vernünftige Gesprächsbasis unter den Verhandlern bezüglich neuen Waffg. gehabt hätten wären ev.diverse Stellen im neuen Waffg. anderst verlaufen.
Aber mit Ansch...erein,die zuständigen Verhandler bzw. Beamten öffentlich als unfähig zu bezeichnen ist halt nicht gut,da hätten dann auch die "nicht eingeladenen" sich auch besser mit und einwirken können.So wurden sie eben offiziell als nicht Verhandlungsfähig erkannt und somit eine gute Karte verspielt.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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Re: Die alte, leidige Eigentums-Frage

Beitrag von Greenhorn » Do 15. Jul 2010, 19:38

Sehe ich so nicht, Martin!

Zugegeben, aus dem von Dir vertretenen Blickwinkel scheint dies zuzutreffen. Aber ich denke, Du vertrittst hier den selben - keineswegs unberechtigten - pessimistischen Blickwinkel den ich eben beim Eigentumsrecht einnehme.

Dagegenzuhalten ist: ich mag mir heute im Waffengeschäft Pulver, Hülsen, Zündhütchen und Geschosse frei kaufen dürfen. Wenn ich damit - ohne eine WBK zu besitzen - Faustfeuerwaffenmunition herstelle, mache ich mich aber strafbar. Das "frei" ist also relativ zu betrachten.

Was ich oben meine ist: Man legt wie bisher alle 6 Monate (bei misstrauischer Behörde) bis 5 Jahre den Waffenführerschein ab, mit diesem Waffenführerschein habe ich das Recht, FFW Munition zu erwerben und zu besitzen. Aus! Keine weitere Änderung.

Bisher erwerbe ich das Recht, FFW-Munition UND Waffen zu besitzen. Ich schlage vor, die WBK nach dem heute üblichen Bewerb nicht vom Waffenführerschein abhängig zu machen. Keine Änderung bezüglich Genehmigung, Stückzahl, Verwahrungsprüfung, Registrierung, ... - das funktioniert ja soweit alles einigermaßen befriedigend.

Übrigens jammere ich nicht! Aber - sehe ich das wirklich so falsch?

besten Gruß

Werner

PS.: Und die Forderung, für Waffen zu denen ein hoher Wert reklamiert wird eine Schätzung durch ein internationales Waffen-Auktionshaus einholen zu müssen, und den vormaligen Besitzer entsprechend dieser Schätzung zu entschädigen, ist IMHO auch nicht so ganz unberechtigt!
Zuletzt geändert von Greenhorn am Do 15. Jul 2010, 19:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Die alte, leidige Eigentums-Frage

Beitrag von erich » Do 15. Jul 2010, 19:54

Greenhorn hat geschrieben:
Was ich oben meine ist: Man legt wie bisher alle 6 Monate (bei misstrauischer Behörde) bis 5 Jahre den Waffenführerschein ab

Werner



welche behörde verlangt alle 6 monate eine auffrischung des waffenführerscheins - oder habe ich da etwas falsch verstanden ? .

gruß erich

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Re: Die alte, leidige Eigentums-Frage

Beitrag von mgritsch » Do 15. Jul 2010, 19:57

Greenhorn hat geschrieben:Dagegenzuhalten ist: ich mag mir heute im Waffengeschäft Pulver, Hülsen, Zündhütchen und Geschosse frei kaufen dürfen. Wenn ich damit - ohne eine WBK zu besitzen - Faustfeuerwaffenmunition herstelle, mache ich mich aber strafbar. Das "frei" ist also relativ zu betrachten.

stimmt. und da möge möglichst lange keiner im ministerium darüber nachdenken. denn so leicht wie bei uns kommt man sonst nicht an munition heran, strafbar hin oder her.

Was ich oben meine ist: Man legt wie bisher alle 6 Monate (bei misstrauischer Behörde) bis 5 Jahre den Waffenführerschein ab, mit diesem Waffenführerschein habe ich das Recht, FFW Munition zu erwerben und zu besitzen. Aus! Keine weitere Änderung.

Bisher erwerbe ich das Recht, FFW-Munition UND Waffen zu besitzen. Ich schlage vor, die WBK nach dem heute üblichen Bewerb nicht vom Waffenführerschein abhängig zu machen. Keine Änderung bezüglich Genehmigung, Stückzahl, Verwahrungsprüfung, Registrierung, ... - das funktioniert ja soweit alles einigermaßen befriedigend.


ach du meinst alleine der WaffFS ohne WBK sollte dann zum muni-erwerb genügen? und wbk dafür ohne WaffFS?
so einfach willst du es den pöhsen puben machen futter für ihre illegalen kanonen zu bekommen?
bisher geht das ja auch einfach alles mit WBK. wbk weg = waffen weg = kein muni-bedarf (außer du bist auch ein pöhser pube ;) ) wozu die beiden also trennen? und um waffe und muni zu bekommen musst du so oder so immer noch den WaffFS machen.... wo bleibt da die logik? wo wäre da eigentlich die verbesserung? irgendwas raff ich da nicht. geht es nur darum die kleine gruppe der sammler die nie muni brauchen vom WaffFS zu befreien?

Übrigens jammere ich nicht! Aber - sehe ich das wirklich so falsch?


"falsch" und "richtig" sind so endgültige begriffe... ich finde es anregend mich auszutauschen. urteilen möchte ich nicht.
jammern: gefällt dir "sich über das dzt. gesetz beklagen" besser? das tun doch die meisten hier...

lg
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Re: Die alte, leidige Eigentums-Frage

Beitrag von mgritsch » Do 15. Jul 2010, 20:04

Maggo hat geschrieben:Wenn wir eine vernünftige Gesprächsbasis unter den Verhandlern bezüglich neuen Waffg. gehabt hätten wären ev.diverse Stellen im neuen Waffg. anderst verlaufen.
Aber mit Ansch...erein,die zuständigen Verhandler bzw. Beamten öffentlich als unfähig zu bezeichnen ist halt nicht gut,da hätten dann auch die "nicht eingeladenen" sich auch besser mit und einwirken können.So wurden sie eben offiziell als nicht Verhandlungsfähig erkannt und somit eine gute Karte verspielt.


jaja, wie immer... wie man in den wald hineinruft, oder?

ich weiß ja das manche die meinung vertreten man möge auf jeden fall möglichst viel lärm machen und mal sicherheitshalber 100 teilweise unerfüllbare forderungen stellen damit am ende wenigstens eine übrig bleibt.

dass man sich damit auch in eine ecke manövrieren kann in der man nicht mehr richtig ernst genommen wird sehen sie nicht.

aber lassen wir das, das wird sehr politisch ;)

lg
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