ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Erma UHR 712 aus Nachlass

Vom Vorderlader bis zum Cowboy Action Shooting - Hauptsache es kracht und raucht!
Antworten
pantherfleisch
Beiträge: 3
Registriert: So 18. Jul 2021, 08:52

Erma UHR 712 aus Nachlass

Beitrag von pantherfleisch » So 18. Jul 2021, 09:10

Hallo an alle!
Ich bin neu hier und grüß mal in die Runde ✋🏻

Kurz um was es geht:
Bekannte von mir räumen gerade ein Haus und ich war vorort, da der vorbesitzer sogut wie alles liegen und stehen gelassen hat. Unter anderem einen tollen alten Waffensafe und Kleinzeug a la Steinschleudern, Armbrüste und eine wunderschöne ERMA eg 712 in 22 sllr. (Bild angehängt) Die ich gerne mein eigen nennen dürfte.

Aber…
-Was muss ich beachten?
-Braucht sie einen Platz auf meiner WBK? Wenn ja, wie läuft es zwecks eintragung wenn der vorbesitzer nicht mehr auffindbar ist?
-Wie sieht bei den dingern mit teile/wartung/pflege aus? -> der abzug fühlt sich sehr gut an und das repetierten geht angenehm und butterweich.

Danke schonmal für eure Antworten!
Schönen Sonntag
-p


https://ibb.co/qDg94Rg
https://ibb.co/N6WCSQs

Benutzeravatar
Chris Mannix
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 714
Registriert: Mo 28. Jan 2019, 18:30
Wohnort: Wien

Re: Erma UHR 712 aus Nachlass

Beitrag von Chris Mannix » So 18. Jul 2021, 09:31

LW repetierer brauchen keinen Platz !

wenn derjenige der das haus räumt ,jetzt der besitzer der sachen ist, einfach nen kaufvertrag machen und beim nem Händler die Meldung erledigen (10€)

mMn

klingt nach abgezogenem Mietnomade ?!? wie das da ist kA
"Hängen muss man nur miese Bastarde. Aber miese Bastarde muss man hängen." .... John Ruth

pantherfleisch
Beiträge: 3
Registriert: So 18. Jul 2021, 08:52

Re: Erma UHR 712 aus Nachlass

Beitrag von pantherfleisch » So 18. Jul 2021, 09:42

Danke Chris für deine Antwort!
Der Vorbesitzer hat das Haus verkauft und einfach alles dort gelassen. Ist eine reine Schatzgrube. Er hat auch ne sammlung aus berloque pistolen dagelassen 😅😅

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2546
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: Erma UHR 712 aus Nachlass

Beitrag von Steppenwolf » So 18. Jul 2021, 09:47

Folgendes gehört halt geklärt…
Handelt es sich um eine registrierte Waffe der Kategorie C? Auf wem ist sie Registriert? Wenn derjenige Z.b. Verstoben wäre haben die Erben ein Anrecht darauf die es Dir wiederum verkaufen können. Ebenso wenn derjenige fluchtartig das Haus verlässt, gehört die Waffe den Behörden gemeldet.
Was nicht geht, ist ein Kuhhandel zwischen deinen Bekannten, die das Haus räumen und dir, nur weil sie das Haus räumen.

Wie kommst du eigentlich drauf dass du einen Platz auf der WBK für eine Kat. C Waffe brauchst?! ;)

Für Kat. C brauchst kein waffenrechtliches Dokument einzig die 3 Tage Abkühlzeit wenn du sie im Handel erwerben willst. Von privat zu privat fällt selbst die 3 Tage Abkühlzeit einzig ist der Erwerb bei aufrechten Waffenverbot, verboten.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2546
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: Erma UHR 712 aus Nachlass

Beitrag von Steppenwolf » So 18. Jul 2021, 09:53

pantherfleisch hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 09:42
Danke Chris für deine Antwort!
Der Vorbesitzer hat das Haus verkauft und einfach alles dort gelassen. Ist eine reine Schatzgrube. Er hat auch ne sammlung aus berloque pistolen dagelassen 😅😅
Dann ist es klar, darfst deine Schatzgrube den Behörden melden und abgeben aber das solltest du als WBK Besitzer eh wissen ;)
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

pantherfleisch
Beiträge: 3
Registriert: So 18. Jul 2021, 08:52

Re: Erma UHR 712 aus Nachlass

Beitrag von pantherfleisch » So 18. Jul 2021, 10:21

Steppenwolf hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 09:47
Folgendes gehört halt geklärt…
Handelt es sich um eine registrierte Waffe der Kategorie C? Auf wem ist sie Registriert? Wenn derjenige Z.b. Verstoben wäre haben die Erben ein Anrecht darauf die es Dir wiederum verkaufen können. Ebenso wenn derjenige fluchtartig das Haus verlässt, gehört die Waffe den Behörden gemeldet.
Was nicht geht, ist ein Kuhhandel zwischen deinen Bekannten, die das Haus räumen und dir, nur weil sie das Haus räumen.

Wie kommst du eigentlich drauf dass du einen Platz auf der WBK für eine Kat. C Waffe brauchst?! ;)

Für Kat. C brauchst kein waffenrechtliches Dokument einzig die 3 Tage Abkühlzeit wenn du sie im Handel erwerben willst. Von privat zu privat fällt selbst die 3 Tage Abkühlzeit einzig ist der Erwerb bei aufrechten Waffenverbot, verboten.

Verstorben ist keiner, meine Bekannten sind die neuen Besitzer des Hauses sozusagen. Dann werd ich versuchen den Vorbesitzer zu kontaktieren und die Waffe zu melden! Lg

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2546
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: Erma UHR 712 aus Nachlass

Beitrag von Steppenwolf » So 18. Jul 2021, 10:33

pantherfleisch hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:21
Verstorben ist keiner, meine Bekannten sind die neuen Besitzer des Hauses sozusagen. Dann werd ich versuchen den Vorbesitzer zu kontaktieren und die Waffe zu melden! Lg
Ich würde dir empfehlen das WaffG. § 42 durchzulesen, da steht eigentlich alles drinnen.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016


Lg
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Erma UHR 712 aus Nachlass

Beitrag von gewo » So 18. Jul 2021, 10:37

Steppenwolf hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:33
pantherfleisch hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:21
Verstorben ist keiner, meine Bekannten sind die neuen Besitzer des Hauses sozusagen. Dann werd ich versuchen den Vorbesitzer zu kontaktieren und die Waffe zu melden! Lg
Ich würde dir empfehlen das WaffG. § 42 durchzulesen, da steht eigentlich alles drinnen.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016


Lg
Der 42iger betrifft aber doch nur den bekannten von ihm der das haus samt inhalt gekauft hat oder?

Wenn er seinem bekannten den UHR abkauft gibt es jetzt welches problem genau?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2546
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: Erma UHR 712 aus Nachlass

Beitrag von Steppenwolf » So 18. Jul 2021, 10:43

gewo hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:37
Steppenwolf hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:33
pantherfleisch hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:21
Verstorben ist keiner, meine Bekannten sind die neuen Besitzer des Hauses sozusagen. Dann werd ich versuchen den Vorbesitzer zu kontaktieren und die Waffe zu melden! Lg
Ich würde dir empfehlen das WaffG. § 42 durchzulesen, da steht eigentlich alles drinnen.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016


Lg
Der 42iger betrifft aber doch nur den bekannten von ihm der das haus samt inhalt gekauft hat oder?

Wenn er seinem bekannten den UHR abkauft gibt es jetzt welches problem genau?
Dieses Geschäft darf so nicht stattfinden da der Bekannte nicht der gesetzliche Eigentümer der Kat. C. ist da es sich offiziell um eine Fundwaffe handelt.
Die Meldung an die Behörde muss auch über den bekannten, sprich den neuen Eigentümern der Immobilie erfolgen und nicht über Phanterfleisch.

Ein korrektes Vorgehen ist im § 42 gut beschrieben und sollte bei sinnerfasendem lesen, keine große Hürde darstellen.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

Benutzeravatar
Chris Mannix
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 714
Registriert: Mo 28. Jan 2019, 18:30
Wohnort: Wien

Re: Erma UHR 712 aus Nachlass

Beitrag von Chris Mannix » So 18. Jul 2021, 12:33

pantherfleisch hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:21
Steppenwolf hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 09:47
Folgendes gehört halt geklärt…
Handelt es sich um eine registrierte Waffe der Kategorie C? Auf wem ist sie Registriert? Wenn derjenige Z.b. Verstoben wäre haben die Erben ein Anrecht darauf die es Dir wiederum verkaufen können. Ebenso wenn derjenige fluchtartig das Haus verlässt, gehört die Waffe den Behörden gemeldet.
Was nicht geht, ist ein Kuhhandel zwischen deinen Bekannten, die das Haus räumen und dir, nur weil sie das Haus räumen.

Wie kommst du eigentlich drauf dass du einen Platz auf der WBK für eine Kat. C Waffe brauchst?! ;)

Für Kat. C brauchst kein waffenrechtliches Dokument einzig die 3 Tage Abkühlzeit wenn du sie im Handel erwerben willst. Von privat zu privat fällt selbst die 3 Tage Abkühlzeit einzig ist der Erwerb bei aufrechten Waffenverbot, verboten.

Verstorben ist keiner, meine Bekannten sind die neuen Besitzer des Hauses sozusagen. Dann werd ich versuchen den Vorbesitzer zu kontaktieren und die Waffe zu melden! Lg
genau daß, ist sicher die einfachste und korrekte lösung ! kaufvertrag mit dem "besitzer lt. ZWR", meldung, fertig
"Hängen muss man nur miese Bastarde. Aber miese Bastarde muss man hängen." .... John Ruth

coliflower
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 224
Registriert: Mo 8. Mär 2021, 21:13
Wohnort: Wien

Re: Erma UHR 712 aus Nachlass

Beitrag von coliflower » So 18. Jul 2021, 12:55

Steppenwolf hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:43
gewo hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:37
Steppenwolf hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:33
pantherfleisch hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:21
Verstorben ist keiner, meine Bekannten sind die neuen Besitzer des Hauses sozusagen. Dann werd ich versuchen den Vorbesitzer zu kontaktieren und die Waffe zu melden! Lg
Ich würde dir empfehlen das WaffG. § 42 durchzulesen, da steht eigentlich alles drinnen.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016


Lg
Der 42iger betrifft aber doch nur den bekannten von ihm der das haus samt inhalt gekauft hat oder?

Wenn er seinem bekannten den UHR abkauft gibt es jetzt welches problem genau?
Dieses Geschäft darf so nicht stattfinden da der Bekannte nicht der gesetzliche Eigentümer der Kat. C. ist da es sich offiziell um eine Fundwaffe handelt.
Die Meldung an die Behörde muss auch über den bekannten, sprich den neuen Eigentümern der Immobilie erfolgen und nicht über Phanterfleisch.

Ein korrektes Vorgehen ist im § 42 gut beschrieben und sollte bei sinnerfasendem lesen, keine große Hürde darstellen.
Könnte es sich hier nicht um Kauf in Bausch und Bogen handeln, wo der gesamte Inhalt, mitverkauft wird ?

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2546
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: Erma UHR 712 aus Nachlass

Beitrag von Steppenwolf » So 18. Jul 2021, 13:23

coliflower hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 12:55
Steppenwolf hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:43
gewo hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:37
Steppenwolf hat geschrieben:
So 18. Jul 2021, 10:33


Ich würde dir empfehlen das WaffG. § 42 durchzulesen, da steht eigentlich alles drinnen.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016


Lg
Der 42iger betrifft aber doch nur den bekannten von ihm der das haus samt inhalt gekauft hat oder?

Wenn er seinem bekannten den UHR abkauft gibt es jetzt welches problem genau?
Dieses Geschäft darf so nicht stattfinden da der Bekannte nicht der gesetzliche Eigentümer der Kat. C. ist da es sich offiziell um eine Fundwaffe handelt.
Die Meldung an die Behörde muss auch über den bekannten, sprich den neuen Eigentümern der Immobilie erfolgen und nicht über Phanterfleisch.

Ein korrektes Vorgehen ist im § 42 gut beschrieben und sollte bei sinnerfasendem lesen, keine große Hürde darstellen.
Könnte es sich hier nicht um Kauf in Bausch und Bogen handeln, wo der gesamte Inhalt, mitverkauft wird ?
Keine Ahnung, bin jetzt kein Jurist weiß nicht wie es im Kaufvertrag geregelt wurde.
So gesehen hat Verkäufer A an Käufer B verkauft und Käufer C kauft es von Verkäufer B. Wichtig ist die Kette muss geschlossen sein und es behördlich nachvollziehbar nach Vorgabe des WaffG.
Die Schreckschusswaffen und Armbrust sind sowieso egal.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

Antworten