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Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Shotgun » Sa 26. Jun 2010, 09:33

Naja, es kommt trotzdem nicht gut....

Hat ein bisschen ein Gschmäckle von wegen absichtlich verschwinden lassen, was nicht meine Intention war.
Deshalb nochmal sorry, war des erste mal dass ich ein Thema geteilt habe und ist gleich schiefgegangen... :-(

Zumal auch deine Ausführliche Antwort bzgl. Unterscheidung "Waffen herumliegen lassen" und "Waffen auf dem Schiesstand unter Aufsicht schiessen lassen" weg ist. Das ist eigentlich das ärgerlichste.
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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von BigBen » Sa 26. Jun 2010, 11:20

halb so wild :)
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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Shotgun » Sa 26. Jun 2010, 12:38

Bist du gscheid, jetzt hab ichs doch noch geschafft den Thread so herzustellen wie geplant, jetzt ist alles da auf einem Haufen wie ich es ursprünglich vom Thema abtrennen wollte und kann zur gänze eingesehen werden.
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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Leonardo » Sa 26. Jun 2010, 13:12

Shotgun hat geschrieben:Bist du gscheid, jetzt hab ichs doch noch geschafft den Thread so herzustellen wie geplant, jetzt ist alles da auf einem Haufen wie ich es ursprünglich vom Thema abtrennen wollte und kann zur gänze eingesehen werden.



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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von wolf » Sa 26. Jun 2010, 23:24

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Zuletzt geändert von wolf am Do 12. Jan 2012, 02:53, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von cowroper » So 27. Jun 2010, 08:34

Es mag vielleicht die Art, wie manchmal die Verwahrung geprüft wird, an der Grenze zur Sekkiererei sein (war bei mir noch nie der Fall).
Aber richtige Verwahrung ist notwendig.

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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Leonardo » So 27. Jun 2010, 11:24

cowroper hat geschrieben:Aber richtige Verwahrung ist notwendig.

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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Maggo » So 27. Jun 2010, 12:34

Natürlich ist eine vernünftige Verwahrung der Waffen sinnvoll und nötig.Ich hab meine Waffen im Keller meines Hauses in Stahlspinte mit guten Schlössern,die Pistolen sind sogar getrennt im Save und etwas weiter weg. ;)
Was mich ärgert ist das die Herren Freund und Helfer bzw. unsere Gesetzgebung es für nötig hält alle fünf jahre einen besuch abzustatten. Wenn man die WBK beantragt und sich ein Save und sontiges zulegt um die Waffen dort zu vewahren sollte dies reichen wenn man die Herren von der Polizei nur einmal bei der Beantragung und alle mal wenn man die Karte erweitert sehen würde.Alles andere ist pure Geldverschwendung.
Die Herren der Polizei sind aber recht nett und bringen dies recht flott und ohne viel Trara über die Bühne.Wie ich die WBK beantragt habe war dies in 3 Minuten erledigt und sind sofort wieder gefahren.
In Tirol kommen die eh nur ganz selten vorbei,so im schnitt alle 10-15 Jahre.Nichtmal bei der erweiterung sind die zu mir gekommen.
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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Ticket » So 27. Jun 2010, 15:42

Maggo hat geschrieben:Was mich ärgert ist das die Herren Freund und Helfer bzw. unsere Gesetzgebung es für nötig hält alle fünf jahre einen besuch abzustatten.

Ich kann deinen Ärger aus deiner persönlichen Sicht nachvollziehen. Du solltest aber bedenken, daß die Kontrolle der sicheren Verwahrung nur ein Teil der waffenrechtlichen Verläßlichkeit ist. Ich nehme an wir alle hier im Forum wissen wie eine Schußwaffe sicher verwahrt sein sollte, bloß wieviele Waffenbesitzer lesen oder schreiben hier und im Verband, max. 1-2%. Ich hatte hier in Wien auch schon 2 Kontrollen durch unsere Beamten. Das erste mal war es noch ein Kriminalbeamter und ich habe ihn gefragt wie es seiner Erfahrung nach so aussieht mit der sicheren Verwahrung. Seine Antwort war für mich mehr als ernüchternd. "Sie sind seit langem der erste, wo alles paßt". Auch den vor ca. 2 Jahren überprüfenden Polizisten habe ich die gleiche Frage gestellt. Seine Antwort war: "Es hat sich ein wenig gebessert, weil die Leute jetzt wissen daß da mal nachgesehen wird". Ich hab ein wenig nachgebohrt was ihm denn da so unterkommt. Also seine Erfahrungspalette reicht von Zutrittsverbot zur Kontrolle, wo steht das, daß ich ihnen meine Waffe zeigen muss, über Nichtwissen (oder momentan nicht erinnern können) wo die gemeldete Waffe ist, über mein Mann ist schon seit 2 Jahren im Pflegeheim und wird wahrscheinlich nicht mehr nach Hause kommen bis hin zu einem 9jährigen Jungen, der, weil niemand zu Hause dem Beamten stolz die geladene Waffe seines Vaters präsentierte und ihn fragte ob es sich mit dieser Waffe "eh auskennt", es war nämlich keine Glock. Ich habe mir leider nicht alles gemerkt was da der Beamte so alles von sich gab. Ich hatte weiters noch Gelegenheit mit meiner zuständigen Beamtin im Wiener Administrationsbüro über dieses Thema zu plaudern. Ich war nicht wenig erstaunt als sie mir eröffnete, daß ihr überwiegender Arbeitstag darin besteht auf Grund der einlangenden Überprüfungsberichte die Waffenbesitzer schriftlich aufzufordern die festgestellten Misstände zu beseitigen und einen etwaigen Nachweis dafür an das AB zu senden. Viele Waffenbesitzer wollen auch keinen zweiten Waffenführerscheinkurs (Auffrischungskurs) machen, weil sie der festen Überzeugung sind ein mal genügt und was will man von einem Polizisten, der kennt sich ja hinten und vorne nicht aus. Ein nicht unbeträchtlicher Teil ihres Arbeitstages geht auch auf amtliche Vorladungen von Waffenbesitzern drauf. Man sollte nicht glauben, daß sich einige 3 oder mehr Pistolen kaufen, obwohl sie nur eine Genehmigung für 2 Stk. haben, oder Vorladungen bezüglich mehrmaligen Lenken eines Kfz im 1,5 - 2,5 Promille Bereich oder Vorladungen weil kein aufrechter Wohnsitz mehr gegeben ist. Wenn man offiziell "unter der Brücke" schläft ist halt eine sichere Verwahrung so eine Sache. Man kann sich aus meiner Schilderung in etwa ausmalen, wie solche "Vorgeladenen" reagieren. Da ist der Satz: "Von ihnen, sie kleine Wichtigtuerin, lasse ich mir meine Waffe nicht wegnehmen" noch pure Höflichkeit.
Aber jetzt beende ich die Wiedergabe dieser Erfahrungen sonst kommt noch jemand auf den Gedanken, daß hier eine verschwindend kleine Minderheit bezüglich sorgsamen Umgang mit Schußwaffen verteten ist.
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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Maggo » So 27. Jun 2010, 16:43

Sicher wird es überall solche und solche geben.Ich habe auch so meine Zweifel wenn einer sagt das er mit einer Pistole im Nachtkastl oder unterm Kopfpolster hat. Aber ich würd nicht auf die Idee kommen eine Pistole irgendwo offen rumliegen zu lassen sodas jeder Zugriff hat.Bei Gewehre/Flinten sag ich noch ok wenn es vertretbar und für die SV ist (Keine Kinder im Haushalt,Alle im Haushalt lebenden Personen kennen sich mit der Handhabe von Waffen aus )aber ich würde schon alleine aus Sicherheitsgründen und zur vermeidung von Unfällen die Munition so weglegen bzw. die Waffe Ungeladen lassen aber noch in Reichweite der Waffe sodas die Gefahr wesendlich minimiert wird. Ich habe alle meine Waffen versperrt ganz egal welche,die Gefahr ist einfach zu groß das etwas passieren könnte.............
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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Ticket » So 27. Jun 2010, 17:29

Maggo hat geschrieben:Sicher wird es überall solche und solche geben.Ich habe auch so meine Zweifel....

Ich kann da diesbezüglich eigener Erfahrung nur aus meinem Verwandtenkreis schildern. Ich wurde von meinem Cousin gefragt, ob es rechtens ist, daß seine Gattin (ohne WBK) keinen Zugriff zu seiner Pistole haben darf, das ist ihm von seiten des überprüfenden Beamten angeblich so gesagt worden. Er hat ja die Pistole eigentlich nur für seine Gattin gekauft falls er mal nicht zu Hause ist und es passiert halt was. Er ist natürlich der Meinung, er selbst braucht wegen eines etwaigen Einbrechers keine Waffe, da genügen seine beiden Hände. Als ich ihm die Ansicht des Beamten bestätigte hat er mir das lange nicht abgenommen. Erst als er nach Wochen von der Behörde die Aufforderung erhielt ein sicheres versperrbares Behältnis, zu dem nur er Zugang hat, nachzuweisen dämmerte ihm etwas. Ob und wie er dieses Problem gelöst hat konnte ich bis dato nicht in Erfahrung bringen.
Aber ich neige generell bei diesem Thema zur Annahme, daß viele Waffenbesitzer den "unbefugten Zugriff" nicht vorsätzlich außer acht lassen, sondern es schlicht und einfach nicht wissen und bei einer ihnen vetrauten und erwachsenen Person sowieso kein Risiko bestehen kann.
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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Freiwild » So 27. Jun 2010, 20:32

schuhsepper hat sich seit dem ersten post kein einziges mal mehr zu wort gemeldet, er hat euch nur wieder zum kochen gebracht.

verbannt sowas wie ihn einfach, lasst euch ned dauernd derart herhalten.

@schuhsepperl: wennst meinst dass du aufreiben musst, dann Face to Face und nicht übers Internet, du Feigling ! !
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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Shotgun » So 27. Jun 2010, 20:47

@Freiwild:

Schuhsepper hat sich deswegen nicht mehr gemeldet weil er schon längst gesperrt ist. :lol: Genauer gesagt: genau nach diesem ersten Post der jetzt am Anfang dieses Threads steht (und wegen einem anderen Post in einem anderen Thema der ähnlich "hochintelligent" war)

Diesen Teil der Diskussion habe ich nur abgetrennt bei seinem Post vom ursprünglichen Thema damit es dort On Topic bleibt. Mittlereweile sind wir ja hier auch wieder ziemlich on topic....

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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Maggo » So 27. Jun 2010, 20:50

@Freiwild

Schuhsepper wurd schon aufgrund von Beleidigungen gebannt.Aber ich würde dich trotzdem bitten den guten Ton im Forum zu wahren und Ausdrücke wie "Feigling" usw. zu unterlassen.
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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Ticket » So 27. Jun 2010, 20:58

Freiwild hat geschrieben:schuhsepper hat sich seit dem ersten post kein einziges mal mehr zu wort gemeldet, er hat euch nur wieder zum kochen gebracht.

Aufmerksamen Beobachtern dieses Threads ist die Aussage von Shotgun, die da lautete:
"Schuhsepper wurde heute Nachmittag schon von mir "gegangen" nachdem er auch in einem anderen Thread nichts besseres zu tun hatte als Off Topic Beleidigungen auszuteilen.
Ein paar Minuten später wurde er von Big Ben ebenfalls gesperrt, wir hatten wohl zur gleichen Zeit den gleichen Gedanken." sicher nicht verborgen geblieben. Möglicherweise ist das der Grund warum er sich nicht mehr zu Wort gemeldet hat. Aber sei es drum. Ich finde es nicht "zum kochen bringen", wenn es auch andere Aussagen bezüglich sicherer Verwahrung gibt, als die die wir als selbstverständlich in unserem Forum untereinander voraussetzen.
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Edit: Shotgun war schneller und hat es besser erklärt.

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