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Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von BigBen » So 27. Jun 2010, 21:16

ich hätte kein problem damit, wenn man beim waffenführerschein einen kleinen test absolvieren müsste - nicht um die leute unnötig zu quälen, sondern einfach damit die leute sich ein wenig ernsthafter mit den rechten und pflichten eines legalwaffenbesitzers auseinander setzen müssen.

ich weiss, zwang ist böse - aber im endeffekt kommt es allen legalwaffenbesitzern im bestehenden system zugute (AB hat mehr zeit für erweiterung bzw. ist weniger genervt ;-) ) und spätestens wenn einer dieser problemfälle eine verwahrungsüberprüfung nicht bestanden hat, wird er sich auch wünschen sich mit der thematik ein bißchen mehr beschäftigt zu haben!
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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Maggo » So 27. Jun 2010, 21:44

Der Sinn des Waffenführerscheins wäre das der Büchser den sicheren Umgang der Waffe den Angehenden WBK Besitzer lernt und ihnen das Schießen beibringt.Die wichtigsten Rechtsnormen sollten beim Waffenführerschein erwähnt werden,sollte eigendlich auch logisch sein.

Die Realität sieht leider etwas anderst aus,ich hab meinen Waffenführerschein so bekommen ohne zu bezahlen,ohne einen Schuss oder Erklärung oder Belehrung,rein nur aus gefälligkeit.
Natürlich hab ich schon vorher bei einen Schützenkollegen Üben können und die Sicherheitsregeln von ihm Vorbildhaft erlernt.Das wusste der Büchser natürlich nicht.

Bei anderen Büchsern in meiner Umgebung (bis auf eine Ausnahme) sieht es da nicht anderst aus,Für mich ist der WaffFü. in diser Form eine reine Abzocke und fürn Hugo.
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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Ticket » So 27. Jun 2010, 22:07

Na ja, Big Ben. So auf die Schnelle klingt ja deine Überlegung einleuchtend, aber was passiert mit denen die den Test nicht bestehen?. Nachschulung oder nochmaliger Test natürlich gegen Entgelt. Wer legt die Testkriterien fest, der Büchsenmacher bzw. der Veranstalter der Prüfung?. Ich vermute mal stark den sind Durchgefallene sehr willkommen wenn er dafür ein wenig mehr verlangen kann. Grundsätzlich ist man ja früher auch ohne Waffenführerschein ausgekommen, und es ist eigentlich nicht mehr "passiert" als heute. Auf der einen Seite hat man damit dem Waffenhandel ein schönes Körberlgeld beschert, auf der anderen Seite ist der Beamteneinsatz und damit die Kosten auch nicht ohne. Den Psychotest lasse ich mir ja noch halbwegs einreden nach dem Wegfall der Geisteskrankenkartei wegen dem Datenschutz und irgendwie muß die Behörde ja belegen können keinem Psychopathen oder chronisch Lebensmüden eine WBK ausgestellt zu haben, aber ein Wegfall des WF sollte meiner Meinung nach zielführender sein. Da genügt bei Ausstellung der WBK meinetwegen ein paar Seiten Verhaltensmaßregeln die beigelegt und einzuhalten sind.
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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von tschuttl » So 27. Jun 2010, 23:28

Also ganz so unnötig finde ich die Kurse nicht, mir sind sie sogar zu wenig umfangreich. Als ich 1981 die WBK beantragte wurde diese auch anstandslos ohne Psychotest usw. ausgestellt. Man hatte einen Rechtsanspruch. Aber wenn ich heute so Neulinge auf dem Schießstand beobachte dann bin ich schon oft froh dass die nicht hinter mir stehen. Auch habe ich bei manchen Jagdkollegen schon gesehen dass er zwar seine Büchse im Schlaf bedienen kann aber seine alte PPK zum Putzen seinem Büchser gibt. Die meisten hier im Forum sind Sportschützen oder sonst versiert und geübt im Umgang mit Waffen, aber jemand der seine Waffe zur Selbstverteidigung kauft und sie dann im Tresor dahindämmern lässt gehört meiner Meinung nach mindesten einmal jährlich unterwiesen im Gebrauch und Handhabung, sonst wird er im Ernstfall kaum in der Lage sein unter Stress seine Waffe so einzusetzen dass es auch nachher zu rechtfertigen ist. Ist aber nur meine Meinung, aber ich habe immer gerne solche Waffensachkundelehrgänge besucht obwohl ich als Jagdkarten und Waffenpassinhaber nicht dazu verpflichtet wäre.
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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von icemann221 » Mo 28. Jun 2010, 06:22

Also ich denke das wenn jemand 1x jährlich im handling seiner Waffe unterwiesen wird er diese nicht zur SV gefahrlos für wen auch immer einsetzen kann!

Da gehört schon sehr viel mehr training und übung dazu als 1x im Jahr im Waffengeschäft. Und all die jenigen die Ihre Geschütze zum Büchser zum reinigen bringen sind sowieso Kandidaten zum sich selber weh tun.

Was den Wafü angeht mir persönlich ist das gequake der rechtlichen Paragraphen usw zu viel. Es sollte wesentlich mehr wert auf bedienung, handhabung und sicherheit gelgt werden denn das kommt bei allen Wafü zu kurz. Ich mache oft für angehende WBK/WP Besitzer solche Hilfestellungen bevor die zum Wafü gehen und da geht bei mir nichts unter einem halben Tag. Das rechtliche gequake überlasse ich den Wafü´s. Nach den Wafü´s waren alle meine Leute entsetzt über die Kurse bei den Büchsern was da an Mist gelehrt wurde, und wie wenig die auf die Waffen eingehen.

Ein befreundeter Büchser läßt mein Leute einfach in Ruhe beim Wafü weil er weiß das da weit mehr dahinter steckt.
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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von wolf » Mo 28. Jun 2010, 07:30

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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Armin » Mo 28. Jun 2010, 08:40

Was mich an dieser Debatte stört, ist das völlig außer Streit stehende Anerkenntnis der Kompetenz von "Big Brother", uns auf Schritt und Tritt hinterherzuschnüffeln, zu kontollieren und zu überwachen. Ich bestreite ganz vehement, daß der Staat das Recht dazu hat, ins Eigentumsrecht von Privaten einzudringen. Und zwar völlig unabhängig davon, ob es um Seidenunterwäsche, Schnaps, Gold, Klimtgemälde, Rennautos oder eben Schußwaffen geht. Ich darf - wieder einmal - darauf hinweisen, daß es Waffen in den Händen von Staatsbütteln waren und sind (und wohl auch künftig sein werden), die Unheil über die Menschen bringen, nicht die Sport- oder Jagdwaffe in der Hand des Privatmannes.

Steht dem Bürger das Recht zu, zu überprüfen, inwiefern die von ihm bezahlten Damen und Herren Polizisten oder Soldaten mit ihren Eisen umgehen können bzw. wie sie diese verwahren (war da nicht einmal was mit aus der Funkstreife gestohlenen Stg77...)? Natürlich nicht! Ist das aber nicht merkwürdig? Sind Beamte Menschen erster, deren Financiers aber Menschen zweiter Klasse? Weshalb in aller Welt sollte ein Beamter, der - zumindest nach meinen langjährigen Erfahrungen - in aller Regel keinen blassen Schimmer hat, was man ihm da vorführt, ein Recht dazu haben, in mein Haus einzudringen, um meinen rechtmäßig erworbenen Besitz zu kontrollieren? Das betrachte ich schlicht als einen unerhörten Übergriff!!

Wieviele Fälle von Mißbrauch oder Kriminaltaten geschehen denn schon infolge angeblich schlechter Verwahrung von Schußwaffen? Eine lächerlich geringe Zahl - gemessen etwa an unter Alkohleinfluß geschehenden Verkehrskatastrophen (und Alkohol am Steuer ist bekanntlich auch verboten, oder?) - und die werden achselzuckend hingenommen (in der diesfalls zutreffenden Erkenntnis, daß man da halt nix machen kann).

Wenn also einer das für richtig hält, dann soll er seine Waffen halt auf dem Nachttisch lagern. Schließlich gibt´s ja bekanntlich eine hocheffektive Exekutive, die zuverlässig verhindert, daß ein Einbrecher sich diese Geräte holt - net woah? Und sollten Kinder im Haus sein, dann liegt es im Interesse der Eltern, Unfälle zu verhindern - da braucht´s wirklich keinen um deren Wohl besorgten Kieberer.

Die Behauptung, daß "etwas passieren" könnte ist doch nichts weiter als das Vehikel schlechthin zur Unerdrückung des Bürgers duch den Staat! Wie bei Devisengeschäften, Unternehmensgründung und -Führung oder Drogen geht´s auch dabei um nichts anderes, als um Überwachung und Kontrolle mündiger Bürger. Wollen Sie denn demnächst am Ende auch in der Wahlzelle überwacht werden, damit Sie nicht am Ende bei den Falschen Ihr Kreuzerl machen?

Ich weiß nicht, wie´s den anderen hier geht, aber ich brauche keine Nanny, die mich vor mir selbst beschützt. Und als Liberaler sehe ich auch keinen Grund dafür anzunehmen, daß andere Bürger dieses anmaßenden "Schutzes" bedürfen...und wenn, dann wären Staatsagenten die allerletzen, denen ich die Kompetenz dazu zubilligen würde...

Wenn "etwas passiert" - und wenigstens in diesem Punkt dürfte hier ja Einigkeit bestehen - dann meist dort, wo eh nicht kontrolliert wird, weil die Betreffenden nicht blöd genug waren oder sind, ihr Zeugs der Behörde zu melden. Also worüber debattieren wir hier eigentlich :? ?!
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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Ticket » Mo 28. Jun 2010, 08:45

Ich möchte bezüglich Waffenführerschein, sichere Handhabung usw. folgendes zu bedenken geben. Es gibt ja in Österreich eine Unzahl mehr an Gewehren als an Pistolen oder Revolver. Genau die gleichen Erfahrungen wie ihr sie mit unsicherer bis gemeingefährlicher Handhabung erlebt gibt es ja auch auf den Gewehrständen (zumindest meiner Erfahrung nach). Sind ja auch Schusswaffen, zwar ein wenig unhandlicher aber doch um einiges gefährlicher falls da mal was schief geht. Kein Mensch kräht nach einem Führerschein für Gewehr oder Flintenbesitzer, (gottseidank noch nicht) obwohl das Funktionsprinzip ja einigermaßen ident ist. Auch waffenrechtliche Aspekte sind einigermaßen gleich - sichere Verwahrung usw. Man bekommt sie schon ab 18 also meistens früher als man so ein Ding beim Heer in der Hand hält. Hier hat es ja früher auch genau so gut oder schlecht funktioniert wie heute, nur bloß bei den Faustfeuerwaffen scheiden sich die Geister ob Waffenführerschein sinnvoll oder nicht.
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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von wolf » Mo 28. Jun 2010, 08:47

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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von wolf » Mo 28. Jun 2010, 08:51

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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Leonardo » Mo 28. Jun 2010, 13:02

Überprüfung der Lagerung alle 5 Jahre abschaffen
Stückzahlbegrenzung für FFW abschaffen
Waffenführerschein abschaffen
Psycho Test abschaffen
WP wer will, aber:

bei WP eine alljährliche Überprüfung der Handhabung der Waffe ,und alle zwei oder drei jahre einen Kurs für SV -Schießen in der Bewegung.

Das wäre für "mich" Akzeptabel.......

Natürlich bei ALKO Lenkern und Amtlich Psychisch kranken sollte die Möglichlichkeit bestehen einen unabhängigen Psychologen zu Kontaktieren der dann entscheidet...

Gruß Leonardo
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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von tschuttl » Mo 28. Jun 2010, 14:00

Also ich fühle mich keinesfalls als "Erlauchter" oder sonstwas, vor allem auch weil ich bei einem Ansuchen auf Erweiterung abgeblitzt bin. Ich besitze also auch nur drei FF wobei ich eine dienstlich führe. Das war nur mein subjektiver Eindruck dem ich mich nicht erwehren kann. Ich habe schon auch das Gefühl dass eine Kontrolle bei der Aufbewahrung unnötig ist. Aber Aufbewahrung und Umgang mit Waffen sind zwei verschiedene Dinge. Noch ein Beispiel für die Aufbewahrung: mein Onkel war jahrzehntelang Berufsjäger und seit ich denken kann hat er seine drei Gewehre, sein Glas und den Stock an der Garderobe aufgehängt. Darunter lag die meiste Zeit sein Dackel. Keiner von uns Kindern wäre auf die Idee gekommen ein Gewehr abzunehmen, aber jeder von uns hatte schon ein paarmal schießen dürfen. Wir betrachteten das im Nachhinein eher wir ein Werkzeug und da wir ohnehin probieren durften hatte dies keinen Reiz mehr für uns.
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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Old Sam » Mo 28. Jun 2010, 14:05

Leonardo hat geschrieben:Überprüfung der Lagerung alle 5 Jahre abschaffen
Stückzahlbegrenzung für FFW abschaffen
Waffenführerschein abschaffen
Psycho Test abschaffen
WP wer will, aber:

bei WP eine alljährliche Überprüfung der Handhabung der Waffe ,und alle zwei oder drei jahre einen Kurs für SV -Schießen in der Bewegung.

Das wäre für "mich" Akzeptabel.......

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Gruß Leonardo



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Re: Diskussion abgetrennt aus Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von tschuttl » Di 29. Jun 2010, 00:14

Hallo Sam,
wa soll ich träumen, bin eh kurz vom Bettgehen?
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