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von KGR84 » Mi 16. Nov 2011, 15:44
Also was den Rechtsstaat Österreich angeht, den kannst du mal vergessen, ist nur die Frage, wie einsichtig der/die SachbearbeitIn ist, und wie gut dein Anwalt ist.
Ich habe letztes Jahr eine Anonymerfügung bekommen, weil ich angeblich eine orange Ampel missachtet habe.
War eine halbe Stunde nach meiner Stechzeit, zu der ich in der Arbeit ausgestochen habe. Ist aber eh nebensächlich, da ich jetzt eh schon in der nächsten Instanz bin, und mich nach dem Zeitpunkt wann ich ausgestochen habe, und einem Beweis dafür noch keiner gefragt hat.
Punkt ist, dass ich vom Stechautomaten bis zum Auto ca. 10 min geh, das im Dez. war, wo ich 100% Eiskratzen musste, und das ganze ca. 45min von meinem Arbeitsplatz weg, IN DER NÄHE von meinen Arbeitsweg gewesen sein soll.
Nachdem die Anonymverfügung zu nem Verwaltungsstrafverfahren geworden ist (gegen eine AV ist ja bekanntlich kein Rechtsmittel gültig) habe ich die Möglichkeit bekommen schriftlich eine Erklärung abzugeben die als Einspruch dient. Dies habe ich gemacht, mit der Begründung, dass sich das 1. zeitlich nicht ausgeht, die mir vorgeworfene Örtlichkeit befahren zu haben 2. ich dort nicht gefahren bin (ich führe ein Fahrtenbuch und habe dies auch angegeben) und 3. das es sich nicht einmal ausgehen würde dort hinzukommen, wenn ich auf die Minute von der ausloggung aus dem Zeitsystem in der Arbeit, dort mit dem Auto weggefahren wäre. Außerdem wäre das für mich ein „im Kreisfahrenumweg“ wenn ich dort gefahren sein sollte. Daher habe ich einen Antrag auf Einstellung des Verwaltungsstrafverfahren gestellt.
Schlussendlich habe ich 3 Stellungnahmen verfasst, da immer die gleiche Aussage zurück gekommen ist, dass die Beweisaufnahme (haha) ergeben hat, das der Beamte etwas anderes behauptet, und da er Beamter ist und man ihm vertrauen kann stimmt das was er sagt. Abgesehen davon, dass ich jedes Mal wenn ich von der verrückten Sachbearbeiterin angeschrieben wurde, ein anderes Auto, mit einer anderen Farbe und einem anderen Kennzeichen hatte, interessierte sie nicht eine Sekunde, dass ich meine Aussagen mit Beweisen belegen konnte, und ihr zu Beginn angeboten habe ihr diese vorzuzeigen, und im späteren Verlauf nahegelegt habe, ihr diese zu zeigen. Sie hat darauf nicht mal reagiert und davon keine Notiz genommen. Habe jedes Mal nur eine Straferkenntnisses zugesendet bekommen, in der die Sachbearbeiterin als Bewies die Aussauge „des besonders
geschulten Organ der Straßenaufsicht“ anführte. Von meinen Beweisen war kein Wort dabei.
Zwischendurch, nachdem ich bereits zweimal an die Behörde geschrieben hatte, dass ich mir meinem Auto zu dem Zeitpunkt diese Örtlichkeit nicht befahren haben konnte, bekam ich eine Lenkererhebung, für den genannten Zeitpunkt.
Schlussendlich habe ich gegen das Straferkenntnisses Berufung eingelegt, und somit ist das Verwaltungsstrafverfahren in die nächste Instanz weitergegeben worden. Das war vor 3 Monaten, seit dem habe ich nichts mehr gehört.
![Bild](https://abload.de/img/pdq4jdy.jpg)