naja, aber wie man nicht nur in Ö merkt, sind die ehemals konservativen und bürgerlichen Parteien am besten Weg diesen Bezeichnungen ungerecht zu werden.
Wollte damit nur darauf aufmerksam machen, dass die Gegnerschaft zu einem liberalen Waffenrecht quer durch alle Parteien geht.
In Deutschland z.B. sind derzeit alle Parteien, bereit den privaten Besitz von Waffen stark einzuschränken oder komplett aufzuheben.
Allein die FDP (nicht zu verwechseln mit der österreichischen FPÖ) behauptet sie würde sich für ein liberales Waffenrecht einsetzen.
Das hat sie allerdings auch schon von unzähligen anderen Bürgerrechten behauptet, die sie dann dennoch immer in ihren Koalitionen geopfert hat.
Aber du hast schon Recht, wir schweifen ab.
Dämlich ist es allemal, ein Pfefferspray als "Offensivwaffe" einzustufen.
Ich frage mich manchmal ob gewisse Leute überhaupt nachdenken.
Zum Beispiel ist Pfefferspray in Deutschland zwar frei erhältlich, darf allerdings nicht gegen Menschen eingesetzt werden (Tierabwehrspray).
Tue ich das in einem Notwehrfall dann doch, muss ich dem Richter hinterher noch erklären warum ich überhaupt ein Pfefferspray mit mir herumgetragen habe.
Es gab da schon Urteile, die darauf hinausliefen: Wenn ich es mit mir rumtrage, suche ich einen Konflikt bzw. bin bereit es auch einzusetzen und habe daher Mitschuld etc.
Konsequenz daraus: Dann tragen die Leute zu SV-Zwecken eben Messer mit einer entsprechenden Klingenlänge, die aber in einem SV-Fall wesentlich mehr Schaden anrichten, als es ein Pfefferspray getan hätte.
Gleichzeitig kommt noch dazu, dass in ländlichen Gebieten in Deutschland auch Polizeiwachen geschlossen werden oder einfach Abends ab 18 Uhr Feierabend haben.
Dann ist die nächste Polizeiwache unter Umständen 30 Minuten (!) entfernt.
Eigentlich wäre es interessant ob sowas überhaupt verfassungsrechtlich legitim ist.
Schließlich ist der Hauptzweck eines Staates ja seine Bürger zu schützen.
Wenn er dies nicht mehr gewährleisten kann (was bei 30 Minuten absolut fraglich erscheint), ist er dann gleichzeitig dazu berechtigt dem Bürger ein Recht auf Bewaffnung abzusprechen?