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Wie weit soll Werbung gehen – aus Sicht des Waffengebrauchs

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Re: Wie weit soll Werbung gehen – aus Sicht des Waffengebrauchs

Beitrag von trenck » Di 31. Okt 2023, 22:19

mikonis hat geschrieben:
Di 31. Okt 2023, 20:26
Bisschen problematisch finde ich, dass mit "stand my ground" anscheinend auch ein Gesetz bezeichnet wird, das uneingeschränkten Waffengebrauch bei drohenden Gefahren erlaubt. Anscheinend bis hin zum gezielten Waffeneinsatz bei unbefugtem Zutritt.

Falls die gegenständliche Werbung auch sowas vertritt, entspricht das keinesfalls meinen Vorstellungen einer positiven Werbung. Wer knallt schon jemanden ab, der einfach über den Zaun steigt, weil, das muss ein Einbrecher sein.
Wo in den USA soll es so ein Gesetz geben? Quelle?

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Re: Wie weit soll Werbung gehen – aus Sicht des Waffengebrauchs

Beitrag von mikonis » Di 31. Okt 2023, 23:02

trenck hat geschrieben:
Di 31. Okt 2023, 22:19
mikonis hat geschrieben:
Di 31. Okt 2023, 20:26
Bisschen problematisch finde ich, dass mit "stand my ground" anscheinend auch ein Gesetz bezeichnet wird, das uneingeschränkten Waffengebrauch bei drohenden Gefahren erlaubt. Anscheinend bis hin zum gezielten Waffeneinsatz bei unbefugtem Zutritt.

Falls die gegenständliche Werbung auch sowas vertritt, entspricht das keinesfalls meinen Vorstellungen einer positiven Werbung. Wer knallt schon jemanden ab, der einfach über den Zaun steigt, weil, das muss ein Einbrecher sein.
Wo in den USA soll es so ein Gesetz geben? Quelle?

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https://de.wikipedia.org/wiki/Stand-your-ground_law
https://www.nytimes.com/1994/01/08/us/h ... e-say.html
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Re: Wie weit soll Werbung gehen – aus Sicht des Waffengebrauchs

Beitrag von trenck » Mi 1. Nov 2023, 14:04

mikonis hat geschrieben:
Di 31. Okt 2023, 23:02
trenck hat geschrieben:
Di 31. Okt 2023, 22:19
mikonis hat geschrieben:
Di 31. Okt 2023, 20:26
Bisschen problematisch finde ich, dass mit "stand my ground" anscheinend auch ein Gesetz bezeichnet wird, das uneingeschränkten Waffengebrauch bei drohenden Gefahren erlaubt. Anscheinend bis hin zum gezielten Waffeneinsatz bei unbefugtem Zutritt.

Falls die gegenständliche Werbung auch sowas vertritt, entspricht das keinesfalls meinen Vorstellungen einer positiven Werbung. Wer knallt schon jemanden ab, der einfach über den Zaun steigt, weil, das muss ein Einbrecher sein.
Wo in den USA soll es so ein Gesetz geben? Quelle?

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https://de.wikipedia.org/wiki/Stand-your-ground_law
https://www.nytimes.com/1994/01/08/us/h ... e-say.html
Als Stand-Your-Ground-Laws (englisch stand your ground, übersetzt etwa „nicht von der Stelle weichen“, „seinen Platz behaupten“) werden umgangssprachlich Gesetze von zurzeit über 30 amerikanischen Bundesstaaten bezeichnet, die es einer Person erlauben, im Extremfall tödliche Gewalt anzuwenden, um sich gegen einen rechtswidrigen Angriff zu wehren.
Floridas Statuten erlauben jedem, der die begründete Annahme hat, dass ihm ein „Gewaltverbrechen“ droht, den Einsatz von Gewalt bis hin zu tödlicher Gewalt zur Selbstverteidigung.
Was genau hast Du bei "rechtswidrigem Angriff" bzw. "drohendem Gewaltverbrechen" nicht verstanden? Das entspricht genau der bei uns herrschenden Rechtslage. Wenn Du glaubst, dass damit das Kind des Nachbarn gemeint ist, das über den Zaun steigt, weil er sich etwa seinen Ball wieder zurückholen will - Irrtum. Wenn der Hausbesitzer den umnietet, wandelt er (wie bei uns) lebenslänglich in den Bau. Wenn nicht auf den elektrischen Stuhl.

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Re: Wie weit soll Werbung gehen – aus Sicht des Waffengebrauchs

Beitrag von RAR » Mi 1. Nov 2023, 16:19

mikonis hat geschrieben:
Di 31. Okt 2023, 20:26
Für mich u.a. deren Einstellung zum Waffengebraucht…
"Deren" zeigt von einer unglaublichen Oberflächlichkeit bei der Betrachtung der Vereinigten Staaten. Wie der Begriff vermitteln soll, handelt es sich selbstständige Staaten, die unter einem gemeinsamen Schirm agieren, vergleichsweise wie die k.u.k Monarchie, wo bis auf wenige Bereich Österreich und Ungarn unabhängig agieren konnten.

Dito in den USA von 2023.

Was in FL gilt, ist in CA verboten und umgekehrt. CA als "Flaggschiff fortschrittlicher Gesellschaftspolitik" hat z.B. teilweise restriktivere Bestimmungen als die Staaten der EU. Also wenn du schon besorgt bist, dann bitte "deren Einstellung" einer genauen Überprüfung unterziehen. Und wenn du schon dabei bist, auch gleich die tatsächlichen Waffengesetze und Bestimmungen auf der anderen Seite des Teiches betrachten. Wobei allerdings gilt, dass die USA wie jedes Gesellschaftssystem eine Rechtsstruktur haben, die aufbauend ist und wo man ein Gesetz nicht ohne Beachtung der anderen in den Vergleich schicken darf. Kurzfassung: Es ist komplex. Da sind Platitüden á' la "die da" völlig unangebracht.
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Re: Wie weit soll Werbung gehen – aus Sicht des Waffengebrauchs

Beitrag von RAR » Mi 1. Nov 2023, 16:24

mikonis hat geschrieben:
Di 31. Okt 2023, 23:02
https://de.wikipedia.org/wiki/Stand-your-ground_law
Die woke Wikipedia Autorenschaft zu zitieren, ist hart, aber gut … dann vielleicht bis auf die "Situation in Deutschland" runterlesen, da muss man "deren" Gesetze schon relativiert betrachten … Und auch hierzulande scheint der Gesetzgeber der Auffassung zu sein, dass potenziell tödliche Gewaltanwendung in bestimmten Fällen zulässig wäre, sonst gäbe es wohl keine Begründung "Selbstverteidigung" bei der Beantragung einer WBK. Was war übrigens deine Begründung bei der Beantragung?
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Re: Wie weit soll Werbung gehen – aus Sicht des Waffengebrauchs

Beitrag von mikonis » Mi 1. Nov 2023, 18:17

trenck hat geschrieben:
Mi 1. Nov 2023, 14:04
mikonis hat geschrieben:
Di 31. Okt 2023, 23:02
trenck hat geschrieben:
Di 31. Okt 2023, 22:19
mikonis hat geschrieben:
Di 31. Okt 2023, 20:26
Bisschen problematisch finde ich, dass mit "stand my ground" anscheinend auch ein Gesetz bezeichnet wird, das uneingeschränkten Waffengebrauch bei drohenden Gefahren erlaubt. Anscheinend bis hin zum gezielten Waffeneinsatz bei unbefugtem Zutritt.

Falls die gegenständliche Werbung auch sowas vertritt, entspricht das keinesfalls meinen Vorstellungen einer positiven Werbung. Wer knallt schon jemanden ab, der einfach über den Zaun steigt, weil, das muss ein Einbrecher sein.
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https://de.wikipedia.org/wiki/Stand-your-ground_law
https://www.nytimes.com/1994/01/08/us/h ... e-say.html
Als Stand-Your-Ground-Laws (englisch stand your ground, übersetzt etwa „nicht von der Stelle weichen“, „seinen Platz behaupten“) werden umgangssprachlich Gesetze von zurzeit über 30 amerikanischen Bundesstaaten bezeichnet, die es einer Person erlauben, im Extremfall tödliche Gewalt anzuwenden, um sich gegen einen rechtswidrigen Angriff zu wehren.
Floridas Statuten erlauben jedem, der die begründete Annahme hat, dass ihm ein „Gewaltverbrechen“ droht, den Einsatz von Gewalt bis hin zu tödlicher Gewalt zur Selbstverteidigung.
Was genau hast Du bei "rechtswidrigem Angriff" bzw. "drohendem Gewaltverbrechen" nicht verstanden? Das entspricht genau der bei uns herrschenden Rechtslage. Wenn Du glaubst, dass damit das Kind des Nachbarn gemeint ist, das über den Zaun steigt, weil er sich etwa seinen Ball wieder zurückholen will - Irrtum. Wenn der Hausbesitzer den umnietet, wandelt er (wie bei uns) lebenslänglich in den Bau. Wenn nicht auf den elektrischen Stuhl.

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Mitnichten.

Waffenanwendung (Selbstverteidigung) bei akut drohender Gefahr ist möglich. Das lese ich genauso wie du. Das vertrete auch ich. Das muss ich aber weiter präzisieren. Es sind die darüber hinausgehenden Anwendungsbereiche der "stand-your-ground" Gesetze, die du weggelassen hast und die mir nicht gefallen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, erlauben diese "stand-your-ground"-Gesetze Waffengebrauch auch dann, wenn man eine Gefahr bloß befürchtet oder erwarten kann, also präventiv und ohne akute Gefahr für die eigene Gesundheit oder die Gesundheit eines Anderen. Falls der Schütze am Zaun also gute Gründe anführen kann, bleibt er vielleicht innerhalb der Gesetze und die Tat möglicherweise ohne Folgen für ihn.
Und das widerspricht mMn der bei uns gelebten Selbstverteidigungspraxis. Ich kenne keinen Fall bei uns, in welchem ein couragierter ziviler Waffengebrauch in der Öffentlichkeit irgendwas verbessert hätte (sh auch andere threads). Mir ist gerüchteweise ein Fall bekannt, da hat einer aus Furcht vor einer Prügelei eine Waffe gezogen. Das war zuviel, jetzt ist er seine WBK los. Ich denke, unsere Gesetzgebung lässt "stand-your-ground" nur in sehr engem Rahmen zu.
Im Wiki-Text wird weiters von mehreren hundert zusätzlichen Getöteten infolge der Anwendung der "stand-your-ground"-Gesetze gesprochen, ohne dass sich irgendwas an der Gefahrenlage zum Positiven geändert hätte.

Das sowas mit der Werbung einfach mittransportiert wird, entspricht vielleicht dem Zeitgeist eines morbiden, anglophilen Werbe-Fuzzis, verursacht bei mir aber leichtes Sodbrennen.
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Re: Wie weit soll Werbung gehen – aus Sicht des Waffengebrauchs

Beitrag von trenck » Mi 1. Nov 2023, 21:51

mikonis hat geschrieben:
Mi 1. Nov 2023, 18:17
Das sowas mit der Werbung einfach mittransportiert wird, entspricht vielleicht dem Zeitgeist eines morbiden, anglophilen Werbe-Fuzzis, verursacht bei mir aber leichtes Sodbrennen.
Tja, da musst Du einfach stark sein und es tragen wie ein Mann.

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