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Rechtliche Hilfe

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Mr. Danger
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Re: Rechtliche Hilfe

Beitrag von Mr. Danger » Mi 5. Apr 2023, 23:41

AndyA hat geschrieben:
Mi 5. Apr 2023, 21:10
.....
Ich habe dem Polizist bei der Grenze alles erklärt. Er sagte auch, daß das eine blöde Sache ist, sagte aber auch, daß er das trotzdem melden muss. Polizeiliche Anzeige ist schon unterwegs...
...
1. Nimm Dir einen Anwalt
2. Rede mit Deinem Buchhalter
3. Bei allem was Du dem Polizisten dort gesagt hast, Du hast Dich nur falsch ausgedrückt ;)

Würde mich interessieren, wie die Anzeige aussieht.
Seit wann ist die Polizei für Finanzvergehen zuständig? Sie können es maximal weiterleiten (melden) und die Finanz entscheidet ob der Verdacht ausreicht und ein Verfahren eröffnet wird.
Wenn ein Verfahren eröffnet wird solltest Du mit Punkt 1. und 2. schon gut gerüstet sein.

Wenn Dich der Beamte schon oft an der Grenze gesehen hat kann das auch ein Vorteil sein (als Pendler).

Auf alle Fälle viel Glück und kühlen Kopf bewahren.

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Re: Rechtliche Hilfe

Beitrag von gewo » Mi 5. Apr 2023, 23:51

AndyA hat geschrieben:
Mi 5. Apr 2023, 21:01
gewo hat geschrieben:
Mi 5. Apr 2023, 16:14
AndyA hat geschrieben:
Mi 5. Apr 2023, 12:51

Ich habe Wohnsitz in Österreich .... Das brauche ich in Österreich als österreichischer Einzelunternehmer arbeiten zu können. Ohne Wohnsitz Einzelunternehmer zu sein ist nicht möglich.
doch
das ist problemlos moeglich

du musst einen antrag auf eintragung in die ergaenzungsdatei des melderegisters beantragen
dann bekommst du auch eine handysignatur bzw Austria ID
und mit der geht alles was auch mit einem hauptwohnsitz geht
Das habe ich im Oktober 2016 gemacht, und mein Meldezettel war damals noch definitiv benötigt. Vielleicht seitdem ist es nicht mehr, das weiß ich nicht. Auch erstes Mal im Februar 2010 musste ich einen Wohnsitz in Österreich haben.

Handysignatur und alles online selbst beantragen zu können kam wesentlch später. Ich musste beides Mal in 2010 und in 2016 eine extra Runde zum Finanzamt, eine Steuernummer auch zu beantragen, usw.
bitte glaub es mir
mein zwischenzeitlich verstorbener geschaeftspartner hatte seit 2010 oder so ein einzelunternehmen in AT ohne jeden wohnsitz.
auch ich habe dzt ein einzelunternehmen in DE, ohne wohnsitz dort.
ein wohnsitz (oder gar ein hauptwohnsitz) ist NICHT voraussetzung fuer die gruendung eines einzelunternehmens
nicht mal im bereich der reglementierten gewerbe ...
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Re: Rechtliche Hilfe

Beitrag von gewo » Mi 5. Apr 2023, 23:55

AndyA hat geschrieben:
Mi 5. Apr 2023, 21:10
Ich habe dem Polizist bei der Grenze alles erklärt. Er sagte auch, daß das eine blöde Sache ist, sagte aber auch, daß er das trotzdem melden muss. Polizeiliche Anzeige ist schon unterwegs...
Wenn sie mir sagen, daß ich einfach "nur" die motorbezogene Steuer ab 2016 bis jetzt bezahlen soll, macht mich auch gar nicht froh. Das wäre schon der Preis eine seeeehr gute 9mm Pistole... :-(
die versicherungssteuer 2 ist dein geringstens problem

bist du mit dem auto unterwegs gewesen fuer welches bereits die NOVA abgefuehrt worden ist in AT weils hier schon mal zugelassen war ..?
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Re: Rechtliche Hilfe

Beitrag von AndyA » Do 6. Apr 2023, 08:16

gewo hat geschrieben:
Mi 5. Apr 2023, 23:55
AndyA hat geschrieben:
Mi 5. Apr 2023, 21:10
Ich habe dem Polizist bei der Grenze alles erklärt. Er sagte auch, daß das eine blöde Sache ist, sagte aber auch, daß er das trotzdem melden muss. Polizeiliche Anzeige ist schon unterwegs...
Wenn sie mir sagen, daß ich einfach "nur" die motorbezogene Steuer ab 2016 bis jetzt bezahlen soll, macht mich auch gar nicht froh. Das wäre schon der Preis eine seeeehr gute 9mm Pistole... :-(
die versicherungssteuer 2 ist dein geringstens problem

bist du mit dem auto unterwegs gewesen fuer welches bereits die NOVA abgefuehrt worden ist in AT weils hier schon mal zugelassen war ..?
Ja, das ist dasselbe Auto, was früher schon AT Kennzeichen hatte, NOVA, Steuer, Zoll, ichweißnichtwas alles schon dafür in 2012 bezahlt.

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Re: Rechtliche Hilfe

Beitrag von AndyA » Do 6. Apr 2023, 08:17

Mr. Danger hat geschrieben:
Mi 5. Apr 2023, 23:41
AndyA hat geschrieben:
Mi 5. Apr 2023, 21:10
.....
Ich habe dem Polizist bei der Grenze alles erklärt. Er sagte auch, daß das eine blöde Sache ist, sagte aber auch, daß er das trotzdem melden muss. Polizeiliche Anzeige ist schon unterwegs...
...
1. Nimm Dir einen Anwalt
2. Rede mit Deinem Buchhalter
3. Bei allem was Du dem Polizisten dort gesagt hast, Du hast Dich nur falsch ausgedrückt ;)

Würde mich interessieren, wie die Anzeige aussieht.
Seit wann ist die Polizei für Finanzvergehen zuständig? Sie können es maximal weiterleiten (melden) und die Finanz entscheidet ob der Verdacht ausreicht und ein Verfahren eröffnet wird.
Wenn ein Verfahren eröffnet wird solltest Du mit Punkt 1. und 2. schon gut gerüstet sein.

Wenn Dich der Beamte schon oft an der Grenze gesehen hat kann das auch ein Vorteil sein (als Pendler).

Auf alle Fälle viel Glück und kühlen Kopf bewahren.
Kannst du mir einen empfehlen? :-)

Ich bin Wochenpendler, ich weiß nicht ob das oft genug wäre.

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Re: Rechtliche Hilfe

Beitrag von AndyA » Do 6. Apr 2023, 08:23

...und noch eine Frage:

Ich kann das Auto meiner Frau schenken, Papierkramm wird auf ihrem Name. Damit können die Behörde nichts mehr anfangen, als das nur ein "Leihauto" für mich ist. Soll ich das sofort machen, oder erst besser abwarten, was die Polizei oder das Finanzamt sagt?

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Re: Rechtliche Hilfe

Beitrag von Mr. Danger » Do 6. Apr 2023, 09:13

Was zu tun ist wird Dir wohl nur ein firmer Anwalt und Buchhalter sagen können, der sich mit dem AT und im besten Fall auch HU Recht auskennt.
- Welche "Beweise" wurden aufgenommen?
- Wurde der Zulassungsschein kopiert / fotografiert?
- Wie sieht das Rechtshilfeabkommen zwischen AT und HU aus?
- Machst Du es durch die (Schein)Anmeldung an Deine Frau nur noch schlimmer?
- .....

Schreib auf alle Fälle zusammen was passiert ist (Gedächtnisprotokoll) und was Du dem Beamten gesagt hast.
Dann überlege Dir was man Dir in AT nachweisen kann. Vielleicht bist Du ja nur ganz selten mit dem Auto in Österreich und fährst sonst mit dem Zug 8-) .
Wenn Du aber extensiv Kilometergeld in AT abgerechnet hast wird dieses Argument natürlich nicht ziehen.

Diese Zusammenfassung braucht auch dein Anwalt / Buchhalter / jeder der sich besser auskennt als Du, um Dir einen Tipp zu geben.

Cool bleiben, Situation analysieren (lassen) und dann handeln.

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Re: Rechtliche Hilfe

Beitrag von twin2000 » Do 6. Apr 2023, 09:15

AndyA hat geschrieben:
Do 6. Apr 2023, 08:23
...und noch eine Frage:

Ich kann das Auto meiner Frau schenken, Papierkramm wird auf ihrem Name. Damit können die Behörde nichts mehr anfangen, als das nur ein "Leihauto" für mich ist. Soll ich das sofort machen, oder erst besser abwarten, was die Polizei oder das Finanzamt sagt?
ich vermute das wird keinen unterschied machen
fuer das delikt es ist egal wem das auto gehoert denke ich

AndyA
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Re: Rechtliche Hilfe

Beitrag von AndyA » Do 6. Apr 2023, 11:22

twin2000 hat geschrieben:
Do 6. Apr 2023, 09:15
AndyA hat geschrieben:
Do 6. Apr 2023, 08:23
...und noch eine Frage:

Ich kann das Auto meiner Frau schenken, Papierkramm wird auf ihrem Name. Damit können die Behörde nichts mehr anfangen, als das nur ein "Leihauto" für mich ist. Soll ich das sofort machen, oder erst besser abwarten, was die Polizei oder das Finanzamt sagt?
ich vermute das wird keinen unterschied machen
fuer das delikt es ist egal wem das auto gehoert denke ich
Nein, das macht einen genauen Unterschied.

Wenn das Auto mir gehört, ich kann (und müsste) in AT ummelden. Wenn das nicht mein Auto ist, habe ich gar keine Rechte, ist mir praktisch unmöglich, das Auto umzumelden. Als nicht-Besitzer, ich habe keine Kontrolle über das Auto, ich darf das Papierkramm im Name des Besitzers nicht unterzeichnen, usw. Und wenn der Besitzer keinen Wohnsitz in AT hat, das ist absolut unmöglich, ein Auto in AT zu haben. Dafür braucht man definitiv einen Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz reicht nicht dafür.

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Re: Rechtliche Hilfe

Beitrag von Mr. Danger » Do 6. Apr 2023, 12:19

§82 Kraftfahrgesetz:
(8) Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist nur während eines Monats ab der erstmaligen Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet unterbricht diese Frist nicht. Nach Ablauf eines Monats ab der erstmaligen Einbringung in das Bundesgebiet sind der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, abzuliefern. Wenn glaubhaft gemacht wird, dass innerhalb dieses Monats die inländische Zulassung nicht vorgenommen werden konnte, darf das Fahrzeug ein weiteres Monat verwendet werden. Danach sind der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, abzuliefern. Die Ablieferung begründet keinen Anspruch auf Entschädigung.

(9) Wird von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht eine Übertretung des Abs. 8 festgestellt, so haben sie hievon das Daten-, Informations- und Aufbereitungscenter des Amtes für Betrugsbekämpfung zur abgaberechtlichen Überprüfung zu verständigen. In der Verständigung sind der Name und die Adresse des Lenkers und des Zulassungsbesitzers, das Kennzeichen des Fahrzeuges sowie Zeit und Ort der Tatbegehung anzugeben.


Nach (9) muss der Polizist die Behörde verständigen und somit ist sein Teil erledigt.
Ob, wie und wann Die Behörde jetzt tätig wird ist eine andere Geschichte.

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Re: Rechtliche Hilfe

Beitrag von twin2000 » Do 6. Apr 2023, 13:10

AndyA hat geschrieben:
Do 6. Apr 2023, 11:22
twin2000 hat geschrieben:
Do 6. Apr 2023, 09:15
AndyA hat geschrieben:
Do 6. Apr 2023, 08:23
...und noch eine Frage:

Ich kann das Auto meiner Frau schenken, Papierkramm wird auf ihrem Name. Damit können die Behörde nichts mehr anfangen, als das nur ein "Leihauto" für mich ist. Soll ich das sofort machen, oder erst besser abwarten, was die Polizei oder das Finanzamt sagt?
ich vermute das wird keinen unterschied machen
fuer das delikt es ist egal wem das auto gehoert denke ich
Nein, das macht einen genauen Unterschied.

Wenn das Auto mir gehört, ich kann (und müsste) in AT ummelden. Wenn das nicht mein Auto ist, habe ich gar keine Rechte, ist mir praktisch unmöglich, das Auto umzumelden. Als nicht-Besitzer, ich habe keine Kontrolle über das Auto, ich darf das Papierkramm im Name des Besitzers nicht unterzeichnen, usw. Und wenn der Besitzer keinen Wohnsitz in AT hat, das ist absolut unmöglich, ein Auto in AT zu haben. Dafür braucht man definitiv einen Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz reicht nicht dafür.
rede bitte mit einem anwalt
nach meinem wissensstand darfst du das mit KEINEM auto mit auslaendischem kennzeichen

weder mit einem mietauto
noch mit einem firmenauto einer auslaendischen firma
noch mit dem auto deiner frau

ausser du bist ukrainischer staatsbuerger
dann wird das toleriert

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Re: Rechtliche Hilfe

Beitrag von RAR » Do 6. Apr 2023, 14:13

twin2000 hat geschrieben:
Do 6. Apr 2023, 13:10
ausser du bist ukrainischer staatsbuerger
dann wird das toleriert
Oder Franz Wittmann, der in den frühen 80ern mit dem (deutschen) Porsche von Walter Röhrl gemütlich die österreichische Rallye Staatsmeisterschaft gefahren ist, ohne dass die OSK oder der ÖAMTC oder die Exekutive eingeschritten wären …
Wer andere bezwingt, ist kraftvoll.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.

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Re: Rechtliche Hilfe

Beitrag von gewo » Do 6. Apr 2023, 14:49

RAR hat geschrieben:
Do 6. Apr 2023, 14:13
twin2000 hat geschrieben:
Do 6. Apr 2023, 13:10
ausser du bist ukrainischer staatsbuerger
dann wird das toleriert
Oder Franz Wittmann, der in den frühen 80ern mit dem (deutschen) Porsche von Walter Röhrl gemütlich die österreichische Rallye Staatsmeisterschaft gefahren ist, ohne dass die OSK oder der ÖAMTC oder die Exekutive eingeschritten wären …
fuer die voruebergehend einfuehr zu vorfuehr und testzwecken gibts a ausnahme im gesetz ...
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Re: Rechtliche Hilfe

Beitrag von RAR » Do 6. Apr 2023, 14:50

gewo hat geschrieben:
Do 6. Apr 2023, 14:49
fuer die voruebergehend einfuehr zu vorfuehr und testzwecken gibts a ausnahme im gesetz ...
Sicher. Aber eine ganze Saison? Der Aufwand für die AT Zulassung hat wohl abgeschreckt …
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Re: Rechtliche Hilfe

Beitrag von gewo » Do 6. Apr 2023, 14:51

RAR hat geschrieben:
Do 6. Apr 2023, 14:50
gewo hat geschrieben:
Do 6. Apr 2023, 14:49
fuer die voruebergehend einfuehr zu vorfuehr und testzwecken gibts a ausnahme im gesetz ...
Sicher. Aber eine ganze Saison? Der Aufwand für die AT Zulassung hat wohl abgeschreckt …
du kannst a rennauto wie es der kurzquattro damals war ned zulassen ...
zu mindestens ned in oesterreich

und es is ja ned so dass er damit zweimal die woche ins eisgeschaeft gefahren ist mit seiner flamme

das war betrieb auf abgesperrten strecken
und fuer die zu und abfahrt gibts - oder zu mindestens gab - tatsaechlich ausnahmebestimmungen

dass er in der zeit oft rund um uhr die feldwege des waldviertels bewuchsfrei gehalten hat in seiner wohnregion das is a anderes thema ...
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