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Frust- und Ärger v8.0

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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von Schuttwegraeumer » Sa 18. Mär 2023, 08:43

Was ist mit www.10mm-firearms.com denn los?
Ist da eine downtime angekündigt worden oder ein hoppala.
Hoffe ich denn die Seite war recht gut in Bezug auf das Kaliber.

Laubmasta_reloaded
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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von Laubmasta_reloaded » Sa 18. Mär 2023, 09:17

RAR hat geschrieben:
Sa 18. Mär 2023, 06:19
Alaskan454 hat geschrieben:
Do 16. Mär 2023, 10:59
Wennst blöderweise nicht belegen kannst das es nicht so war
Ein Segen, dass das Handy jede Bewegung protokolliert … Man sollte halt nicht auch noch zufällig vor Ort gewesen sein ;)
Das beweist halt genau gar nix oder kannst du beweisen dass du persönlich dein Handy bei dir hattest?

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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von Alaskan454 » Sa 18. Mär 2023, 09:28

Laubmasta_reloaded hat geschrieben:
Sa 18. Mär 2023, 09:17

Das beweist halt genau gar nix oder kannst du beweisen dass du persönlich dein Handy bei dir hattest?
Danke , das ist bestenfalls ein Indiz :clap:

RAR
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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von RAR » Sa 18. Mär 2023, 09:42

Laubmasta_reloaded hat geschrieben:
Sa 18. Mär 2023, 09:17
Das beweist halt genau gar nix oder kannst du beweisen dass du persönlich dein Handy bei dir hattest?
Abgesehen dass auch du den ;) nicht zu deuten weißt: Auch die Anklage braucht sowas wie Beweise. So ganz zufällig kommen die nicht ins Haus und wenn es nichts zu sehen gibt, sind sie auch schnell wieder dahin. In all meinen Jahren habe ich noch in eine unkorrekte Amtshandlung miterlebt -- aber vielleicht liegt das an meinem Lebenswandel? Wald - rufen - Echo?
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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von Alaskan454 » Sa 18. Mär 2023, 10:19

RAR hat geschrieben:
Sa 18. Mär 2023, 09:42

Abgesehen dass auch du den ;) nicht zu deuten weißt: Auch die Anklage braucht sowas wie Beweise. So ganz zufällig kommen die nicht ins Haus und wenn es nichts zu sehen gibt, sind sie auch schnell wieder dahin. In all meinen Jahren habe ich noch in eine unkorrekte Amtshandlung miterlebt -- aber vielleicht liegt das an meinem Lebenswandel? Wald - rufen - Echo?
ich hatte schon zweimal das Vergnügen auf den teuren Plätzen zu sitzen aber erzähl mir bitte mehr darüber wie das funktioniert und was ein Staatsanwalt braucht um dich anzuklagen wenn dann nach einem 3/4 Jahr ein Freispruch raus kommt und die Richterin den Staatsanwalt fragt:" Was ihm da eingefallen ist?"

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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von Laubmasta_reloaded » Sa 18. Mär 2023, 11:28

RAR hat geschrieben:
Sa 18. Mär 2023, 09:42
Laubmasta_reloaded hat geschrieben:
Sa 18. Mär 2023, 09:17
Das beweist halt genau gar nix oder kannst du beweisen dass du persönlich dein Handy bei dir hattest?
Abgesehen dass auch du den ;) nicht zu deuten weißt: Auch die Anklage braucht sowas wie Beweise. So ganz zufällig kommen die nicht ins Haus und wenn es nichts zu sehen gibt, sind sie auch schnell wieder dahin. In all meinen Jahren habe ich noch in eine unkorrekte Amtshandlung miterlebt -- aber vielleicht liegt das an meinem Lebenswandel? Wald - rufen - Echo?
Die Anklage hat ja Beweise, die Zeugenaussage.

Und nun ist es am Beschuldigten diese zu entkräften, kann er das nicht obliegt es dem Richter welcher Aussage er mehr würdigt.

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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von Alex87 » Sa 18. Mär 2023, 13:34

Laubmasta_reloaded hat geschrieben:
Sa 18. Mär 2023, 11:28
RAR hat geschrieben:
Sa 18. Mär 2023, 09:42
Laubmasta_reloaded hat geschrieben:
Sa 18. Mär 2023, 09:17
Das beweist halt genau gar nix oder kannst du beweisen dass du persönlich dein Handy bei dir hattest?
Abgesehen dass auch du den ;) nicht zu deuten weißt: Auch die Anklage braucht sowas wie Beweise. So ganz zufällig kommen die nicht ins Haus und wenn es nichts zu sehen gibt, sind sie auch schnell wieder dahin. In all meinen Jahren habe ich noch in eine unkorrekte Amtshandlung miterlebt -- aber vielleicht liegt das an meinem Lebenswandel? Wald - rufen - Echo?
Die Anklage hat ja Beweise, die Zeugenaussage.

Und nun ist es am Beschuldigten diese zu entkräften, kann er das nicht obliegt es dem Richter welcher Aussage er mehr würdigt.
Eine Zeugenaussage beweist schon mal gar nix, wenn es zu keiner Beeinträchtigung eines strafrechtlich geschützten Rechtsgut gekommen ist. Liegt nur eine Aussage vor, steht Aussage gegen Aussage. Dann wird ein 100/3a Bericht geschrieben und der StA wird die Ermittlungen einstellen.

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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von Alaskan454 » Sa 18. Mär 2023, 14:22

Alex87 hat geschrieben:
Sa 18. Mär 2023, 13:34

Liegt nur eine Aussage vor, steht Aussage gegen Aussage. Dann wird ein 100/3a Bericht geschrieben und der StA wird die Ermittlungen einstellen.
Halt ich persönlich für ein Gerücht.

Ich habs schon auf die Anklagebank als Beschuldigter geschafft obwohl der Geschädigte schon bei der Polizei wie auch bei der Verhandlung ausgesagt hat das ich ihm nichts getan habe..... :whistle:

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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von Alex87 » Sa 18. Mär 2023, 16:20

Alaskan454 hat geschrieben:
Sa 18. Mär 2023, 14:22
Alex87 hat geschrieben:
Sa 18. Mär 2023, 13:34

Liegt nur eine Aussage vor, steht Aussage gegen Aussage. Dann wird ein 100/3a Bericht geschrieben und der StA wird die Ermittlungen einstellen.
Halt ich persönlich für ein Gerücht.

Ich habs schon auf die Anklagebank als Beschuldigter geschafft obwohl der Geschädigte schon bei der Polizei wie auch bei der Verhandlung ausgesagt hat das ich ihm nichts getan habe..... :whistle:
Ich kenn deinen Sachverhalt nicht aber es gilt natürlich das Offizialprinzip und die Polizei muss alles aufnehmen, wenn sie von einem strafrechtlichen SV Kenntnis erlangt. Aber wenn nicht klar ist, ob es sich um strafrechtlichen Tatbestand handelt, dann schreibt man einen 100/3a Bericht. Musst mir nicht glauben, ist aber so ;)

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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von Alaskan454 » Sa 18. Mär 2023, 17:03

Alex87 hat geschrieben:
Sa 18. Mär 2023, 16:20

Ich kenn deinen Sachverhalt nicht aber es gilt natürlich das Offizialprinzip und die Polizei muss alles aufnehmen, wenn sie von einem strafrechtlichen SV Kenntnis erlangt.
Du ich bin lange genug selbst an der Türe gestanden wo man zwangsläufig im Laufe der Zeit Kontakt mit der Polizei und dem ganzen Prozedere hat.

Das Offizialprinzip ist mir natürlich bekannt nur stellt sich für mich die Frage welches Delikt ich im Zusammenhang mit Waffen anzeigen könnte, welches nicht strafrechtlich relevant ist um auf die eigentliche Frage von Maggus zurück zu kommen? :think:

Lg

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Alex87
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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von Alex87 » Sa 18. Mär 2023, 19:07

Alaskan454 hat geschrieben:
Sa 18. Mär 2023, 17:03
Alex87 hat geschrieben:
Sa 18. Mär 2023, 16:20

Ich kenn deinen Sachverhalt nicht aber es gilt natürlich das Offizialprinzip und die Polizei muss alles aufnehmen, wenn sie von einem strafrechtlichen SV Kenntnis erlangt.
Du ich bin lange genug selbst an der Türe gestanden wo man zwangsläufig im Laufe der Zeit Kontakt mit der Polizei und dem ganzen Prozedere hat.

Das Offizialprinzip ist mir natürlich bekannt nur stellt sich für mich die Frage welches Delikt ich im Zusammenhang mit Waffen anzeigen könnte, welches nicht strafrechtlich relevant ist um auf die eigentliche Frage von Maggus zurück zu kommen? :think:

Lg
Oke, aber über die Polizeiarbeit weiß ich selbst sehr gut Bescheid.

Ja, es gibt einige Tatbestände im WaffenG die nicht gerichtlich strafbare Handlung darstellen.

Deine Frage ist falsch formuliert. Es geht darum, wenn Person X sagt, dass er u.T mit einer Schusswaffe gesehen habe. Polizei ermittelt, sichtet Videomaterial, erkundigt sich bei weiteren Personen, kann aber nichts Belastendes feststellen. Es gibt nur einen Personalbeweis, nämlich die Aussage der Person X. Personalbeweise sind subjektive Beweise (Wahrnehmung) und somit fehleranfällig . Es steht Aussage gegen Aussage. In dem Fall ergibt sich für die Polizei kein strafrechtlicher Tatbestand und somit wird gem. 100/3a StPO berichtet und die StA entscheidet, ob für sie ein Anfangsverdacht besteht und ob Ermittlungen aufgenommen werden oder nicht.

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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von Laubmasta_reloaded » Sa 18. Mär 2023, 19:14

Alex87 hat geschrieben:
Sa 18. Mär 2023, 13:34

Eine Zeugenaussage beweist schon mal gar nix, wenn es zu keiner Beeinträchtigung eines strafrechtlich geschützten Rechtsgut gekommen ist. Liegt nur eine Aussage vor, steht Aussage gegen Aussage. Dann wird ein 100/3a Bericht geschrieben und der StA wird die Ermittlungen einstellen.

Eine Zeugenaussage ist grundsätzlich einmal ein Beweis. Oft auch das einzige Beweismittel zur Wahrheitsfindung.

§ 50 WaffG... in diesem Szenario.

Ist also auf jeden Fall relevant für den Staatsanwalt, falls es zu einer derartigen Anschuldigung kommt und der Beschuldigte keine Berechtigung zum führen von Schusswaffen in diesem Fall hat.

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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von Alaskan454 » Sa 18. Mär 2023, 19:31

Laubmasta_reloaded hat geschrieben:
Sa 18. Mär 2023, 19:14

Eine Zeugenaussage ist grundsätzlich einmal ein Beweis. Oft auch das einzige Beweismittel zur Wahrheitsfindung.
Und wenns eine Falschaussage wegen Inkompetenz,Dummheit oder Mutwillig ist von jemandem der nicht einmal dort war zu dem Zeitpunkt, reicht diese einzige "Zeugenaussage" unter Umständen aus damit du dir über deine Freizeitgestaltung die nächsten Jahre keine Sorgen mehr machen musst.

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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von Alex87 » Sa 18. Mär 2023, 20:08

Laubmasta_reloaded hat geschrieben:
Sa 18. Mär 2023, 19:14
Alex87 hat geschrieben:
Sa 18. Mär 2023, 13:34

Eine Zeugenaussage beweist schon mal gar nix, wenn es zu keiner Beeinträchtigung eines strafrechtlich geschützten Rechtsgut gekommen ist. Liegt nur eine Aussage vor, steht Aussage gegen Aussage. Dann wird ein 100/3a Bericht geschrieben und der StA wird die Ermittlungen einstellen.

Eine Zeugenaussage ist grundsätzlich einmal ein Beweis. Oft auch das einzige Beweismittel zur Wahrheitsfindung.

§ 50 WaffG... in diesem Szenario.

Ist also auf jeden Fall relevant für den Staatsanwalt, falls es zu einer derartigen Anschuldigung kommt und der Beschuldigte keine Berechtigung zum führen von Schusswaffen in diesem Fall hat.
Hab ich bezüglich Beweis etwas Gegenteiliges behauptet?

Ich kenn den SV nicht genau und nur aus den Medien. Wenn § 50 WaffG, dann definitiv ein Strafrechtsdelikt aber du hast mich nicht verstanden. Es geht nicht darum, was passiert, wenn definitiv ein strafrechtlicher SV vorliegt mit belastenden Beweisen. Ich will das auch nicht mehr näher ausführen, da es eh nur zu Missverständnissen führt, wenn man nicht ein juristisches Grundwissen besitzt und damit beruflich nichts zu tun hat.

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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von RAR » Sa 18. Mär 2023, 21:41

Laubmasta_reloaded hat geschrieben:
Sa 18. Mär 2023, 11:28
Die Anklage hat ja Beweise, die Zeugenaussage.
Nein. Eine Zeugenaussage ist kein Beweis und hat nirgendwo einen Wert, wenn da sonst keine brauchbaren Verdachtsmomente vorliegen. Wenn du natürlich auf dem Ü-Video drauf bist, wie das wohl in Graz der Fall war, bekommst du halt Besuch.
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