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Polizist ertappt und fasst Dieb in seiner Freizeit -verwarnt
- haunclesam
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Polizist ertappt und fasst Dieb in seiner Freizeit -verwarnt
Unglaublich, aber wahr: Ein Polizist ertappte in der Freizeit einen Verbrecher, stellte sich in den Dienst und machte den Täter dingfest. Doch statt Dank erntete der couragierte Beamte eine Rüge – wegen Amtsmissbrauchs. Der Wert der potenziellen Beute war laut Dienstanweisung für ein solches Einschreiten zu gering.
http://www.krone.at/Oesterreich/Polizist_ertappt_und_fasst_Dieb_in_seiner_Freizeit_-_verwarnt!-Amtsmissbrauch-Story-267036
hoffentlich kein Doppelpost?
http://www.krone.at/Oesterreich/Polizist_ertappt_und_fasst_Dieb_in_seiner_Freizeit_-_verwarnt!-Amtsmissbrauch-Story-267036
hoffentlich kein Doppelpost?
- gipflzipfla
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Re: Polizist ertappt und fasst Dieb in seiner Freizeit -verw
haunclesam hat geschrieben:Unglaublich, aber wahr.....
Wo leben wir eigentlich??
Langsam aber sicher fällt einem nix mehr zu ein
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl.....
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- pointi2009
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Re: Polizist ertappt und fasst Dieb in seiner Freizeit -verw
tja bin gespannt, wenn auch noch die letzten couragierten Polizisten auf das System gacken und keinen Finger mehr krumm machen ohne offizielle Dienstanweisung von oben.
Polizei + Waffengebrauch = Fehler
Polizei + in Dienst stellen = Fehler
"Polizei + Dienst als Polizist ausüben = nicht mehr möglich in naher Zukunft!" ....
Dann muss das Volk noch unbewaffnet alles über sich ergehen lassen....
ich wechsle meine Branche, werd mal auf Wifi oder bfi nach Berufsverbrecher suchen
Polizei + Waffengebrauch = Fehler
Polizei + in Dienst stellen = Fehler
"Polizei + Dienst als Polizist ausüben = nicht mehr möglich in naher Zukunft!" ....
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Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
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Re: Polizist ertappt und fasst Dieb in seiner Freizeit -verw
Wo leben wir eigentlich??
Das frage ich mich immer wieder
,
Re: Polizist ertappt und fasst Dieb in seiner Freizeit -verw
haunclesam hat geschrieben:Unglaublich, aber wahr:
Nix wahr, typisches Kronegschichterl. Keine Namen. Keine Daten. Keine überprüfbaren Ortsangaben. Eigenmeldung der Krone. Von keinem seriösen Medium aufgegriffen, nicht einmal von der Presse. Und die angebliche "Rüge" ist bequemerweise eine "inoffizielle Verwarnung", die natürlich keinen paper trail hinterlassen hätte und deren Existenz sich damit nie endgültig widerlegen lässt. Trollerei zur Förderung von page impressions, mehr nicht.
Rüge – wegen Amtsmissbrauchs.
Das ist völlig abstrus. Schau dir an, wie Amtsmissbrauch (§302, "Mißbrauch der Amtsgewalt") im StGB definiert ist und dann erklär mir, wie sowas bitte Amtsmissbrauch sein soll.
Re: Polizist ertappt und fasst Dieb in seiner Freizeit -verw
pointi2009 hat geschrieben:ich wechsle meine Branche, werd mal auf Wifi oder bfi nach Berufsverbrecher suchen
Und ich mach den Juwelier-Ausräumer! Neu bei Humboldt!
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Polizist ertappt und fasst Dieb in seiner Freizeit -verw
Was ist in unseren Staat los
Wir haben ja genug ,man mus schon ein wenig sozial denken
es gibt ja auch arme Leute
War ein bisschen sakastisch gemeint.
Wir haben ja genug ,man mus schon ein wenig sozial denken
es gibt ja auch arme Leute
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- hungarus_old
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Re: Polizist ertappt und fasst Dieb in seiner Freizeit -verw
Failboy hat geschrieben:Nix wahr, typisches Kronegschichterl. Keine Namen. Keine Daten. Keine überprüfbaren Ortsangaben. Eigenmeldung der Krone. Von keinem seriösen Medium aufgegriffen, nicht einmal von der Presse. Und die angebliche "Rüge" ist bequemerweise eine "inoffizielle Verwarnung", die natürlich keinen paper trail hinterlassen hätte und deren Existenz sich damit nie endgültig widerlegen lässt. Trollerei zur Förderung von page impressions, mehr nicht.
Sehe ich auch so. Wäre das in anderen Zeitungen gekommen ok. Aber Krone allein ist nicht ausschlaggebend.
Sollte die Story aber stimmen: naja dann bin ich sprachlos.
Zuletzt geändert von hungarus_old am So 12. Jun 2011, 12:54, insgesamt 2-mal geändert.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
HE-SA Heinz Eichinger Schiessausbildung
EDELWEISS: Schiesstand in Sollenau
HE-SA Heinz Eichinger Schiessausbildung
EDELWEISS: Schiesstand in Sollenau
Re: Polizist ertappt und fasst Dieb in seiner Freizeit -verw
Dass die Meldung nur in der "Krone" kommt, kann ja verschiedene Ursachen haben. Obs stimmt, könnte man ja abfragen - am besten im Ministerium. Rein erfunden ist das Geschichterl aber sicher nicht.
Nachfrage: Was sind denn "seriöse" Medien? "Österreich"? der ORF? "Standard"? Gibts überhaupt welche bei uns?
Nachfrage: Was sind denn "seriöse" Medien? "Österreich"? der ORF? "Standard"? Gibts überhaupt welche bei uns?
Re: Polizist ertappt und fasst Dieb in seiner Freizeit -verw
Eine solche Dienstanweisung gibt es in Wien. Die fusst aber auf dem § 1Abs 3 der RLV(Verordnung des BMI) zum SPG. Der regelt wann sich Beamte in Dienst stellen können, sollen, dürfen.
Demnach nur dann wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Gefahr für Leben, Gesundheit, Freiheit von Menschen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß erforderlich ist.
Der Wert von 36337 Euro ergibt sich daraus das sich das LPK Wien in der Dienstanweisung an den Wertgrenzen der §§ 169 ff StGB orientiert.
DIe Wertgrnezen wurden mittlerweile aber mit 50000 nach oben angepasst. In der Dienstanweisung hat das keinen Niederschlag gefunden.
Was die Geschichte selbst betrifft. Ein Kollege in Wien macht sich gerade schlau.
Demnach nur dann wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Gefahr für Leben, Gesundheit, Freiheit von Menschen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß erforderlich ist.
Der Wert von 36337 Euro ergibt sich daraus das sich das LPK Wien in der Dienstanweisung an den Wertgrenzen der §§ 169 ff StGB orientiert.
DIe Wertgrnezen wurden mittlerweile aber mit 50000 nach oben angepasst. In der Dienstanweisung hat das keinen Niederschlag gefunden.
Was die Geschichte selbst betrifft. Ein Kollege in Wien macht sich gerade schlau.
Zuletzt geändert von Thule am So 12. Jun 2011, 13:03, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Polizist ertappt und fasst Dieb in seiner Freizeit -verw
Thule hat geschrieben:Eine solche Dienstanweisung gibt es in Wien. Die fusst aber auf dem § 1Abs 3 der RLV(Verordnung des BMI) zum SPG. Der regelt wann sich Beamte in Dienst stellen können, sollen, dürfen.
Demnach nur dann wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Gefahr für Leben, Gesundheit, Freiheit von Menschen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß erforderlich ist.
Der Wert von 36337 Euro ergibt sich daraus das sich das LPK Wien in der Dienstanweisung an den Wertgrenzen der §§ 169 ff StGB orientiert und damit auch der Rechtssprechung folgt.
Was die Geschichte selbst betrifft. Ein Kollege in Wien macht sich gerade schlau.
Müssen hast vergessen oder ?
Re: Polizist ertappt und fasst Dieb in seiner Freizeit -verw
Das ist völlig abstrus. Schau dir an, wie Amtsmissbrauch (§302, "Mißbrauch der Amtsgewalt") im StGB definiert ist und dann erklär mir, wie sowas bitte Amtsmissbrauch sein soll.
In der Dienstanweisung wird darauf hingewiesen das "schikanöses" sic! in Dienst stellen wegen Bagatelldelikten wie einfachen Verstößen gegen die StvO(steht so drin) unter Umständen Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und Amtsmißbrauch begründen könnte.
Der Beamte hat also entgegen der RLV und der Dienstanweisung gehandelt. Ein schikanöses in Dienst stellen kann man ihm wohl nicht unterstellen. Er hat also kein Gesetz gebrochen.
Wie kann sich das zugetragen haben:
Die Geschichte passiert tatsächlich so und anstatt es damit auf sich beruhen zu lassen schulmeistert ein E2a oder E1 den Beamten. Der läßt das dann der Krone zukommen.
Warum ist das so geregelt? Ich vermute wegen der Kohle und Haftungen für den Bund die sich aus so einem Einschreiten ergeben können.
Re: Polizist ertappt und fasst Dieb in seiner Freizeit -verw
Müssen hast vergessen oder ?
Jein. "Haben" (einzuschreiten) wird durch "nur dann" geregelt aber durch "wenn ihnen dies nach den eigenen Umständen zumutbar ist" stark abgeschwächt.
Eigentlich bezieht sich § 1 Abs 3 tatsächlich nur auf das "müssen". Die Einschränkungen auf die persönlichen Umstände haben mich das unpräzise, saloppe sollen, können, dürfen wählen lassen. Ist nicht korrekt. Stimmt.
Re: Polizist ertappt und fasst Dieb in seiner Freizeit -verw
PS: Die Wertgrenzen im Strafgesetz wurden mittlerweile übrigens auf 50000 angehoben.
Re: Polizist ertappt und fasst Dieb in seiner Freizeit -verw
Failboy hat geschrieben:haunclesam hat geschrieben:Unglaublich, aber wahr:
Nix wahr, typisches Kronegschichterl. Keine Namen. Keine Daten. Keine überprüfbaren Ortsangaben. Eigenmeldung der Krone. Von keinem seriösen Medium aufgegriffen, nicht einmal von der Presse. Und die angebliche "Rüge" ist bequemerweise eine "inoffizielle Verwarnung", die natürlich keinen paper trail hinterlassen hätte und deren Existenz sich damit nie endgültig widerlegen lässt. Trollerei zur Förderung von page impressions, mehr nicht.Rüge – wegen Amtsmissbrauchs.
Das ist völlig abstrus. Schau dir an, wie Amtsmissbrauch (§302, "Mißbrauch der Amtsgewalt") im StGB definiert ist und dann erklär mir, wie sowas bitte Amtsmissbrauch sein soll.
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