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Petition gegen die geplante EU Chatkontrolle

Verfasst: Di 17. Mai 2022, 15:00
von Spiky
Infos gibt's hier
Unterzeichnen geht hier

Auch wenn es wahrscheinlich sinnlos sein wird:
Bitte nicht das übliche Politik/EU Bashing, soll nur der Info dienen - danke

Re: Petition gegen die geplante EU Chatkontrolle

Verfasst: Di 17. Mai 2022, 15:21
von DOUBLEACTION
Spiky hat geschrieben:
Di 17. Mai 2022, 15:00
Infos gibt's hier
Unterzeichnen geht hier

Auch wenn es wahrscheinlich sinnlos sein wird:
Bitte nicht das übliche Politik/EU Bashing, soll nur der Info dienen - danke
die novelle bedeutet auch das aus fuer PNs in foren
foren sind ab dann verpflichtet die private kommunikation zu scannen, auszuwerten und den strafverfolgungsbehoerden auf blosse aufforderung zur verfuegung zu stellen
das kann a normale forensoftware schlichtweg ned

Re: Petition gegen die geplante EU Chatkontrolle

Verfasst: Di 17. Mai 2022, 16:43
von Salem
Unterzeichnet.

Re: Petition gegen die geplante EU Chatkontrolle

Verfasst: Di 17. Mai 2022, 16:53
von kuni
DOUBLEACTION hat geschrieben:
Di 17. Mai 2022, 15:21
die novelle bedeutet auch das aus fuer PNs in foren
foren sind ab dann verpflichtet die private kommunikation zu scannen, auszuwerten und den strafverfolgungsbehoerden auf blosse aufforderung zur verfuegung zu stellen
das kann a normale forensoftware schlichtweg ned
Dieses Argument ist dem Gesetzgeber leider recht Egal. Dann hast du diese Funktion einfach zu implementieren.

Bei unserer ERP war es unmöglich eine Rechnung zu löschen. Egal ob nach 7-10-x Jahren. Durch die DSGVO müssen wir es auf Aufforderung machen. SW kann es nicht, Hersteller weigert sich - ist egal - Gesetz schreibt es vor.

Re: Petition gegen die geplante EU Chatkontrolle

Verfasst: Di 17. Mai 2022, 17:02
von DOUBLEACTION
kuni hat geschrieben:
Di 17. Mai 2022, 16:53
Bei unserer ERP war es unmöglich eine Rechnung zu löschen. Egal ob nach 7-10-x Jahren. Durch die DSGVO müssen wir es auf Aufforderung machen. SW kann es nicht, Hersteller weigert sich - ist egal - Gesetz schreibt es vor.
aus rechtlichen gruenden darf ich bei allen aarten von vertraegen und auch bei rechnungen die kundendaten auch gegen den willen des kunden bis zu 30 jahre archivieren .....
weil ja bis dahin bestimmte spezielle klagsansprueche erhoben werden koennen deren rechtmaessigkeit ich nur durch die archivierung der kundendaten verifizieren kann

also die naechsten 27 jahre brauch ich meine warenwirtschaft ned umbauen wegdne den schmarrn
und bis dahin is es nimmer mein thema