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(Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

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Wilhelmshoehe
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Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Beitrag von Wilhelmshoehe » Di 25. Jan 2022, 09:51

Danke Andy für deinen Beitrag

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AUG-andy
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Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Beitrag von AUG-andy » Di 25. Jan 2022, 10:05

Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Di 25. Jan 2022, 09:51
Danke Andy für deinen Beitrag
Gern geschehen. ;)
Die Wahrheit will man halt nicht gerne lesen.
MfG
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mikonis
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Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Beitrag von mikonis » Di 25. Jan 2022, 10:07

AUG-andy hat geschrieben:
Di 25. Jan 2022, 09:50
... Haustiere sind Mitglieder der Familie ...
Sehe ich auch so. Es ging bloß um die Fragestellung, ob sowas erlaubt ist.

PS:
Wir wissen alle, dass du einen Hass auf Jäger hast und das auch artikulierst. Das hast du mit mehrfachen extrem provokanten Aussagen in verschiedenen Foren bewiesen. Bitte lass dieses Thema hier ausnahmsweise aus. Danke
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combatmiles
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Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Beitrag von combatmiles » Di 25. Jan 2022, 10:22

naja, in gewisen Kulturkreisen sind Schafe wirklich "Familienmitglieder" *ironie off*

Ja ich verstehs bei Katzen , Hunden usw.. aber bei einem Schaf?
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Beitrag von AUG-andy » Di 25. Jan 2022, 10:31

mikonis hat geschrieben:
Fr 21. Jan 2022, 22:50
Hallo Alle!

Wenn Haustiere schwer erkranken, macht man sich schweren Herzens auf zum Tierarzt um zB. seinem langjährigen Jagdpartner einen ruhigen und würdevollen Abschied zu schenken.

Wie verhält es sich mit Haustieren, welche auf Wunsch des Eigentümers noch als Futter für andere Haustiere herhalten sollen? Zum Beispiel wenn das Schaf Dolly sein Lebensende erreicht hat, und der Eigentümer durchaus der Meinung ist, dass das ordentlich geschlachtete Tier .........
Das hat jetzt einmal nichts mit Jägern zu tun.
Das ist ein eigenes Thema.
Deine Frage war auf Haustiere bezogen.
Und Haustiere verfüttert man nicht. Punkt
Die Zwei sind vermutlich zusammen aufgewachsen, haben gespielt, waren oder sind noch immer ein Teil der Familie. Darum kann ich solche Menschen absolut nicht verstehen die so etwas übers Herz bringen. Es gibt nicht nur Hunde und Katzen als Haustiere. Wegen der paar Kilo Fleisch wird es doch keiner nötig haben. Oder ist etwa schon Krieg ausgebrochen? Das wäre noch ein Grund für dieses Vorhaben.
MfG
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Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Beitrag von winnfield » Di 25. Jan 2022, 10:51

Ich verstehe, zum Teil, den Unterschied zwischen Haustier und Nutztier nicht.

z.B. Kaninchen, ist ja sowohl als auch. So ein Hasenbraten ist doch lecker.

oder die Hendln, werden am Land gerne zur Eierproduktion privat gehalten und nach einiger Zeit kommens in die Suppe.

Müssen die im EU-Schlachthof geschlachtet werden (jo eh Blödsinn), oder darf man Kaninchen und co in der Küche schlachten?

chris
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AUG-andy
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Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Beitrag von AUG-andy » Di 25. Jan 2022, 11:24

winnfield hat geschrieben:
Di 25. Jan 2022, 10:51
Ich verstehe, zum Teil, den Unterschied zwischen Haustier und Nutztier nicht.

z.B. Kaninchen, ist ja sowohl als auch. So ein Hasenbraten ist doch lecker.

oder die Hendln, werden am Land gerne zur Eierproduktion privat gehalten und nach einiger Zeit kommens in die Suppe.

Müssen die im EU-Schlachthof geschlachtet werden (jo eh Blödsinn), oder darf man Kaninchen und co in der Küche schlachten?

chris
Nutztiere werden zu 99% für die Fleischproduktion "produziert". Ohne persönliche Bindung zum Menschen. Haustiere, und sind es nur Hühner oder Hasen wie du schreibst, haben einen ganz anderen emotionalen Hintergrund und persönliche Bindung zum Menschen. Mein Nachbar könnte nie eine seiner alten Legehühner, die er alle mit Namen versehen hat, nach dem Ableben verkochen. Die werden im Sariacontainer beim Tierarzt entsorgt.
Könntest du das Kaninchen deiner Tochter nach einem Jahr am Sonntag als Braten auf den Tisch stellen? Oder ihr Schaf, Ziege, was auch immer?
Das machen nur ganz spezielle Leute ohne Fingerspitzeefühl und Liebe.
Manchmal verstehe ich die Frage nicht.
Obwohl die Antwort so eindeutig ist.

Diese Hühner werden nur den normalen Alterstod erleiden. Die kenne ich alle mit Namen.
Gehören einer guten Freundin.
Die könnte keines ihrer Liebling essen.
Eier liefern ja, essen nein. Zu sehr ist die persönliche Bindung.
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Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Beitrag von kuni » Di 25. Jan 2022, 12:42

Es gibt rechtlich schon eine Unterscheidung zwischen Haus- und Nutztier. Haustiere sind: Haushunde, Hauskatzen, Hauskaninchen, Hausgeflügel, Domestizierte Fische, Großkamele, Kleinkamele und Wasserbüffel. Und zählen noch domestizierte Tiere folgender Rasen als Haustiere: Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde. Und dann gibt es noch die Heimtiere: alle Haustiere und Domestizierte Tiere der Ordnungen der Fleischfresser, Nagetiere, Hasenartigen, Papageienvögel, Finkenvögel, Taubenvögel oder der Klasse Fische.

Hunde und Katzen dürfen zur Gewinnung von Nahrung nicht getötet werden (Tote Tiere dürfte man aber theoretisch essen)

Bei Pferden steht im Pferdepass, ob es ein Sportpferd ist oder nicht. Sportpferde dürfen mit anderen Medikamenten behandelt werden als "Nutzpferde". Sportpferde dürfen aber nicht der Verwertung als Nahrungsmittel zugeführt werden, unabhängig davon, ob sie jemals eine medizinische Behandlung erhalten haben.

Sehr viel gibt es hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/fr ... tiere.html
oder hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20003541

Weiters wird im Gesetz zwischen Schlachtung und Tötung unterschieden. Und für eine Schlachtung (wie auch für eine Tötung) braucht man eine Fachkenntnisse. Ich darf als Jäger nicht so einfach ein Rind töten - gibt einen eigenen Kurs über die Tötung von Nutztieren (weil Schlachten tun wir nicht). Über den Lerninhalt der 4h kann man diskutieren....

Und diese Broschüre ist nett gemacht, aber in einigen Stellen sachlich falsch. Evt. gibt es schon eine neure - aber da Sie kein Erscheindungsdatum hat, kann ich das nicht vergleichen.

Und noch was: Schlachtungen sind dem Amtstierarzt vorab zu melden (bzw. einem befugten Tierarzt) und das Tier muss Ordnungsgemäß aus dem Register abgemeldet werden. Der Tierarzt hat diese zu überwachen

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Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Beitrag von winnfield » Di 25. Jan 2022, 13:16

hi aug-andy

meine frau und ihre geschwister und cousinen hatten in ihrer kindheit immer einen persöhnlichen hasen im familienhasenstall.

gab es dann am sonntag hasenbraten, bekamen sie die blume als andenken. sie fanden nichts dabei, ich auch nicht.

die vermenschlichung von haustieren nimmt ja teilweise pervertierte züge an.

nur meine meinung

chris
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Da_Mani
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Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Beitrag von Da_Mani » Di 25. Jan 2022, 13:23

Ich halte Hühner und esse Huhn und Ei. Das Problem sind wohl Leute die Hühner halten und dann ins Geschäft gehen und sich dort eins zum essen kaufen.

Ich weiß ganz genau was meine Tiere essen und wie sie leben, und da passt alles.
:at2:
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Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Beitrag von Evilcannibal79 » Di 25. Jan 2022, 13:56

Zu den Nutztieren wie Hasen, Hühner etc....
Auch wenn diese Tiere Namen haben hätte ich kein schlechtes Gewissen diese zu schlachten und zu verspeisen.
Wo ist das Problem? dafür sind sie da, warum sollte man gutes Fleisch wegwerfen???

Das ich meinen Hund ned esse ist schon klar, aber auch hier bin ich der Meinung, sollte es bei meinen beiden irgendwann mal soweit sein,
erspare ich ihnen den stressigen Weg zum Tierarzt und erledige das selber.
Ja ich bin Jäger und weiß wie man das schnell und schmerzlos erledigt.
Soviel bin ich meinen besten Freunden schuldig, auch wenns einem das Herz bricht.
Ich hab früher schon meine beiden Katzen einschläfern lassen müssen und da war ich auch bis zum Schluss dabei, die panischen Blicke was denn jetzt passiert werd ich nie vergessen.

Beim Wildunfall in einem fremden Revier wo man zufällig dazukommt würde ich das Tier erlösen, solange es in meiner Macht steht.
Aber nur mit einem Messer und niemals mit einer Schusswaffe, es sei den der Aufsichtsjäger gibt grünes Licht und die Polizei fungiert als Zeuge.
Ned das man noch Wilderei vorgeworfen bekommt wennst mit der Schusswaffe in fremden Gefilden rumwerkst.
Es muss aber das Tierwohl an erster Stelle stehen, in diesem Fall heißt das, das Tier so schnell wie möglich von seinem Leid zu erlösen.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

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Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Beitrag von Wilhelmshoehe » Di 25. Jan 2022, 14:44

Achtung es gibt im TSchG eine Legaldefinition von 1. Haustieren und 2. landwirtschaftlichen Nutztieren. Dem 2. wird jedes als geläufig bezeichnetes "Haustier" eher nicht entsprechen und ist im Einzelfall zu beurteilen.
§4 TSchG Abs. 1 Z 6 hat geschrieben: landwirtschaftliche Nutztiere: alle Haus- oder Wildtiere, die zur Gewinnung tierischer Erzeugnisse (z. B. Nahrungsmittel, Wolle, Häute, Felle, Leder) oder zu anderen land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden;
Ein Huhn, das man hält um frische Eier zu haben fällt darunter.
Ein Goldfisch, den man zum Anschauen hält nicht.

kuni
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Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Beitrag von kuni » Di 25. Jan 2022, 15:11

Evilcannibal79 hat geschrieben:
Di 25. Jan 2022, 13:56

Das ich meinen Hund ned esse ist schon klar, aber auch hier bin ich der Meinung, sollte es bei meinen beiden irgendwann mal soweit sein,
erspare ich ihnen den stressigen Weg zum Tierarzt und erledige das selber.
Ja ich bin Jäger und weiß wie man das schnell und schmerzlos erledigt.
Soviel bin ich meinen besten Freunden schuldig, auch wenns einem das Herz bricht.
Bin bei dir. Der letzte ist immer beim Tierarzt problemlos aus dem Auto und in die Praxis. Als wir ihn einschläfern wollten, hat er sich in der letzten Ecke vom Kofferraum verkrochen. Der Tierarzt hat eine Einschläferung außerhalb der Ordination abgelehnt. Also einen letzten stressfreien Waldspaziergang gemacht und auch dort begraben. Jedes mal wenn ich dort vorbei gehe wird er gegrüßt - ich hätte ihn nie in den TKV Container geworfen.

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Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Beitrag von gewo » Di 25. Jan 2022, 23:00

kuni hat geschrieben:
Di 25. Jan 2022, 15:11
. Der Tierarzt hat eine Einschläferung außerhalb der Ordination abgelehnt..
wir haben zum glueck einen direkten privaten draht zu einem uns gut bekannten tierarzt.

wenns bei unserem „bub“ mal soweit ist passiert das mit „ hausbesuch“ an seinem lieblingsplatz im garten, unter dem hohen tannenbaum wo er immer am liebsten liegt …

wird aber hoffentlich noch einige jahre lang nicht soweit sein
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Re: (Rechtliche) Bedingungen für das Abtun eines Haustieres

Beitrag von hari » Mi 26. Jan 2022, 09:39

Evilcannibal79 hat geschrieben:
Di 25. Jan 2022, 13:56
Ned das man noch Wilderei vorgeworfen bekommt wennst mit der Schusswaffe in fremden Gefilden rumwerkst.
Im Nachbarrevier gestern so passiert. Der Herr war selbst Jaeger und hat das Fallwild geknickt. Natuerlich ohne Aneignung. Wilderei (StGB) kann es gar nicht sein da der Vorsatz fehlt.

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